Protokoll der Sitzung vom 23.07.2015

Nein, aber in Bayern läuft ja nicht alles schlecht. Bayern ist in vielen Bereichen vorn.

(Günter Rudolph (SPD): Die haben eine ganz andere Gemeindeverfassung!)

Aber Sie werden mir doch zustimmen, dass in Bayern nicht Sodom und Gomorra herrschen, weil in kleinen Kommunen eine Verwaltungseinheit von einem ehrenamtlichen Bürgermeister geführt wird. Das ist eine Möglichkeit, eine Kannregelung; das haben Sie überlesen. Niemand muss das machen; es kann weiterlaufen wie bisher; daran wird sich niemand stören. Aber es ist bei Weitem nicht der Untergang des Abendlands, wenn man dies nun für 124 Kommunen in Hessen, die weniger als 5.000 Einwohner haben, ermöglicht.

Weitere kleinere Änderungen sind: die entsprechenden Verbote von spekulativen Finanzgeschäften und die Aufnahme von Krediten in Fremdwährungen. Dass man dies an Bedingungen knüpft, ist sehr sinnvoll. Wir wollen auch die Möglichkeit schaffen, dass man in größeren Zweckverbünden die Möglichkeit zu Fraktionsbildungen hat, damit man die Organisation der Willensbildung in der Praxis er

leichtern kann. Das sind viele bürgerfreundliche und praxisnahe Regelungen.

Genauso wie die Erleichterung der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit im Gesetz über kommunale Abgaben: Hier bekommen Bürger die Möglichkeit eingeräumt, Akteninformationen in der Verwaltung nicht nur einzusehen, sondern auch zu speichern, indem sie davon z. B. Bilder machen. Damit können sie Gebührenkalkulationen besser nachvollziehen.

Last, but not least soll durch eine Änderung des im Hessischen Kommunalwahlgesetzes die paritätische Besetzung in Kommunalparlamenten und Aufsichtsratsgremien aufgerufen werden. Eine solche Appellnorm, mehr kann es nicht sein, gibt es bereits in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz. Ich denke, dass es in Hessen auch durchaus üblich sein kann, dazu aufzurufen, wo es denn möglich ist, mehr Frauen in entsprechende Funktionen und in die Parlamente zu bekommen.

Wir Christdemokraten begrüßen diesen Gesetzentwurf der Landesregierung. Wir werden in den Ausschusssitzungen mit Sicherheit noch genügend Gelegenheit haben, die vorgesehenen Regelungen im Einzelnen zu diskutieren. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Bauer.

Wir sind am Ende der ersten Lesung angelangt und überweisen den Gesetzentwurf und den dazugehörigen Änderungsantrag zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Bibliotheksgesetzes – Drucks. 19/2201 –

Ich erteile Staatsminister Rhein zur Einbringung das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Hessische Landesregierung bringe ich den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Bibliotheksgesetzes ein, mit dem Ziel, die Geltungsdauer des Bibliotheksgesetzes um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Bibliotheken sind gesellschaftspolitisch wichtige Orte. Sie sind Orte der Bildung, sie sind Orte des wissenschaftlichen Arbeitens, sie sind insbesondere auch Orte des gesellschaftlichen Austauschs. Insoweit will ich all denen danken, die das möglich machen. Das sind hauptsächlich Bibliothekare, aber auch viele, die das im Ehrenamt betreiben. Denen gilt meine besondere Anerkennung. Sie machen das in ihrer Freizeit.

Mit Blick auf die Uhr will ich versuchen, mich kurz zu halten.

(Beifall eines Abgeordneten – Zuruf des Abg. Mi- chael Boddenberg (CDU) – Tobias Eckert (SPD): Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit!)

Im Grunde genommen ist dieses Gesetz ein gutes Gesetz. Der Applaus zeigt mir, dass ich es auch wirklich kurz mache.

Es gab wenig Änderungsbedarf. Das eine oder andere muss angepasst werden. Ich will Ihnen nur zwei Zitate aus der Regierungsanhörung vorlesen, weil natürlich die Frage zu stellen war, ob das Gesetz verlängert werden soll. Der Deutsche Bibliotheksverband hat sich dazu geäußert, dass mit dem vorliegenden Gesetz Bedeutung und Funktionen der Bibliotheken rechtlich anerkannt und beschrieben würden. Der Hessische Landkreistag spricht sich für eine Fortgeltung des Hessischen Bibliothekgesetzes in der gegenwärtigen Fassung aus: Das Gesetz habe sich bewährt. Änderungsbedarf werde nicht gesehen.

(Vizepräsidentin Heike Habermann übernimmt den Vorsitz.)

Insoweit wird das eine oder andere geglättet. Wir haben eine Änderung auf Anregung der Kirchen vorgenommen, dass nämlich die kirchlichen wissenschaftlichen Bibliotheken auch unter die Begriffsbildung wissenschaftliche Bibliotheken gefasst werden. Ich halte es für richtig, diesem Wunsch nachzukommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den Richtlinien, die wir uns selbst gegeben haben, kommt für ein junges Gesetz, wie dieses Bibliotheksgesetz, nur eine Verlängerung um weitere fünf Jahre in Frage. Genau das streben wir mit diesem vorliegenden Gesetzesentwurf an. Ich freue mich auf die Beratungen mit Ihnen im Ausschuss. Ich wünsche Ihnen weiterhin einen fantastischen und schönen Abend. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Als Erste in der Aussprache hat Frau Kollegin Wissler, DIE LINKE, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Öffentliche Bibliotheken gehören zu den meistgenutzten Bildungseinrichtungen. Sie archivieren und bewahren Wissen und Kulturgüter. Sie sind Orte des freien Zugangs zu Wissen und unersetzliche Bildungseinrichtungen. In Bibliotheken werden Lesefreude und Lesebegeisterung geweckt, und sie dienen der Aus- und Weiterbildung, der Pflege des kulturellen Erbes sowie der kulturellen Integration.

Nun ist es fünf Jahre her, dass der Hessische Landtag ein Bibliotheksgesetz beschlossen hat. Mit kleinsten Veränderungen soll es jetzt verlängert werden. Ich würde doch noch gerne ein paar inhaltliche Ausführungen zu diesem Gesetzentwurf machen, weil ich glaube, dass es sich lohnt, auch darüber zu reden, was in diesem Gesetz eben nicht geregelt wird. Außerdem muss irgendjemand in diesem Haus das Erbe des Kollegen Aloys Lenz aufrechterhalten und dafür sorgen, dass Bibliotheken ausreichend Thema sind.

Dass das Bibliotheksgesetz damals geschaffen wurde, ging zurück auf die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages, die empfohlen hatte, solche Landesgesetze zu schaffen. Ein solches Gesetz sollte die Bibliotheken stärken und schützen. Meine Grundkri

tik lautet: Diese Funktion hat das Gesetz von Anfang an nicht erfüllt. In diesem Gesetz wurden überhaupt keine Grundanforderungen oder Mindeststandards geregelt. Es gab auch keine Regelungen für eine verbindliche Finanzierung. Das haben wir vor fünf Jahren kritisiert, daran ändert sich jetzt auch nichts. Deswegen muss man leider sagen, dass dieses Hessische Bibliotheksgesetz eigentlich sehr wenig regelt.

Zur Finanzierung heißt es in dem Gesetz und wird es wohl auch weiter heißen: Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert. – So weit, so wahr. Das ändert aber auch nichts am bestehenden Zustand. Darüber hinaus kann das Land – die Kannformulierung ist damals noch vor der zweiten Lesung hinzugekommen – die Bibliotheken „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ fördern. Das ist völlig unverbindlich, und das ist nicht verlässlich. Dafür brauchen wir eigentlich kein Gesetz.

(Beifall bei der LINKEN)

Bibliotheken stehen nun vor der Herausforderung, den Umbau zu Mediatheken zu leisten, die die Aufgaben der Digitalisierung gewährleisten können. Hier gibt es sicherlich auf Bundesebene auch noch die dringend notwendige Präzisierung im Urheberrecht. Auch hier ist die Frage: Werden die kommunalen Bibliotheken, die Stadtteilbüchereien bei dieser wichtigen Aufgabe mit finanziellen Mitteln unterstützt?

Mehr als die Hälfte der Bibliotheken befindet sich in der Trägerschaft der Gemeinden. Sie zählen aber zu den sogenannten freiwilligen Aufgaben der Kommunen. Deswegen sind die Existenz und der Entwicklungsstand der Bibliotheken oftmals abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Trägergemeinde. Bibliotheken sind keine Pflichtaufgaben der Kommunen, und deswegen sind Kommunen in der finanziellen Not gezwungen, eine Gemeindebibliothek zu schließen, Öffnungszeiten zu verringern, Personal abzubauen oder die Bestände zu reduzieren.

Angesichts der dauerhaften Unterfinanzierung der Kommunen in den letzten Jahren ist eine ganze Menge Bibliotheken den Sparzwängen zum Opfer gefallen. Das gilt gerade für die Kommunen, die sich unter dem sogenannten Kommunalen Schutzschirm befinden. Die Auflagen des Kommunalen Schutzschirms haben an vielen Orten die Schließung von Bibliotheken zur Folge gehabt.

In Kommunen haben wir die Situation, dass sich sehr viele Fördervereine zusammenschließen und sehr viel auf ehrenamtlicher Basis gearbeitet wird, was ich ausdrücklich anerkennen möchte. Sie können aber die Strukturen nicht vollends ausgleichen.

Wir haben vor einigen Jahren schon einmal eine Kleine Anfrage zur Entwicklung der Bibliotheken gestellt. Die Antwort der Landesregierung lautete, dass die Zahl der Bibliotheken zurückgehe, dass sie zum Teil durch Bücherbusse ersetzt würden – die natürlich überhaupt kein verlässliches Angebot mehr sind. Öffnungszeiten seien reduziert worden, und teilweise gebe es nur noch einige Ausleihnachmittage in der Woche. Das kann man alles nachlesen in der Kleinen Anfrage, die die damalige Ministerin Kühne-Hörmann noch beantwortet hat.

(Zuruf der Abg. Karin Wolff (CDU))

Frau Kollegin Wolff, CDU und DIE LINKE haben bei dem Bürgerbegehren in Kassel gemeinsam für den Erhalt der Stadtteilbibliotheken gekämpft.

(Beifall des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Michael Boddenberg (CDU): Was?)

Die Stadt Kassel wollte Bibliotheken schließen und hat es dann auch getan. CDU und DIE LINKE haben gemeinsam die Initiative dagegen unterstützt. Leider hat es nichts geholfen, weil das Quorum damals nicht erreicht wurde. Eine große Mehrheit hat sich zwar für den Erhalt ausgesprochen. Frau Kollegin Kühne-Hörmann war damals auch sehr persönlich involviert. Leider haben wir aber gemeinsam gegen Rot-Grün verloren. Die Bibliotheken wurden damals geschlossen. Damals ging es um 360.000 € pro Jahr. Das bedeutet für den Kasseler Stadthaushalt nicht die Masse. Aber es war ein Abbau von Angeboten.

Wenn wir es nicht schaffen, die Bibliotheken, die in kommunaler Trägerschaft sind, auch finanziell so auszustatten, dass sie geschützt sind und nicht der Sparpolitik zum Opfer fallen, wenn das Gesetz das nicht leisten kann, dann, glaube ich, ist es ein Stück weit wertlos. Vor ein paar Jahren haben wir es schon einmal gesagt: Eigentlich brauchten wir Landesprogramm zum Erhalt von Bibliotheken.

Wir haben die Situation, dass die Landesregierung 1,25 Millionen € für 400 Bibliotheken bereitstellt. Das ist ein ziemlich lächerlicher Betrag, zumal es in den letzten zehn Jahren nicht einmal den Inflationsausgleich gegeben hat.

Die Bibliotheken haben ein gutes Angebot, sie brauchen aber auch qualifiziertes Personal und benutzerfreundliche Öffnungszeiten. Sie müssen wohnortnah sein, weil sie als Bildungs- und Kultureinrichtungen eine ganz wichtige Rolle spielen. Genau da setzt unsere Kritik an: Ein Gesetz, in dem weder Mindeststandards noch die Finanzierung in irgendeiner Form verbindlich geregelt sind, hilft den kommunalen Bibliotheken letztlich sehr wenig. Wir würden uns wünschen, dass der Schutz der Bibliotheken stärker in das Gesetz aufgenommen würde. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Als Nächste spricht Kollegin Feldmayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will mich kurz fassen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht nur geringe Änderungen vor. Beispielweise – Herr Minister Rhein hat es schon gesagt – werden die kirchlichen Bibliotheken der Hochschulen jetzt in dem Gesetz genannt. Das ist ein Wunsch, dem die Landesregierung nachkommt. Das finden wir gut und richtig.

An einigen Stellen wird das Wort „Buch“ durch das Wort „Medien“ ersetzt bzw. darum ergänzt. So zeitgemäß sollte ein Gesetz dann auch sein.

Ein weiterer Punkt betrifft den Datenschutz. Wenn einer Bücherei wissenschaftliche Nachlässe überlassen werden, muss der Datenschutz für personenbezogene Daten gewährleistet sein.

Wenn es um das Bibliotheksgesetz geht, möchte ich auch meinen Dank an all die Ehrenamtlichen richten, die in den Büchereien arbeiten, die vielfach Fördervereine von Stadtteilbüchereien unterstützen. All den Ehrenamtlichen gebührt unser Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Denn Büchereien und Bibliotheken sind nicht nur Lernund Leseorte, sondern sie sind auch ein sozialer Treffpunkt; dazu haben sie sich jedenfalls in der letzten Zeit entwickelt.