Protokoll der Sitzung vom 23.09.2015

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Nach der Geschäftsordnung gibt es Setzpunkte in diesem Hause, für die bestimmte Zeiten vorgesehen sind. Schauen Sie in die Geschäftsordnung; da steht das alles. Wenn die Tagesordnung ansonsten abgewickelt wird, dann ist das eben so. Das hatte also mit Rücksichtnahme auf die Opposition gar nichts zu tun.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU)

Das Zweite, das ich festhalten will: Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass Frau Goldbach bei dieser Debatte nicht da ist. Sie hat mir vorhin gesagt, dass sie einen Termin verabredet hatte. Sie hat sich entschuldigt, dass sie dort hingehen muss. Das ist völlig in Ordnung. Das ändert aber nichts daran, dass wir uns in der Sache mit dem befassen dürfen, was Frau Goldbach hier vorgetragen hat. Das kann natürlich Gegenstand der Debatte sein. Nichts anderes habe zumindest ich getan.

Ich sehe Anlass dazu, zu wiederholen, was ich vorhin gesagt habe. Frau Goldbach hat hier den Eindruck erweckt, es gebe die wunderbare Vereinbarung, dass man im Laufe der Wahlperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Wir haben sehr genau zugehört, Herr Kollege Bauer, was sie gesagt hat. Wir haben sehr genau zugehört, was der Innenminister gesagt hat. All das Gesagte kenne ich schon, denn das habe ich vor ein paar Jahren in internen Gesprächen gehört. Damals lautete die Botschaft: Wir wollen gar nichts tun.

Insofern lautet die Interpretation dessen, was Sie an der Stelle vereinbart haben – ich habe das vorhin schon gesagt und zitiere es noch einmal –: Sie haben vereinbart, auszuwerten und das Ergebnis der Auswertung zur Grundlage einer eigenen Regelung zu machen. Damit versuchen Sie, den Eindruck zu erwecken, Sie wollten so etwas tun. Herr Frömmrich hat das jetzt ein bisschen relativiert und gesagt, „irgendetwas“ werde kommen. Aber ob es ein eigenes Transparenzgesetz sein wird, ist offenkundig offen. Das wollen wir heute als Auslegungshinweis zur Lektüre des Vertrages dieser grandiosen Koalition zu Protokoll nehmen.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei Abge- ordneten der SPD)

Danke, Kollege Greilich. – Als Nächster spricht Kollege Wilken, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl vom Innenminister als auch von Herrn Frömmrich ist behauptet worden, wir würden politische Spielchen betreiben, wenn wir das Informationsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Verwaltung hochhalten. Alle, die diese Debatte verfolgt haben oder nachlesen werden, werden merken: Es bedarf unseres Zutuns nicht, um einen offenen Widerspruch zwischen den beiden die Regierung tragenden Fraktionen wahrzunehmen. Darauf müssen wir gar nicht hinweisen. Man muss nur zuhören, wie Sie argumentieren, was Sie sagen und was Sie nicht sagen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen weise ich mit aller Deutlichkeit die Behauptung zurück, wir würden hier etwas herbeireden. Wir hören zu, nehmen wahr und wundern uns, wie Sie das aushalten. Aber das ist nicht unser Problem.

Herr Bauer, einen zweiten Punkt möchte ich noch einmal in aller Deutlichkeit zurückweisen. Wenn Sie hier vermuten, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich informieren wollen – z. B. über Projekte, die in ihrer Nachbarschaft oder an ihrem Hauptbahnhof passieren, oder darüber, was das eine oder andere Unternehmen in der Nachbarschaft so alles treibt –, beruht dies auf unbegründetem Misstrauen gegenüber Verwaltungshandeln.

Das ist deutlich zurückzuweisen. Es ist das Recht und die Pflicht von mündigen Bürgerinnen und Bürgern, aufmerksam zu verfolgen, was in einer Kommune, in einem Land oder in einem Staat passiert. Das ist unser Verständnis von mündigen Bürgerinnen und Bürgern, und wenn Sie da ein anderes haben, fordere ich Sie auf:

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Kommen Sie doch endlich im Jahre 2015 an, und nehmen Sie es zurück, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich informieren wollen, mit Misstrauen an die Sache herangehen. Sie wollen handeln. Sie wollen politisch entscheiden, und dazu bedarf es der Information. – Danke sehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion, Drucks. 19/ 2341, abgeschlossen.

Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss überwiesen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 54 auf:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Änderung der Jagdverordnung in Hessen – Drucks. 19/2421 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 76:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend keine Änderung der bestehenden Jagdzeitenregelung – Drucks. 19/2455 –

und Tagesordnungspunkt 78:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Jagd in Hessen im Ausgleich der Interessen gestalten – Drucks.

19/2458 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erster spricht Kollege Rentsch, FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Günter Rudolph (SPD): Sie kommt, sie kommt!)

Es ist auch richtig, dass die hessische Umweltministerin dabei ist; denn wenn wir über die Zukunft der Jagd spre

chen und über den massiven Eingriff, den die Umweltministerin in diesem Bereich plant, sollte sie sich anhören, was das hessische Parlament, das die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land vertritt, darüber denkt.

(Beifall bei der FDP – Janine Wissler (DIE LINKE): Freie Jagd für freie Bürger!)

Bei dem, was wir hier und heute im Hessischen Landtag diskutieren, hätten einige Abgeordnete vor der Wahl eine Wette darauf abgegeben – ich habe es getan –, dass GRÜNE dann, wenn sie irgendwo in einem Land oder im Bund Verantwortung tragen, in ihren ideologischen Bereichen ihre Vorurteile auch in Recht umsetzen wollen.

Meine Damen und Herren, das erleben wir jetzt mit diesem massiven Angriff auf die Privatjagd in Hessen. Der hessische Jägerverband, den ich begrüße – ich freue mich, dass so viele Jäger da sind –, hat eine Kampagne „Hände weg vom Jagdrecht“ gestartet. Da gibt es einen roten Button – Frau Hinz, für Sie auch einen grünen Button.

Ich glaube, das, was Sie hier vorhaben, zeigt, mit welch tiefem Misstrauen Sie gegenüber der Jägerschaft in Hessen auftreten. Das wundert uns nicht. Aber, meine Damen und Herren, uns wundert, dass die Kollegen der hessischen CDU hier die Hand reichen, um einen solch massiven Eingriff zu ermöglichen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD – Günter Rudolph (SPD): Das wundert mich aber nicht!)

Die Situation, die wir hier diskutieren, ist nicht neu. Überall, wo Sie ideologische Vorbilder haben, versuchen Sie, über Verwaltungshandeln eine Situation zu schaffen, in der Menschen einfach keine Lust mehr auf etwas Bestimmtes haben. Das ist beim Verkehr, bei Investitionsmöglichkeiten und im Umweltbereich so, und es ist auch bei der Jagd so. Wer sich einmal anschaut, woher das Jagdrecht kommt, und sich die starken Verbindungen mit der Paulskirchenverfassung betrachtet – die Garantie des Eigentums, aus der auch die Garantie der Jagd hervorgeht –, sieht, dass wir hier hervorragende Erfahrungen damit gemacht haben, der Jägerschaft in Deutschland zu vertrauen.

(Beifall bei der FDP – Zuruf von der LINKEN: Lie- ber Gott!)

Die Jägerschaft übernimmt hier nämlich einen großen Teil des Naturschutzes, und deshalb sind wir dankbar, dass wir es in Hessen in der letzten Legislaturperiode geschafft haben – viele meiner Kollegen haben sich dafür eingesetzt: Kollege Lenders, Kollege Greilich, Kollege Sürmann –,

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

das liberalste Jagdrecht in einem deutschen Bundesland zu etablieren.

(Beifall bei der FDP)

Warum haben wir das gemacht? Meine Damen und Herren, das haben wir gemacht – das nehme ich für mich in Anspruch; ich bin kein Jagdexperte, aber ich habe mir in den letzten Jahren durch die intensiven Debatten mit den Verbänden einiges an Wissen aneignen dürfen –, weil wir ein tiefes Vertrauen in die Jägerschaft haben; denn sie sind näher an der Umwelt und am Naturschutz dran als viele andere, die im Hessischen Landtag darüber reden.

(Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)

Deshalb ist es richtig, dieses Vertrauen nicht zu zerstören, sondern es im Gegenteil zu bekräftigen, wenn es darum geht, einen positiven Naturschutz umzusetzen.

(Beifall bei der FDP)

Was plant Frau Hinz? Sie hatte nicht den Mumm, mit einem Gesetzentwurf in diesen Landtag zu gehen. Das wundert uns nicht, da ein Gesetzentwurf – Sie haben auch im Koalitionsvertrag stehen, dass Sie das nicht machen wollen – natürlich eine ganz andere Öffentlichkeit hervorruft. Den Mumm hatten Sie nicht. Dann haben Sie sich gedacht, Sie machen das, was Verwaltungen machen, wenn sie keinen Mumm haben, aber ideologisch ihre Ziele umsetzen wollen: Sie versuchen es über die Verordnung, und das in Hessen.

(Beifall bei der FDP und der SPD – Zurufe von der SPD)

Frau Kollegin Hinz, ich sage Ihnen das als Jurist: Die Möglichkeit besteht, dass eine Rechtsverordnung den Gesetzestext nicht nur aushebelt, sondern sogar ad absurdum führt. Das ist auch ein rechtlicher Tatbestand, den wir Ihnen als Parlament nicht durchgehen lassen.

(Beifall bei der FPD)