Protokoll der Sitzung vom 23.09.2015

gen. Wie gesagt, es befindet sich in der Tradition dessen, was wir zum Thema regionale Werbung festgelegt haben. Aber ich finde es interessant, dass Sie am Ende Ihrer Rede gesagt haben, wir werden voraussichtlich im Bereich der Onlinewerbung einen Regelungsbedarf haben. Das sehe ich ganz genauso und das wird sicherlich auch ein Punkt sein, der bei der nächsten Novelle des Hessischen Privatrundfunkgesetzes eine Rolle spielt.

Zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag will ich noch ein paar Bemerkungen machen; da muss man schon noch einmal – das haben Sie natürlich tunlichst unterlassen – auf die Geschichte hinweisen. Die Geschichte war die, dass wir einmal einen Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hatten, der der Auffassung war, im ZDF-Fernsehrat die Berufung von Herrn Brender sozusagen zu behindern. Das war damals der Anlass gewesen, warum eine Debatte über die Staatsferne in den Rundfunkräten begonnen hat. Das war eine sehr heftige Debatte, die in einer Initiativklage der SPD-Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht mit dem Ergebnis gemündet hat, mit dem sich jetzt der ZDF-Rundfunkänderungsstaatsvertrag auseinandersetzen musste und auseinandergesetzt hat, plus der Arrondierung von einigen Regelungen, beispielsweise der Vorschrift von Gegendarstellungen zu allen Angeboten, die vom ZDF dargelegt werden.

Das, was jetzt entwickelt worden ist, entspricht diesem: dass die staatlichen und staatsnahen Mitglieder des Fernsehrats eine Größenordnung von einem Drittel nicht überschreiten dürfen, wozu Bundesregierung, Landesregierung und in der logischen Systematik unserer Verfassung die Kommunalen Spitzenverbände gehören. Wir halten es durchaus auch für richtig, dass eine Regelung gegen die Verknöcherung eingeführt worden ist, sodass man sich in den Räten nicht länger als drei Amtsperioden befinden darf. Die Fragen zur Interessenkollision sind auch entsprechend ordentlich geregelt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will aber auf einen Punkt hinweisen, über den wir im Hessischen Landtag beim HPRG wie auch beim hr-Gesetz schon immer heftig gestritten haben. Das ist die Frage von Quotenregelungen in den Räten. Ich finde, das, was hier vorbildhaft im Rundfunkänderungsstaatsvertrag angelegt worden ist, ist eine Regelung, die eine Quote offensichtlich auch verfassungskonform vorsieht, wonach die Verbände für ihre Vertreter dann immer im Wechsel das jeweilige Geschlecht benennen, was dazu führt, dass man irgendwann die Situation einer Gleichverteilung hat. Das halte ich für eine vernünftige Regelung.

Letzte Bemerkung zu dem Thema, das jetzt anliegt. Ich bedauere es sehr, dass wir mit diesen Rundfunkänderungsstaatsvertragsberatungen in den Parlamenten noch nicht zu einer Evaluation der Haushaltsabgabe gekommen sind. Wir haben dazu – das wissen wir aus dem Hauptausschuss – bergeweise Petitionen, die direkt danach rufen, bei dem Punkt Arrondierungen vorzunehmen. Wie ich gehört habe, liegt die Evaluation der Haushaltsabgabe vor. Sie sieht aber offensichtlich in dem, was im Rahmen der Rundfunkreferenten und der Ministerpräsidenten verhandelt wird, keine neuen Regelungen – beispielsweise für die Haushaltsabgabe von Studierenden – vor. Ich finde, das ist ein Problem. Hier müsste etwas gemacht werden. Da wäre ein Stückchen mehr Transparenz in den Beratungen auch gegenüber den Parlamenten notwendig.

Die allerletzte Bemerkung. Dieser ZDF-Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird natürlich auch dazu führen, dass wir hier in Hessen das hr-Gesetz ändern und entsprechende Regelungen vorsehen müssen. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir zuerst einmal das WDR-Gesetz abwarten. Dieses liegt jetzt als Entwurf vor. Ich kann schon jetzt sagen, ich halte es für völlig überreguliert, was die da aufgeschrieben haben. Aber es wird so sein, dass wir uns entsprechend – wahrscheinlich noch in diesem Jahr – auch mit dem hr-Gesetz auseinanderzusetzen haben. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Wolff von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessen ist nach dem HPRG das letzte gallische Dorf, das das regionale Medienangebot im Land schätzt und schützt.

(Beifall des Staatssekretärs Mark Weinmeister)

Das heißt, dass regionale Medienhäuser und Zeitungsverlage eine besondere Partnerschaft zum regionalen Medienund Werbemarkt haben und wir als Gesetzgeber es bisher auch aufrechterhalten haben, dass es überregionalen Medien nicht möglich sein soll, Zugriff auf diesen Markt zu haben. Wir nehmen allerdings zur Kenntnis, dass die überregionalen großen Sendergruppen das gern abschöpfen möchten und es auch entsprechend gerichtlich durchgefochten haben – allerdings nur unter einer Bedingung: dass es in den Gesetzen nicht anders geregelt wird.

Wir sind mit dem heutigen Tag und mit den folgenden Beratungen in der Lage, dies im Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit auch in einem hessischen Zustimmungsgesetz so zu regeln, dass es in Zukunft möglich sein wird, die regionalen Medien entsprechend zu schützen und auch den regionalen Werbemarkt entsprechend einzuschränken.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, durch diesen Staatsvertrag sichern wir das über die bisherige im HPRG vorhandene hessische Sonderregelung hinaus auch ab. Das begrüße ich außerordentlich; denn dies wird uns auch in Zukunft die eine oder andere Schwierigkeit ersparen.

Ich will zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch ein paar Worte sagen. Dabei möchte ich nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bewerten. Herr Kollege Siebel, ich möchte auch nicht den Wechsel in der Chefredaktion eines großen Senders bewerten. Ich möchte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schlicht als Aufgabe betrachten, die wir als Vereinigung der Länder entsprechend anzunehmen haben. Die Konsequenz dieser Entscheidung liegt nun auf dem Tisch des Hessischen Landtags – wie auch der anderen Landtage – und lässt sich in den Stichworten Staatsferne, Vielfalt, Aktualität und Gleichstellung zusammenfassen. Das sind die Kriterien, die anzuwenden sind und die wir dann auch in der Ausschussberatung heranzuziehen haben.

Ich denke, dass man durchaus sagen kann, ein guter Effekt dieser Änderung ist, dass wir insgesamt auch eine Verkleinerung der Gremien haben. Auch das trägt sicherlich zu der Effektivität der Beratungen bei.

Ich möchte auch durchaus als positiv hervorheben, dass in diesem Staatsvertrag die Länder als ein Teil des Gemeinwesens hervorgehoben und beurteilt werden. Gerade anlässlich unseres 70. Geburtstags als Land Hessen wird man gelegentlich wieder daran erinnern dürfen, dass die Länder den Bund gegründet haben und nicht umgekehrt. Deswegen ist es gut, dass die Länder in diesem Bereich vorkommen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, dass dort die Vertretungen der gesellschaftlichen Gruppierungen als Vertreter der Zivilgesellschaft abgesichert sind und dies in einem arbeitsteiligen Verfahren der Länder besprochen und verabredet worden ist, dass es dort einen Konsens, eine Absprache und eine Aufgabenteilung gegeben hat, ist positiv zu bewerten. Ich will hier in besonderer Weise betonen, dass ich es sehr zu schätzen weiß, dass Hessen einen Vertreter aus dem Bereich der Migrantengesellschaft zu benennen hat. Es hat einen sehr respektablen Verband vorgeschlagen, eine Organisation, die eine breite Vielfalt von Migranten abdeckt und vertritt. Dazu kann man nur sagen: Glückwunsch an die Hessische Landesregierung, dass sie diese Benennung vorgenommen hat. Soweit ich es weiß, ist Hessen bis jetzt das einzige Land, das einen Bundesverband vorgeschlagen und aus seiner Perspektive nicht „nur“ einen Landesverband in das Konzert des Gremiums hineingesetzt hat. Dazu kann ich nur sagen: Das war ein guter Ansatz, ein guter Aufschlag unseres Landes und ein guter Aufschlag für unsere Beratungen im Ausschuss. – Damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wolff. – Als nächster Redner spricht nun Herr Kollege Dr. Wilken von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann für meine Fraktion sagen, auch im Vorgriff auf die noch folgenden Beratungen, dass beide Staatsverträge aus unserer Sicht heute zustimmungsfähig sind. Sie regeln das Richtige; sie regeln es in die richtige Richtung. Ob wir mit der Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung wirklich schon weit genug gegangen sind, um beim ZDF eine Staatsferne zu garantieren, ist durchaus mit einem Fragezeichen zu versehen. Damit können wir jetzt noch nicht den freien Journalismus feiern, aber es geht auf jeden Fall in die richtige Richtung. Vieles wird davon abhängen, ob über die Verbände, die jetzt benannt werden, und die Neubesetzung der Gremien durch die Hintertür nicht wieder parteipolitische Querelen mit hineingetragen werden. Das werden wir beobachten.

Diese beiden Rundfunkänderungsstaatsverträge sind relativ überschaubar. Sie decken auch aus Sicht meiner Fraktion

aber nicht unbedingt ab, was in der Bevölkerung in Verbindung mit unserem Rundfunk wirklich diskutiert wird, und das ist nach wie vor die Rundfunkabgabe. Wir warten also wie andere sehnsüchtig darauf, dass die Evaluation dieser Umstellung auf die Haushaltsabgabe endlich erfolgt und wir in diesem Haus hoffentlich bald diskutieren können, ob die Ausnahmetatbestände bei der Rundfunkabgabe noch sozial verträglich sind oder ob wir nachbessern müssen. Das wird eine sehr viel heftigere Debatte werden als bei diesen Änderungsstaatsverträgen.

Ich denke, genauso werden wir uns in Zukunft sehr viel intensiver mit dem Jugendmedienschutz beschäftigen müssen. Von daher sage ich heute einfach nur: Diese beiden Rundfunkänderungsstaatsverträge sind auch aus unserer Sicht zustimmungsfähig. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wilken. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Frömmrich vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Großen und Ganzen schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. Ich will versuchen, vielleicht noch zwei Aspekte mit einzubringen. Es ist von den Kollegen schon vorgetragen worden, dass wir es hier mit zwei Rundfunkänderungsstaatsverträgen zu tun haben, mit dem Siebzehnten und dem Achtzehnten. Der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt sich mit der Gremienbesetzung des ZDF; und der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt sich mit der Frage der regionalisierten Werbung. Ich höre, dass auch der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schon in Vorbereitung ist. Herr Kollege Dr. Wilken hat gerade angedeutet, dass wir uns demnächst mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag beschäftigen müssen.

Herr Kollege Dr. Wilken, das Problem bei diesen Staatsverträgen ist, dass sie 16 Bundesländer unter einen Hut bringen müssen, dass 16 Bundesländer dem gleichen Vertrag zustimmen müssen und sich irgendwann 16 Ministerpräsidenten zusammensetzen und dies vereinbaren müssen. Von daher können wir zwar fleißig debattieren, was aber am Ende herauskommt, wissen auch wir nicht so genau.

Von den Kolleginnen und Kollegen ist schon viel gesagt worden, was den ZDF-Staatsvertrag angeht. Wir setzen hiermit jetzt um, was uns das Bundesverfassungsgericht in Fragen der Staatsferne, der Vielfalt, der Aktualität sowie der Gleichstellung und der Transparenz aufgegeben hat. Das ist in diesem Bereich geregelt. Das ist gut so, und von daher wird das auch unsere Zustimmung finden. Wir werden dazu natürlich auch noch die Regierungsanhörung anschauen, aber der Regelungsbereich ist ja relativ überschaubar.

Der zweite Bereich, um den es geht, ist die Frage der regionalisierten Werbung. Da bin ich froh – Frau Kollegin Wolff hat es gerade gesagt –, dass wir auch in Hessen eine solche Regelung einführen und unsere Printmedien, unsere Verlage in Hessen davor schützen, dass große Gesellschaf

ten, die bundesweit ausstrahlen, regionalisierte Werbung senden und bei uns im Lande dann als Konkurrenz auftreten. Wir haben neulich auf Initiative der SPD – Herr Kollege Siebel und wir – die Lage der hessischen Verlage diskutiert. Auch haben wir uns damit beschäftigt, dass diese von fehlenden Werbeeinnahmen bedroht sind. Die haben es mit großem Konkurrenzdruck zu tun; die Verlage haben heute also große Schwierigkeiten, aus dem normalen Geschäft so viel Geld zu erwirtschaften, dass sie gute Printmedien, guten Journalismus anbieten können.

Wir stellen fest, dass in den Zeitungsverlagen permanent weniger Redakteure sind. Von daher glaube ich, dass wir gut daran tun, möglichst viele Verlage zu haben, die in Hessen auf dem Weg sind, um in unserem Bundesland eine breite Medienvielfalt zu haben, und dass wir gut daran tun, um unsere hessischen Verlage zu schützen, denjenigen einen Riegel vorzuschieben, die nach einem Gerichtsurteil die Möglichkeit nutzen wollen, als bundesweit agierende Unternehmen regionalisierte Werbung auszustrahlen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, das, was wir hier vorliegen haben, ist sehr überschaubar. Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich glaube aber, dass wir diesen Staatsverträgen die Zustimmung geben werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Redner spricht nun Herr Kollege Rentsch von der Fraktion der FDP. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss wird die Anhörung zeigen – Herr Kollege Frömmrich hat es gesagt –, wie wir zu den verschiedenen Themen stehen, die im Siebzehnten und Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutiert werden. Ich will wie die Kollegen den Versuch unternehmen, in Bezug auf die umfangreichen Änderungen, die hier diskutiert werden, vielleicht einige Schwerpunkte zu setzen. Ich will schon sagen, dass es aus unserer Sicht bei dem, was wir an rechtlichen Regelungen bei der Besetzung von Beiräten oder den Vertretungsorganen in den Anstalten, so will ich es einmal nennen, aufgrund der Entscheidung Bundesverfassungsgerichts umzusetzen haben, definitiv noch Veränderungsbedarf gibt.

(Beifall bei der FDP)

Wer sich anschaut, was bisher z. B. für das ZDF geplant ist, kann erkennen, dass die Staatsferne – diese muss unser gemeinsames Ziel sein, um auch die Akzeptanz zu steigern – mit dem vorliegenden Vorschlag nicht unbedingt erreicht wird. Deshalb haben wir einen Vorschlag ins Gespräch gebracht, der auf der einen Seite festlegt, dass Mitglieder der Europäischen Kommission, der Bundesregierung, der Regierungen der Länder und hauptamtliche kommunale Wahlbeamte sowie Beamte nicht in den Gremien vertreten sein sollen, weil sie natürlich immer in dem Verdacht stehen – das ist auch bei der rechtlichen Diskussion hauptsächlich kritisiert worden –, quasi nicht ihre Meinung zu

vertreten, sondern gesteuert zu werden. Insofern sollte man hierüber einmal nachdenken.

Des Weiteren sollten die Parlamente aus unserer Sicht deutlich stärker repräsentiert werden. In der Gesamtzusammensetzung, das ist unsere Kritik, sollten auf jeden Fall die gesellschaftlichen Repräsentanten zulasten der politischen Einflussnahme gestärkt werden. Das ist ein gemeinschaftliches Ziel, für das wir kämpfen sollten. Wir sollten nicht dafür kämpfen, dass es noch erweitert wird. Da gibt es definitiv notwendigen Änderungsbedarf bei dem vorliegenden Entwurf. Ich bin sehr gespannt, was bei der Anhörung passiert.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Herr Kollege Frömmrich, die Frage der Werbung ist spannend. Die Frage der regionalisierten Werbung war die Grundidee für die Gründung von FFH. Den Verlagen in Hessen sollte die Möglichkeit gegeben werden, im Privatrundfunk einen eigenen Sender zu haben. Diese Idee war erfolgreich, FFH ist ein erfolgreicher Sender. Zum staatlichen Rundfunk hat er ein ordentliches Konkurrenzverhältnis aufgebaut. Das ist nicht selbstverständlich. Ich glaube aber, dass sich die Situation mittlerweile vollständig geändert hat, weil wir heute über andere Märkte und andere Medien reden.

Durch die Digitalisierung und das Internet verändern sich solche Märkte vollständig, und man kann heute über ganz andere Möglichkeiten regionalisieren. Insofern muss man schon darüber diskutieren, ob dieses Verbot überhaupt noch zeitgemäß ist. Ich bin gespannt auf die Anhörung, weil diese Frage schwer zu beantworten ist. Sind die technischen Möglichkeiten heute nicht so weitgehend, dass wir eigentlich über eine sehr antiquierte Form auf der anderen Seite reden?

Wir müssen uns der Frage stellen, was Digitalisierung heißt, die Möglichkeit, Radio und Fernsehen ganz anders zu empfangen. Deswegen werden wir bei der Anhörung einen Schwerpunkt auf diese Frage legen.

(Beifall bei der FDP)

Die Umgestaltungen im Beitragsrecht sind sicherlich an vielen Stellen zu begrüßen. Wir haben immer gesagt, dass wir grundsätzlich die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags kritisch sehen. Auf der anderen Seite gebe ich zu, dass die Mehrbelastungen, die gerade für Unternehmen entstanden sind, die auch an vielen Stellen öffentlich diskutiert worden sind, Änderungen bedürfen. Das haben auch die Verantwortlichen gesehen. Wir werden sehen, was letztendlich zu diesem Punkt umgesetzt wird.

Ich will einen Punkt herausgreifen, der für mich eine große Bedeutung hat, nämlich die Frage, wie zukunftsfest unsere öffentlichen Rundfunkanstalten sind. Bei den Pensionslasten – das trifft nicht nur den Hessischen Rundfunk, sondern auch das ZDF – glauben wir, dass die Strukturen und das, was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jetzt von der KEF fordern, kritisch zu diskutieren sind.

(Beifall bei der FDP)

Wir können von unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur erwarten, dass er Sendebeiträge über das Thema Generationengerechtigkeit von Parlamenten macht – völlig zu Recht – und über die Frage, wie sicher die Rentenkassen sind, sondern wir dürfen von diesen Anstalten auch erwarten, dass sie ihr Problem selbst in die Hand nehmen.

Bei dieser Frage haben wir definitiv Diskussionsbedarf. Darum werden wir uns massiv kümmern müssen.