Protokoll der Sitzung vom 23.09.2015

Dienste zu ungünstigen Zeiten nicht endlich anpassen. Das ist seit vielen Jahren dringend notwendig.

(Beifall bei der SPD)

Denn wer rund um die Uhr Dienst tut – –

(Zuruf des Ministers Peter Beuth)

Natürlich, Herr Minister. Wir haben in all den Jahren Haushaltsanträge gestellt. – Aber Sie hätten eine politische Aussage machen können, auch wenn es ursprünglich nichts mit dem Gesetz zu tun hat. Man kann politisch sagen: Wenn Sie auf der einen Seite 150 € im Monat für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes bereitstellen wollen, erwarten auf der anderen Seite die Polizeibeamten ein Signal, ob ihr Dienst zu ungünstigen Zeiten an der Stelle berücksichtigt wird.

Da das eben so klang: Wir befinden uns im Gesetzgebungsverfahren. Wir haben die Unterlagen der regierungsinternen Anhörung noch nicht bekommen. Wir haben den Entwurf bekommen. Eben sagten einige, es gab Gespräche. Das weiß ich nicht. Mit wem Sie alle reden, ist mir, ehrlich gesagt, auch egal.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das glaube ich aber nicht! – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Das geht mich nichts an. Herr Frömmrich, es interessiert mich auch nicht, was Sie machen – um das einmal relativ deutlich zu sagen.

Wir befinden uns in einem Gesetzgebungsverfahren des Hessischen Landtags. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf, den sie vorbereitet hat, eingebracht. Dieser Gesetzentwurf geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Viele Punkte sind unspektakulär. Auf die politischen Dinge habe ich hingewiesen. Aber ich finde, wenn es um das Beamtentum in Hessen geht, gehören die Rahmenbedingungen dazu.

Längste Wochenarbeitszeit in Deutschland – auch das muss in einer solchen Debatte aufgeführt werden. Was die Besoldung betrifft: Ein Polizeibeamter mit A 9 bewegt sich im bundesweiten Ranking im unteren Drittel. Auch das gehört dazu.

Hier haben Sie einige Stellenanhebungen vorgesehen. Wir haben einen Bauch bei den A-10-Stellen. Da haben Sie 100 Stellen pro Jahr vorgesehen. Das ist ein Punkt, über den man wird reden müssen; denn ein Polizeibeamter, der 20, 25 oder 30 Jahre lang nicht befördert werden kann, bedeutet ein Problem.

(Alexander Bauer (CDU): Das stimmt doch alles gar nicht!)

Herr Bauer, dass Sie sich bei der Polizei nicht auskennen, wissen wir seit Ihrer Presseerklärung. Wir wissen, dass Sie die Überforderung der Polizeibeamten in einen Zusammenhang mit der zusätzlichen Belastung durch Flüchtlinge bringen.

(Alexander Bauer (CDU): 20 Jahre nicht befördert!)

Herr Bauer, machen Sie sich sachkundig. – Wir haben seit vielen Jahren ein Problem. Wir haben einen sogenannten Bauch bei den A-10-Stellen, der etwas mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn zu tun hat.

(Alexander Bauer (CDU): 20 Jahre keine Beförderung!)

Der ist im Laufe der Jahre angewachsen. Da gibt es nach unserer Auffassung berechtigte Forderungen: Wie kann man Beförderungsmöglichkeiten schaffen?

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Deswegen sage ich: Machen wir eine ordentliche Beratung, und am Ende des Gesetzgebungsverfahrens werden wir entscheiden, ob wir zustimmen oder nicht. Aber dass in Hessen bei der Beamtenbesoldung alles toll sei und dass sich die Beamten über diese Regierung geradezu freuten, ist eine ziemlich waghalsige Behauptung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung abgehalten.

Wir überweisen den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Drucks. 19/2409 neu, an den Innenausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucks. 19/2410 –

in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 7:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucks. 19/2411 –

Eingebracht werden die Gesetzentwürfe von Staatssekretär Weinmeister. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bringe heute für die Landesregierung die Entwürfe für die Zustimmungsgesetze zum Siebzehnten und zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein. Schwerpunkt des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist das, was wir alle durch die Medien erfahren haben, nämlich die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags des ZDF.

Es gab die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 mit dem Tenor, dass die Rundfunkgremien, also die Aufsichtsgremien, der Fernsehrat und der Verwaltungsrat, staatsferner besetzt sein müssen. Das bedeutet, dass die Anzahl der Sitze im ZDF-Fernsehrat von 77 auf 60 sinkt und im ZDF-Verwaltungsrat von 14 auf zwölf. Das hat die Auswirkung, dass die Zahl der dem Staat zuzurechnenden Vertreter im Fernsehrat auf maximal 20 Personen begrenzt wird und im Verwaltungsrat auf vier. Das Bundesverfassungsgericht hat aber ausdrücklich klargestellt, dass auch die Länder als Teil des Gemeinwesens in den Gremien vertreten sein dürfen.

Für die Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen wird, wie ich schon gesagt habe, die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des ZDF staatsfern ausgestaltet. Sämtlichen gesellschaftlichen Verbänden und Organisationen steht mit

der Neuregelung ein unmittelbares Entsendungsrecht zu. Damit wird der Vorgabe Rechnung getragen, dass Vertreter der Exekutive auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben dürfen.

Auch zur Gleichstellung gibt es in dem neuen ZDF-Staatsvertrag einen Passus: Wenn ein Mann aus einem Gremium ausscheidet, muss eine Frau nachfolgen, und, umgekehrt, wenn eine Frau aus dem Gremium ausscheidet, muss ein Mann nachfolgen. Das gilt nicht nur für den Fernsehrat, sondern auch für den Verwaltungsrat.

Wir haben dann zur Kenntnis zu nehmen, dass wir in Hessen, was die Migranten betrifft, das Vorschlagsrecht für die Gruppe haben: das, was das Land Hessen in diesem Bereich für angebracht hält. Die jeweiligen Gruppen wiederum schlagen die zu entsendenden Vertreter vor.

Bei den Migranten sieht § 3 des Gesetzentwurfs vor, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände für die neue Amtsperiode des Fernsehrats benannt wird. Die BAGIV wird als bundesweiter Dachverband von Migrantenselbstorganisationen die Sichtweise von Migranten verschiedener Nationen in den ZDF-Fernsehrat einfließen lassen. Um auch hier der Versteinerung entgegenzuwirken, wird in den folgenden Amtsperioden ein Wechsel ermöglicht. – Dies sind die Hauptregelungen des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags.

Im Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es um die regionalisierte Werbung. Sie wissen, dass die großen bundesweiten Senderketten bisher immer daran gehindert waren, in ihren jeweiligen Programmen regionalisierte Werbung zu schalten. ProSiebenSat.1 hat hierzu im Dezember 2014 zur Überraschung der Länder und der Landesmedienanstalten ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erstritten, in dem festgestellt wurde, dass es nach der bisherigen Rechtslage, eben weil im Staatsvertrag ein konkretes Verbot fehlt, nicht so sei, dass bundesweite Werbung nur in bundesweiten Programmen gestattet ist. Da ein solches Verbot nicht vorhanden ist, konnten die Sender auch regionalisierte Werbung schalten.

Es wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, dass die regionalen Rundfunkbetreiber bzw. Medienhäuser damit nicht sonderlich einverstanden waren. Ich erinnere an FFH oder auch an den Verband der hessischen Medienhäuser: Wir haben natürlich ein Interesse daran, dass sich diejenigen, die regional tätig sind, auch regional refinanzieren können. Wenn die großen Senderfamilien die Mittel bereits abgreifen, wird das umso schwieriger. Wir haben ein Interesse daran, dass sich auch unsere regionalen Medien und Hörfunkveranstalter dort refinanzieren können.

Im Interesse des Erhalts und der Absicherung der hessischen Medienlandschaft empfiehlt die Landesregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf deshalb, der skizzierten staatsvertraglichen Klarstellung zuzustimmen und von der staatsvertraglichen Ermächtigung, nicht bundesweite Werbung in bundesweiten Programmen durch ein Landesgesetz zu ermöglichen, keinen Gebrauch zu machen. Ich hoffe, dass diese Position von allen Fraktionen des Hessischen Landtags mitgetragen wird.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend einen ergänzenden Hinweis auf das bestehende Landesrecht. Das Thema Werberegionalisierung hat den Hessischen Landtag in der Vergangenheit auch unter dem landesgesetzlichen Aspekt – ich verweise auf § 32 Abs. 2 des HPRG – bereits mehrfach beschäftigt.

Inhaltlich geht es bei dem Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag letztlich um das gleiche Grundprinzip wie bei der HPRG-Regelung: Bundesweite Angebote, die keinerlei Beitrag zur Berichterstattung über regionale oder landesbezogene Sachverhalte leisten, sollen nicht das regionale oder landesbezogene Werbepotenzial abschöpfen können. Hierdurch würden nämlich die Finanzierungschancen genau der Angebote, die spezifisch regionale oder landesbezogene Inhalte verbreiten wollen und sollen, massiv beeinträchtigt und verschlechtert.

Aus der Sicht der Landesregierung besteht hier gerade im Lichte des Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags derzeit kein Anlass, die Regelung des § 32 Abs. 2 HPRG entfallen zu lassen. Freilich ist es nun nicht zu verkennen, dass das zuvor skizzierte Grundprinzip, wenn wir die Werbung im Internet und bei den Onlinemedien sehen, die mit ganz anderen Möglichkeiten sogar bis hin zur personalisierten Werbung an den Nutzer herangehen können, natürlich zunehmend infrage gestellt wird.

Zumindest für die nähere Zukunft können wir aber auch davon ausgehen, dass die Verbreitung von Fernsehen über herkömmliche Technologien wie Terrestrik, Kabel und Satellit nicht so schnell obsolet wird, wie die staatsvertragliche Regelung kurzfristig leerläuft.

Meine Damen und Herren, nach alldem bitte ich Sie, auch dem Gesetzentwurf zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Weinmeister. – Als erster Redner hat sich Kollege Siebel von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Vereinbart sind siebeneinhalb Minuten. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gern zu drei Aspekten etwas bemerken: logischerweise zum Siebzehnten und zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sowie zu den weiteren, die jetzt noch in der Pipeline sind und uns wesentlich ausführlicher beschäftigen werden als die beiden, mit denen wir jetzt zu tun haben.

Zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. In der Tat, Herr Kollege Wintermeyer.

(Zurufe von der CDU: Weinmeister!)

Entschuldigung –, Herr Kollege Weinmeister, Sie haben das alles korrekt dargestellt.

(Anhaltende Zurufe von der CDU und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Haben wir es jetzt? – Auch ich will noch einmal betonen, dass das durchaus in der Tradition unserer Beschlussfassungen zum Hessischen Privatrundfunkgesetz gelegen hat, da wir immer wieder einmal auch von geneigter Seite bedrängt werden, regionale Werbung zuzulassen. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir die Regelung jetzt aufgrund der Notwendigkeit nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die durch die Privaten provoziert worden ist, auch im Rundfunkänderungsstaatsvertrag so festle

gen. Wie gesagt, es befindet sich in der Tradition dessen, was wir zum Thema regionale Werbung festgelegt haben. Aber ich finde es interessant, dass Sie am Ende Ihrer Rede gesagt haben, wir werden voraussichtlich im Bereich der Onlinewerbung einen Regelungsbedarf haben. Das sehe ich ganz genauso und das wird sicherlich auch ein Punkt sein, der bei der nächsten Novelle des Hessischen Privatrundfunkgesetzes eine Rolle spielt.