Protokoll der Sitzung vom 23.09.2015

(Beifall bei der LINKEN)

Alle Beamtinnen und Beamten, die nun Hoffnung auf grundlegende Verbesserungen hatten, werden von diesem Gesetzentwurf bitter enttäuscht. Uns liegt ein umfangreicher Gesetzentwurf mit vielen Detailregelungen in nahezu allen Dienstrechtsbereichen vor. Neben Änderungen im Reisekosten-, im Sonderzahlungs-, im Datenschutz- und im Arbeitszeitrecht sollen auch Änderungen am Besoldungs- und am Versorgungsrecht erfolgen. Augenfällig sind dabei die vom Minister schon erwähnten neuen Zulagenregelungen ausgerechnet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Observation beim Landesamt für Verfassungsschutz in Höhe von monatlich 150 €.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) – Gegenruf des Abg. Horst Klee (CDU): Das hatten wir schon!)

Auch, wenn der Gesamtbetrag überschaubar ist – das will ich zugeben –, so bleibt dieses Hätscheln und Päppeln des Landesamtes für Verfassungsschutz doch bemerkenswert,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Die haben in den letzten Jahren so eine gute Arbeit gemacht!)

das doch in den letzten Jahren und Jahrzehnten – genau – keinen Leistungsnachweis erbracht hat.

(Beifall bei der LINKEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Allerdings!) )

Bei den Änderungen im Beamten- und Besoldungsrecht geht es um zahlreiche Detailregelungen für einzelne Betroffene und Gruppen. Dafür scheinen die Änderungen im Versorgungsrecht hingegen von weitreichender Bedeutung zu sein. Wie beispielsweise die langfristige Festschreibung der Zuführung zur Versorgungsrücklage auf der Basis von 2014 zu bewerten ist, werden wir die Gewerkschaften in der Anhörung fragen. Ob durch diese Änderung zukünftig auf den regelmäßigen Abzug von 0,3 % der Besoldungserhöhung verzichtet wird, bleibt unklar. Aber selbst wenn diese Besoldungsminderung zukünftig unterbleiben sollte, braucht es mindestens 13 Jahre, um den Einkommensverlust aus der diesjährigen Nullrunde auszugleichen.

Klar ist auch, dass kleinere Verbesserungen bei der Elternzeit oder dem Schmerzensgeldanspruch auch nicht die Belastung aus einer 42-Stunden-Woche für alle ausgleichen können.

Genau vor diesem Hintergrund werden wir in die Ausschussberatungen gehen und dort nachfassen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Kollege Schaus. – Das Wort hat der Abg. Heinz, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Dienstrechtsänderungsgesetz – das hat der Minister eingebracht –, ist der vorerst letzte Schritt zur Umsetzung der Dienstrechtsreform. Blicken wir zurück, was bisher geschah.

Wir hatten zwei umfassende Stufen der Dienstrechtsmodernisierung. Herr Greilich hat dazu schon vieles Richtiges gesagt, ich muss das nicht alles wiederholen. Die

zwei Stufen der Dienstrechtsreform waren im Kern die Umsetzung der Herunterzonung der Kompetenz im Dienstrecht auf die Landesebene und die Weiterentwicklung des Beamtenrechts im Interesse der Beamtinnen und Beamten, aber auch im Interesse des Landes Hessen, sowie die Berücksichtigung des demografischen Wandels.

Hervorzuheben ist: Bei allen Veränderungen, die dort geschehen sind – das haben uns auch der Beamtenbund und andere attestiert –, war diese Dienstrechtsreform ausdrücklich kein Spargesetz. Im Gegenteil: Es gab zahlreiche Verbesserungen auch für die Beamtinnen und Beamten dieses Landes.

Die Dienstrechtsreform hat dazu geführt, dass die Bedingungen für junge Beamtinnen und Beamte besser geworden sind – sie haben bessere Einstiegsstufen bekommen. Es wurde besser für Familien, und es gab eine größere Flexibilität bei der Teilzeitarbeit und den Familienzuschlägen. Generell war es eine Verbesserung der Flexibilität beim Wechsel zwischen der privaten Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst.

(Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Wenn wir jetzt den vorerst letzten Schritt angehen, so handelt es sich zum einen um wichtige Korrekturen, die wir auch schon zu einem frühen Zeitpunkt politisch zugesagt hatten. Wir haben gelernt und beobachtet, welche Auswirkungen die Dienstrechtsänderung hatte. Wir haben viele Gespräche auch mit den Vertretern der Beamtinnen und Beamten geführt, und wir haben früh zugesagt, dass wir dort, wo es zu nicht zumutbaren Härten kommt, Korrekturen vornehmen. Das wollen wir jetzt tun.

Beim Erfahrungsaufstieg gab es für einzelne Beamtengruppen Verluste in der Lebensbesoldung in sehr großem Umfang, die nicht hinnehmbar waren. Hier wird eine Korrektur eingeführt. Ich glaube, das kann ich fraktionsübergreifend sagen; auch Herr Rudolph hat früh gesagt: Das wollen wir nicht. – Jetzt wird das korrigiert. Ich glaube, schon in einem sehr frühen Stadium waren sich alle einig, dass wir diese Ungerechtigkeiten und Härten abfangen, die für sehr vereinzelte Gruppen durch die Veränderung vom Lebensalter zum Erfahrungsaufstieg entstanden sind.

(Günter Rudolph (SPD): Was? Das werden wir uns ganz genau anschauen – ob wir das so sehen wie Sie! Das macht mich hellhörig!)

In diesem Gesetz haben wir aber auch noch weitere Verbesserungen. Das ist schon angesprochen worden: Die Ärztebesoldung wird verbessert. Es gibt erhebliche Verbesserungen für Mehrlingsfamilien, deren Zahl in diesem Land erfreulicherweise zunimmt; sie werden weitere Möglichkeiten beim Bezug der Beihilfe bekommen. Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt ist, dass die Fürsorge für die Beamtinnen und Beamten verbessert wird, sofern wir von Schmerzensgeldansprüchen sprechen. Wir sind der Landesregierung ausgesprochen dankbar, dass sie im Interesse der Beamtinnen und Beamten, die im Dienst zu Schaden kommen, hierzu einen so guten Vorschlag macht.

Der Gesetzentwurf enthält weiterhin Klarstellungen, wo es noch rechtliche Unsicherheiten gibt. Auch das begrüßen wir ausdrücklich. Wir wollen niemandem zumuten, etwas gerichtlich klären zu lassen, weil eine gesetzliche Regelung im ersten Schritt vielleicht nicht ganz eindeutig gewesen ist. Jede Klarstellung ist ein Beitrag zur Rechtsklarheit.

Auch hierfür ein ausdrückliches Lob an die Landesregierung.

Ganz zum Schluss – ich werde meine Redezeit nicht ausschöpfen – darf ich mich dem Dank von Herrn Greilich anschließen und allen danken, die an diesem Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt haben. Der Dank gilt insbesondere denen, die mit uns in der Zwischenzeit wertvolle Gespräche geführt haben. Die verschiedenen Gewerkschaften – auch Spartengewerkschaften –, die den öffentlichen Dienst und insbesondere die Beamtinnen und Beamten vertreten, haben uns in den letzten Jahren wertvolle Hinweise gegeben. Vieles davon ist von uns oder von der Landesregierung aufgegriffen worden.

Etwas, was schon sehr gut war, nämlich die in zwei Stufen durchgeführte Reform des Dienstrechts, wird aus unserer Sicht mit der vorerst abschließenden Behandlung des Themas noch besser. Wir machen etwas, was schon gut ist, noch besser – im Interesse der Bediensteten des Landes Hessen, aber auch im Interesse aller Bürger, die von den Leistungen unserer Beamtinnen und Beamten profitieren.

Wir werden den Entwurf im Ausschuss weiter behandeln. Ich denke, es wird eine Anhörung dazu geben. Wenn dort Aspekte genannt werden, die wir aufgreifen sollten, die den Gesetzentwurf noch besser machen, werden wir uns dem ebenfalls nicht verschließen. Man kann aber schon bei der ersten Würdigung des Gesetzentwurfs feststellen, dass es ein sehr, sehr guter Entwurf ist.

Das Land ist auf dem Gebiet des Beamtenrechts weiterhin auf einem sehr, sehr guten Weg. Wir werden das Verfahren konstruktiv begleiten und, so hoffe ich, in der zweiten Lesung ein ausgezeichnetes Änderungsgesetz verabschieden, das das gute Beamtenrecht in Hessen noch besser macht.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Heinz. – Als nächster Redner spricht Kollege Frömmrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Staatsminister Beuth, Herr Kollege Greilich und Kollege Heinz haben die Grundzüge dessen, was wir hier zu tun beabsichtigen, schon vorgestellt.

Die Änderung des Gesetzes ist notwendig, weil sich nach der Verabschiedung des ersten und des zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes herausgestellt hat, dass es an einigen Stellen Änderungsbedarf gibt. Ich stimme den Kollegen ausdrücklich zu: Die erste und die zweite Dienstrechtsmodernisierung waren umfangreiche Werke. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sehr gute Arbeit geleistet. Dort, wo umfangreichen Werke erarbeitet werden, werden aber eben auch Fehler gemacht. Bestimmte Dinge schleichen sich ein, werden irgendwann entdeckt und müssen abgestellt werden.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Selbst bei euch?)

Das passiert, Herr Kollege, und deswegen stellen wir das ab.

Es sind insbesondere Probleme im Zusammenhang mit der Überleitung von den Dienstaltersstufen in die Erfahrungsstufen aufgetreten. Sowohl von den Gewerkschaften als auch von Verbänden gab es Hinweise, dass manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Zeitschiene Einkommensverluste erleiden. Darüber haben wir mehrfach auch im Innenausschuss diskutiert. Von allen Fraktionen wurde der Wunsch geäußert, Änderungen herbeiführen, wenn sich herausstellen sollte, dass Einkommensverluste auf der Zeitschiene eintreten, um den Versuch zu unternehmen, einen großen Teil – möglichst natürlich alle – dieser Probleme zu beseitigen. Das ist damals zugesichert worden. Wir versuchen jetzt, mit den vorgeschlagenen Änderungen die Ungleichheiten, die seinerzeit entstanden sind, zu heilen.

Ich glaube, das ist ein guter Weg, und ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir das, was wir den Verbänden und Gewerkschaften seinerzeit zugesagt haben, jetzt auch umsetzen müssen. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Wir haben im Vorfeld mit den Gewerkschaften und mit den Verbänden gesprochen. Wahrscheinlich werden wir nicht 100 % aller Fälle erledigen können, bei denen es bei der Überleitung zu Problemen gekommen ist, aber ich glaube, dass wir einen großen Teil der Probleme abfedern können. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird darauf näher eingegangen. Ich denke, dass uns die Gewerkschaften und die weiteren Anzuhörenden hierzu genauere Hinweise geben werden.

Der zweite Punkt, mit dem wir uns beschäftigen müssen, ist die Versorgungsrücklage. Auch darüber ist noch einmal nachgedacht worden. Das Verfahren ist relativ komplex, und wir wollen es ändern, die Rücklage auf dem Niveau von 2014 einfrieren und die Beträge nicht mehr einmal, sondern zweimal im Jahr zuführen. Ich glaube, das ist ein richtiger Schritt, und er sollte auch Zustimmung finden.

Ein weiterer Punkt, den der Herr Minister angesprochen hat: die Beihilfeberechtigung. Wir verlängern die Anrechnungszeiten, insbesondere bei Mehrlingsgeburten und für die, die eine Pflegearbeit in der Familie leisten. Ich glaube, das ist eine gute familienpolitische Leistung und für die Betroffenen ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Der Herr Minister hat auch die Übernahme der Auszahlung von Schmerzensgeld durch das Land angesprochen. Wir haben immer wieder mit dem Fall zu tun, dass Beamtinnen und Beamte im Dienst verletzt werden und dann einen Schmerzensgeldanspruch gegenüber Dritten haben. Den müssten sie zivilrechtlich durchsetzen. Es passiert manchmal, dass die Durchsetzung dieses zivilrechtlichen Anspruchs nicht funktioniert. Wir wollen jetzt ermöglichen, dass dieser Schmerzensgeldanspruch auf Antrag vom Dienstherrn im Vorgriff ausgezahlt wird und der Schmerzensgeldanspruch auf den Dienstherrn übergeht. Ich glaube, diese Regelung ist für die betroffenen Beamten richtig und wichtig. Wenn sie im Dienst verletzt werden, müssen wir sicherstellen, dass die Beamtinnen und Beamten in diesen Fällen zu ihrem Schmerzensgeld kommen. Ich glaube, die Lösung, die wir hier gefunden haben, ist gut.

Alle Kollegen haben gesagt, dass sie sich auf die Anhörung freuen. Dem will ich mich anschließen. Ich glaube, wir werden viele Expertinnen und Experten zu diesem Themenkomplex hören. In der zweiten Lesung werden wir

uns dann mit den dazu vorgelegten Änderungsvorschlägen beschäftigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Redner spricht Herr Kollege Rudolph von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Gesetzesänderung ist in der Tat nicht besonders spektakulär. Es geht in vielen Fällen um Formalien, an einige Stellen auch um Anpassungen.

Ich will etwas dazu sagen – Herr Kollege Schaus hat das auch getan –, dass hier viele Errungenschaften, Verbesserungen für die Beamtenschaft gelobt werden. Na ja, dazu würde mir das eine oder andere einfallen, z. B. die Frage, die der Innenminister im Innenausschuss entweder nicht beantworten wollte oder nicht beantworten konnte, wie es mit der Beamtenbesoldung im nächsten Jahr weitergeht, ob die Beamten eine Erhöhung bekommen. Der Finanzminister hat heute gesagt: 1 % ab dem 1. Juli 2016. – Umgerechnet auf das Jahr 2016 wären das 0,5 % im Monat; das ist einfache Mathematik. Wir werden sehen, ob das tatsächlich kommt.

Wir könnten natürlich auch über die Änderung der Beihilfeverordnung reden, die schon lange in Kraft getreten sein sollte, für deren Erarbeitung Sie viele Monate gebraucht haben. Für Polizeivollzugsbeamte in Nordrhein-Westfalen gibt es die sogenannte Freie Heilfürsorge. Das ist in Hessen anders. In Hessen geht das vom Gehalt der Polizeibeamten zusätzlich ab. Auch deswegen ist die Situation der hessischen Beamtenschaft durchaus nicht einfach.

Ich will, weil wir differenzieren, auch loben. Sie hatten in dem Entwurf, den wir als Fraktion bekommen haben, die Bestimmung noch nicht enthalten, die Sie als § 81a nachträglich eingefügt haben: Wenn Schmerzensgeldansprüche von Beamtinnen und Beamten, die im Dienst verletzt worden sind, nicht vollstreckt werden können, dann tritt der Dienstherr ein, damit sie nicht auf ihre Ansprüche verzichten müssen. – Das finde ich gut.

Nur: Jeder Fall ist ein Fall zu viel, auch wenn sie nicht massenhaft eintreten werden. Sie haben für solche Zahlungen im Haushalt 20.000 oder 25.000 € vorgesehen. Dem betroffenen Beamten, der seine Ansprüche nicht vollstreckt bekommt, kann es helfen. In der Anhörung werden wir uns aber darüber unterhalten müssen, ob die Grenze von 500 €, ab der diese Bestimmung greifen soll, nicht zu hoch ist. In anderen Bundesländern liegt die Grenze bei 250 €.

Zweitens zur Erschwerniszulage. Das ist ein interessanter Aspekt. Für die Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz und für Mitarbeiter im Vollzug, die in operativen Einheiten tätig sind, wollen Sie eine monatliche Pauschale von 150 € einführen. Meine Damen und Herren, das Landesamt für Verfassungsschutz steht durchaus in der Kritik. Denken Sie nur an die Vorgänge rund um den NSU. Wir fragen uns allerdings, warum Sie die seit vielen Jahren nicht geänderte Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte, für Justizvollzugsbeamte oder für Feuerwehrleute für

Dienste zu ungünstigen Zeiten nicht endlich anpassen. Das ist seit vielen Jahren dringend notwendig.