Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin in der Tat dankbar, dass es noch eine Gelegenheit gibt, den einen oder anderen Punkt zu erläutern. Ich bin auch dem Innenminister dafür dankbar, dass er noch einmal dargelegt hat, wie die unterschiedlichen Schutzstatus – langes u – sind.
Ich wollte auf Folgendes hinweisen. Herr Kollege Rentsch, Sie haben immer noch nichts zu der Frage gesagt, was Sie anders gemacht hätten. Sie haben gesagt, die Bundeskanzlerin hat sich in verschiedenen Situationen so verhalten, dass man nicht unbedingt erwarten kann, dass sich die europäischen Staaten ihrerseits kooperativ verhalten.
Allerdings gehört es ohne Zweifel auch zur Wahrheit, dass ein Mann wie Viktor Orbán, mit oder ohne gutes Zureden durch die Bundeskanzlerin, vielleicht nicht von vornherein bereit gewesen wäre, in diesem Spiel mitzuspielen, und dass die jetzige polnische Regierung mit die Ersten waren, die die schändlichen Attentate von Paris zum Vorwand genommen haben, um zu sagen: Jetzt nehmen wir die paar Flüchtlinge, zu deren Aufnahme wir uns bereit erklärt haben, nicht mehr auf. – Das ist jetzt nicht unbedingt der Bundeskanzlerin oder dem Verhalten der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen. Ich will das mit einer gewissen Zurückhaltung sagen, weil man über andere Länder nicht herziehen soll. Aber bei allem Respekt auch vor dem Land Polen fand ich das abgeschmackt.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Karin Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Ich fand das inakzeptabel – wie im Übrigen auch so manche anderen Reaktionen nach den Attentaten von Paris, auch im eigenen Land.
Sie haben angesprochen, dass es auch in der SPD eine intensive Debatte darüber gibt, wie mit dem Zuzug von Flüchtlingen umzugehen ist. Das ist richtig, und die gibt es in allen demokratischen Parteien. Das ist auch in Ordnung. Da geht es manchmal auch begrifflich durcheinander: Nicht jeder kann ein Kontingent von anderen zuzugsbegrenzenden Maßnahmen auseinanderhalten. Das ist bedauerlicherweise so, aber auch daran arbeiten wir.
Wir führen diese Diskussion innerhalb der SPD, aber – das habe ich schon bei vielen Gelegenheiten gesagt – wir diskutieren hier im Hessischen Landtag, und Sie diskutieren
mit der SPD-Landtagsfraktion. Dabei hat es wenig Sinn, dauernd zu sagen: Aber woanders sind sie auch blöd.
Ich diskutiere hier mit Ihnen und nicht mit Ihrem Bundesvorsitzenden. Das führt uns hier sonst überhaupt nicht weiter.
Ja, im Jahr 2015 hat es mehr Flüchtlinge aus Albanien, aus dem Kosovo, aus Serbien und aus Mazedonien gegeben als die 2 %, die der aktuelle Stand sind. Aber das zeigt doch, dass die Maßnahmen, die in den letzten Asylkompromissen unter großen Schmerzen – und nicht mit meiner vollinhaltlichen Billigung, das will ich jetzt auch einmal sagen, und zwar zurückhaltend sagen – ergriffen worden sind, tatsächlich gewirkt haben: Die Zahlen sind deutlich zurückgegangen.
Was das Thema angeht, dass man genau für diesen Typus der Zuwanderung, der aus Albanien, Kosovo, Serbien usw. kommt, eine Zuwanderungsmöglichkeit schaffen muss – auf diesen Zusammenhang habe ich von diesem Pult aus schon oft hingewiesen. Wir haben einmal darüber diskutiert, was das Zuwanderungsgesetz mit dem Thema Flüchtlinge zu tun hat; dabei habe ich genau diesen Zusammenhang hergestellt. Insofern haben Sie da vollkommen recht.
Aber im Kontext Ihres Antrags ergibt das einen anderen Sinn. Die Melodie, die Sie hier spielen, ist, mit Verlaub, schon eine andere. Sie ist unerfreulich. Dabei bleibe ich.
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen. Herr Kollege Bauer, das habe ich vorhin vergessen: Einen Satz kann ich wirklich nicht mehr hören, nämlich den Satz, in welcher Variante auch immer: „Deutschland kann nicht das Leid der Welt alleine schultern.“ – Ja, richtig, aber wer hätte das auch je behauptet? Und wann wären wir auch nur je in der Nähe der Erfüllung dieses Satzes gewesen?
Durch ständiges Wiederkäuen wird er kein Deut richtiger. – Herr Bauer, nehmen Sie das nicht persönlich. Ich sage es nur jetzt, weil ich diesen Satz wirklich nicht mehr hören kann. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Merz. – Wir sind am Ende dieser Debatte angelangt. Jetzt schauen wir einmal, was wir mit all diesen Anträgen machen.
Die FDP-Anträge gehen in die Ausschüsse, Innenausschuss und Sozial- und Integrationspolitischer Ausschuss? – Gut. Der LINKEN-Antrag? Ich habe hier eine Notiz stehen, dass namentliche Abstimmung beantragt ist. Ich habe es noch nicht gehört.
Die namentliche Abstimmung ist beantragt. Dann kläre ich trotzdem zuerst die anderen Anträge. Die Dringlichen
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend keine Abschiebungen nach Afghanistan, Drucks. 19/2681, wurde namentliche Abstimmung beantragt. Diese beginnt jetzt.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Der Antrag wurde bei 42 Jastimmen und 61 Neinstimmen abgelehnt.
Ich lasse nun über den Dringlichen Entschließungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Solidarität mit Flüchtlingen – Maßnahmen umsetzen, Drucks. 19/2703, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – FDP und DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen.
Ich lasse nun über den Dringlichen Entschließungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend sorgfältige Einzelfallprüfung auch für Flüchtlinge aus Afghanistan, Drucks. 19/2704, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Die Gegenprobe. – SDP und DIE LINKE. Damit ist auch dieser Dringliche Entschließungsantrag angenommen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HA- KrWG) – Drucks. 19/2514 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um zwei Änderungen, die erforderlich sind, um das Landesrecht an geändertes Bundesrecht anzupassen.
Erstens. Derzeit wird eine zentrale Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt für die Überwachung von Stoffverboten bei Elektrogeräten nach dem Elektrogesetz geregelt. Diese Stoffverbote sind auf Bundesebene jedoch inzwischen in die Elektrostoffverordnung überführt worden, sodass eine Anpassung erforderlich ist.
Da die Elektrostoffverordnung gleichzeitig die Vollzugsaufgaben erweitert hat, kann das nicht mehr von einem Regierungspräsidium alleine geleistet werden. Deshalb werden künftig die drei Regierungspräsidien für den Vollzug der Stoffverbote zuständig sein. Auch für die Bußgeldverfahren werden künftig alle drei Regierungspräsidien zuständig sein.
Auch wenn es hierbei nur um Zuständigkeiten geht, ist es mir doch wichtig, noch einmal auf den Gesamtzusammenhang hinzuweisen. Die Begrenzung von Schadstoffen in Elektrogeräten und deren Überwachung stellen zwar einen wichtigen Baustein dar, es darf aber auch nicht vergessen werden, dass insgesamt eine umweltgerechte Gestaltung von Elektro- und Elektronikgeräten anzustreben ist. Diesbezüglich sollten künftig Vorgaben entwickelt werden, die zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer von Geräten beitragen, und es sollten möglichst auch Ersatzteile wie z. B. Batterien und Akkus problemlos entnehmbar und austauschbar sein, sodass Geräte nicht entsorgt werden müssen, nur weil ein Teil defekt ist.
Auch bei der Entsorgung der gebrauchten Geräte muss im Hinblick auf den Ressourcenschutz auf eine möglichst umfassende Rückgewinnung der darin enthaltenen Bestandteile geachtet werden. Insofern werden wir die Entwicklung der vom Bund beabsichtigten Behandlungsverordnung für Elektrogeräte kritisch begleiten.
Meine Damen und Herren, eine zweite hessische Regelung muss an das Bundesabfallrecht angepasst werden. Hierbei geht es um die Anerkennung von Fachkundelehrgängen. Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft zentral für ganz Hessen, ob bei den Lehrgängen die notwendige Fachkunde vermittelt wird, welche zur Ausübung von bestimmten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig ist. Unser Landesabfallgesetz nimmt noch Bezug auf die Beförderungserlaubnisverordnung des Bundes. Diese Bundesverordnung gibt es nicht mehr. Sie wurde durch die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung ersetzt. Dieser Änderung tragen wir mit der vorliegenden Novelle ebenfalls Rechnung. Alle anderen hessischen Regelungen bestehen fort.