Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Einbringung.

Ich eröffne die Debatte. Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten je Fraktion. Als Erster hat sich Herr Gremmels für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Die Landesregierung bleibt leider mit ihrem Ausführungsgesetz weit hinter den Möglichkeiten für eine moderne und ökologische Abfallpolitik zurück. … im Ausführungsgesetz sind keine … Lichtblicke vorhanden.

(Beifall bei der SPD)

Ich verstehe nicht, warum die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN jetzt nicht klatschen; denn ich habe das zitiert, was Kollegin Dorn in der 18. Wahlperiode am 25. September 2012 gesagt hat, als Schwarz-Gelb eine Gesetzesnovelle eingebracht hat.

Frau Dorn hatte damals recht. Ich frage mich nur: Damals haben Sie große Ankündigungen gemacht. Jetzt regieren Sie. Aber wir kennen das ja schon: Das, was Sie zu Oppositionszeiten versprochen haben, setzen Sie jetzt nicht um. Wenn Sie jetzt ein Gesetz in die Hand nehmen – –

(Dirk Landau (CDU): Sie suchen sich immer die Anlässe heraus!)

Herr Kollege Landau, die Anlässe bietet die Landesregierung. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir uns als Landtag beschäftigen sollen. Ich nehme meine Aufgabe ernst, zu schauen, was zum Regelungskreis gehört, was geregelt wird und was nicht geregelt wird. Dabei nehme ich zur Kenntnis, dass die GRÜNEN vor der Wahl die Backen aufgeblasen haben, aber jetzt, wo sie regieren, nicht in der Lage sind, ordentlich zu pfeifen. Ich finde, das kann man an dieser Stelle ziemlich deutlich machen.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich ist das so, Frau Dorn. Sie brauchen doch nur einmal in Ihre Rede von damals zu schauen, was Sie da alles gefordert haben. Sie haben damals kritisiert, dass die Andienungspflicht abgeschafft worden ist. Wo bleibt Ihr Antrag, die Andienungspflicht wieder einzuführen? Wenn man ein Gesetz schon in die Hand nimmt, dann muss man es ordentlich novellieren und darf nicht nur das ändern, was der Bund – Frau Hinz, Sie haben Frau Hendricks gerade gelobt, völlig zu Recht, wie ich finde – vorgegeben hat. Sie müssen auch vor Ort schauen, wo Ihre Handlungsspielräume sind.

Es hätte einige Handlungsspielräume gegeben. Wenn ich mit unseren Kommunalpolitikern vor Ort rede, sagen die mir beispielsweise, dass die Trennung, dass die Einsammlungspflicht bei den Städten und Gemeinden und die Entsorgungspflicht bei den Landkreisen liegt, aus der Sicht der Praktiker keine sinnvolle und zeitgemäße Lösung ist. In einem Ausführungsgesetz könnte man da seitens des Landes natürlich eine Anpassung vornehmen. Das fehlt in Ihrem Gesetzentwurf, Frau Hinz. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, an dieser Stelle etwas nachzubessern.

Wenn Sie sagen, dass künftig nicht mehr nur ein Regierungspräsidium zuständig ist, sondern alle drei Regierungspräsidien zuständig sind, dann begrüßen wir das, weil das durchaus sinnvoll ist. Aber wir werden genau hinschauen, ob zwei der drei Regierungspräsidien für diese zusätzliche Arbeit ordentlich mit Mitteln und auch mit Personal ausgestattet werden, damit sie diese zusätzliche Aufgabe erfüllen können. – Frau Hinz, Sie brauchen da gar nicht die Augen zu rollen. Ich weiß aus Kassel, dass das Regierungspräsidium in Nordhessen zurzeit viele Aufgaben zu erledigen hat. Wenn Sie zusätzliche Aufgaben dorthin verlagern, müssen Sie die Regierungspräsidien auch mit entsprechenden Personal- und Sachmitteln ausstatten.

Wir werden uns die Unterlagen ganz genau anschauen, die die Regierung bei ihrer Anhörung erhalten hat. Ich denke, auf eine eigene Anhörung können wir verzichten. Aber noch einmal mein Appell an Sie: Wenn Sie Gesetze in die Hand nehmen, dann sollten Sie nicht nur Nuancen ändern, sondern Sie sollten sie richtig novellieren – so, wie Sie es zu Oppositionszeiten versprochen haben. Wir werden uns vorbehalten, Sie auch nach der Wahl an Ihren Aussagen vor der Wahl zu messen. – In diesem Sinne: Glück auf.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Gremmels. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Lenders das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es geradezu unglaublich, was man in einen Gesetzentwurf hineininterpretieren kann, was in diesem Entwurf gar nicht steht.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Gremmels hat es schon angekündigt: Auch ich wäre dafür, dass wir uns die Unterlagen der Regierungsanhörung geben lassen – wenn die Regierung damit einverstanden ist – und sie genau anschauen. Dann kann man im Ausschuss auch einmal über die Elektronikschrottverordnung fachsimpeln; das ist bestimmt eine gute Gelegenheit. Da bin ich sehr nahe bei den Ausführungen der Frau Staatsministerin, dass man auch einmal über solche Dinge diskutieren kann.

Man braucht aber nicht über die übrigen Inhalte des Gesetzentwurfs zu diskutieren. Da wird es wenig Platz dafür geben, irgendwelche Unterschiede in den Auffassungen zwischen den Fraktionen aufzubauen. Ich denke, wir können dieses Gesetzgebungsverfahren hier im Parlament sehr schnell hinter uns bringen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Lenders. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Dorn zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gremmels, Sie haben mir eine Steilvorlage geboten. Sie haben gerade davon gesprochen, dass man, wenn man die Backen aufbläst, auch pfeifen muss. Sie von der SPD engagieren sich insbesondere für die Kommunen. Herr Kollege Gremmels, auch ich bin mit den Kommunen sehr oft zu diesem Thema in Gesprächen – aber nicht wegen der kleinen Gesetzesänderung, die unsere Ministerin gerade vorgelegt hat, sondern wegen des Entwurfs für ein Wertstoffgesetz, der derzeit von der Bundesumweltministerin ins Verfahren gegeben wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Unsere Kommunen hätten ein Riesenproblem, wenn dieses Gesetz käme, weil sie aus dem Markt für Wertstoffe hinausgedrängt würden. Wer soll die Verantwortung für die Verwertung übertragen bekommen? Die Betreiber der dualen Systeme. Wir wissen, dass sich gerade diese bei der Frage der Verwertung am wenigsten hervorgetan haben. Insofern sollten wir auf der Bundesebene lieber dafür kämpfen, dass das Wertstoffgesetz nicht so in die Realität umgesetzt wird, wie es derzeit geplant ist. Das tut unsere Ministerin Gott sei Dank. Für diesen Kampf müssen wir unsere ganze Kraft aufwenden. Genau das tun wir. In den Bereichen Abfall und Verwertung sind wir gerade auf der

Bundesebene sehr aktiv. Da müssen wir unsere ganze Kraft hineinlegen. Ich hoffe, dass wir Sie dabei auf unserer Seite haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Timon Gremmels (SPD): Sie wissen schon, dass wir hier im Hessischen Landtag sind?)

Herr Kollege Gremmels, Gott sei Dank ist das ein Thema, bei dem wir auf der Ebene des Bundesrats eine Menge erreichen können. Wir denken darüber nicht nur in unserem Landtag nach. Wir denken darüber nach, wo wir überall Rahmenbedingungen setzen können, damit wir ein wirklich ordentliches Verfahren bei der Verwertung hinbekommen. Das ist gerade mit Blick auf das geplante Wertstoffgesetz ganz wesentlich.

Bei dem von der Ministerin vorgelegten Gesetzentwurf geht es nur um ganz kleine Anpassungen. Es geht darum, dass man das Bundesabfallrecht geändert hat und wir nun entsprechende Anpassungen im Landesgesetz vornehmen müssen. Es geht allein darum, dass künftig alle drei Regierungspräsidien verantwortlich sein sollen, nicht mehr nur das Darmstädter Regierungspräsidium. Daran kann ich erst einmal nichts Negatives finden. Das kommt mir durchaus sinnvoll vor.

Auch ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss über diese wichtige Gesetzesänderung. Sicherlich werden wir auch ein paar Anhörungsunterlagen zu sichten haben. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Frau Dorn. – Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Ravensburg zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Gremmels, Ihre – wie ich finde, fast gespielte – Empörung ging in diesem Fall völlig ins Leere. Vor allen Dingen haben Sie damit an der völlig falschen Stelle angesetzt; denn es ist doch Ihre Ministerin in Berlin, Frau Hendricks, die das Kreislaufwirtschaftsgesetz auf den Weg bringen muss. Frau Kollegin Dorn hat es eben sehr zutreffend gesagt: Wir warten darauf, dass wir von dort einen Entwurf bekommen, der auch in unserem Sinne ist, und dann können wir weiterreden. Dann können wir hier gern munter diskutieren.

Das aber, worum es heute geht, ist, wie die Frau Ministerin vorhin bei der Einbringung gesagt hat, lediglich ein Ausführungsgesetz: Wir setzen lediglich das um, was die EU vorgegeben und was der Bund in ein Gesetz umgewandelt hat. Wir müssen jetzt Wege finden, um es verwaltungstechnisch umzusetzen. Dieses Ausführungsgesetz werden wir heute beschließen.

(Jürgen Lenders (FDP): Das werden wir heute beschließen?)

Wir haben keinesfalls vor, zu warten, bis das Kreislaufwirtschaftsgesetz irgendwann kommt, sondern wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz sehr sinnvoll und sehr notwendig ist. Es geht hier um die Rücknahme von Elektro

und Elektronikschrott. Wir wollen die Recyclingraten unbedingt erhöhen, wir wollen den Handel einbeziehen, wir wollen für die Verbraucher sehr einfach strukturierte Wege finden, und wir wollen auch Schäden vermeiden, die durch falsche Entsorgungswege entstehen können.

Deshalb ist es richtig und sinnvoll, dieses Gesetz heute zu verabschieden. Das muss dringend abgeschlossen werden. Wir stimmen allen Regelungen zu. Wir finden, es ist ein pragmatisches und rechtlich notwendiges Gesetz, und deshalb werden wir ihm zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Frau Ravensburg.

Wir sind am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz angelangt und überweisen ihn zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben in den Bereichen der Landwirtschaft, der Landschaftspflege, der Dorf- und Regionalentwicklung und des ländlichen Tourismus – Drucks. 19/2635 –

Ich erteile Frau Staatsministerin Hinz zur Einbringung das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wird der Schutz der Honigbienenbelegstellen verbessert.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Boris Rhein: Das wird höchste Zeit!)

Warum ist das wichtig? Belegstellen sind Aufstellungsorte für Bienenvölker zur gezielten Zucht von Honigbienen, Herr Kollege Klee.

(Horst Klee (CDU): Ich höre sehr aufmerksam zu! – Heiterkeit)

Das ist wirklich eine ernste Angelegenheit. – In einem Schutzradius von 5 bis 7 km dürfen keine fremden Bienenvölker stehen, damit es nicht zu unerwünschten Begattungen kommt. Die Regelung zur Ahndung von Verstößen dient hierzu. Gerade die unkontrollierte Kreuzung mit eingeführten Bienenvölkern – das ist nämlich inzwischen erleichtert worden – kann die Gesundheit einheimischer Bienenvölker gefährden und damit zu einer Verhaltensänderung der einheimischen Bienen beitragen. Zum Beispiel könnte dadurch die Aggressivität gefördert werden.