Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Früher richtete sich die Ahndung von Verstößen nach den Regelungen für Ordnungswidrigkeiten im Naturschutzgesetz. Mit der Neufassung des hessischen Naturschutzrechts und der Angleichung an das Bundesnaturschutzgesetz ist das entfallen. Durch die Änderung des Aufgabenvollzugsgesetzes wird die umfassende Rechtsgrundlage für einen

bußgeldbewehrten Schutz von Belegstellen vollauf wiederhergestellt.

Ich glaube, Sie alle haben ein Herz für unsere Honigbienen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen die Honigbienen zur Bestäubung; sonst kann nämlich nichts wachsen.

Ich bin gespannt darauf, in welch umfassenden Zusammenhang mit der Bienenhaltung national und international Herr Gremmels diesen Gesetzentwurf jetzt stellen wird. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Ti- mon Gremmels (SPD))

Frau Staatsministerin, danke für die Einbringung und auch dafür, dass man dem Gesetz einen viel kürzeren Namen geben kann.

Ich eröffne die Debatte. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Als Erster hat Herr Lenders von der FDP-Fraktion das Wort.

(Ministerin Priska Hinz: Das ist aber bedauerlich!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Honig lädt ein bisschen zum Schmunzeln ein. Wenn man es zum ersten Mal liest, erscheint das alles so harmlos. Aber für die Landwirtschaft ist das gar kein so harmloses Thema. Die Bienenvölker leisten einen entscheidenden Beitrag dazu, dass wir bei der Obsternte und bei der Bestäubung vernünftige Ergebnisse haben. Das kennen wir aus anderen Ländern, in denen es praktisch keine Bienenvölker mehr gibt. Den Menschen dort ist nicht mehr zum Lachen zumute. Das hat nichts mit dem Honig zu tun, den man morgens auf dem Frühstückstisch vorfindet. Das ist schon ein bisschen ernster.

Nachdem ich den Gesetzentwurf richtig gelesen habe, muss ich sagen, ich habe überhaupt keine Bedenken, dass wir im Anhörungsverfahren relativ schnell zu einem einheitlichen Ergebnis kommen. Die Fragen, die wir Freie Demokraten jedoch stellen werden, betreffen die Chronologie: Wie konnte es dazu kommen? Warum ist eigentlich im Moment keine Rechtsgrundlage gegeben? Das ist eine Frage, die uns interessieren wird. Ich glaube aber, das können wir im Ausschuss besprechen, und auch bei der Gesetzgebung können wir ein schnelles Verfahren vereinbaren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Lenders. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Löber das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ebenfalls ein paar Worte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sagen. Es geht, wie die Frau Staatsministerin schon gesagt hat, um Belegstellen für Honigbienen. Frau Ministerin, vielleicht sind Sie jetzt enttäuscht, dass nicht Herr Gremmels hier vorne steht, sondern dass ich etwas zu den Honigbienen sage.

(Ministerin Priska Hinz: Ich habe nichts dagegen!)

Es freut mich, dass Sie das so sehen. – Belegstellen für Honigbienen sind im Grunde eine Art Zuchtstation. Belegstellen und deren Flugradien sind für die Bienenzucht wichtige und schützenswerte Areale. Ihre Funktion beruht darauf, dass dort nur Völker einer bestimmten Art – der für die Belegstelle vorgesehenen Zuchtrichtung, z. B. Carnica – gehalten werden. Entsprechend müssen die Aufstellung und die Einwanderung von Bienenvölkern anderer Herkunft verhindert werden.

Belegstellen waren über viele Jahrzehnte die einzige Möglichkeit einer gezielten Paarung in der Bienenzucht, was mit dem besonderen und sehr interessanten Paarungsverhalten der Honigbienen zusammenhängt. Auch heute noch wird der Großteil aller gezüchteten Bienenköniginnen zur Begattung vorwiegend zu Insel- oder Hochgebirgsbelegstellen ohne eigenes Bienenvorkommen gebracht.

Es gibt allerdings auch Landbelegstellen – sogar in Hessen, z. B. in Katzenbach in meinem Wahlkreis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls Sie sich das einmal ansehen möchten, sind Sie herzlich eingeladen.

An einer Belegstelle werden kleine Begattungsvölker mit jeweils einer jungen, unbegatteten Bienenkönigin aufgestellt. Sie soll von hier aus ihren Hochzeitsflug unternehmen, um begattet zu werden. An der Belegstelle werden weiterhin sogenannte Vatervölker aufgestellt, die mit ihren vielen Drohnen für die väterlichen Erbanlagen sorgen sollen. Landbelegstellen ermöglichen Imkern, die nicht über aufwendige Besamungsinstrumente verfügen, eine züchterisch bessere Anpaarung.

Gleichwohl sind Landbelegstellen in Bezug auf die Herkunft der Drohnen unsicherer als Inselbelegstellen oder Besamungen im Labor. Damit die Begattung nicht durch unerwünschte Drohnen erfolgt, muss sich eine Belegstelle in einem von anderen Bienenarten isolierten Gebiet befinden. Dieser Schutzgürtel – auch die Frau Staatsministerin hat es eben ausgeführt – sollte zur Sicherung des Zuchtziels einen Mindestradius von 5 km – besser 10 km – aufweisen.

Die Regeln für die Belegstellen sind in der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen aufgeschrieben. Es besteht durch diese Verordnung die Möglichkeit, Schutzzonen um Belegstellen herum einzurichten. Eine solche Schutzzone gibt es in Hessen: Im Umkreis von 10 km um die Belegstelle in Herborn-Schönbach dürfen nur noch Völker der Art Carnica gehalten werden, keine anderen. Dies dient dem Artenschutz und Zuchterfolg. Wenn solche Schutzzonen bestehen, gelten strengere Regeln. Wer diese dann missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes – ich erspare mir jetzt einmal den langen, komplizierten Namen – stellt die Ermächtigungsgrundlage der Belegstellenverordnung und damit der Schutzzonen dar. § 1a behandelt Honigbienen und Belegstellen. Die Belegstellen

wurden 2010 im Zuge einer Neuregelung des Naturschutzrechts in dieses Gesetz übernommen. Hierbei wurde vergessen, ebenfalls die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten zu übernehmen. In § 1a kommt nun eine Regelung zu Ordnungswidrigkeiten hinzu, die bisher fehlte.

Durch die nun angestrebte Änderung wird der in der früheren Regelung verbriefte bußgeldbewehrte Schutz der Belegstellen in das Gesetz aufgenommen. Es handelt sich also schlichtweg um die Korrektur eines Formfehlers, die durch eine Gesetzesänderung nun nach fünf Jahren endlich nachgeholt wird. Erst nach der Gesetzesänderung kann es um inhaltliche Fragen und eine dringend erforderliche Novellierung der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen gehen. Ich hoffe, dass diese Novellierung zeitnah erfolgt – zum Schutz der Belegstellen und damit der Honigbienen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Löber. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Feldmayer gemeldet.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Herr Präsident, meine Damen und Herren! So schön, wie Frau Löber das gerade ausgeführt hat, kann ich es leider nicht. Aber ich glaube, wir alle haben verstanden, dass es hier um das, wenn ich das so sagen darf, Liebesleben der Bienen und den Schutz der Belegstelle geht, wo das Ganze stattfindet.

(Heiterkeit und Beifall der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Thorsten SchäferGümbel (SPD): Vorsicht, jetzt werden gleich alle Schülerinnen und Schüler rot!)

Das kann ich von hier aus nicht sehen. Wenn das so ist, tut es mir leid. Das war nicht beabsichtigt. Ich wollte in meinen einfacheren Worten nur noch einmal verdeutlichen, worum es geht.

Ich denke, der Gesetzentwurf regelt etwas Sinnvolles. Das muss nachgeholt werden. Um noch einmal ein bisschen ernster zu werden: Es ist tatsächlich so, dass das Leben ganzer Bienenvölker durch Milben, die Varroamilbe, bedroht ist. Davon haben wir wahrscheinlich alle schon einmal gehört.

Das Zuchtziel vieler Imker, vieler Bienenzüchter, ist es, milbenresistente Völker zu züchten. Um dieses Zuchtziel zu erreichen, ist es notwendig, im Umkreis dieser Belegstelle, wo das Liebesleben der Bienen stattfindet, keine anderen Völker einfliegen zu lassen, die das Zuchtziel stören.

Wenn das passieren sollte, muss man diese Ordnungswidrigkeit ahnden können. Dazu dient die Novelle dieser Verordnung. Ich glaube, das ist ein Ziel – so habe ich es hier im Plenum gehört –, hinter dem wir uns hoffentlich alle versammeln können. Liebe Kolleginnen und Kollegen und Frau Ministerin, ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Das ist eine gute Sache. Ich glaube, wir kriegen das zusammen hin. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Frau Feldmayer. – Ich erteile Herrn Dietz von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Naturwissenschaftlich ist schon fast alles gesagt; ich beschränke mich auf das Allernotwendigste.

Mit der Nutzung von Belegstellen werden Zuchtfortschritte bei den Honigbienen in einem naturnahen Verfahren erzielt. Drohnen und Königinnen verhalten sich völlig natürlich. In der Fachsprache entspricht das dem „Natursprung“ – hier wohl besser: Natur-Luft-Sprung, weil das Geschehen in luftiger Höhe, mit Blick auf die im Tiefflug und am Boden hart arbeitenden Arbeiterinnen stattfindet. Arbeitsteilung ist manchmal ungerecht. Aber so ist das im Leben.

Ein anderes Verfahren ist die künstliche Besamung im Labor – sehr aufwendig, völlig naturfern. Drohnen und Königinnen fixiert und narkotisiert, wird mit feinsten Pipetten hier entleert und dort gefüllt. Niemand weiß hinterher, wie ihm geschah. Gönnen wir den Zuchttieren alle natürlichen Freuden. Leisten wir unseren Beitrag zur Sicherung des Belegstellenverfahrens. – Summ, summ.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Dietz.

Wir sind am Ende der ersten Lesung des – ich kürze ab – Bienengesetzentwurfs angelangt und überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Danke, Herr Schäfer-Gümbel.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sowie weiterer Vorschriften des Berufsrechts – Drucks. 19/2643 –

und erteile Herrn Staatsminister Rhein das Wort zur Einbringung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich als begeisterter Honigesser ausdrücklich bei Kollegin Hinz für die Einbringung dieses wichtigen Gesetzes bedanken, und werde mich schon morgens mit Freude an die Urheberin erinnern, bei jedem Brötchen mit gutem Honig.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Mi- nisterin Priska Hinz)

Was ich hier einzubringen habe, ist ein bisschen anders, ein bisschen trockener. Es ist der Entwurf des Gesetzes zur

Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften.