Protokoll der Sitzung vom 02.02.2016

Frau Staatsministerin Hinz.

Unabhängig davon, ob Industriezucker frei gehandelt werden kann oder nicht, sollte man generell darauf achten, sich gesund zu ernähren und sich möglichst viel zu bewegen. Das betrifft sowohl die Abgeordneten als auch die Mitglieder der Regierung und geht noch weit darüber hinaus. Das betrifft alle Bevölkerungsgruppen. Das heißt, gesunde Ernährung und Bewegung beugen dem Übergewicht und den schädlichen Auswirkungen des Zuckers in Lebensmitteln vor.

Wir sind bemüht, möglichst gesunde Ernährung schon in den Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen. Wir haben in Hessen eine entsprechende Beratungsstelle über die Verbraucherberatung. Es wird über die Ärzte entsprechend beraten. Es ist sozusagen die individuelle Entscheidung eines jeden Einzelnen, sich entsprechend verantwortungsbewusst gegenüber seinem Körper zu verhalten.

Frau Kollegin Löber hat eine weitere Zusatzfrage.

Ich habe noch einmal eine Nachfrage dazu, bei der es darum geht, ob ich das richtig verstanden habe. Sehen Sie hier nicht konkret, dass die Wirtschaftspolitik über die Verbraucherschutzpolitik gestellt wird, weil demnächst zu erwarten ist, dass der billigere flüssige Industriezucker deutlich mehr als andere Zuckerarten verwendet werden wird? Darum geht es letztlich.

Frau Staatsministerin Hinz.

Nein, es geht darum, dass es eine entsprechende Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher gibt. Ansonsten gilt tatsächlich die freie Entscheidung jedes Einzelnen, wie er mit seiner oder sie mit ihrer Ernährung umgeht.

Das gilt grundsätzlich für alle industriell gefertigten Produkte. Wenn man sich gesund ernähren will, gilt in erster Linie, dass man regionale und saisonale Produkte kauft, diese möglichst frisch zubereitet – und sich dann auch noch entsprechend bewegt.

Das galt schon immer. Das wird auch in den nächsten Jahren gelten. Das ist sozusagen der Schlüssel zu einer gesunden Lebensweise.

(Beifall des Abg. Horst Klee (CDU))

Herr Kollege Klee hat es bestätigt.

Wir kommen zu Frage 428 der Frau Abg. Wiesmann.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Programme zur Sprachförderung gibt es in Hessen für Kinder im Kindergartenalter aus Flüchtlingsfamilien?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, in Hessen existiert seit dem Jahr 2002 das Landesprogramm „Sprachförderung im Kindergartenalter“. Es richtet sich zwar nicht in erster Linie und ausschließlich an Kinder mit Fluchthintergrund. Es kann aber selbstverständlich und wird auch intensiv für diese Zielgruppe genutzt.

Mit dem Programm werden zwei Schwerpunkte gefördert. Zum einen sind dies zusätzliche Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter. Wir haben das Programm allerdings inzwischen auch für Kinder unter drei Jahren geöffnet. Zum anderen geht es um Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher und sonstige für die Sprachvermittlung geeignete Personen.

Die Förderung in der Fläche wird von einzelnen Modellprojekten flankiert. An dieser Stelle will ich eines beispielhaft nennen. Das ist das mehrjährig angelegte Projekt „frühstart – Deutsch und interkulturelle Bildung im Kindergarten“, das an 44 Modellkindertagesstätten hessenweit neben der Sprachförderung der Kinder auch die Steigerung der interkulturellen Kompetenzen der Fachkräfte, die Elternarbeit, aber auch die Koordinierung mit den Kommunen zum Ziel hat. Im Jahr 2014 wurden Mittel in Höhe von rund 3,53 Millionen € verausgabt. Es konnten 16.740 Kinder gefördert werden.

Ich bitte um Verständnis: Für das Jahr 2015 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Im Rahmen des Sozialbudgets haben wir die Mittel hierfür in diesem Jahr auf 4,2 Millionen € erhöht. Das steht im Jahr 2016 für diese Programme zur Verfügung.

Danke schön.

Wir kommen dann zu Frage 431 der Frau Abg. Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Auswirkungen sieht sie durch die Ablehnung der Entscheidungsfreiheit bei nationalen Importverboten von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) des Europäischen Parlaments am 28. Oktober 2015 auf Hessen?

Frau Ministerin Hinz.

Frau Abg. Löber, die Kommission hat den Vorschlag unterbreitet, dass die Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet die Verwendung von in der Europäischen Union zugelassenen genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln verbieten können. Bei einer Annahme dieses Vorschlags wären die Hürden, die die Mitgliedstaaten zu überwinden hätten, um von einer einzelstaatlichen Verbotsoption Gebrauch zu machen, jedoch unangemessen hoch. Einzelstaatliche Maßnahmen müssten nämlich sowohl mit dem Recht der Europäischen Union als auch mit internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union auf der Ebene der Welthandelsorganisation, WTO, im Einklang stehen.

Die Kontrolle eines einzelstaatlichen Verbotes wäre zudem vor dem Hintergrund des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt und der Vielzahl der Beteiligten in den Prozessketten der industriellen Lebens- und Futtermittelherstellung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich. Der Vorschlag wurde daher folgerichtig vom Europäischen Parlament zurückgewiesen.

Damit den Bedenken der Mitgliedstaaten besser Rechnung getragen werden kann, setzt sich die Landesregierung sowohl im Bundesrat als auch im Ausschuss der Regionen statt für diesen Vorschlag auch weiterhin für eine Überarbeitung des Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen ein. Die Hessische Landesregierung unterstützt daher ausdrücklich die Stellungnahme des Bundesrates, der sich für eine Verbesserung der Risikobewertung im Zulassungsverfahren ausgesprochen hat. So sollen beispielsweise Risikoanalysen nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit durchgeführt und Prüfungen der Umweltbelange verbessert werden. Darüber hinaus soll die Kommission zukünftig keine Möglichkeit haben, gentechnisch veränderte Organismen ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten zuzulassen.

Auf europäischer Ebene hat der hessische Vertreter im Ausschuss der Regionen als Berichterstatter die hessischen Interessen vertreten und maßgeblich zur Stellungnahme des Ausschusses beigetragen. Das ablehnende Votum des Ausschusses der Regionen stimmt mit den ablehnenden Bewertungen der Hessischen Landesregierung und des Bundesrates weitestgehend überein.

Die Kommission ist nun gefordert, ihre Vorgehensweise zu überdenken. Diesen Prozess wird die Hessische Landesregierung auch zukünftig kritisch begleiten.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Löber.

Noch einmal konkret nachgefragt: Sieht die Landesregierung auch weiterhin die Möglichkeit, von der EU genehmigte gentechnisch veränderte Organismen – das sind schon etliche – dennoch in Hessen zu verbieten oder einzuschränken?

Frau Staatsministerin Hinz.

Die Ablehnung des Europäischen Parlamentes hat keine Auswirkungen auf Hessen, weil der Rechtsrahmen gleich geblieben ist. Wir setzen uns darüber hinaus für Veränderungen und Verbesserungen des Rechtsrahmens ein – entgegen dem Vorschlag der Europäischen Kommission, die erleichtern will. Wir wollen eine Verschärfung, und das im Einklang mit der Entscheidung des Bundesrates.

Weitere Zwischenfrage, Frau Abg. Löber.

Ist nicht letztlich durch diese erste Entscheidung und das, was auf EU-Ebene passiert, die Idee eines gentechnikfreien Hessen gescheitert?

Frau Kollegin Hinz.

Nein, sie ist nicht gescheitert, weil der Rechtsrahmen gleich geblieben ist. Es geht jetzt darum, Verbesserungen durchzusetzen. Mit der Entscheidung des Europäischen Parlamentes ist die Möglichkeit gegeben, diese Verbesserungen tatsächlich hinzubekommen.

Frau Kollegin Feldmayer, Zusatzfrage.

Frau Ministerin, wissen Sie, ob die Bundesregierung versucht hat, ein nationales Importverbot durchzusetzen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Bislang ist die Entscheidung des Bundesrates seitens der Bundesregierung noch nicht auf die europäische Ebene getragen worden, um das dort durchzusetzen.

Jetzt kommen wir zur Frage 433 von Herrn Abg. Dr. Bartelt.

Ich frage die Landesregierung:

Wie gestaltet sich die Umsetzung des hessischen Förderinstruments „Kompetenzen entwickeln – Perspektiven eröffnen“ für die Integration der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, ausgesprochen erfreulich.

(Heiterkeit bei der SPD)

Mein Blick ging bewusst in diese Richtung, weil ich Beifall von dieser Seite erwartet habe, weil dies natürlich intensiv begleitet wird von den Abgeordneten des Fachausschusses.

Fakt ist, dass von den bis Ende September eingereichten 19 Projektideen Anfang des Jahres elf Projekte ihre Arbeit aufnehmen werden. Es hat mich gefreut, dass sich trotz der zugegebenermaßen sehr kurzen Ausschreibungsfrist von Juli bis September so viele hessische Kommunen, Jobcenter, Beschäftigungsträger und Unternehmen mit innovativen Ideen gemeldet haben, um Langzeitarbeitslose zu qualifizieren, um ihnen eine Perspektive auf Beschäftigung zu geben.

Wir haben uns die Auswahl der Konzepte in der Tat nicht leicht gemacht und der Entscheidung ein paar Kriterien und Kategorien zugrunde gelegt, die da sind: die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik, die rechtsformübergreifende Projektsteuerung, die Impulsfähigkeit für die Regelförderung und das Innovationspotenzial des Konzepts, die Ausrichtung auf Fähigkeiten und Know-how der Teilnehmenden für eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Wir werden rund 7 Millionen € einsetzen, um in den nächsten zwei bis drei Jahren die elf ausgewählten Projekte zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeit und Beschäftigung zu fördern.