Wir werden rund 7 Millionen € einsetzen, um in den nächsten zwei bis drei Jahren die elf ausgewählten Projekte zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeit und Beschäftigung zu fördern.
Es ist uns mit diesem Förderinstrument gelungen – das war uns ein Anliegen –, freie Träger, Kommunen und Jobcenter so zu vernetzen, dass sie in Kooperation mit Unternehmen diese herausfordernde Aufgabe angehen, Menschen, die seit mehr als drei Jahren ohne Beschäftigung waren, in eine Ausbildung oder eine Beschäftigung zu bringen.
Der Arbeitsmarkt in Hessen ist aufnahmebereit. Wir haben eine sehr gute Arbeitsmarktsituation. Aber der Arbeitsmarkt braucht auch gut ausgebildete Kräfte. Selbst einfache Tätigkeiten erfordern heute Wissen z. B. über Anwendungssoftware oder über Qualitätsstandards in der Produktion.
Wir wollen mit diesem Förderangebot Chancen eröffnen und soziale Teilhabe sichern, besonders für Menschen, die Familienverantwortung tragen, älter sind und trotzdem etwas lernen und leisten wollen. Ich denke, wir stehen gemeinsam in der Pflicht, diese Menschen in die Mitte unserer Gesellschaft zurückzuholen.
Herr Minister, Sie sprachen eben davon, dass elf Projekte beginnen. Können Sie uns sagen, wie viele betroffene langzeitarbeitslose Menschen von diesen elf Projekten profitieren können?
Herr Abg. Decker, ich verweise an dieser Stelle auf die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Drucks. 19/2659, mit der Sie diese Frage bereits gestellt haben.
Die Konzepte unterscheiden sich stark bei der geplanten Anzahl der Teilnehmenden. Projekte, die den Teilnehmenden den Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen, sehen beispielsweise konzeptionell eine vergleichsweise geringere Anzahl an Teilnehmenden vor. Aber aus den Konzeptbeschreibungen der elf vorliegenden und ausgewählten Projekte werden wir insgesamt 1.000 Langzeitarbeitslose mit dem Förderinstrumentarium erreichen.
Die weitere Zusatzfrage des Abg. Dr. Bartelt hat sich damit erledigt. Gibt es keine weiteren Zusatzfragen? – Dann ist das erledigt.
Welche Umstände rechtfertigen bei einer Jagdveranstaltung (Treibjagd) die Sperrung eines hessischen Autobahnabschnitts?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bin nicht für die Jagd zuständig. Aber wenn sich ein Wildschwein auf die Autobahn verirrt, dann bin ich wohl zuständig.
Frau Abgeordnete, es gibt grundsätzlich keine Umstände, welche die Sperrung eines Autobahnabschnitts im Rahmen einer allgemeinen Treibjagd rechtfertigen. Sofern allerdings die Treibjagd dazu angesetzt wurde, um Wildbestände, die auf den Autobahnabschnitt gelangt sind, zum Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer zu erlegen, kann eine kurzzeitige Sperrung des betreffenden Autobahnabschnitts je nach Sachverhalt aus Verkehrssicherheitsgründen zulässig sein.
Herr Minister, gab es besondere Umstände, oder war es eine geplante Vollsperrung der A 45 am 5. Dezember zwischen der Anschlussstelle Wölfersheim und der Anschlussstelle Münzenberg in beide Richtungen?
Frau Abgeordnete, der besondere Umstand bestand am 5. Dezember auf der A 45 zwischen Wölfersheim und Münzenberg darin, dass sich zwei Wildschweine auf dem Grünstreifen zwischen der Fahrbahn der Autobahn und dem dortigen Wildschutzzaun befanden. Die Polizei hat aufgrund der akuten Gefahrensituation kurzzeitig den Verkehr angehalten, um die Tiere durch den zuständigen Jagdpächter gezielt abschießen zu lassen. Deswegen erfolgte diese Sperrung nicht aufgrund einer Treibjagd, sondern aufgrund von zwei Wildschweinen, die vorher weder im Landtag noch im Ministerium um Erlaubnis gebeten haben, dorthin laufen zu dürfen.
Die Frage hat sich auch dadurch gestellt, weil über das Radio von einer Treibjagd gesprochen wurde. Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass es definitiv keine Treibjagd gewesen ist?
Frau Abgeordnete, wie gesagt, ich bin für die Autobahnen und nicht fürs Jagdrecht zuständig. Aber die Sperrung aufgrund der Gefahr für Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern, weil sich zwei Wildschweine auf der Autobahn befinden, ist sicherlich keine Treibjagd. Wenn im Radio etwas anderes gesagt wurde, müssten Sie beim Radio nachfragen.
Herr Minister, ich würde gerne wissen, wer die Kosten in welcher Höhe für diese Maßnahme getragen hat.
Ich gehe einmal davon aus – ich bin ja nur Halbwissender in Sachen Jagdrecht –, dass ein zuständiger Pächter im Zweifel auch seine Anfahrtskosten und sonstige Kosten, die ihm entstehen, selbst tragen muss. Dafür kann er dann mit den Wildschweinen machen, was er will.
Einen Augenblick, bitte, wir müssen ein bisschen Wildschweinruhe hereinbringen. – Herr Minister Rhein, Sie haben das Wort.
Herr Abg. Frankenberger, einen exakten Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nicht nennen, da sich die Beteiligten derzeit in wirklich sehr intensiven Abstimmungsprozessen befinden. Wenn Sie in Kürze wieder nachfragen, kann ich konkreter antworten.
Herr Staatsminister, können Sie genau definieren, welchen Zeitraum Sie gemeint haben, wenn Sie sagen, ich solle „in Kürze“ noch einmal nachfragen?
In der Tat – Frau Puttrich hat recht –, es ist alles relativ, was kurz oder lang ist. Ich will es aber – wir wollen uns doch jetzt nicht über Zeiträume und darüber, was kurz oder lang ist, austauschen – einmal so formulieren: Die mhk, die Museumslandschaft Hessen Kassel, hat ein umfangreiches Konzeptpapier erstellt und darin eine Vielzahl von Alternativen gegenüber der bisherigen Planung auf dem Weinberg geprüft. Es ist kein Geheimnis: Es gibt auch ein Schreiben, das ich an den Verein gerichtet habe, in dem ich den darin gemachten Vorschlag, nämlich den Standort BrüderGrimm-Platz, unterstütze. Es geht auch noch um das eine oder andere, was dort abzustimmen ist.
Ich kann Ihnen aber zusagen, dass ich unaufgefordert wieder auf Sie zukomme, wenn ich Ihnen etwas Konkreteres dazu sagen kann – dann müssen wir uns nicht mehr über das Thema „kurz oder lang?“ streiten.
Herr Staatsminister, vielen Dank für diese Zusage. – Würden Sie mir recht geben in der Einschätzung, dass Sie wesentlich realistischer und bedächtiger damit umgehen als Ihre Vorgängerin im Amt, die im Jahre 2010 erklärt hat, mit Baubeginn im Jahr 2013 sei nach realistischer Einschätzung mit der Fertigstellung im Jahr 2015 zu rechnen?
Nein, ganz im Gegenteil. Wenn meine Vorgängerin den Prozess nicht mit so hoher Energie vorangetrieben hätte, wie sie das getan hat, würde ich Ihnen noch lange keine Antwort geben können. Insoweit haben wir es der Energie meiner Vorgängerin zu verdanken, dass wir da stehen, wo wir heute sind.
Wir kommen zur nächsten Frage. Die Fragen 440 und 441 sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.