Protokoll der Sitzung vom 03.02.2016

Sind wir uns einig, dass wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss überweisen? – Ich sehe, das trifft auf allgemeine Zustimmung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen – Drucks. 19/3073 –

Das Wort zur Einbringung hat Herr Dr. Bartelt, CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hessische Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist in Deutschland einzigartig. Die am 17. November 2015 vorgestellten Maßnahmen werden mit über 1 Milliarde € finanziert. Bildung, Wohnen und Sicherheit sind die Kernpunkte einer nachhaltigen Integration. Auch die aufnehmende Gemeinschaft wird durch die Förderung der Strukturen der Sicherheit und der sozialen Einrichtungen gestärkt.

Wesentlicher Bestandteil dieses Aktionsplanes ist die Erhöhung der Pauschalen für die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Schon am 1. Dezember 2015 wurden die Gespräche zwischen unserer Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden erfolgreich abgeschlossen. Die Erhöhung der Pauschalen für die Kommunen gilt ab dem 1. Januar dieses Jahres. Hierzu bringen wir jetzt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen – Landesaufnahmegesetz – ein.

Im Einzelnen werden die Pauschalen für die Kommunen um 45 % erhöht. Allein für diese Erhöhung stellt das Land 110 Millionen € für das Jahr 2016 zur Verfügung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Städte Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach werden die Pauschalen von 725 € auf 1.050 € erhöht. Für Kassel, die Landkreise in Südhessen und das Rhein-Main-Gebiet werden sie von 652 € auf 940 € und für die Landkreise in Nord-, Mittel- und Osthessen von 601 € auf 865 € pro Person und Monat erhöht.

Im Gesetz ist auch festgelegt, dass von den 110 Millionen € 20 Millionen € für die soziale Betreuung vorgesehen sind. Diese Zahlen errechnen sich auf der Grundlage der realistischen Annahme des Bundes, dass im Jahre 2016 noch 800.000 Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Zusätzlich zu den im Gesetz garantierten Zuwendungen an die Kommunen wurde mit den Spitzenverbänden rückwirkend eine Landeszuweisung in Höhe von 100 Millionen € für die Mehrausgaben in den vergangenen Jahren vereinbart.

Der Dank für diesen Aktionsplan, für die Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und für das Mittragen des Gesetzentwurfs gilt der Landesregierung, der kommunalen Familie und der größten Oppositionsfraktion in diesem Hause.

Der Zusammenhalt der Landes- und der kommunalen Ebene bei der Bewältigung einer der größten Herausforderungen des Landes ist im Vorfeld eines Kommunalwahlkampfes besonders zu würdigen.

Ich möchte kurz aus den Stellungnahmen der drei Kommunalen Spitzenverbände zitieren. Für den Hessischen Städtetag erklärte der Kasseler Oberbürgermeister Hilgen:

Wir haben alle zusammen Handlungsfähigkeit bewiesen. Das ist ein wichtiges Signal, denn nur gemeinsam können wir es schaffen. …Diese Einigung kann ich voll mittragen. Sie bringt uns alle ein gutes Stück weiter.

Für den Landkreistag erklärte der Fuldaer Landrat Woide:

Wir haben eine signifikante Erhöhung der Pauschalen erreicht. Damit können die Landkreise in Hessen gut leben.

Der Landkreis Vogelsberg verzichtete nach der Vereinbarung über die neuen Pauschalen auf eine rechtliche Klärung dieser Frage.

Der Städte- und Gemeindebund äußerte sich durch seinen Geschäftsführer, Herrn Schelzke, ebenfalls positiv, verbunden mit der Erwartung, dass die Kreise auch bereit sind, den Kommunen einiges von diesem Geld zur Verfügung zu stellen. Dies wollen wir politisch unterstützen. Der Zusammenhalt muss auch zwischen den kommunalen Ebenen gelten. Die mancherorts noch vorhandenen Streitigkeiten müssen beendet werden.

Mit der aktuellen Erhöhung der Pauschalen steht Hessen an der Spitze der Bundesländer, die den Kommunen ihre Kosten durch eine Pauschale erstatten. Unter den Flächenländern sind nur die Leistungen von Bayern, das mit den Kommunen direkt und spitz abrechnet, mit den hessischen vergleichbar und gleichwertig. In den Nachbarländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind die Pauschalen deutlich niedriger. Hessen weist die Flüchtlinge erst dann den Kommunen zu, wenn über deren Asylantrag entschieden ist. Das ist in den meisten anderen Bundesländern nicht so.

Ich möchte abschließend dafür danken, dass die SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf mit einbringt. Der gleiche Dank geht an die FDP-Fraktion für die Bewertung der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Spitzenverbänden.

Meine Damen und Herren, das Zusammenwirken der staatlichen Ebenen und der demokratischen Parteien ist das richtige Signal. Hessen greift seinen Kommunen unter die Arme, sodass die Erfüllung ihrer anderen kommunalen Aufgaben durch die Aufnahme der Flüchtlinge nicht eingeschränkt wird. Das ist auch eine Antwort auf die widerwärtigen menschenverachtenden Parolen der AfD aus den letzten Tagen. Auf der einen Seite wollen wir den Charakter, der hinter diesen Äußerungen steht, nämlich Rassismus und Sympathie für autoritäre Staatsformen, entlarven. Das hat der Herr Ministerpräsident deutlich gemacht. Auf der anderen Seite müssen wir die Grundlagen dafür schaffen, dass die beiden Ziele, Bewältigung einer menschenwürdigen Aufnahme von Flüchtlingen auf der einen Seite und kommunale Daseinsfürsorge für die einheimischen Bürger auf der anderen Seite, nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Mit diesem Gesetzentwurf haben wir in diesem Haus gemeinsam die Grundlagen dafür geschaffen. Dafür herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Dr. Ralf-Norbert Bartelt. – Das Wort hat der Abg. Gerhard Merz, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Bartelt, es hat mich jetzt verwirrt, dass Sie sagen: Hes

sen weist erst zu, wenn über den Asylantrag entschieden ist. – Das ist nach meiner Kenntnis falsch.

(Nicola Beer (FDP): Allerdings!)

Das würde zu einem ziemlichen Stau in den Erstaufnahmeeinrichtungen führen. Aber vielleicht kann das geklärt werden. Ich nehme an, das kann bestätigt werden.

(Beifall bei der SPD)

Da Sie es angesprochen haben, wollte ich es erwähnt haben, bevor es sich festsetzt.

Meine Damen und Herren, wir sind jetzt in der Tat im konsensualen Teil der Tagesordnung – jedenfalls vorübergehend. Ich will mich, da ich der verkörperte Konsens bin – wie der Herr Minister besser als manch anderer weiß –, auch an diesen Comment halten.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich will vorab sagen, dass dieser Entwurf, der uns jetzt zur Beratung vorliegt, in der Tat die inzwischen zwingende Folge der Übereinkünfte im Rahmen des hessischen Aktionsprogramms für Flüchtlinge und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist, die wir erfreulicherweise im letzten Jahr sowohl zwischen den unterschiedlichen politischen Ebenen – darauf hat Herr Kollege Bartelt hingewiesen –, nämlich zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden, als auch zwischen den verschiedenen politischen Kräften in diesem Lande haben erreichen können.

Ich will noch einmal die politische Bedeutung dieses Vorgangs hervorheben. Ich glaube nämlich, dass bei aller Notwendigkeit der Debatte im Einzelnen – über die praktische Lösung von praktischen Fragen –, auch im Vorfeld eines Kommunalwahlkampfes, eines außer Frage steht: dass wir alle das Gemeinsame suchen. Wir suchen alle die Antwort darauf, was die viel beschworenen Grundwerte unserer Verfassung uns in Bezug auf eine humane Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen – egal, welchen Flüchtlingsgrund sie zunächst einmal haben – auferlegen. Das ist das, was vor allen anderen Überlegungen zu stehen hat. Ich sehe hoffnungsvolle Zeichen, dass das auch im Vorfeld der Kommunalwahl am 6. März der Fall sein wird.

(Beifall bei der SPD)

Es muss unser gemeinsames Interesse sein, und ich weiß auch, dass es unser gemeinsames Interesse ist, dass diese Welle von Hass und Hetze, die sich im Moment auf den unterschiedlichsten Wegen und in den unterschiedlichsten Kanälen über dieses – leider nicht nur über dieses – Land ergießt, ergebnislos bleibt.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, dass es unser gemeinsames Interesse sein muss, die Kommunalwahl am 6. März zu einer Abstimmung über die Stärkung der Demokratie in ihrer Gesamtheit zu machen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen geht jetzt unsere Aufforderung an alle Menschen in diesem Land: Was auch immer Sie wählen, wählen Sie eine Partei, die die Demokratie stärkt; wählen Sie eine Partei, die ausländerfeindlicher, antisemitischer und rassistischer Hetze eine klare Absage erteilt; wählen Sie eine Partei, die Gewalt als Mittel der politischen Auseinan

dersetzung und Schießbefehle, egal an welcher Grenze, ablehnt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU, der LINKEN und der FDP)

Wenn ich schon dabei bin, will ich auch sagen: Ich bin herzlich dankbar dafür, dass wir in Gießen zu einer Übereinkunft zwischen den demokratischen Parteien gekommen sind und dies auch mit einer gemeinsamen Plakataktion nach außen deutlich machen – zur Nachahmung gern weiterempfohlen.

(Beifall der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Herr Minister, zu der Sache ist im Grunde vom Kollegen Dr. Bartelt schon viel gesagt worden. Deswegen kann ich mich vielleicht auf ein paar andere Schwerpunkte konzentrieren. Ich will etwas zu dem sagen, was Sie vorhin in der Debatte gesagt haben: Sie haben versucht, in den Äußerungen meines Fraktionsvorsitzenden einen Widerspruch zu dem zu konstruieren, was hier steht.

Ich sage: Die Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts stellt sich nicht nur im Zusammenhang mit der Betreuung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Diese Frage hat sich schon vor dem gestellt, was wir mittlerweile als „Flüchtlingskrise“ bezeichnen.

(Beifall der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Wir hatten vorher schon die Mangelsituation auf dem Wohnungsmarkt. Wir hatten vorher schon alle möglichen Probleme im Bildungssektor, insbesondere bei der Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Wir hatten vorher schon die zuletzt diskutierte Frage der Organisation von Kinderbetreuung, und wir hatten natürlich eine wachsende Kluft zwischen Reichen und Armen in diesem Land.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das alles war schon geeignet, den sozialen Zusammenhalt in diesem Lande zu beeinträchtigen, bevor die Frage der Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen dazukam.

(Nancy Faeser (SPD): Allerdings! Genau!)