Protokoll der Sitzung vom 03.02.2016

(Nancy Faeser (SPD): Allerdings! Genau!)

Herr Minister, deswegen ist es an dieser Stelle nicht fair, zu unterstellen, die SPD wolle mit der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf die eine Gruppe gegen die andere ausspielen. Sie wissen es besser, dass wir das nicht tun – keine Sekunde lang. Es wäre nicht in Ordnung, das jetzt anders darstellen zu wollen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Ich habe gesagt, es ist die zwingende Folge der Übereinkunft im Rahmen des hessischen Aktionsprogramms, das wir mitgetragen haben. Wir haben vor diesem Hintergrund übrigens auch in der Haushaltsberatung 2015 darauf verzichtet, weiter gehende Anträge zu stellen, weil die Haushaltssituation ganz lange gar nicht klar war. Das wird 2016 anders sein, und deswegen warten Sie getrost, auch was den letzten Debattenpunkt angeht, auf unsere Haushaltsanträge im Jahr 2016 für den Haushalt 2017. Das würde ich an dieser Stelle empfehlen.

Ich will zum Schluss nur noch sagen: Ich kann mich allem, was Herr Dr. Bartelt zur Sache selbst gesagt hat – wie die Pauschalen sind etc. –, anschließen. Es ist evident, das steht auch im Gesetzentwurf. Zu den Kosten – ich will aus

drücklich nicht von Lasten reden – für die Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen, wobei der Schwerpunkt zunehmend auf der Integration liegt: Ich bin der Überzeugung, dass viele, vielleicht sogar die Mehrzahl dieser Menschen, auch hierbleiben werden. Aus diesem Grund wird der Punkt Integration von wachsender Bedeutung sein. Aber es wird Gelegenheit geben, morgen in der Aktuellen Stunde darüber zu reden.

Auch die Kostenseite wird von wachsender Bedeutung sein. Die Frage, wie eine gesamtstaatliche Finanzierung dafür aussieht und aussehen muss und wie die Verteilung der Aufgaben innerhalb der Zivilgesellschaft sowie zwischen den verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen auf der einen Seite und den staatlichen Ebenen, einschließlich der Kommunen, auf der anderen Seite geregelt wird, wird auf der Tagesordnung stehen. Die wird uns weiter beschäftigen und auch weiter beschäftigen müssen. Das gilt im Übrigen auch für die Pauschalen, die erst einmal ausgehandelt sind. An der Stelle sind wir erst einmal ein paar Sorgen los.

Aber ich glaube, dass wir in dieser Frage sehr stark auf Sicht fahren und das relativ zuversichtlich tun können. Davon bin ich persönlich überzeugt. Ich glaube in der Tat, dass wir die Kosten und die Ausgaben, die dafür im Moment getätigt werden, als Investition betrachten können und auch als Investition betrachten müssen. Ich bin überzeugt, dass wir jetzt schon mit den Ausgaben für diesen Bereich ein kleines Konjunkturprogramm, gerade auf der kommunalen Ebene, in Gang gesetzt haben.

Kollege Herr Merz, Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Das Geld bleibt nämlich in den jeweiligen Regionen. Trotzdem bleibt die Frage der gesamtstaatlichen Kostenverteilung auf der Tagesordnung, ebenso – letzter Satz – wie die Frage einheitlicher Standards oder die Definition von vernünftigen Standards für die Unterbringung, die unserem Grundgesetz und unserer Vorstellung von Menschenwürde entsprechen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Merz. – Das Wort hat Frau Abg. Cárdenas, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung will die Pauschalen, die das Land den Gebietskörperschaften für die Aufnahme von Geflüchteten zahlt, anheben, wie sie es bereits Ende vergangenen Jahres angekündigt hatte.

Auch die Sozialdemokraten, die in der aktuellen Legislaturperiode nominell eine Oppositionspartei sind, tragen diese Initiative mit.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Nachdem die SPD erst im vergangenen Dezember gemeinsam mit CDU und GRÜNEN asylbezogene Etatanträge zum Haushalt 2016 gestellt hatte – worauf der Kollege Thorsten Schäfer-Gümbel, der jetzt leider nicht da ist, sicherlich sehr stolz war –, stellt sich uns allmählich die Frage, in welcher Rolle sich die hessischen Sozialdemokraten im Gefüge von Regierung und Opposition eigentlich sehen.

(Timon Gremmels (SPD): Ach, Barbara!)

Ganz offensichtlich möchte die SPD mitverantwortlich sein für das, was in Hessen auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik gemacht wird. Ich finde das ein bisschen bedauerlich. Ich hatte bislang den Eindruck, dass nicht nur wir dieser Auffassung sind, sondern dass auch die SPD einen Bedarf für einen grundlegenden Wandel hin zu einer besseren, zu einer menschenwürdigen Flüchtlings- und Asylpolitik in Hessen sieht.

(Beifall bei der LINKEN – Timon Gremmels (SPD): Böse Worte!)

Die Erhöhung der Pauschalen war schon lange überfällig. Die jahrelange Unterfinanzierung der Flüchtlingsaufnahme hat viele hessische Kommunen in eine finanzielle Bredouille gebracht und ihnen den politischen Gestaltungsspielraum genommen.

Ich begrüße es daher, dass sich der Bund zu seiner Verantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme bekannt hat und sich seit Anfang des Jahres zumindest mit einem Betrag von monatlich 670 € pro Asylsuchenden an der Finanzierung beteiligt. Ich gehe davon aus, dass diese strukturelle Beteiligung des Bundes ein wesentlicher Grund dafür war, dass die Landesregierung nach einer jahrelangen Verweigerungshaltung gegenüber den Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände endlich eingelenkt hat.

Ich bin weiterhin der Ansicht, dass eine vollständige Erstattung der den Kommunen entstandenen Aufwendungen per Einzelnachweis der sachgerechte und der bessere Weg wäre.

(Beifall bei der LINKEN)

Schließlich decken die Pauschalen auch nach der aktuellen Erhöhung nur einen Teil der Kosten. Es fehlen etwa Mittel, um Wohnungen und Unterkünfte zu akquirieren. Dies können die meisten Kommunen und Kreise nicht aus dem eigenen Personalbestand heraus leisten. Es fehlen die Mittel für zusätzliches Personal, für Verwaltung, für Sachbearbeitung und für Öffentlichkeitsarbeit.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass in den letzten Jahren in den Kommunen massiv Personal abgebaut wurde. Die Ausweitung der genannten Aufgaben führt jetzt dazu, dass andere Aufgaben nicht mehr angemessen erledigt werden können, es zu zahlreichen Überstunden kommt und sich viele kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zu Recht – überfordert fühlen. Diesem Problem widmen Sie sich mit Ihrem Entwurf nicht.

Noch ein Wort zu der Zusammensetzung der Pauschalen: Land und Spitzenverbände haben für die Sozialbetreuung 30 € pro Monat und Flüchtling vereinbart. Eine Sozialarbeiterstunde beim Caritasverband etwa kostet aber 39,50 €. Das heißt, nicht einmal eine Sozialarbeiterstunde pro Monat soll pro Person zur Verfügung stehen. Bei der Fülle der Aufgaben, angefangen von der Belegung und Organisation der Unterkünfte über die Ausstattung der Wohnungen und

Zimmer sowie die Begleitung der Personen und Familien bis zur Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, ist es kaum vorstellbar, wie die Arbeit unter diesen finanziellen Rahmenbedingungen bewältigt werden soll.

Problematisch ist nicht nur, was in dem Gesetzentwurf steht, sondern auch, was darin fehlt. In diesem Gesetzentwurf steht kein Wort zu verbindlichen Mindeststandards – über die die SPD und wir uns eigentlich einig waren –, die bei der Unterbringung von Flüchtlingen gelten sollen. Nach wie vor weist die Landesregierung jegliche Verantwortung von sich, wenn es darum geht, Kriterien für die Wahrung der Menschenwürde bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden zu definieren und die Einhaltung dieser Kriterien zu überwachen.

(Beifall bei der LINKEN)

Gerade von der SPD, die im vergangenen Jahr mit einer solchen Initiative an die Öffentlichkeit ging, hätte ich bei diesem Thema mehr Einsatz erwartet und nicht eine derart vorbehaltlose Unterstützung einer Regierungsinitiative.

(Timon Gremmels (SPD): Ach, Barbara!)

Auch Regelungen im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personen, wie Traumatisierte oder Menschen mit Behinderungen, sucht man in diesem Gesetzentwurf vergeblich. Die EU-Aufnahmerichtlinie, die Mindeststandards bei der Unterbringung von schutzbedürftigen Personengruppen setzt, hätte – das wissen Sie alle – spätestens im Juli 2015 in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Andere Bundesländer haben im Gegensatz zu Hessen reagiert. Brandenburg etwa hat entsprechende Bestimmungen in seinen Entwurf für ein neues Landesaufnahmegesetz aufgenommen.

Wir wissen, insbesondere auf Kinder wirkt sich die monatelange Unterbringung in Lagern und Massenunterkünften katastrophal aus. Räumliche Enge und Lärm sind für sie extrem belastend. Hinzu kommen ein erhöhtes Infektionsrisiko und die Gefahr von Übergriffen. Eine Betriebserlaubnis nach dem Kinder- und Jugendhilferecht, die ansonsten in jeder Einrichtung erforderlich ist, in der Kinder untergebracht werden, ist in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende nicht erforderlich. Kind ist nicht gleich Kind in Deutschland. Ich hätte mir bei einer Änderung des Landesaufnahmegesetzes gewünscht, dass eine Regelung aufgenommen wird, die diesen skandalösen Zustand beendet.

(Beifall bei der LINKEN)

Asylsuchende werden in Hessen auf der Grundlage von Quoten verteilt, die sich primär an der Einwohnerzahl der jeweiligen Orte orientieren. Die jeweilige Quote verringert sich jedoch gemäß den Bestimmungen der Verteilungsverordnung, je mehr ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt wohnen. Ich meine, hier sind Überfremdungsfantasien ganz offensichtlich zu geltendem Recht geworden.

(Minister Stefan Grüttner: Das ist ja unglaublich!)

Herr Grüttner, wir alle wissen doch, dass in den Städten und Gemeinden mit den größten Ausländeranteilen, etwa in Frankfurt und in Offenbach, aber auch in Dietzenbach – Kreisstadt im Landkreis Offenbach und meine Heimatstadt seit Anfang der Neunzigerjahre –, die sogenannte Willkommenskultur meistens besser ausgeprägt ist als in Städten und Gemeinden mit einem geringen Ausländeranteil.

Ich halte diese Regelung daher für diskriminierend. Sie sollte ersatzlos gestrichen werden. Maßgebliche Aspekte bei der Verteilung sollten vielmehr humanitäre Gründe und persönliche Bedürfnisse der Betroffenen sein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Es gibt eine Kurzintervention des Kollegen Gerhard Merz. Bitte sehr, Sie haben zwei Minuten Zeit.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kollegin Cárdenas hat die Frage „Quo vadis, SPD?“ aufgeworfen – oder auch, in Abwandlung der Gretchenfrage; sie wird wahrscheinlich als die Barbarafrage in die neuere Geschichte eingehen, die Frage: „SPD, wie hältst du es mit der Opposition?“

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das muss man fragen!)

Darauf will ich die Antwort nicht schuldig bleiben. Wir machen das, was eine verantwortungsbewusste Opposition immer macht: Sie schaut sich das an, was vorliegt,

(Timon Gremmels (SPD): Genau!)

und sie versucht, ins Gespräch zu kommen und eine bessere Lösung oder Ergänzungen zu den Lösungen vorzuschlagen. Wenn das Ergebnis unter dem Strich zufriedenstellend oder mehr als das ist, was man billigerweise erwarten konnte, stimmt sie zu. So ist das.

(Beifall bei der SPD)

So macht das eine verantwortungsbewusste Opposition. Sie sagt – um ein Wort des stellvertretenden Ministerpräsidenten aus der Zeit zu zitieren, als er noch nicht stellvertretender Ministerpräsident war und die Praxis seiner Fraktion sich noch nicht geändert hatte –: Wir schauen weniger darauf, wer der Antragsteller ist, sondern mehr auf den Inhalt des Antrags. – Das ist das, was eine verantwortungsbewusste Opposition macht, und genau das haben wir im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm getan.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, Sie wären stolz gewesen, wenn Sie das erreicht hätten, was wir im Interesse des sozialen Zusammenhalts in diesem Land für den sozialen Wohnungsbau und für den Ausbau von Ganztagsschulen erreicht haben. Wir haben lange für eine vernünftige Erhöhung der Pauschale auf der Grundlage dessen, was wir für vernünftige Standards halten, gekämpft.

Ich habe zum Schluss meiner Rede gesagt, dass die Frage der vernünftigen Standards auf der Tagesordnung bleibt. Natürlich tut sie das. Aber wir nehmen zur Kenntnis, dass sich die Kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung geeinigt haben und dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt allseits Zufriedenheit herrscht. An dieser Stelle wollen wir nicht schlauer sein und in keinen Überbietungswettbewerb mit den Kommunalen Spitzenverbänden eintreten. Wenn Sie das wollen, ist das Ihre Sache; unsere jedenfalls ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

(Beifall bei der SPD)