Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger profitieren beim Windkraftausbau auf Flächen im hessischen Staatswald – Drucks. 19/3207 –
Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung, Drucks. 19/1858, mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 19/3155:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Die erste Wortmeldung ist auch vom Kollegen Gremmels. Wenn niemand etwas dagegen hat, bleibt er gleich am Rednerpult – und wenn einer etwas dagegen hat, bleibt er auch da. Kollege Gremmels hat das Wort. Bitte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, den wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der letzten Wahlperiode übernommen haben.
Es war damals ein guter Gesetzentwurf, und der damalige parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN hat einmal gesagt: „Auf die Inhalte kommt es an“ – Mathias Wagner, wenn ich dich da richtig zitiere.
Deshalb erwarten wir, dass Sie das, was Sie vor drei Jahren gut fanden, auch heute durch die Zustimmung zum Gesetzentwurf annehmen.
Denn wir wollen, dass diejenigen Anrainerkommunen, deren Bewohner auf Windkraftanlagen schauen, auch an den Pachteinnahmen des Staatsforstes partizipieren und nicht nur die Brotkrumen nehmen, die ihnen die Landesregierung gibt.
Natürlich ist mittlerweile auch die Ministerin tätig geworden – nachdem wir mit unserem Gesetzentwurf Druck gemacht haben. Sie haben dazu ein Förderprogramm aufge
Allerdings sage ich Ihnen auch: Eine prozentuale Regelung wie in Rheinland-Pfalz – 30 % der Pachteinnahmen, die kontinuierlich dynamisch angepasst werden, wenn die Anzahl der Windkraftanlagen zunimmt – ist der deutlich bessere Weg, Frau Ministerin. Insofern ist unser Gesetzentwurf da besser.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das sagen nicht nur wir, das sagt unter anderem auch der Hessische Städtetag in seiner aktuellen Publikation.
Auch dort wird Ihr Förderprogramm deutlich kritisiert, erstens weil es nur Anlagen berücksichtigt, die nach dem 1. Januar 2015 in Betrieb gegangen sind, und alle, die im Bereich der Windkraft Pionierarbeit geleistet haben, den Kürzeren ziehen. Zweitens wird vom Hessischen Städtetag zu Recht kritisiert, dass nur Kommunen gefördert werden, die keine eigenen Windkraftanlagen betreiben. Das ist doch schizophren, dass ausgerechnet diejenigen, die sich der Windenergie verweigern, nun in den Genuss Ihrer Förderprogramme kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren der GRÜNEN, das kann doch nicht wahr sein, was Sie uns hier vorlegen.
Daher haben wir aufgrund der Anhörung eine kleine Änderung vorgenommen, nämlich dass wir wie in RheinlandPfalz festschreiben, dass wir 30 % der Pachteinnahmen den Kommunen zubilligen. Ich finde, das ist ein guter Gesetzentwurf, und er verdient auch Ihre Zustimmung.
Da wir ahnen, dass wir uns dort nicht durchsetzen, und Sie ein bisschen was machen, was besser ist als gar nichts, werden wir uns bei Ihrem Antrag heute kraftvoll enthalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will aber die Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen: Die Posse, die Schwarz-Grün eine Woche vor der Kommunalwahl im Rheingau abgezogen hat, ist schon ein Unding. Da erklärt der Leiter der Staatskanzlei – leider nicht hier – in der „FAZ“ vom Samstag, dem 05.03., den Menschen im Rheingau – so wird er zitiert –:
Wintermeyer schreibt, er werde sich „mit äußerstem Nachdruck“ dafür einsetzen, dass auch auf hessischer Seite in der Pufferzone des Welterbes keine Windräder aufgestellt würden.
Er werde das Landesamt für Denkmalpflege genau instruieren, dass es „in diesem Sinne“ tätig werden solle. Genau das schreibt Herr Wintermeyer am Samstag.
(Florian Rentsch (FDP): Da hat er doch recht! Sie müssen ihn doch nicht kritisieren, wenn er recht hat!)
Daraufhin kommen die GRÜNEN an. Kai Klose: Die Ankündigung von Wintermeyer sei nicht die Haltung der GRÜNEN und der Regierung.
Es bleibe vielmehr dabei, dass selbstverständlich an dem Standort Lorch auch eine Einzelfallprüfung stattfinde.
Super, da haben Sie beide vor der Kommunalwahl für Ihre jeweilige Wählerklientel kraftvoll getrommelt.
Die CDU kann vor Ort sagen, sie habe alles dafür gegeben, dass keine Windkraftanlage nach Lorch komme. Die GRÜNEN können vor Ort sagen, sie hätten alles dafür gegeben, Herrn Wintermeyer zur Ordnung zu rufen. Wunderbar, beide haben sie für ihre Wählerklientel schön getrommelt. Ich finde das ein Unding.
Es wird noch besser. Einen Tag nach der Kommunalwahl erklärt Regierungssprecher Bußer – ich zitiere –:
Auch wenn Wintermeyer nicht explizit von Einzelfallprüfung spreche, so sei der letzte Absatz des Briefs so zu verstehen, dass im Einzelfall zu prüfen sei, erläutert Bußer. Wintermeyer befinde sich damit voll auf Linie der Landesregierung.
Das ist doch eine große Posse. Einen Tag nach der Kommunalwahl räumen Sie ein, dass Schwarz-Grün doch wieder einer Meinung ist. Aber vorher haben beide Seiten ihre eigene Wählerklientel noch einmal befriedigt.
Sie haben damit dazu beigetragen, dass die Politik- und Parteienverdrossenheit der Menschen gefördert wird, indem Sie einen Tag vor der Wahl eine solche Posse vom Zaun brechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde das ein Unding. So geht man nicht mit den Menschen um. Das ist eine von Schwarz-Grün inszenierte Posse gewesen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – So ganz ohne FDP komme ich heute nicht aus. Frau Beer hat von der FDP als einer positiven Protestpartei gesprochen. Sie kooperieren ganz eng mit Vernunftkraft. Wenn ich mir die Tagung in Schloss Johannisberg anschaue: Wenn dort Enoch Freiherr zu Guttenberg die Rodung von Bäumen zum Bau von Windkraftanlagen allen Ernstes mit der Bücherverbrennung der Nazis vergleicht,