Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – So ganz ohne FDP komme ich heute nicht aus. Frau Beer hat von der FDP als einer positiven Protestpartei gesprochen. Sie kooperieren ganz eng mit Vernunftkraft. Wenn ich mir die Tagung in Schloss Johannisberg anschaue: Wenn dort Enoch Freiherr zu Guttenberg die Rodung von Bäumen zum Bau von Windkraftanlagen allen Ernstes mit der Bücherverbrennung der Nazis vergleicht,
wenn er sie mit dem Terror des sogenannten Islamischen Staates und der Zerstörung Palmyras vergleicht,
Meine Damen und Herren, es ist ein Unding, Terrororganisationen mit demokratisch legitimierten Entscheidungsträgern zu vergleichen.
(Günter Rudolph (SPD): Wie ist das von Herrn Wintermeyer zu verstehen? Ich hätte jetzt gern die grüne Rabulistik dazu! – Nancy Faeser (SPD): Ich hätte gern den Innenminister dazu gehört! – Florian Rentsch (FDP): Vielleicht kann Herr Bußer etwas ausführen, wer was gemeint hat! Das neue Wörterbuch! – Glockenzeichen des Präsidenten)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie alle dazwischenrufen und es so gern wissen wollen: Wir hatten schon eine lange Debatte zum Thema Windkraft in Lorch, und es gilt weiterhin, was ich damals gesagt habe. Es ist eine Einzelfallprüfung in der Pufferzone. Das Ganze wird der UNESCO zur Prüfung vorgelegt. Insofern sind wir ganz gelassen und warten ab, was dabei herauskommt.
Herr Kollege Gremmels, Sie haben so nett meinen Fraktionsvorsitzenden Wagner zitiert: „Auf die Inhalte kommt es an“ – ein Satz, der absolut gültig ist. Deswegen haben wir uns längst um die Inhalte gekümmert, als Sie noch damit beschäftigt waren, unser Gesetz abzuschreiben. Wir setzen genau das um, die Beteiligung an den Pachteinnahmen gilt nun. Wenn Windkraftanlagen auf dem Gebiet von HessenForst stehen, werden die Kommunen nun an den Pachteinnahmen beteiligt. Insofern ist das umgesetzt, und alles, was Sie hier versuchen hochzubringen, Herr Kollege Gremmels, versandet leider.
Ich bin sehr dankbar für die konstruktive Zusammenarbeit in der Koalition zu diesem Punkt. Denn die CDU hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Frage der Beteiligung an den Pachteinnahmen noch Ungerechtigkeiten beinhaltet, nämlich für die Kommunen, wo die Windkraftanlagen nicht auf dem Gebiet von Hessen-Forst liegen,
Deswegen gibt es noch ein Förderprogramm, um das sich alle Kommunen bewerben können, wenn sie Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft haben. CDU und GRÜNE haben also ein wunderbares gemeinsames Konzept entwickelt, wie wir eine bestmögliche Beteiligung an den Pachteinnahmen hinbekommen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir das so konstruktiv miteinander erarbeiten konnten.
All die Kritikpunkte, die der Städtetag benennt, werden in dem Gesetz, das ursprünglich von uns GRÜNEN stammt, genauso beinhaltet – selbstverständlich, Herr Kollege Gremmels, sowohl die Frage des Stichtags als auch die Frage, dass Kommunen nicht beteiligt werden können, wenn sie eigene Windkraftanlagen haben. Das ist einfach europäisches Recht, daran können wir nichts ändern. Das würde in diesem Gesetz so gelten wie in unserem. Diese Kritik bringt uns leider nicht weiter. Das sind die Rahmenbedingungen, mit denen wir umgehen müssen, sei es in Ihrem Gesetz, oder sei es mit unserer Lösung.
Herr Kollege Gremmels, ich glaube, darin sind wir uns einig: Die Beteiligung an den Pachteinnahmen ist ein sehr wichtiger Beitrag für die Akzeptanzschaffung; das kann einiges bewirken. Aber klar ist, um unsere regionale Energiewende bestmöglich voranzubringen, braucht es einiges mehr.
Herr Kollege Gremmels, da sorgen wir uns aktuell sehr um unsere regionalen Standorte aufgrund der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Es ist leider so, dass nach dem derzeitigen Entwurf unsere regionalen Standorte sehr stark abgewertet werden sollen. Da sind wir alle in Hessen gefragt, dass wir uns durchsetzen. Hier geht es um regionale Wertschöpfung. Hier geht es darum, dass unsere Standorte, wenn die 2 % ausgewiesen werden, auch entsprechend realisiert werden. Ich hoffe sehr, dass Herr Gabriel sich nicht in der Bundesregierung als die Abrissbirne für unsere hessische Energiewende auszeichnen wird. Da müssen wir im Bundesrat stark dafür kämpfen, dass das nicht passiert.
Die regionale Energiewende ist aus meiner Sicht der wichtigste Weg, die Energiewende mit und für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für unsere Kommunen bestehen verschiedene Möglichkeiten, von Windenergieanlagen direkt oder indirekt zu profitieren. In diesem Jahr kommt eine weitere hinzu. Künftig können viele Kommunen, auf deren Gemarkung im Staatswald Windenergieanlagen errichtet werden, an den damit im Zusammenhang stehenden Pachteinnahmen beteiligt werden. Hiermit leistet das Land einen sinnvollen Beitrag, um die Akzeptanz für die Entwicklung von Windparks an geeigneten Standorten zu erhöhen, und unterstützt gleichzeitig die Kommunen finanziell. Die Kommunen erhalten dabei die zusätzlichen Mittel ohne Zweckbindung zur freien Verwendung. Darüber hinaus stellt das Land jährlich 1 Million € für Klimaanpassungs- und Klimaschutzprojekte zugunsten von Kommunen in der Nähe von Windenergieanlagen zur Verfügung.
Grundlage für die Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen für die Windenergieanlagen im Staatswald ist ein Ende des vergangenen Jahres von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachter und beschlossener Änderungsantrag zum Haushalt 2016.
Sie von der SPD aber sagen: „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“, und fordern eine Änderung der Landeshaushaltsordnung. Diese ist jedoch für eine Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen überhaupt nicht erforderlich.
(Timon Gremmels (SPD): Der Finanzminister hat es aber immer anders gesagt! – Günter Rudolph (SPD): Man muss flexibel sein! Seine Meinung kann man immer ändern!)
Die betroffenen Kommunen können sich nun auf zusätzliche Gelder freuen. Im Zuge des Kommunalwahlkampfs haben wir erlebt, dass die SPD Politik ein bisschen nach dem Motto „Geld ausgeben, Geld ausgeben, Geld ausgeben, bis der Notarzt kommt“ macht.
Dann wurde noch ein Änderungsantrag eingebracht, in dem von 30 % die Rede ist, obwohl in Rheinland-Pfalz die Regel gilt: 10 bis 15 %, nur in Ausnahmefällen mehr als 20 %.
Ich sage Ihnen: Der Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, hat in Wirklichkeit eine ganz andere Intention. Sie haben einen Gesetzentwurf der GRÜNEN aus dem Jahr 2013 wortwörtlich übernommen;
(Timon Gremmels (SPD): Das haben wir ja gesagt! – Günter Rudolph (SPD): Aber auch das darf man nicht! Das ist auch falsch!)
Sie haben keinerlei neuere Erkenntnisse aufgenommen. Das war auch gar nicht Ihre Absicht. Sie wollen hauptsächlich dem verflossenen Partner Schmerzen bereiten und einen Keil zwischen die Regierungsfraktionen treiben.
Sie haben auch die Empfehlung des Landesrechnungshofs übergangen, das Ganze ordentlich und transparent im Haushalt abzubilden, so, wie es die Koalition gemacht hat. Die Ausführungen des Landesrechnungshofs, wonach der Weg über die Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht erforderlich ist, haben Sie geflissentlich überhört. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2013 – nicht aus der vom letzten Jahr; so lange gibt es diese Erkenntnis schon –:
Sinn und Zweck der Landeshaushaltsordnung ist es, die wesentlichen Grundlagen der Haushaltsführung zu definieren. Der Begriff „Ordnung“ kennzeichnet, dass es sich im Wesentlichen um ein Verfahrensgesetz handelt, in dem die Rechte und Pflichten der an den Verfahren beteiligten Akteure festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob einzelne Fördermaßnahmen dort abgebildet werden sollten. So könnte geprüft werden, die beabsichtigte Maßnahme im Haushalt abzubilden. Die Maßnahme könnte mit dem Haushaltsgesetz verabschiedet werden, und somit wäre eine Änderung der LHO nicht erforderlich.
Herr Gremmels, als Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben, haben Sie in einer Kurzintervention angedeutet, dass Sie auf diese Stellungnahme eingehen würden. Ich zitiere Sie:
Wenn Sie sagen, wir brauchen keine Änderung der Landeshaushaltsordnung und können das in den Haushaltsberatungen einfach regeln, dann sind wir gerne bereit.
Aber ich will daran erinnern, dass es zu den letztjährigen Haushaltsberatungen den Antrag Drucks. 19/2881 gab. Angenommen wurde der Antrag von CDU und GRÜNEN, die SPD hat ihn abgelehnt. Sie wollten das Thema am Köcheln halten.