Meine Damen und Herren, in der Lehrkräfteakademie besteht eine Arbeitsgruppe, die das Thema Vielfalt speziell für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aufbereitet. Wir verankern das Thema auch in Fortbildungen für Lehr- und Führungskräfte und bauen unsere Beratungsangebote aus. Durch all das bekommen Schulen schon heute im wahrsten Sinne des Wortes vielfältige Unterstützung. Das bringt mehr als ein neues Gütesiegel. Deswegen müssen wir ihnen auch nicht die Einsetzung eines speziellen Vielfaltsverantwortlichen vorschreiben. Vielfalt ist eine Aufgabe und Verpflichtung für alle in einer Schulgemeinde.
Auch dann, wenn wir beispielsweise von der Zulassung von Lehrwerken reden, ist die Beachtung des Gebots der Toleranz und des Diskriminierungsverbots schon heute zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Lehrwerk überhaupt zugelassen werden kann. Deswegen lassen Sie mich noch einmal besonders erwähnen, dass zum kommenden Schuljahr ein neuer Lehrplan zur Sexualerziehung an hessischen Schulen in Kraft treten wird, der ebenfalls das Ziel verfolgt, Schülerinnen und Schülern ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt in unserer Gesellschaft zu vermitteln, und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, das gerade noch läuft, bereits hohe Anerkennung von allen Seiten erfahren hat.
Meine Damen und Herren, Sie sehen – es ist schon angesprochen worden –: In der Zielsetzung besteht hier Einigkeit. Die Landesregierung ist auch schon auf vielfältigen Wegen unterwegs, um das Thema Vielfalt an hessischen Schulen zu verankern und für eine entsprechende Vermittlung zu sorgen. Man kann sicherlich immer noch einiges besser machen. Deswegen können wir das im Ausschuss gern weiter besprechen. Ich stelle im Ausschuss zu jeder Initiative, die ich genannt habe, und zu jenen, die ich nicht habe nennen können, die Fachexpertise zur Verfügung, damit klar wird, in welch breitem Spektrum die Landesregierung sowie die Schulen längst unterwegs sind, was dieses Thema anbelangt. Aber das können wir, wie gesagt, gern
Ich gehe davon aus, dass auch der Dringliche Antrag an den Ausschuss geht. Damit sind beide Anträge, Drucks. 19/1583 und Drucks. 19/3310, mit Zustimmung aller Fraktionen dem Kulturpolitischen Ausschuss zugewiesen worden.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend aktueller Gesetzentwurf für ein Anbauverbot von Gentechnikpflanzen in Deutschland – Drucks. 19/1859 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend nationale Regelungen zum Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen – Drucks. 19/2095 –
Die vereinbarte Redezeit ist fünf Minuten. Wir wollen nachher beide Anträge an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überweisen.
Ich eröffne die Debatte und rufe als erste Wortmeldung Frau Abg. Löber für die Fraktion der SPD auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es klar: Die Menschen in Deutschland lehnen Gentechnik, auch grüne Gentechnik, überwiegend ab, das müssen wir ernst nehmen. Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland will keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Acker oder auf dem Teller.
Grundsätzlich bleibt es auf der Ebene der Europäischen Union beim bisherigen Verfahren, wonach über die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen in jedem Einzelfall entschieden wird. Nach langem Hin und Her hat es die Europäische Union nun den Mitgliedsländern überlassen, die sogenannte Opt-out-Regelung anzuwenden, d. h. den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten, die von der EU-Ebene zugelassen wurden.
Nun ist der Antrag der SPD bereits auf den Tag genau ein Jahr alt. Wir wollen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland verhindern. Wir fordern mit dem vorliegenden Antrag zur grünen Gentechnik nun endlich eine zügige Umsetzung der EU-Regelung zum Opt-out in nationales Recht.
Die nationale Umsetzung der EU-Regelung muss so ausgestaltet werden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich bundesweit und vor allem bundeseinheitlich verboten werden kann und somit Äcker und Umwelt in Deutschland gentechnikfrei bleiben können.
Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, wonach die 16 Bundesländer jeweils einzeln darüber entscheiden sollten, was angebaut werden darf oder nicht. Das ist aus Verbraucherschutzsicht völlig unsinnig; unabhängig davon, dass Pollenflug nicht an Landesgrenzen endet. Auch der Ausgang von Gerichtsverfahren in allen Bundesländern wäre fragwürdig, wenn z. B. gentechnisch veränderter Mais zugelassen werden soll.
Die Hessische Landesregierung hat sich erfreulicherweise bereits gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen und mit anderen Bundesländern Ende September 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes für ein bundesweites und bundeseinheitliches Anbauverbot vorgelegt.
Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung ausdrücklich. In der Sache gab es leider seit Monaten keine Bewegung. Alle zuständigen Gremien in Deutschland, vom Bundesrat bis zur Ministerkonferenz und selbst das Bundesumweltministerium, waren sich relativ einig, und nur eine bundeseinheitliche Lösung wurde als praktikabel angesehen.
Umso erfreulicher ist es, dass nun endlich auf der Agrarministerkonferenz in der letzten Woche ein Kompromissvorschlag erzielt werden konnte. Dazu weiß die Ministerin vielleicht Näheres.
Wünschenswert wäre ein EU-weiter Verzicht auf die Anwendung grüner Gentechnik gewesen anstatt nationaler Regelungen. Die Auskreuzung von gentechnisch veränderten Organismen in die Natur und die Durchdringung von Saatgut und Warenströmen sind letztlich nur zu vermeiden, wenn großräumig auf die grüne Gentechnik verzichtet wird.
Wenn wir nun vom doch übertriebenen Lob auf die Landesregierung im Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vom übertriebenen Lob auf die Bundesregierung in unserem Antrag absehen,
haben beide Anträge die gleiche Intention und die gleiche Forderung. Wir werden daher beiden Anträgen zustimmen.
Darüber hinaus dürfen wir aber nicht lockerlassen und müssen weiterhin für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert worden sind, eintreten.
Auch an der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln müssen wir festhalten, ebenso wie an der Saatgutreinheit. Es bleibt weiterhin viel zu tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir aufgrund des Tagesordnungspunktes noch einmal klarmachen können, warum wir GRÜNE gegen Gentechnik sind. Die Gelegenheit möchte ich kurz nutzen.
Kollegin Löber hat gerade schon angeführt, dass die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, aber auch EUweit, gegen Gentechnik auf dem Teller ist. Aus diesem Grund sind wir in Hessen dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beigetreten.
Die Landesregierung unterstützt Initiativen für einheimische Futtermittel, sodass man nicht auf den Import von Gensoja angewiesen ist. Auf den eigenen Flächen in Hessen gibt es ein Gentechnikverbot. Wir handeln hier bereits.
Wir wollen, dass die Tür für Gentechnik zu ist. Sie ist nicht der Schlüssel zur Sicherung der Welternährung. Das Gegenteil ist der Fall. Die Gentechnik ist betriebswirtschaftlich auch nicht sinnvoll. Vielleicht überzeugt das die Kollegin und die Kollegen der FDP. Das gentechnisch veränderte Saatgut ist teurer als das konventionelle; es muss jährlich nachgekauft werden. Die Entwicklung und die Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanzensorte kosten 136 Millionen $. Konventionelle Sorten kosten im Schnitt dagegen nur 1 Million $.
Bei der Anwendung von Gentechnik müssen spezielle Pflanzenschutzmittel zur Anwendung kommen. Diese Pflanzenschutzmittel gehen immer mit der Gentechnik einher. Es ist sozusagen eine Kombinationspackung. Auch diese Pflanzenschutzmittel sind teuer.
Gentechnik verursacht also Schäden, Umweltschäden selbstverständlich, die biologische Vielfalt wird dadurch gefährdet und zerstört. Es gibt aber auch wirtschaftliche Schäden. Auch das ist ein Grund dafür, warum wir uns gegen Gentechnik aussprechen.
Zur Sicherung der Welternährung brauchen wir ökologisch, sozial wie regional angepasste Anbausysteme und keine Scheinlösungen der Agroindustrie, die die Welternährung in eine Sackgasse führen.
Genau aus diesem Grund gab und gibt es immer wieder Diskussionen und massiven Widerstand, wenn neue Genpflanzen, wie der Genmais von Monsanto MON 810, zugelassen werden sollen. Im Zuge dieser Diskussion hat die EU Möglichkeiten des Opt-out geschaffen. Es soll also nationale Anbauverbote in den Mitgliedstaaten geben. Das ist natürlich auch eine Notlösung. Besser wäre es, so etwas nicht zuzulassen.
Hierzu hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt – Frau Löber, Sie haben es schon erwähnt –, der den Ländern die Verantwortung für das Anbauverbot zuschieben wollte. Das wäre zu einem Flickenteppich geworden. Genau aus diesem Grund haben sich ganz viele Bundesländer, auch unsere Ministerin, dagegen gewehrt, dass die Verantwortung für die Zulassung für den Anbau von Gentechnikpflanzen in die Verantwortung der Länder geschoben wird. Aus diesem Grund hat unsere Landwirtschaftsministerin zusammen mit anderen Länderkolleginnen und -kollegen für einen alternativen Gesetzentwurf im
Unsere Position ist und bleibt: Die Tür zur Gentechnik muss pollendicht verschlossen sein. Aus diesem Grund begrüßen wir, dass es auf der Agrarministerkonferenz zu einem Kompromiss gekommen ist. Frau Löber, Sie hatten es schon angesprochen, wir werden dazu sicherlich gleich mehr erfahren. Dieser Kompromiss zwischen der Bundesregierung und den Ländern geht, soweit ich weiß, dahin, dass die Anbauverbote in der Verantwortung des Bundes bleiben sollen. Das ist das, was wir immer gefordert haben. Dieser Kompromiss geht, wenn es denn wirklich so ist, in unseren Augen in die richtige Richtung.
Wir sind der Landesregierung auch in diesem Sinne sehr dankbar, dass sie an diesem Kompromiss mitgearbeitet hat. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundeslandwirtschaftsminister auf, diesen Kompromiss in ein Bundesgesetz zu gießen.
Vielleicht noch so viel dazu: Sie haben eben erklärt, was man beim Thema Gentechnik noch alles machen sollte und welche Forderungen die SPD hat. Ich muss sagen, Ihr Antrag ist sehr wachsweich, schwach und kraftlos,