Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kamen zu dem Ergebnis, dass Glyphosat keine krebserregende Bedrohung für den Menschen darstellt.
Das BfR hat sich in einer vorläufigen Einschätzung zu den gefundenen Gehalten von Glyphosat in Bier geäußert. Es sieht hier keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Glyphosatrückstände im Bier seien aus wissenschaftlicher Sicht plausibel und auch grundsätzlich erwartbar, da Glyphosat ein zugelassener Pflanzenschutzmittelwirkstoff sei. Das BfR führt aus, dass selbst
die höchsten, aus den Medien bekannten Gehalte in Höhe von 30 Mikrogramm pro Liter Bier so niedrig seien, dass die hieraus rechnerisch resultierende Aufnahmemenge bei einem Erwachsenen mehr als tausendfach niedriger liegen würde als die derzeit als unbedenklich geltende lebenslänglich oder einmalig duldbare tägliche Aufnahmemenge. Um gesundheitlich bedenkliche Mengen von Glyphosat aufzunehmen, müsste ein Erwachsener demnach an einem Tag rund 1.000 l Bier trinken. Nach Meinung des BfR stellen diese Gyphosatgehalte nach dem derzeitigen Stand des Wissens daher kein gesundheitliches Risiko dar.
Allerdings berücksichtigt das BfR bei dieser Berechnung keine weiteren möglichen Eintragspfade. Unter anderem deshalb sieht das Umweltbundesamt weiteren Forschungsbedarf. Nach dessen Auffassung besteht nämlich aufgrund der Einstufung der Agentur für Krebsforschung und des Nachweises von Glyphosat im menschlichen Urin ganz allgemein das Erfordernis zur Verbesserung der Datenlage.
Die Landesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse, die der toxikologischen Bewertung des BfR in diesem speziellen Einzelfall entgegenstünden. Gleichzeitig hält auch sie eine Verbesserung der Datenlage für erforderlich. Dafür müssen die wissenschaftlichen Untersuchungen auf internationaler Ebene weitergeführt werden.
Vielen Dank. – Wie beurteilt die Landesregierung, dass vom Hessischen Landeslabor bei Kontrollen Glyphosat in Hygieneartikeln gefunden wurde, in der Mehrzahl der Stichproben deutlich oberhalb der bestehenden Grenzwerte?
Das zeigt auf der einen Seite, dass unsere Kontrollen gut sind, wenn wir solche Eintragspfade und Wirkstoffe in Gebrauchsgegenstände erkennen. Auf der anderen Seite wird dadurch natürlich auch deutlich, in wie vielen Produkten der Wirkstoff Glyphosat enthalten ist. Deswegen halte ich es ja für notwendig, dass weitere wissenschaftliche Untersuchungen getätigt werden, um zu klären, auf welchen Pfaden Glyphosat in den Körper aufgenommen wird und welcher Grenzwert künftig festgelegt werden sollte, um wirklich vorsorgenden Gesundheitsschutz betreiben zu können.
Sind die Wattepad-Produkte, in denen erhöhte Konzentrationen gefunden wurden, nach den Kontrollen vom Markt genommen worden?
Wir haben die Bundesländer, in denen die Unternehmen ihren Sitz haben, über die Ergebnisse der Kontrollen in Kenntnis gesetzt. Wir gehen davon aus, dass diese Bundesländer die Unternehmen aufgefordert haben, die entsprechenden Produkte vom Markt zu nehmen.
Besonders bedauerlich ist in dem Zusammenhang, dass es sich bei diesen Wattepads um als „biologisch“ ausgezeichnete Produkte handelt. Das heißt, entweder es gab eine zusätzliche Täuschung der Unternehmen im Hinblick auf die Herkunft der Baumwolle, oder es gab eine Abdrift im Hinblick auf die Herkunft der Baumwolle, sodass die ökologisch produzierte Baumwolle verunreinigt wurde. Das muss von den jeweiligen Bundesländern geklärt werden.
Wann erfolgt die Novellierung der Verordnung über Belegstellen für Honigbienen, damit Ordnungswidrigkeiten nach der erfolgten Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft, der Landschaftspflege, der Dorf- und Regionalentwicklung und des ländlichen Tourismus endlich geahndet werden können?
Frau Abg. Löber, die Landesregierung misst dem Belegstellenschutz der Honigbienen große Bedeutung zu. Deshalb wurde im vergangenen Jahr das Gesetz zum Vollzug von Aufgaben in den Bereichen der Landwirtschaft, der Landschaftspflege, der Dorf- und Regionalentwicklung und des ländlichen Tourismus geändert.
Mit dem Gesetz vom 20. Dezember 2015 wurde die Ermächtigungsgrundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Auf dieser Rechtsgrundlage wird derzeit die Verordnung über Belegstellen in Abstimmung mit dem Imkerverband novelliert. Diese Verordnung wird dann die Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Es ist allerdings vorgesehen, nicht nur dieses zu regeln, sondern die Verordnung insgesamt zu straffen und zu vereinfachen. Hierzu wurden bereits Stellungnahmen des Im
kerverbandes und des LLH Bieneninstituts als Vollzugsbehörde eingeholt, die bei der Novellierung berücksichtigt werden sollen. Am 15. April hat die AVV positiv über den Vorentwurf der Verordnung entschieden. Am 18. April begann die Abstimmung mit dem Justizministerium. Diese ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Danach erfolgt die Beteiligung des Landesagrarausschusses – als berufsständischer Vertretung – sowie des Landesverbands Hessischer Imker als Fachverband. Ich will durch diese Beteiligung eine größtmögliche Zustimmung für den Verordnungsentwurf erreichen.
Frau Löber, Sie brauchen nur die Hand zu heben, dann sehe ich Sie sofort. Sie haben nicht die Hand gehoben. Ich bitte um Entschuldigung. Sie haben das Wort.
Kann die Landesregierung einschätzen, wie lange dieser Prozess der Beteiligung – der sicherlich sinnvoll ist – noch dauert?
Nein, das kann ich nicht genau sagen. Das kommt darauf an, wie schnell sich die Verbände zurückmelden. Das kann ich schlecht absehen. Je schneller sich diese zurückmelden und wir, wenn die Stellungnahme umfangreich ist, das Ganze einarbeiten können, umso schneller geht es in den Beschluss über die Verordnung ein. Wenn es überhaupt keine Notwendigkeit mehr für Rückmeldungen gibt, dann bekommen wir relativ schnell Fehlanzeige signalisiert; dann müssen wir das nicht mehr überarbeiten. Also hängt es ganz davon ab, wie schnell die Verbände sind.
Welche Haltung nimmt sie bei der Gewerbesteuer-Hinzurechnung von eingekauften Zimmerkontingenten der Reiseveranstalter mit Blick auf eine Entscheidung des Finanzgerichtes Münster vom Februar dieses Jahres ein?
Herr Abg. Landau, das von Ihnen angesprochene Verfahren wurde in dieser Sache immer als ein sogenanntes Musterklageverfahren angesehen. Konkret geht es dabei um die Frage, ob insbesondere Pauschalreiseunternehmen die von ihnen gebuchten Hotelzimmer – die sie dann an Urlaubsreisende weitervermieten; so ist das Geschäftsmodell – bei der Gewerbesteuer als Mietobjekte berücksichtigen müssen oder nicht. Denn wenn es Mietobjekte sind und diese im Anlagevermögen landen, gibt es am Ende entsprechende Hinzurechnungstatbestände, die die Gewerbesteuer auf einen Mietertrag fällig werden lassen, der gar nicht entsteht, sondern nur ein durchlaufender Posten ist.
Die Hoffnungen, die viele der Beteiligten auf die Entscheidung des Finanzgerichts in Münster gesetzt haben, haben sich nach der ersten Lektüre der Entscheidungsgründe jedenfalls nicht restlos bewahrheitet; denn der zugrunde liegende Sachverhalt ist offensichtlich ein Stück weiter weg von dem, was die meisten anderen betroffenen Unternehmen für streitgegenständlich halten. Deshalb läuft im Moment noch die Auswertung der Möglichkeiten, im Kreis von Bund und Ländern für Rechtsklarheit zu sorgen.
Ich verhehle nicht, dass das Land Hessen versucht hat, auch in den bundesweiten Gremien die Frage der Einschätzung zu prägen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegebenenfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Das war die für bundesweit tagende Gremien größtmögliche, noch diplomatische Höflichkeit verwendende Klarheit.
Herr Abg. Tipi, eines der Anliegen der Hessischen Landesregierung in der Integrationspolitik ist die Förderung der interkulturellen Öffnung in allen Bereichen. Ein wichtiges Beispiel ist hier die Unterstützung der hessischen Ausländerbehörden. Diese sind gerade im Hinblick auf den aktuellen Zuzug von Flüchtlingen als zentrale Anlaufstelle besonders gefordert, um eine Kultur des Respekts und auch der Offenheit in Hessen zu vermitteln.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat Ende 2015 mit finanzieller Unterstützung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union ein breit angelegtes Projekt zur Unterstützung der hessischen Ausländerbehörden bei der Entwicklung hin zu einer stärkeren Serviceorientierung gestartet. Dafür standen 200.000 € zur Verfügung. Die Ausschreibung dieses Projektes stieß auf ein großes Interesse bei den Ausländerbehörden.
Insgesamt sind sieben Projektstandorte ausgewählt worden. Das Projekt wird nun in den Städten Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und Gießen sowie in Main-KinzigKreis, in Lahn-Dill-Kreis und im Kreis Bergstraße durchgeführt. Das gemeinsame Ziel ist es, zukunftsfähige Behörden zu schaffen, die durch die Vernetzung mit anderen Ämtern, mit Partnern und Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen sowie mit Partnern aus der lokalen Wirtschaft Beratungen aus einer Hand anbieten. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration beteiligt sich mit rund 112.000 € aus dem WIR-Programm an der Finanzierung. Jetzt sieht man, wie sich die Gesamtsummen zusammensetzen.
Das zweijährige Projekt ist eine Fortführung des Modellprojekts „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie des bereits zuvor vom hessischen Integrationsministerium initiierten Netzwerks hessischer Ausländerbehörden. Im Rahmen des neuen Projekts wird über die sieben Standorte hinaus das Netzwerk aller interessierten Ausländerbehörden weitergeführt.
Herr Minister, ich hätte eine Zusatzfrage. Inwiefern ist in diesem Projekt mit berücksichtigt, dass die Ausländerbehörden die neu Zugewanderten – entweder Flüchtlinge oder Ausländer – in unterschiedlichen Sprachen beraten können? Ist in diesem Konzept eine unterschiedliche Beratung in unterschiedlichen Sprachen vorgesehen – zumindest in den regulären EU-Sprachen plus Arabisch und Persisch, weil das in letzter Zeit oft angefragt wird?