Herr Abg. Reul, die Hessische Landesregierung fördert den Abbau von Barrieren durch umfangreiche Maßnahmen.
Diese sind unter anderem in dem Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festgehalten. Der ersten Fortschreibung, die am 1. Februar 2016 durch das Kabinett zur Veröffentlichung freigegeben wurde, lassen sich die Maßnahmen, die in den verschiedensten Bereichen stattfinden, entnehmen. Das Spektrum reicht von der barrierefreien Gestaltung öffentlicher Gebäude über die Ausweitung von Fortbildungsangeboten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungsstellen bis zur Erweiterung der Prüfungs- und Studieninhalte bei einschlägigen Ausbildungszweigen.
Im Auftrag der Hessischen Landesregierung wurde durch die Max-Planck-Stiftung ein Prüfleitfaden erarbeitet, der als Instrument zur Überprüfung der hessischen Gesetze und Verordnungen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention dienen wird. Dem Normprüfleitfaden wurde in der Kabinettsitzung am 11.04.2016 zugestimmt. Darüber hinaus wurden und werden in insgesamt 15 Modellregionen in Hessen ausgewählte Aspekte von Barrierefreiheit und Inklusion erprobt.
Derzeit sind elf Modellregionen aktiv, um in ihren Bereichen jeweils einen Schwerpunkt des Landesaktionsplans zum Thema Barrierefreiheit umzusetzen und damit ihren Beitrag zur Schaffung inklusiver Strukturen zu leisten. Die Themen reichen dabei von der Gestaltung von barrierefreien Angeboten in Kultur, Sport und Freizeit bis zu der Erstellung barrierefreier Bescheide im Verwaltungsverfahren, aber auch der Gestaltung inklusiver Strukturen im Wohnumfeld.
Auf der Grundlage von Zielvereinbarungen mit den kommunalen Gebietskörperschaften fördert die Hessische Landesregierung die Modellregionen finanziell und stimmt sich fortlaufend über den Prozess und die Ergebnisse ab. Diese Modellregionen spielen bei der Beantwortung der Frage, wie noch vorhandene Barrieren vor dem Hintergrund einer zunehmend vielfältigen Gesellschaft abgebaut werden können, schon heute eine große Rolle und werden in der Zukunft eine noch stärkere Rolle spielen.
Ebenso bringt die Hessische Landesregierung zugunsten eines Abbaus von vorhandenen Barrieren für Menschen mit Behinderungen im Verwaltungsgeschehen Information und Kommunikation in leichter Sprache voran. Hierzu wurden bereits einige Broschüren in eine leichte Sprache übersetzt. Zu nennen sind unter anderem das Betreuungsrecht, das Heimgesetz, die Familienkarte oder auch das Bildungsurlaubsgesetz. Weitere werden folgen.
In der letzten Woche hat die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit mir in einer öffentlichen Vorstellung einen Plan dargestellt, wie wir in den nächsten eineinhalb Jahren in Hessen mit verschiedenen Maßnahmen Barrierefreiheit und inklusives Leben weiter stärken wollen. Der Kernsatz an dieser Stelle ist: Inklusion ist nicht etwas, was nur Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen betrifft, inklusives Leben geht die gesamte Gesellschaft an.
Herr Minister, Sie haben eben die Verwaltung angesprochen: dass auch dort Barrieren abgebaut werden sollen. Wir haben letzte Woche mitbekommen, dass der Abbau von Barrieren auch in den Bundesbehörden beschlossen wurde. Wie sieht es denn in den Landesbehörden mit leichter Sprache, weniger Stufen, Angeboten in Blindenschrift etc. aus?
Frau Abgeordnete, wie ich es eben gesagt habe: Wir haben eine Reihe von Verwaltungsangelegenheiten in leichter Sprache dargestellt und veröffentlicht, wobei es erst einmal um die ursprünglich auch für Menschen mit Behinderungen geltenden einschlägigen Gesetzesvorhaben ging, wie das Betreuungsrecht, das Heimgesetz, aber auch das Bildungsurlaubsgesetz und das Angebot Familienkarte. Anlässlich der Bundestagswahl und der Landtagswahl haben wir eine Wahlveröffentlichung in leichter Sprache herausgebracht und werden dies sukzessive ausbauen.
Ist sie bereit, die Lehrerstellen, die im Bereich der Schulsportkoordinatoren zunächst gekürzt und jetzt offenbar wieder zurückgegeben werden sollen, den Schulsportkoordinatoren wieder direkt zuzuweisen?
Frau Abg. Geis, die zur Verfügung stehenden Stellen sind und bleiben bei der Schulsportkoordination. Die Darstellung, dass das Hessische Kultusministerium die Stundenzuweisung für die Schulsportkoordination gekürzt habe, ist nicht richtig. Im Gegenteil, die Zuweisung für die Schulsportkoordination wird erhöht. Bislang stand für die Schulsportkoordination landesweit eine Stundenzuweisung im Umfang von rund elf Stellen zur Verfügung. Diese Zuweisung wird jetzt um ca. sechs Stellen auf ungefähr 17 Stellen erhöht.
Das geschieht im Rahmen einer Neukonzeptionierung. Im Rahmen dieser Neukonzeptionierung wird die Stellenzuweisung für die Schulsportkoordination zum kommenden Schuljahr umgestellt. Jede Koordinatorin und jeder Koordinator erhalten künftig einen Anteil von 20 % einer vollen Lehrerstelle. Damit ist gewährleistet, dass für jede Person ein schulfreier Tag zur Vorbereitung und Durchführung schulsportlicher Wettbewerbe zur Verfügung steht.
Parallel dazu werden zur Anpassung an die Verbundstruktur der Staatlichen Schulämter die bisherigen sechs Schulsportregionen in vier Schulamtsverbünde überführt. Pro Verbund wird eine halbe Stelle aus dem Gesamtstundenkontingent der Schulsportkoordination zur Verfügung gestellt, um aus den Reihen der Schulsportkoordinatoren eine verbundverantwortliche Person einzusetzen.
Die Aufgaben des oder der Verbundverantwortlichen werden im Einzelnen noch festgelegt. Ziel ist es, mit diesen Personen eine deutliche Entlastung der einzelnen Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren zu erreichen und damit die Koordination und Durchführung schulsportlicher Wettbewerbe weiter zu erleichtern und zu unterstützen.
Die Zusatzfrage ist: Gibt es denn eine Übersicht darüber, wie viele Stunden pro Jahr derzeit für die Arbeit der Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren zur Verfügung stehen und was für ein Stundenkontingent dann mit dem, was Sie hier als zusätzliche Stellen bezeichnen, pro Jahr zur Verfügung steht?
Frau Abgeordnete, wir können das sicherlich auch auf die Kommastelle genau aufschreiben. Näherungsweise kann man aber einfach sagen: Bisher hatten wir ungefähr elf Stellen à – sagen wir einmal – 26 Stunden, wenn wir die Wochenstundenverpflichtung für das Gymnasiallehramt zugrunde legen. In Zukunft sind es eben 17 Stellen à – bleiben wir beim Gymnasiallehramt – 26 Stunden.
Wie ist der Sachstand der Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Erweiterung des Groenhoff-Hauses auf der Wasserkuppe?
Frau Abgeordnete, der Landkreis Fulda hat mit Unterstützung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung und baulichen Ertüchtigung der ehemaligen Kasernenanlage auf der Wasserkuppe erarbeiten lassen. Die Gesamtverantwortung für die Liegenschaft liegt beim hessischen Finanzministerium als Eigentümer.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie liegen seit November letzten Jahres vor. Das Groenhoff-Haus ist ein Teil des Gesamtkomplexes, der untersucht wurde. Ein Teil des Gebäudekomplexes wird von der Kreisverwaltung Fulda genutzt, die dort die Hessische Verwaltungsstelle des Biosphärenreservats Rhön untergebracht hat. Ebenfalls dort untergebracht sind der Verein Rhöner Durchblick e.V. mit seinem Regionalladen und in Bürogemeinschaft mit der Verwaltungsstelle der Verein Natur und Lebensraum Rhön e.V. Der größere Teil des Hauses und die übrigen Gebäude der ehemaligen Kaserne werden von einer Jugendbildungseinrichtung genutzt.
Der gesamte Gebäudekomplex befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Teile sind aus Sicherheitsgründen bereits gesperrt. Der Landkreis Fulda verfolgt im Rahmen seines Masterplans für die Wasserkuppe eine Aufwertung des Standorts, die seiner überregionalen Bedeutung gerecht wird. Hierzu gehören auch die denkmalgerechte Sanierung, die energetische Ertüchtigung und bessere räumliche Ausnutzungen.
Als die für das Biosphärenreservat fachlich zuständige Ministerin bin ich sehr interessiert daran, dass die Verwaltungsstelle dort ordentlich untergebracht ist, nach Möglichkeit in einem Gebäude, das modernen Umweltstandards entspricht und geeignet ist, den mit der Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat verbundenen Bildungsauftrag zu erfüllen.
Aus den genannten Gründen unterstütze ich das Anliegen des Landrats des Landkreises Fulda. Wir haben zunächst vereinbart, mit einer Machbarkeitsstudie die bestehenden Möglichkeiten für eine Verbesserung der unbefriedigenden Situation zu untersuchen. Die Ergebnisse der Studie zeigen auf, wie eine Instandsetzung des Gebäudekomplexes mit einer Optimierung der Nutzung erfolgen könnte und welche Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, erforderlich sind.
Der Landrat ist derzeit im Gespräch mit der Jugendbildungseinrichtung, um deren Einschätzungen zur Behebung der baulichen Mängel im Rahmen einer für die Einrichtung wirtschaftlich tragfähigen Lösung zu erkunden. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird zu klären sein, ob weiter gehende
Wie setzt sie die EU-Verfahrensrichtlinie (2013/32/EU) und die EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU), denen zufolge allen Asylsuchenden der Zugang zu einer unabhängigen Verfahrens- und Rechtsberatung zu gewähren ist und Asylsuchende über solche existierenden Beratungsangebote zu informieren sind, in den einzelnen hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende um?
Herr Abgeordneter, der Asylsuchende wird bei der Registrierung im Rahmen der Aufnahmeformalitäten mithilfe von Dolmetschern über seine Rechte informiert. Die Asylsuchenden erhalten unter anderem durch ein Merkblatt die Information, dass sie sich von den auf dem Gelände der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung befindlichen nicht staatlichen Organisationen der Flüchtlingsberatung des Evangelischen Dekanats Gießen und von Amnesty International zum Asylverfahren beraten lassen können. Die Asylsuchenden werden zudem darüber informiert, dass sie die Unterstützung der Migrationsberatung des Diakonischen Werks Gießen e.V. und des Migrationsdienstes des Caritasverbandes Gießen e.V. in Anspruch nehmen können.
Sofern die Personen einen Rechtsbeistand wünschen oder benötigen, können sie sich an jeden niedergelassenen Rechtsanwalt wenden. Auch über diesen Umstand werden Asylbewerber informiert. Begehren Asylsuchende eine anwaltliche Beratung, können sie sich jederzeit an die Sozialarbeiter in den Einrichtungen vor Ort wenden, die ihnen sodann mehrere Anwaltskanzleien oder andere Anlaufstellen zur Auswahl benennen.
Herr Minister, ist in den Außenstellen der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung, in denen sich Außenstellen des BAMF befinden, auch eine unabhängige Verfahrensberatung gewährleistet, bzw. gibt es auch an anderen Standorten außer Gießen eine unabhängige Verfahrensberatung vor Ort?