Die Informationen darüber erhalten die Asylsuchenden an jedem Standort. Nicht an jedem Standort gibt es eine entsprechende Beratungsstelle des Caritasverbandes oder der Diakonie, aber die Hinweise auf die anwaltliche Beratung finden an jedem Ort statt.
Darüber hinaus – deswegen werde ich auch gleich diese Sitzung verlassen müssen – ist heute der Präsident des BAMF in Gießen, um gemeinsam mit mir das neue Bearbeitungs- und Ankunftszentrum vorzustellen. In Zukunft werden alle Asylsuchenden in Gießen registriert, und dort wird auch die entsprechende Bearbeitung vorgenommen. Das heißt, sie werden auch eine Zeit lang in Gießen bleiben, bis die Formalitäten abgeschlossen sind. Insofern haben diese dann auch unmittelbar den Zugang zu den Organisationen vor Ort. Diese Möglichkeiten waren ansonsten nur durch Transport nach Gießen gegeben oder durch entsprechende Beratung von niedergelassenen Anwälten in der Region.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob es in der Erstaufnahmeeinrichtung in Fechenheim wegen des Raumbedarfes Beratungsprobleme gibt?
Herr Minister, wie kann die unabhängige Rechtsberatung von Flüchtlingen sichergestellt werden, die mittellos sind?
Es gibt einen Anspruch auf diese Rechtsberatung. Im Zweifel werden die entsprechenden entstehenden Kosten auch von dem Kostenträger, nämlich dem Land, übernommen.
Jetzt könnte nur noch Herr Grumbach. – Das ist erledigt. Danke schön. Ein paar Regeln halten wir noch ein.
Wird im Zuge der geplanten Erneuerung der Bahnhöfe in Wabern und Borken entlang der Main-Weser-Strecke Kassel – Frankfurt am Main ein behindertengerechter Umbau der Bahnsteige und -zuwege gewährleistet?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ja, für die Bahnhöfe Wabern und Borken wird ein behindertengerechter Umbau der Bahnsteige und -zuwege gewährleistet. Es sind nach aktuellem Sachstand für uns keine Hindernisse erkennbar, die dem Abschluss der jeweiligen Finanzierung entgegenstehen.
Für Wabern ist eine Finanzierung nach der Rahmenvereinbarung Bahnhofsmodernisierung und für Borken eine Finanzierung nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes vorgesehen. Die Planung für Wabern sieht für alle drei Bahnsteige eine barrierefreie Erschließung mit Aufzügen vor. Mit der abgestimmten Bahnsteighöhe von 55 cm über Schienenoberkante für alle Bahnsteige ist der Einstieg in die Züge der dort verkehrenden Linien dann vollständig barrierefrei. Der barrierefreie Umbau dort ist Bestandteil der Rahmenvereinbarung Bahnhofsmodernisierung und soll hierüber vom Land Hessen gefördert werden.
Ein entsprechender Förderantrag der Deutschen Bahn Station & Service AG befindet sich in der Abstimmung zwischen Hessen Mobil und der Deutschen Bahn. Bereits Ende Januar 2016 hat die Gemeindevertretung in Wabern dem Finanzierungsvertrag, der einen Bau- und Planungskostenzuschuss der Gemeinde vorsieht, zugestimmt. Der Baubeginn soll laut Deutsche Bahn Station & Service Mitte des Jahres 2016 erfolgen. Die Inbetriebnahme der gesamten Maßnahme ist nach der derzeitigen Zeitschiene für 2018 geplant.
Der Bahnhof Borken wird von der Bahn AG mit Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung des Bundes ausgebaut. Die vollständige barrierefreie Erschließung war bisher noch nicht gesichert, da es sich um eine kleine Verkehrsstation mit unter 1.000 Ein- und Aussteigern handelt. Daher haben wir den Bahnhof in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund und der DB für das vom Bund zusätzlich aufgelegte Zukunftsinvestitionsprogramm für die Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen angemeldet. Auch dort sollen zwei Aufzüge neu gebaut werden, und die Bahnsteighöhe für den Haus- und Mittelbahnsteig wird 55 cm über Schienenoberkante liegen. Damit ist sowohl der Zugang zu den Bahnsteigen mittels Aufzügen als auch der Einstieg in die Züge der dort verkehrenden Linien voll
Herr Abg. Heinz, auch im Jahr 2016 wird für die hessische Polizei mit einem Personalwerbekonzept gezielt für den Polizeiberuf geworben. Es werden Werbemaßnahmen für verschiedene Zielgruppen durchgeführt, die trotz unterschiedlicher Gestaltung durch ein zentrales Leitmotiv als zusammengehörend erkennbar sind. Die Werbekampagne erfolgt mit ständiger, in unregelmäßigen Abständen über mehrere Monate dauernder Präsenz des Arbeitgebers Polizei Hessen in der Öffentlichkeit. Dies wird erreicht, indem über unterschiedliche Medien hessenweit Werbemaßnahmen veranlasst werden. Diese darf ich Ihnen wie folgt kurz darstellen:
Wir haben City-Light-Poster in verschiedenen Städten, animierte Ausstrahlungen über Infoscreen-Wände in diversen Bahnhöfen, Big Banner und Ground Poster, Heckflächen von Bussen als Werbeflächen, Werbeanzeigen in Studenten- und Abizeitungen, Radiospots, hessenweite Veranstaltungen wie unter anderem die Nacht der Bewerber, in denen Informationen über Polizeiberufe in Hessen präsentiert werden, Einrichtung von einer Facebook-Seite – sie heißt Polizei Hessen Karriere –, wir haben die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, wir haben Präsenz bei den Onlinemessen wie Azubicon und der Rhein-MainPresse. Wir haben Werbung auf dem Hessentag. Wir haben Infoveranstaltungen durch die Einstellungsberater der hessischen Polizei, die Ausstrahlung eines Kinospots, der den Polizeiberuf in Hessen darstellt, die Kampagne zur Information für Menschen mit Migrationshintergrund und ohne deutsche Staatsangehörigkeit über den Polizeiberuf in Hessen und die Einrichtung eines Instagram-Accounts und eines Youtube-Channels. Daneben werden die Zusammenarbeit der Einstellungsberaterinnen und -berater in den Polizeipräsidien mit Sportvereinen und sportlichen Sympathieund Werbeträgern in Zusammenarbeit mit den Migrationsbeauftragten sowie der Kontakt mit ausländischen Einrichtungen, z. B. Kultur- und Elternvereine oder Konsulate, weiter fortgeführt.
Bei der Suche nach Nachwuchs geht die hessische Polizei seit Anfang des Jahres neue Wege. Um das Bewerbungsverfahren für junge Menschen noch attraktiver zu machen, gibt es im Zeitalter von Social Media ab sofort die Möglichkeit, die Bewerbung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst größtenteils online einzureichen. Die Onlinebewerbung ist der zeitgemäße und kurze Weg zu einem Job
bei der hessischen Polizei. Jetzt können Bewerbungen noch schneller bearbeitet werden, und der Dialog mit den interessierten jungen Frauen und Männern startet früher. Die Onlinebewerbung beginnt mit der ersten Phase eines zweistufigen Verfahrens, dessen Ziel letztendlich ein papierloses Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist.
Überdies ist ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren in Vorbereitung, um Interessentinnen und Interessenten die Bewerbung weiter zu erleichtern. Ziel ist neben der zeitnahen Durchführung der Eignungsauswahlverfahren, die Gewährleistung frühzeitiger Einstellungszusagen für erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber sicherzustellen. Darüber hinaus wird sich künftig die hessische Polizei intensiver um Bewerberinnen und Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss bemühen. Diese müssen jedoch vor ihrer Einstellung noch an einer Fachoberschule die Fachhochschulreife erwerben. Hierzu wird die hessische Polizei enger mit den hessischen Fachoberschulen zusammenarbeiten, gezielte Werbemaßnahmen durchführen sowie für die besondere Zielgruppe Unterstützungsmaßnahmen anbieten, um den Zugang zum Polizeiberuf zu erleichtern. Hierdurch kann auch der Anteil der Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund weiter erhöht werden.
Herr Minister, wie passen die von Ihnen eben geschilderten Werbemaßnahmen Ihrer Meinung nach zu der Nullrunde im letzten Jahr bei der Bezügeerhöhung der hessischen Beamtinnen und Beamten und der beabsichtigten einprozentigen Bezügeerhöhung in diesem laufenden Jahr?
Vielen Dank für Ihre Frage. Mein Eindruck, den ich bei den Einstellungszahlen im gehobenen Polizeivollzugsdienst im vergangenen Jahr sowie in diesem Jahr gewonnen habe, ist, dass die Attraktivität des Polizeiberufes für die Anwärterinnen und Anwärter nicht nachgelassen hat. Insofern sehe ich dort keinen wesentlichen Zusammenhang.
Herr Staatsminister, sind die Einstellungskriterien abgesenkt worden, um auch künftig eine entsprechende Bewerberzahl erreichen zu können?
Bekleiden im Bundesland Hessen sich selbst als „Reichsbürger“ bezeichnende Personen öffentliche Ämter, Funktionen oder Aufgaben?
Herr Abg. Warnecke, seit geraumer Zeit gibt es eine Vielzahl von Gruppierungen, Organisationen und Personenzusammenschlüssen, die sich „Reichsregierung“ oder ähnlich nennen. Besonders im Internet sind derartige Informationen in reichlichem Umfang zu finden. So unterschiedlich derartige Gruppierungen auch sind – deren Argumentationsmuster ist immer das gleiche: „Reichsbürger“ behaupten, Staatsangehörige des Deutschen Reichs zu sein. Sie berufen sich auf die Fortexistenz des Deutschen Reiches und erkennen somit die Bundesrepublik Deutschland als Staat sowie deren Rechtsstaatssystem und Staatsorgane nicht an.
In ihrer Vorstellung besteht das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fort. Die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 sei weiterhin geltendes Recht. Dem freiheitlichen Rechtsstaat und dem Grundgesetz wird die Legitimation durch diese Menschen abgesprochen. Darüber hinaus wird beständig behauptet, ihre Existenz sei durch Gerichte und Behörden anerkannt. In ihrer Fantasiewelt – sage ich einmal – wird ein Reichskanzler gewählt. Es existieren Instanzen wie Reichspräsident, oberste Gerichtshöfe, Reichspolizei sowie diverse Reichsminister. Zudem verwenden sie Briefköpfe mit Reichsadler etc. Bereits im Jahr 2013 hat daher das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen Hilfestellungen im Umgang mit „Reichsregierungen“ und „Reichsbürgern“ veröffentlicht.
Aufgrund des sehr weit gefassten Wortlauts der mündlichen Anfrage ist jedoch eine vollumfängliche Beantwortung leider nicht möglich. Der erfragte Personenkreis umfasst nämlich unter anderem alle hessischen Gemeindevertreter sowie Stadtverordnete, Magistrats- und Gemeindevorstandsmitglieder, Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte, die gesamte hessische Landesverwaltung sowie den gesamten Bereich der Sicherheitsbehörden und der Feuerwehr. Zudem wäre eine vollständige Beantwortung nur möglich, wenn eine Liste mit allen Personen in Hessen existierte, die sich als „Reichsbürger“ bezeichnen. Eine solche ist aber bisher nicht bekannt.
Gleichwohl kann ich zumindest für den Bereich des Innenministeriums mitteilen, dass bisher keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass ein sogenannter „Reichsbürger“ öffentliche Ämter, Funktionen oder Aufgaben wahrnimmt. Das würde im Grunde auch dem Verständnis dieser Perso
nen widersprechen, da sie schließlich, wie bereits eingangs erwähnt, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und daher auch alle öffentlichen Organe und Einrichtungen für illegitim halten.
Herr Staatsminister, vielen Dank. – Wenn ich das richtig interpretiere, ist das so, dass Ihnen keine Unterwanderung der Bundesrepublik Deutschland durch „Reichsbürger“ im Bundesland Hessen bekannt ist?