Protokoll der Sitzung vom 21.06.2016

Wieso gab es bislang keine verbindliche Zusage der Umweltministerin an die Naturschutzverbände, dass diese in die Mittelvergabe der Einnahmen aus der neu gestarteten Umweltlotterie eingebunden werden, wie dies in anderen Bundesländern üblich ist?

Frau Umweltministerin Hinz.

Herr Abg. Gremmels, die Naturschutzverbände werden bei der anstehenden Erarbeitung der notwendigen Förderrichtlinie für die Ausgabe der Mittel aus der Umweltlotterie beteiligt. Es ist aber in dem gemeinsam mit Lotto Hessen erstellten Konzept nicht vorgesehen, dass sie in die konkreten Entscheidungen zur Mittelvergabe einbezogen werden.

Das hat auch einen guten Grund. Mit den Erträgen aus der Umweltlotterie soll insbesondere die Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie durch Förderung geeigneter Projekte unterstützt werden. Die Naturschutzverbände, die in der Regel in vielen Fällen als Projektträger oder Initiator auftreten, können hiervon besonders profitieren. Insofern ist es dann nicht möglich, dass sie gleichzeitig über die Mittelvergabe mitentscheiden. Deswegen ist eine förmliche Mitwirkung der Verbände in den einzelnen, nach den Vorgaben der Förderrichtlinie abzuwickelnden Zuwendungsverfahren nicht vorgesehen.

Aber wir haben gerade bei den Naturschutzverbänden besonders dafür geworben, Ideen für die wöchentlichen Projekte einzureichen, für die pro Jahr immerhin ca. 250.000 € ausgeschüttet werden. Wir haben da sehr großen Erfolg.

Zusatzfrage, Herr Kollege Gremmels.

In anderen Bundesländern gibt es auch Umweltlotterien. Dort sind die Naturschutzverbände einbezogen, obwohl sie am anderen Ende auch davon profitieren. Warum ist das in Hessen nicht möglich?

Frau Ministerin.

Herr Abg. Gremmels, ich habe Ihnen eben erläutert, dass das in dem Konzept, das mit Hessen-Lotto erarbeitet wurde, so nicht vorgesehen war. Deswegen werden wir anders verfahren. Die hessische Umweltlotterie ist eine andere als in vielen anderen Bundesländern.

Zusatzfrage, Herr Kollege Gremmels.

Die Verbände haben vorgeschlagen, die Lotterieerträge über die Gremien der Stiftung Hessischer Naturschutz zu vergeben, weil das eine bewährte Struktur sei. Warum ist dieser Vorschlag von Ihnen und von Lotto Hessen nicht aufgegriffen worden?

Frau Staatsministerin Hinz.

Weil wir über die Verwendung der Mittel, die wir über die Umweltlotterie generieren, im Ministerium sehr viel größere Projekte finanzieren können, und zwar nicht allein im Naturschutzbereich. Der Stiftungszweck würde die Möglichkeiten der Mittelvergabe einengen.

Die nächste Frage ist Frage 540. Frau Abg. Dr. Sommer.

Ich frage die Landesregierung:

Mit welcher Zielrichtung prüft sie derzeit eine ergänzende Förderung von Famulaturabschnitten zur Fachkräftesicherung von Ärztinnen und Ärzten?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, es ist ausgesprochen wichtig, schon sehr frühzeitig im Medizinstudium Anreize für eine Tätigkeit im ambulanten Sektor zu setzen. Daher sollen Studierende eine finanzielle Unterstützung von bis zu 595 € erhalten, wenn sie sich für die Ableistung eines Famulaturabschnitts in einer hausärztlichen Praxis entscheiden, die ihren Sitz in einer hessischen Stadt oder Gemeinde mit bis zu 20.000 Einwohnern hat. Das wurde ganz bewusst auf kleinere Kommunen und Städte bezogen. Hierfür stellt die Hessische Landesregierung insgesamt 200.000 € jährlich zur Verfügung. Die Auszahlung wird über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgen.

Zusatzfrage, Frau Dr. Sommer.

Welche weiteren Rahmenbedingungen unterstützen oder schaffen Sie, um diesen Fachkräftemangel zu verhindern?

Herr Staatsminister Grüttner.

Wir werden uns in der nächsten Woche im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz als Erstes mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 auseinandersetzen und dort eine gemeinsame Positionsbeschreibung der Länder im Hinblick auf die Studienplätze vornehmen.

Zweitens. Seit dem Gesundheitspakt fördern wir zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum die Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin an den Universitätsstandorten Frankfurt

und Marburg, um insbesondere die Allgemeinmedizin in den Fokus zu nehmen und Anreize für die Niederlassung und die Tätigkeit als Hausarzt zu geben.

Wenn sich Ärztinnen und Ärzte tatsächlich für eine Niederlassung entscheiden, fördert die KV Hessen darüber hinaus diese Niederlassung mit Investitionszuschüssen bei der Praxiseröffnung.

Darüber hinaus unterstützen wir all die Maßnahmen, die beispielsweise im Kreis Hersfeld-Rotenburg oder im Kreis Fulda vorgenommen werden. Hier werden bereits Abiturienten, die sich für ein Medizinstudium entschieden haben, angeschrieben, um sie für einen Teil ihres Medizinstudiums wieder zurück in ihren heimischen Kreis zu holen. Die „Landarztpartie“ der Universität Frankfurt, gemeinsam mit dem Landkreis Fulda, ist eine geradezu beispielgebende Initiative, wie an der Stelle ein Interesse geweckt werden kann, sich im ländlichen Raum niederzulassen, um damit auf Dauer dort die gesundheitliche Versorgung zu sichern.

Der gesamte Gesundheitspakt 2.0 ist so ausgelegt, dass insbesondere die hausärztliche Versorgung in ländlichen Räumen als attraktiv dargestellt und demgemäß gefördert wird.

Frau Dr. Sommer, eine weitere Zusatzfrage.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben jetzt sehr viel vom Nachwuchs gesprochen. Wie sieht es denn mit den stillen Reserven aus? Sie kennen sicherlich die Studie „Fachkräftemangel in Gesundheitswesen und Pflegewirtschaft bis 2030“. Die Autoren schlagen vor, stille Reserven – also ausgebildete Ärzte, die momentan nicht in ihrem Beruf tätig sind – wieder für die Berufsausübung zu motivieren.

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, wir haben doch schon gute Erfahrungen bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden gemacht, als sie zu uns gekommen sind.

Was die stille Reserve bei den Ärzten anbelangt, müssen wir sehr genau schauen, wie sich das im Hinblick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen versteht. Das ist nicht so trivial, wie es sich auf den ersten Blick darstellt. Denn letztendlich hat das auch damit zu tun, wie sich die Ruhestandsbezüge der Ärzte verändern, wenn sie erneut in eine praktische Tätigkeit hineingehen. Letztendlich ist das noch nicht geklärt. Dennoch ist diese Reserve durchaus von Interesse.

Dazu gehört aber noch ein anderer Gesichtspunkt: Die möglicherweise vorhandene Reserve wird immer älter. Denn die Hausärzte, die aus der aktiven Praxis ausscheiden, sind heutzutage deutlich älter als in der Vergangenheit, und häufig nehmen sie ihre Praxistätigkeiten schon sehr viel länger wahr, als sie sich das in ihrer persönlichen Lebensplanung vorgenommen hatten – denn es ist außerordentlich schwierig, Praxisnachfolger zu finden. Diese Per

sonen dann noch als Reserve zu requirieren, ist ausgesprochen schwierig.

Deswegen ist das zwar ein Ansatz, aber er wird das Problem der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum nicht lösen können, sodass wir nach weiteren, alternativen Möglichkeiten suchen und diese umsetzen müssen. Dabei geht es um Ärztenetze, ärztliche Kooperationen, medizinische Versorgungszentren und all das, was wir auch über unsere Modellregionen, die wir mit unserem Gesundheitspakt fördern, entwickelt haben und woraus wir Erkenntnisse erwarten. Das sind die geeigneteren Maßnahmen dafür, um auch in Zukunft die ambulante Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.

Dazu gibt es keine Wortmeldung mehr.

Damit kommen wir zur Frage 541. Frau Dr. Sommer.

Ich frage die Landesregierung:

Warum wurde bislang nur jeder dritte Antrag bezüglich der Niederlassungsförderung von Ärztinnen und Ärzten positiv beschieden?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, die KV Hessen und die Verbände der Krankenkassen haben die Förderkriterien zum 1. Juli 2015 für die Ansiedlungsförderung neu definiert und an die Planungsbereiche im Sinne der Bedarfsplanung angepasst. Das führte in den Monaten nach der Umstellung dazu, dass erst einmal das Antragsvolumen zurückgegangen ist. In der Zwischenzeit hat man sich auf die neuen Förderkriterien eingestellt, die Zahl der Anträge steigt wieder. Zwischenzeitlich wurde auch klargestellt, dass gewisse Antragsgruppen nicht förderfähig sind. Auch das hat zu einer geringeren Anzahl positiver Bescheide geführt.

Zusatzfrage, Frau Dr. Sommer.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, heißt das, jeder dritte Antrag, der nicht positiv beschieden wurde, war von Ärzten gestellt, die von diesem Programm nicht profitieren können?

Eine weitere Frage: Herr Grüttner, ist diese Niederlassungsförderung ein erfolgreiches Instrument zum Auf- und Ausbau der flächendeckend möglichst wohnortnahen Versorgung? Wie bewerten Sie das?

Frau Kollegin, nur nebenbei: Das ist zwar trickreich, aber zwei Fragen auf einmal, das geht nicht, für die Zukunft. – Herr Staatsminister.

Ich versuche, die eine Frage, die mir in zwei Teilen gestellt worden ist, in einem Satz zu beantworten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dabei nehme ich mir ein Beispiel des an Monaten deutlich älteren Kollegen Dr. Hahn, der das in der Vergangenheit ebenfalls getan hat.

Ja, in der Tat war nach dieser Veränderung der Förderkriterien ein großer Teil der Anträge, ungefähr ein Drittel, nicht förderfähig – was ich bedauert habe, weil dieses Kriterium der Ansiedlungsförderung ein im Prinzip ausgesprochen erfolgreiches Instrument ist, um damit in unterversorgten Gebieten die Möglichkeit zu eröffnen, dass sich dort Ärzte niederlassen und dort für eine Sicherstellung der ärztlichen Versorgung wirken. – Ein Satz.

(Zuruf der Abg. Dr. Daniela Sommer (SPD))

Sie haben eine Frage daraus gemacht, dann haben Sie jetzt noch Ihre zweite Frage gut. Bitte schön, Frau Dr. Sommer.