Frau Abgeordnete, mit Bescheid vom 23. Februar dieses Jahres wurden der Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken GmbH für den Neubau der Klinik in Melsungen 15 Millionen € Fördermittel nach § 25 HKHG 2011 im Rahmen der Einzelförderung bewilligt. Auch hier gilt, dass durch die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2016 die Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind, mit festen Beträgen gefördert werden. Voraussichtlich wird die Klinik in Melsungen in den nächsten Jahren mit einer jährlichen Pauschale in einer Größenordnung von rund 940.000 € zu rechnen haben. Die Pauschale kann dann von den Krankenhausträgern eigenverantwortlich auch für den Klinikneubau oder für andere Investitionen genutzt werden.
Ich frage die Hessische Landesregierung: Wie unterstützt sie den Umstrukturierungsprozess der Kreisklinik GroßGerau GmbH?
Herr Abgeordneter, wenn Sie sich die Kennzahlen der Kreisklinik Groß-Gerau anschauen, die veröffentlicht sind – hier insbesondere die Bilanzen –, stellen Sie fest, dass die Kreisklinik Groß-Gerau vor zwei Jahren ein Defizit von ungefähr 6,7 Millionen € und im letzten Jahr ein Defizit von 6,8 Millionen € – in Anführungszeichen – „erwirt
schaftet“ hat, obwohl Hinweise des Landes im Hinblick auf die Betriebsführung und auch hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung gegeben worden sind.
An dieser Stelle gilt genauso wie in Lindenfels: Das Land Hessen steht mit Ratschlägen zur Seite, führt aber kein Klinikum. Die Klinik steht in der Verantwortung des kommunalen Trägers. Die Frage, die Sie eben gestellt haben, müssen Sie eigentlich in den zuständigen Ausschüssen des Kreises stellen, um dort eine Antwort zu bekommen.
Herr Minister, würden Sie zugeben, dass das nicht die Antwort auf die Frage des Kollegen war? Die Frage lautete, wie das Land die Klinik Groß-Gerau im Bereich der Investitionen unterstützt.
Diese Frage habe ich beantwortet, Herr Kollege Merz. Das Kreiskrankenhaus Groß-Gerau hat die gleichen Fördermittel bekommen wie alle anderen Krankenhäuser in der gleichen Situation.
Herr Abgeordneter, der Ersatzneubau wurde mit Bewilligungsbescheid vom 14. März dieses Jahres mit 8,5 Millionen € gefördert. Der Neubau orientiert sich an den besonderen Anforderungen psychiatrischer Patienten und legt einen Schwerpunkt auf die Patientensicherheit und auf Maßnahmen der Suizidprävention. Durch die finanzielle Förderung des Landes Hessen wurde somit ein erheblicher Beitrag zu einer wohnortnahen Versorgung seelisch kranker Menschen geleistet.
Herr Minister Grüttner, sehen Sie denn die Versorgung in diesem Bereich in Ballungsgebieten sowie im ländlichen Raum gesichert, und sind weitere Bauten geplant?
Frau Abgeordnete, wir verfolgen die Entwicklung insbesondere des psychiatrischen Versorgungsangebots mit einer hohen Aufmerksamkeit. Wir haben eine flächendeckende Versorgung innerhalb des Landes. Sofern sich die Diskussion – wie aktuell beispielsweise im Hinblick auf den tagesklinischen Bereich in Weilmünster – auf Erweiterungsmaßnahmen bezieht, werden wir dies in den Gesundheitskonferenzen oder auch in der Landeskrankenhauskonferenz beraten. Sollte dort eine Empfehlung zu einem Ausbau des Versorgungsangebots gegeben werden, so werden wir dem auch Folge leisten.
Wie werden an den hessischen Schulen die Verbrauchsmaterialien, die gemäß § 153 Abs. 4 HSchG nicht der Lernmittelfreiheit unterliegen, für die in InteA-, Intensiv- und Regelklassen beschulten Flüchtlinge finanziert?
Frau Abg. Geis, gemäß § 153 Abs. 4 HSchG gelten Gegenstände wie Schreib- und Zeichenmaterial nicht als Lernmaterial. Somit können diese Gegenstände grundsätzlich nicht über das Budget der Lernmittelfreiheit finanziert werden und sind durch die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern selbst zu beschaffen. Nichtsdestotrotz wurden hinsichtlich der von schulpflichtigen Flüchtlingen benötigten Lernmittel die erforderlichen Schritte eingeleitet.
Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen – das ist unser InteA-Programm – erhalten einen Pauschalbetrag in Höhe von 40 €. Dieser Pauschalbetrag dient dazu, auf die Bedarfe der Flüchtlinge einzugehen und es den Schulen zu ermöglichen, die für die individuelle Förderung der Flüchtlinge benötigten Lernmittel zu beschaffen.
Unterjährig wird für neu ankommende Flüchtlinge eine Nachsteuerung durchgeführt, sodass für jeden Flüchtling, der in Intensivklassen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterrichtet wird, die benötigten Lernmittel zur Verfügung gestellt werden können.
Flüchtlinge, die in Regelklassen unterrichtet werden, erhalten den für diese Regelklasse vorgesehenen Pauschalbetrag und werden über diesen mit Lernmitteln ausgestattet.
Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylbewerberverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig für diese Leistungen sind die Kommunen.
Wurde die Aufenthaltserlaubnis erteilt, erhalten Flüchtlinge in der Regel Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zuständig für diese Leistungen sind entweder die Optionskommunen oder die gemeinsamen Einrichtungen der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit. Das für den Unterricht benötigte Schreib- und Zeichenmaterial wird demnach aus diesen Leistungen finanziert.
Sollte die Beschaffung der benötigten Schreib- und Zeichenmaterialien durch die Eltern oder Schülerinnen und Schüler auch nach Prüfung der obigen Finanzierungsvorgaben nicht möglich sein, kann die Schule einen Antrag nach § 153 Abs. 4 Hessisches Schulgesetz beim Hessischen Kultusministerium auf Anerkennung der Schreibund Zeichenmaterialien als Lernmittel stellen. Nach der Anerkennung durch das Hessische Kultusministerium kann die Schule aus dem ihr zur Verfügung stehenden Lernmittelbudget das Schreib- und Zeichenmaterial beschaffen und den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen.
Inwieweit werden Eltern von Flüchtlingskindern darüber informiert, dass sie einen Antrag stellen können?
Was die von mir erwähnten Leistungen der Kommunen betrifft, ergibt sich die Aufklärung der betreffenden Personen in dem Prozess, über den sie auch sonstige Leistungen von der Kommune beziehen. Was die speziellen Möglichkeiten der Schule anbelangt, so bemerken die Lehrerinnen und Lehrer, die die Klassen unterrichten, wenn es ein Problem mit der Verfügbarkeit des Schreib- und Zeichenmaterials gibt. Dann kann natürlich, im Rahmen des Erforderlichen, innerhalb der Schule Abhilfe geschaffen werden. Mir ist aber, ehrlich gesagt, kein solcher Fall bekannt.
Wann ist mit der Besetzung der seit Sommer 2015 vakanten Stelle der Leiterin des Staatlichen Schulamts für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis zu rechnen?
Herr Abg. Holschuh, die Stelle war bereits im Mai 2015 ausgeschrieben. Die Auswahlentscheidung konnte jedoch aufgrund eines Konkurrentenstreitverfahrens eines Bewerbers nicht vollzogen werden. Zwischenzeitlich hat die ausgewählte Bewerberin ihre Bewerbung zurückgezogen. Deswegen haben wir die erforderlichen Schritte eingeleitet. Nachdem das Schulamt zunächst durch den Stellvertreter geleitet wurde, ist am 13. April 2016 eine vorübergehende Amtsleitung beauftragt worden. Damit ist der ordnungsgemäße Verwaltungsablauf gewährleistet.
Das haben wir vor. Allerdings ist auch gegen den Abbruch des Bewerbungsverfahrens zurzeit ein gerichtliches Eilverfahren anhängig. Das heißt, wir sind auch insoweit von dem Fortgang des gerichtlichen Verfahrens und der Entscheidung des Gerichts abhängig.
Wieso gab es bislang keine verbindliche Zusage der Umweltministerin an die Naturschutzverbände, dass diese in die Mittelvergabe der Einnahmen aus der neu gestarteten Umweltlotterie eingebunden werden, wie dies in anderen Bundesländern üblich ist?