Die zum Teil weit hinter dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst zurückbleibenden Regelungen bringen eine unverantwortliche Missachtung der Beamtinnen und Beamten zum Ausdruck.
So beschränkt sich beispielsweise Rheinland-Pfalz auf eine jährliche Besoldungsanpassung von 1 % bis zum Jahr 2016,
und Nordrhein-Westfalen lässt den höheren Dienst sogar komplett leer ausgehen. Dies führt zu erheblichen Einkommensverlusten und einer langfristigen Verschlechterung der finanziellen Situation der Landesbediensteten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Ulrich Wil- ken (DIE LINKE): Was stört mich das Geschwätz von gestern?)
Wir haben einen Antrag auf dritte Lesung. Damit stelle ich formell fest, die zweite Lesung ist vollzogen. Wir beschließen, dass wir den Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung an den Innenausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberweisen. – Kein Widerspruch, damit ist das so erfolgt. Die dritte Lesung kann dann am Donnerstag stattfinden.
Bevor ich den nächsten Punkt aufrufe, habe ich mich, der Bitte einiger Kollegen entsprechend, erkundigt für den Fall, dass jemand zu dem parlamentarischen Abend von Fraport will: 19:45 Uhr fährt der letzte Bus. Das Problem sind die drei Ausschüsse.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 19/3546 zu Drucks. 19/3471 –
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung des Rechtspolitischen Ausschusses: Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/3540, in zweiter Lesung anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Honka für die Fraktion der CDU.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich dem Berichterstatter nur anschließen. Es war eine gute Beratung im Rechtsausschuss.
Zurück zur Sache. Wir hatten in der letzten Plenarrunde die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs. Die Landesregierung hatte zugesagt, dass sie uns die Anhörungsunterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung stellt. Das ist noch am Tag der Sitzung geschehen, daher zuallererst unser Dank dafür. Wir konnten daher die Beratung im Ausschuss durchführen.
Damit fast schon abschließend: In der Sitzung ist noch ein Änderungsantrag eingebracht worden durch die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU; von
dem war eben auch schon die Rede. Dieser Änderungsantrag umfasst zwei noch nicht betroffene Gesetze mit zwei kleinen Ergänzungen. Ich denke aber, die halten sich in einem überschaubaren Rahmen. Da die Frage von der Fraktion DIE LINKE war, ob das in dem Verfahren alles so zulässig und möglich ist, haben wir extra noch ein Gutachten der Kanzlei eingeholt, das bestätigt, dass das Verfahren in Ordnung ist.
Gleichwohl, damit wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite der Geschäftsordnung sind, beantrage ich hiermit formell die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, damit auch dieser Änderungsantrag in zwei Lesungen beraten werden kann. Ich empfehle denen, die die großen Bedenken hatten, aber dringend, einmal darüber nachzudenken, ob wir nicht unmittelbar im Anschluss an die zweite Lesung in die dritte Lesung eintreten können, ohne den Ausschuss dazwischenzuschalten. – Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU – Dr. Ulrich Wilken (DIE LIN- KE): Kein Widerspruch, Herr Honka! – Günter Rudolph (SPD): Das geht nicht!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Honka hat Wesentliches ausgeführt, was ich grundsätzlich unterstreichen kann. Ich finde es schon in Ordnung, wenn der Kollege Vizepräsident seitens der LINKEN im Rechtsausschuss die Frage stellt, ob die Lesungen im Landtag ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Frage darf man stellen. Trotzdem ist es ein nicht unübliches Verfahren, wenn wir es jetzt so machen würden.
Die inhaltliche Debatte haben wir beim letzten Mal geführt, der schließe ich mich an. Meine Position hat sich nicht geändert. Aus unserer Sicht gibt es keinen Dissens bei der Frage der dritten Lesung anzuführen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der Tat nicht spektakulär. Der Änderungsantrag ist nachvollziehbar. Deswegen werden wir ihm zustimmen.
Ich bin jetzt allerdings über die Ankündigung der CDUFraktion überrascht. Das war mit den anderen Fraktionen so nicht abgesprochen. Ich fände das so nicht in Ordnung. Das kann man machen. Uns wurde heute Morgen in der Geschäftsführerrunde gesagt, aus rechtlichen Gründen sei es zwingend geboten, dass wir am Donnerstag die dritte Lesung durchführen.
Ich finde, wir haben das bisher vernünftig gemacht. Dann sollten die Mitglieder der CDU-Fraktion auch bei einem vernünftigen Verfahren bleiben. Deswegen beantrage ich, wie vorgesehen, die dritte Lesung für den Donnerstag. – Danke schön.
Herr Kollege Rudolph, danke schön. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde die dritte Lesung beantragt.
Ja, das haben wir heute Morgen so besprochen. Es ist kein Beinbruch. Am Donnerstag sind wir noch hier.
Ich stelle fest, dass die zweite Lesung durchgeführt wurde und dass wir diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung dem Rechtspolitischen Ausschuss überwei
sen. Dem widerspricht keiner? – Dann ist das so beschlossen. Am Donnerstag werden wir dann die dritte Lesung abhalten.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass wir für heute am Ende der Tagesordnung angelangt sind. Für die Kolleginnen und Kollegen, die noch ein bisschen mehr Arbeit haben, weise ich noch einmal darauf hin, dass der Sozialund Integrationspolitische Ausschuss in Raum 501 A tagt. In Raum 510 W tagt der Rechtspolitische Ausschuss. In 301 P tagt der Innenausschuss.
Für die Kolleginnen und Kollegen gilt: Um 19:45 Uhr fährt der letzte Bus zur Platte. – Ich wünsche einen schönen Abend. Danke schön. Auf Wiedersehen.