Meine Damen und Herren, hier ist Prof. Battis aus der Anhörung und aus seinem Gutachten für den Deutschen Beamtenbund mehrfach zitiert worden. Ich will Ihnen zumindest ganz kurz vorhalten, dass das Bundesverfassungsgericht uns aufgegeben hat, dass wir nach einem gewissen Prüfungsmuster, nach Prüfungsschemata vorgehen müssen, um am Ende eine korrekte Besoldung für die Beamtinnen und Beamten des Landes zu haben. Dieses Prüfungsschema geht von Indizes und von mathematischen Parametern aus. Wie es dann einem juristischer Gutachter wie Herrn Prof. Battis gelingt, zum Ergebnis Verfassungswidrigkeit zu kommen, ohne in seinem Gutachten oder bei der Anhörung im Hessischen Landtag auch nur eine einzige Zahl vorgetragen zu haben, auch nur eine einzige Berechnung
(Günter Rudolph (SPD): Das ist eine ziemliche Unverschämtheit! – Weitere Zurufe von der SPD – Günter Rudolph (SPD): „Halbseiden“, das ist eine Bemerkung eines Innenministers, der sonst sehr wehleidig argumentiert! – Janine Wissler (DIE LIN- KE): Unerhörter Vorgang! – Glockenzeichen des Präsidenten)
Ach, wissen Sie, Herr Kollege Rudolph, der Herr Prof. Battis war sich auch nicht zu schade, in der Anhörung von Dreistigkeit und Ähnlichem zu sprechen.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Dass die öffentlichen Arbeitgeber hier auseinanderfallen, das sehe ich am Ende nicht so. Gleichwohl ist es in der Debatte bzw. in der Anhörung vorgetragen worden. Aber wenn man es korrekt zurückführt, dann ist es auch nicht völlig unverständlich, weil der Kommunale Finanzausgleich einen Beitrag dazu leistet, dass der kommunalen Seite der Mehrbedarf, den sie auch aus Besoldungserhöhungen hat, am Ende ausgeglichen wird. Das scheint dafür gesorgt zu haben, dass sie sich nicht mit dem letzten Nachdruck in eine Auseinandersetzung mit den eigenen Beschäftigten begibt.
Ich bin der Auffassung, dass wir hier eine vertretbare Besoldungserhöhung vorgeschlagen haben, die die Interessen der Beschäftigten, der Beamtinnen und Beamten, genauso korrekt in den Abwägungsprozess einbezogen hat wie die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch die Interessen der künftigen Generationen. – Vielen Dank.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Wir treten in die namentliche Abstimmung ein in der dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016. Wir beginnen mit dem Aufruf. Bitte antworten Sie klar und deutlich, dann hören wir es besser.
Moment, meine Damen und Herren, ich bitte, mit Ja oder Nein zu antworten, sonst werten wir es nicht.
Meine Damen und Herren, hat jeder seine Stimme abgegeben, der hier im Raum ist? Gibt es noch jemanden? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt. 108 Kolleginnen und Kollegen haben sich an der namentlichen Abstimmung beteiligt. Mit Ja, für den Gesetzentwurf, haben 59 gestimmt, mit Nein haben 49 gestimmt. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 in dritter Lesung beschlossen und zum Gesetz erhoben.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Kein Grund zum Klatschen!)
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes – Drucks. 19/3597 zu Drucks. 19/2887 zu Drucks. 19/1196 –
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen die Stimme der Fraktion der FDP, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Herr Berichterstatter, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat sich Herr Kollege Decker von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich höre natürlich immer auf das Wort des Präsidenten. Deshalb bin ich erst einmal sitzen geblieben.
Die Frage, ob wir bei den verkaufsoffenen Sonntagen eine Änderung der Rechtsgrundlage vornehmen wollen, begleitet uns jetzt ungefähr ein Jahr. Es fing mit der Stadt Darmstadt an. Da wurden wir auf ein Gerichtsurteil aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht besteht Handlungsbedarf.
Zu dieser Zeit wurde uns von der Landesregierung klargemacht, das sei doch ein einzelnes Problem, man müsse im Prinzip nur die Anträge richtig stellen. Herr Staatsminister Grüttner hat an dem Pult hier gesagt, wenn die Kommunalen so etwas genehmigten, müssten sie sich auch einmal
fragen, ob sie die Rechtsgrundlage wirklich verstanden hätten. Sie seien selbst schuld, wenn sie ein Gerichtsurteil kassierten.
Mittlerweile ist das nicht nur in Darmstadt passiert. Wir haben eine ähnliche Situation in Frankfurt. Wir haben das in Weiterstadt, Bad Soden, Offenbach und Neu-Isenburg. Allein an der Bergstraße waren es ehemals 46 verkaufsoffene Sonntage. Jetzt gibt es noch 21.
Wer glaubt, dass immer nur das Gesetz nicht richtig gelesen worden sei, und wer glaubt, das wäre kein grundlegendes Problem, das man einfach so wegschieben könnte, hat die Realität wirklich noch nicht verstanden.
Ich finde das bedauerlich. Obwohl wir versucht haben, auf die Fraktionen zuzugehen, und den eigenen Gesetzentwurf geändert haben, obwohl wir während der Anhörung nicht nur von der kommunalen Familie, sondern vor allem auch vom Handel und von den Unternehmerverbänden aufgefordert wurden, wirklich etwas zu verändern – die meisten haben gesagt: jawohl, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist die richtige Grundlage dafür –, war bei Ihnen keinerlei Bewegung zu spüren. Wir haben alle angesprochen, wir sind auf Sie zugegangen. Ich glaube, wir haben wirklich lange versucht, einen Konsens herzustellen. Das ist uns nicht gelungen, was ich sehr bedauere.
Was Sie zu verantworten haben und was die Mitglieder der LINKEN-Fraktion hier so fleißig beklatscht haben, betrifft die Frage, wie wir mit dem innerstädtischen Einzelhandel umzugehen gedenken. Der innerstädtische Einzelhandel ist vor allen Dingen deshalb betroffen, weil er keine Planungs- und Rechtsgrundlage mehr hat. Auch die ausführenden Genehmigungsbehörden wissen nicht mehr, nach was sie urteilen sollen. Sie stecken mit ihrem Engagement einfach zurück.
Das, was wir hier erlebt haben, ist für den innerstädtischen Einzelhandel nicht nur mit Kosten in erheblichem Umfang verbunden. Das, was ich so sehr bedauere, ist, dass es um viele Menschen geht, die sich wirklich für ihren Standort eingesetzt haben. Sie haben sich dafür eingesetzt, dass die Innenstädte attraktiv bleiben. Sie haben dafür keinen müden Euro bekommen. Teilweise sind sie ein hohes wirtschaftliches Risiko eingegangen. Jetzt stehen sie quasi vor der Situation, dass die Landesregierung sie in ihren Bemühungen in keinster Weise unterstützt.
Das steht in der Verantwortung der CDU und der GRÜNEN. Die Mitarbeiter haben eine solche Gelegenheit gerne gehabt, um an einem Sonntag mehr Geld zu verdienen. Sie haben die Gelegenheit gern wahrgenommen, ihrem Einzelhandelsbetrieb, der sich in einem schwierigen Umfeld befindet, was vor allen Dingen den Internethandel anbelangt, den Rücken zu stärken. Sie haben diese Standorte irgendwie mit abgesichert. Es sind Menschen, die sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und die das maximal viermal im Jahr in Kauf genommen haben.
Sie müssen jetzt die Verantwortung dafür tragen, dass das viele Arbeitsplätze kosten wird und dass das Sterben zumindest des mittelständischen Einzelhandels in den Innen
städten weiter vorangetrieben wird. Dafür brauchen wir eigentlich keine Evaluierung des aktuellen Ladenschlussgesetzes. Das können wir sofort haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn meine Buchführung stimmt, befindet sich Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes schon seit eineinhalb Jahren im parlamentarischen Geschäftsgang. Der Gesetzentwurf datiert aus dem Dezember 2014.
Seit eineinhalb Jahren stellen wir in mehreren Runden immer wieder fest, dass es in diesem Haus hierfür keine Mehrheit gibt. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass wir den Laden heute in dritter Lesung zumachen. Die Argumente sind ausgetauscht.