Das Problem im Bereich des Tierschutzes liegt auf der Hand: Tiere als unsere Mitgeschöpfe sind zur Durchsetzung ihrer Rechte nicht in der Lage. Ein analoger Schutz in diesem Bereich ist deswegen angezeigt, indem anerkannte Tierschutzverbände quasi stellvertretend einen Klageweg erhalten.
Es finden sich in den Medien und auch in den Jahresberichten der Landestierschutzbeauftragten immer wieder Fälle, die zeigen, dass ein Klagerecht für unabhängige und unparteiliche Dritte mehr als notwendig ist. Wir finden diese Beispiele in allen möglichen Bereichen, bei den sogenannten Privatzuchten, bei der Haltung von Wildtieren in Zirkussen, bei den Tierversuchen oder in der Nutztierhaltung.
Die Vorstellung, dass die finanziell ausgedünnten Kreise und Städte den Tierschutz in allen diesen Feldern – das heißt Prävention, Kontrolle, Sanktion und eventuell rechtliche Klärung – alleine und in der Breite stemmen können, geht fehl. Sie verkennt auch, dass man es im Zeitalter der Massentierhaltungen mit globalen Märkten und Großunternehmungen zu tun hat, deren Ressourcen oft über die eines Kreisveterinäramtes hinausgehen. Hier gilt es, für etwas mehr Chancengleichheit und auch für mehr Öffentlichkeit zu sorgen.
Dabei ist selbstverständlich zu betonen, dass auch die Tierhalter ein Interesse daran haben, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit geklärt werden und dass Missstände bei Einzelnen nicht eine gesamte Branche treffen.
Wir sehen auch, dass in den Ländern, in denen ein Verbandsklagerecht existiert, verantwortungsvoll und behutsam mit diesem Recht umgegangen wird. Neben den konkreten Möglichkeiten einer rechtlichen Intervention hätte ein Verbandsklagerecht wohl eine noch viel nachhaltigere Wirkung. Bereits in der Planungsphase relevanter Projekte würden im besten Fall die Belange des Tierschutzes stärker mitgedacht, sei es bei Tierversuchen, bei der Nutztierhaltung und bei Tiertransporten. So könnte ein wirklich wichtiger Wettbewerb der Ideen im Tierschutz entstehen – und zwar rein präventiv.
Selbstverständlich ist ein Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände kein Allheilmittel. Wir sehen an der jüngsten Entscheidung betreffend die Massentötung männlicher Küken, dass rechtliche Entscheidungen anders ausfallen können, als es den Tierschützern lieb ist. Aber ein Fortschritt wäre die Einführung eines Verbandsklagerechts allemal.
Sie wäre auch angemessen, um dem Tierschutz als Verfassungsinhalt den nötigen Nachdruck zu verleihen.
Gewiss haben wir es mit einer schwierigen Konfliktlage zu tun. Es geht um Fragen der Ernährung, der Landwirtschaft und der Massenproduktion sowie um das Verhalten unseren Mitgeschöpfen gegenüber. Weil dies aber letztlich zutiefst ethische Fragestellungen sind, sollten wir es uns nicht leicht machen. Wenn die Chance besteht, die Schutzrechte unserer Mitgeschöpfe auszuweiten und wahrzunehmen,
dann sollten wir sie nutzen. Ein Verbandsklagerecht würde hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht vorgelegt. Unser Entwurf wurde mit den Stimmen der damaligen Regierungsfraktionen abgelehnt, obwohl er in der Anhörung im Ausschuss viel Zustimmung erfahren hatte. Es ist absehbar, dass den vorliegenden Entwurf der Opposition das gleiche Schicksal ereilt. Es geht uns aber beim Verbandsklagerecht gerade nicht darum, kleine parteipolitische Münze zu spielen. Es geht uns um eine Stärkung des Tierwohls und des Verfassungsziels Tierschutz.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, einen Entwurf für ein Verbandsklagerecht vorzulegen. Unsere Vorstellung dazu haben wir präsentiert. Wir würden uns freuen, Ihren Vorschlag kennenzulernen und darüber zu diskutieren – zumal mit den GRÜNEN in der Landesregierung, die in der 18. Legislaturperiode ebenfalls einen Gesetzentwurf für die Einführung eines Verbandsklagerechts vorgelegt hatten.
Meine Damen und Herren, die geschätzte Kollegin Hammann fand in der Debatte zum Verbandsklagerecht im Jahre 2013, dass die damalige Regierung „rückständig, erschöpft und verbraucht“ agiere. Ich wünsche mir für diesen Anlauf zur Einführung eines Verbandsklagerechts, dass nicht nur die Landesregierung, sondern das gesamte Haus fortschrittliche und notwendige Entscheidungen trifft.
Die Landestierschutzbeauftragte befürwortet es, wir fordern es, die Tierschutzverbände fordern es ebenfalls, und die Tiere brauchen es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Deutschland hat das beste Tierschutzrecht in Europa. Dieses konsequent anzuwenden, statt Gerichte mit Klagen zu beschäftigen, wäre sicherlich zielführender. Nicht ohne Grund ist der Tierschutz eine Verpflichtung von Verfassungsrang. Ob ein Verbandsklagerecht den Schutz der Tiere in Hessen verbessern würde, ist fraglich. Auch ein Verbandsklagerecht wird leider Gottes Verstöße gegen das Tierschutzrecht letztlich kaum verhindern.
Im Übrigen wird es der SPD-Fraktion mit diesem Antrag wahrscheinlich so gehen wie uns mit unserem Gesetzent
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, warum Sie nicht in der Lage waren, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, verstehe ich nicht so ganz.
Ich stelle mir die Frage, ob Amtstierärzte und Tierschutzbeiräte nicht ausreichen, um Fälle von Tierquälerei und Verstöße gegen das Tierschutzrecht aufzudecken und abzuwenden. Beispielsweise müssen Tierversuche von der Tierschutzkommission genehmigt werden.
Wenn ein Verbandsklagerecht am Ende aller Tage nur zu mehr Bürokratie führen sollte, dann wäre es mit uns sicherlich nicht umzusetzen. Ich denke auch an die Diskussion, die wir im Umweltausschuss geführt haben: Wenn am Ende Landwirte von den Verbänden an den Pranger gestellt werden und sich in einer Dauerschleife verteidigen müssen, dann ist das wenig zielführend.
Die FDP-Fraktion wird sich effektiven und kostenneutralen Lösungen für ein Mehr an Tierschutz sicherlich nicht verschließen. Ich bin gespannt, wie die Beratungen über diesen Antrag weitergehen.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Tierschutz ist eine ganz wichtige Aufgabe für die Gesellschaft und für jeden Einzelnen. Wir von der CDU stehen zum Schutz aller unserer Mitgeschöpfe und setzen uns dafür ein.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir vorab festhalten: Die Bedeutung des Tierschutzes sollte unter allen Fraktionen Konsens sein. Wir haben deshalb klare Regeln geschaffen, die das Wohlergehen der Tiere, insbesondere der Nutztiere, aber auch der Versuchstiere – sofern Tierversuche nicht vermeidbar sind –, der Haustiere und der Zirkustiere, in den Mittelpunkt des Handelns stellen.
Wir haben die Standards an vielen Stellen erhöht, weil das Tierwohl in unser aller Augen und im Anspruch der Gesellschaft spürbar noch wichtiger geworden ist. Wir haben das strengste Tierschutzgesetz der Welt. Wir haben Regeln und Verordnungen für jeden Schritt und jede Lebenssituation eines jeden Tieres. Da sind viele Regeln dabei, über die Menschen in anderen Teilen der Welt verständnislos
den Kopf schütteln. Ich sage aber ganz deutlich, dass es richtig ist, dass wir hier klare und strenge Regeln haben.
Wir haben uns zu dieser Aufgabe bekannt und in dieser Legislaturperiode auch einiges angestoßen. Ich erinnere an den Vorstoß im Bundesrat zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern oder an den Antrag zum Verbot des Haltens bestimmter Großwildtiere in Zirkussen. Wir müssen diese Regeln kontrollieren und für ihre Einhaltung sorgen. Das tun wir, und zwar in einem vielschichtigen System aus Zuständigkeiten, Eigenkontrolle und amtlicher Kontrolle über mehrere Instanzen.
Die SPD-Fraktion hat 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen gefordert hat. Dieser Gesetzentwurf ist damals in einer Anhörung von vielen Experten sehr deutlich kritisiert worden. Die Regierungsfraktionen haben ihn daraufhin abgelehnt.
Sie meinen wohl, jetzt sei ausreichend Gras über die Sache gewachsen, und Sie könnten noch einmal einen Vorstoß wagen, um die Koalition etwas zu ärgern. Aber so wichtig, dass Sie wieder einen Gesetzentwurf schreiben und hier vorlegen, war Ihnen Ihr Anliegen wohl doch nicht. Können Sie keine Gesetzentwürfe mehr verfassen? War Ihnen die Zeit zu schade, oder wollten Sie die durchaus spannenden Fragen nicht beantworten, wie und wo Sie ein Verbandsklagerecht konkret umsetzen wollen? Stattdessen nur ein Antrag – mit der unbestimmten Forderung, man möge das doch bitte irgendwie einmal machen.
Das hat wenigstens den Vorteil, dass wir uns nicht mehrfach, sondern nur hier und jetzt damit befassen müssen. Beim Thema Milchpreiskrise waren Sie heute Vormittag – das hat Kollege Kurt Wiegel schon angesprochen – zumindest in die richtige Richtung unterwegs. Das gilt für den Antrag zum Verbandsklagerecht nicht. Hier sind Sie genau in die falsche Richtung unterwegs. Sie nehmen Entwicklungen der letzten 24 Monate einfach nicht zur Kenntnis.
Beispielsweise ist das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern eine Initiative des Runden Tischs „Tierwohl“. Sie sollten an den Sitzungen der großen Runde teilnehmen. Die Landtagsfraktionen sind mit je einem eigenen Vertreter dazu eingeladen. Dann hätten Sie erleben können, mit welch großer Sachkenntnis, wie lösungsorientiert und mit welcher gegenseitigen Achtung Vertreter von Behörden, Verbänden und sonstigen Einrichtungen darüber beraten, wie das Tierwohl in Hessen deutlich verbessert werden kann.
Den am Runden Tisch „Tierwohl“ beteiligten Tierhaltern mit Ihrem Antrag einen verbalen Nackenschlag zu versetzen – und das angesichts derer Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit –, zeugt von einer beachtlichen Missachtung der Beratungsergebnisse am runden Tisch.
Es wird Sie nicht überraschen, dass meine Fraktion Ihren Antrag ebenso ablehnen wird, wie wir damals Ihr Gesetz abgelehnt haben. Warum? – Erstens. Es ist schlicht unnötig, weil Gesetzesverstöße schon jetzt geahndet werden können. Tierquälerei ist strafbar. Wenn das jemand sieht und es beweisen kann, steht der Rechtsweg offen, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dazu braucht man kein Verbandsklagerecht.