Protokoll der Sitzung vom 15.09.2016

Die Schulen haben auch einen entsprechenden Auftrag. Auch das ist richtig, die Schulen haben auch einen entsprechenden Auftrag. Die Förderung des Schwimmsports hat in den hessischen Schulen eine besondere Bedeutung. Der Schwimmunterricht ist an hessischen Schulen flächendeckend vorgesehen. Schülerinnen und Schüler erhalten während ihrer Schulzeit vier bis fünf Schulstunden Schwimmunterricht.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Wenn er denn stattfindet! Wo fällt er überall aus?)

Voraussetzung für die Erteilung des Schwimmunterrichts ist der Erhalt bzw. die Sicherstellung ausreichender Wasserfläche durch die Schulträger. Damit sind wir bei der Frage, wie die Verteilung organisiert ist.

Die Landesregierung leistet ihren Beitrag bei der Qualifizierung von Lehrkräften für den Schwimmunterricht, bei der Fortbildung der Schwimmlehrer, bei dem Erhalt des Schwimmunterrichts als verbindlicher Teil des Schulsports und bei der Sicherstellung von Beratungsleistung über die Fachberatung Sport in den Staatlichen Schulämtern ge

meinsam mit dem Hessischen Schwimmverband und mit der DLRG. Somit leisten wir einen wesentlichen Beitrag im Bereich der Schule.

Meine Damen und Herren, jetzt geht es um die Frage – das ist der vierte Bereich, wenn man es so will –: Wo leisten wir unsere Beiträge gegenüber den Kommunen bei der Aufrechterhaltung von Wasserflächen? Das ist hier ein bisschen abgetan worden. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass dieses Land 50 Millionen € in 105 Sanierungen, Modernisierungen und Erweiterungen von Hallenbädern investiert hat. Das sind doch keine Trinkgelder.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Genau die Bäder werden zum Teil geschlossen! – Hermann Schaus (DIE LINKE): Es geht doch nicht um die Investitionskosten!)

Dann komme ich noch zu einem weiteren Punkt. In den Jahren 2009 bis 2011 gab es ein Konjunkturprogramm dieses Landes. Damals sind 100 Maßnahmen – zu den 105 Sanierung aus HAI – mit 20 Millionen € unterstützt worden, die in Schwimmbäder investiert worden sind. Das ist eine Leistung dieses Landes, und das finde ich in Ordnung, auch gegenüber den Kommunen. Aktuell gibt es ein Kommunalinvestitionsprogramm. Meine Damen und Herren, jetzt müssen wir die Kirche ein Stück weit im Dorf lassen. Wir haben 105 Sanierungen von Hallenbädern aus dem 50-Millionen-€-Programm. Wir haben 100 Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm.

Jetzt sind von knapp 1.700 Förderanträgen aus dem KIP fünf Anträge, die auf Hallenbäder abzielen, und zehn, die auf Freibäder abzielen. Ich sage einmal, die Prioritäten in den Kommunen scheinen anders gesetzt zu werden.

(Günter Rudolph (SPD): Na ja, das hat vielleicht einen Grund!)

Diese Zahl von 15 Schwimmbädern bei 1.700 Förderanträgen zeigt ein bisschen, wie am Ende die Prioritäten vor Ort gesehen werden.

Über den Kommunalen Finanzausgleich ist gerade schon kurz gesprochen worden. Wir haben im Jahr 2017 erneut einen Rekordwert von 4,37 Milliarden € für die hessischen Kommunen. Es waren die Kommunen, es waren die Kommunalen Spitzenverbände, die bei der Verhandlung des Kommunalen Finanzausgleichs gesagt haben: Wir wollen den Bäderbonus, der damals bereits diskutiert worden ist, nicht. – Die Kommunen selbst wollten dieses Instrument überhaupt nicht. Das muss man doch wenigstens einmal zur Kenntnis nehmen, wenn man sich hier ans Rednerpult stellt und so einen Kram erneut herausholt.

Herr Minister, ich darf Sie auf die vereinbarte Redezeit hinweisen.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Wir machen interkommunale Zusammenarbeit. Bei interkommunaler Zusammenarbeit ist es möglich, dass die Gemeinden Unterstützung für Schwimmbäder bekommen. Private Schwimmvereine sind angesprochen worden.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Jetzt werden genau diese Schwimmbäder geschlossen, die wir vorher saniert haben!)

Meine Damen und Herren, wir nehmen das Thema sehr ernst und haben seitens des Landes einen Haufen Geld für die Kommunen und für die kommunale Sportinfrastruktur in die Hand genommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Beuth. – Damit ist auch diese Aktuelle Stunde abgehalten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Finanzierung der Bundesfernstraßen – Drucks. 19/3486 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 45:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bundesfernstraßen in Hessen engagiert weiterentwickeln – Drucks. 19/3782 –

Das ist der Setzpunkt der Freien Demokraten. Redezeit: zehn Minuten. Das Wort hat zunächst Herr Abg. Lenders für die Fraktion der Freien Demokraten. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es besteht erheblicher Investitionsbedarf bei den Bundesfernstraßen, vor allem bei den Bundesautobahnen in Hessen. Hessen ist Transitland Nummer eins in Deutschland. Die Bundesfernstraßen erreichen ihre Kapazitätsgrenze oder überschreiten diese bereits. Staus auf der A 3, auf der A 5, auf der A 661 gehören zur Regel und sind bei Weitem nicht mehr die Ausnahme.

Die Verkehrsprognose des Bundes bis 2030 sagt voraus,

(Florian Rentsch (FDP): Ganz wichtig!)

dass es einen Anstieg der Lkw-Verkehre um 39 % und eine Zunahme des Pkw-Verkehrs um 12 % geben wird. Hessen ist durch diese Verkehrszunahmen überproportional belastet. Hessen ist Transitland und Schnittstelle der internationalen Verkehrsströme: die A 3, die A 5, die A 7, die A 44, die A 45, der Frankfurter Flughafen als eines der größten europäischen Drehkreuze, gerade für Fracht, für Logistik.

Meine Damen und Herren, auch der Bevölkerungszuwachs sorgt für zusätzliche Verkehre, vor allem aber der Anspruch an Mobilität im Berufsleben. Ziel muss es daher sein, eine wirklich bedarfsgerechte Fernstraßeninfrastruktur in Hessen zu haben.

(Beifall bei der FDP)

Was steht nun im Bundesverkehrswegeplan für Hessen? – Bis 2030 5,3 Milliarden €, die in 83 neue Projekte im „Vordringlichen Bedarf“ fließen, davon 2,2 Milliarden € für die Erhaltung. Aber was wäre denn notwendig? – Bis 2030 18 wichtige Maßnahmen im Planungsrecht, die nur im „Weiteren Bedarf“ stehen und nicht realisiert werden können.

(Beifall bei der FDP)

Wer den Bundesverkehrswegeplan vernünftig liest, der stellt fest, dass gerade für diese Maßnahmen, die alle wünschenswert wären, der Bund keine Mittel zur Verfügung stellt.

Darunter sind der Ausbau des Wiesbadener Kreuzes, der Ausbau der A 5 bei Seeheim-Jugenheim und die Arbeiten am Darmstädter Kreuz mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von zehn oder mehr Punkten. Da wurde nicht nur der Bedarf, sondern besonders auch der hohe volkswirtschaftliche Nutzen amtlich festgestellt. Im „Weiteren Bedarf“ sind weitere 49 Projekte mit Volumen von 2,8 Millionen; sie werden bis zum Jahr 2030 ganz sicher nicht mehr kommen.

Um welche konkreten Projekte müssen wir uns hier kümmern? Zentrale Autobahnprojekte im Raum Frankfurt/ Rhein-Main sind gegenüber dem Planungsentwurf vom März in den „Weiteren Bedarf“ zurückgestuft worden. Der dringend notwendige sechsstreifige Ausbau der A 661 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Offenbacher Kreuz wurde de facto gestrichen.

(Beifall bei der FDP)

Mit dem Bau des Riederwaldtunnels wird die A 661 vielleicht noch wichtiger, weil sie über die A 66 die Verbindung mit dem Frankfurter Osten sicherstellt. Der Ausbau ist vor dem Sankt-Nimmerleins-Tag nicht zu erwarten. Schon heute ist die A 661 oft überlastet. Mit dem Lückenschluss zur A 66 wird die verkehrliche Bedeutung massiv zunehmen. Genau deshalb kritisiert – völlig zu Recht – die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern diesen Rückschritt.

(Beifall bei der FDP)

Das bedeutet aber, dass wir bei dem Lärmschutz in diesem Bereich auch nicht vorankommen werden; denn der Bund finanziert die Lärmschutzmaßnahmen nur dann, wenn die entsprechenden Abschnitte gebaut werden können.

(Beifall bei der FDP)

Ähnliches sehen wir bei dem sechsstreifigen Ausbau der A 5 zwischen dem Darmstädter Kreuz und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg. Schon heute ist die verkehrliche Belastung hoch; das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist supergut. Aber nun ist der Ausbau gegenüber dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans zurückgestuft und auf irgendwann verschoben worden. Ausgerechnet da, wo das Verkehrsaufkommen am höchsten ist und ein Ausbau am wirtschaftlichsten wäre, wird gekürzt und gestrichen. Teilweise sollen Maßnahmen mit einem sehr geringen KostenNutzen-Verhältnis realisiert werden, während da, wo es am nötigsten ist, nichts passiert.

(Beifall bei der FDP)

Beim Ausbau der A 3 und beim Ausbau der A 5 werden darüber hinaus die Abschnitte nicht durchgängig angegangen, sondern es wird nur Stückwerk gemacht, sodass der Verkehr phasenweise fließt und die Autofahrer kurz danach wieder im Stau stehen. Dazu gehört gerade der A-3-Abschnitt von der Anschlussstelle Hanau bis zum Offenbacher Kreuz.

(Beifall bei der FDP)

Wer darf sich da noch über Proteste der regionalen Wirtschaft, der Kommunen, der Bürgermeister und der Anwoh

ner wundern? Es sind Forderungen erhoben worden, einen achtstreifigen Ausbau in den „Vordringlichen Bedarf“ aufzunehmen. Das ist überhaupt nicht vorgesehen. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf.

(Beifall bei der FDP)

Es wäre einfach, wenn Staatsminister Al-Wazir sagen könnte: Na ja, das sind doch alles Bundesstraßen, über die Sie sich unterhalten. – Der Bund hatte ein größtmögliches Beteiligungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan angekündigt. Aus der ganzen Bundesrepublik sind 2.000 Eingaben an den Bund gemacht worden. Was sagt man im schönen Hessenland dazu? – Nichts. Die haben nichts dazu zu sagen.

(Zurufe von der SPD und der FDP: Nichts! – Gar nichts! – Florian Rentsch (FDP): Unglaublich!)

Es ist eigentlich unglaublich: Trotz Steuereinnahmen in Höhe von 4,5 Milliarden € seit dem Antritt von Herrn AlWazir sind nur 7 Millionen € mehr für die reinen Planungskosten eingestellt worden. Das ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

(Beifall bei der FDP)