Protokoll der Sitzung vom 11.10.2016

(Norbert Schmitt (SPD): Der Plan sieht mehr Güterverkehr auf der Riedbahn vor!)

dass man an dieser Stelle zusätzlichen Nahverkehr tagsüber abwickeln kann, wenn der Fernverkehr auf der Neu

baustrecke ist. Natürlich geht es auch um die Lärmsanierung an den Bestandsstrecken. Das ist völlig klar.

Ein Bestandteil dessen, was dort diskutiert wird, ist die Verkehrslenkung, durch die man sicherstellen kann, dass bestimmte Verkehre nicht mehr auf den Bestandsstrecken sind. Wenn man sich das alles insgesamt betrachtet, haben wir große Chancen – das will ich noch einmal ausdrücklich sagen –, dass der größte Engpass im bundesdeutschen Schienennetz, was den Fernverkehr angeht, aufgeweitet wird, dass wir die Möglichkeit haben, mehr Fernverkehr und gleichzeitig mehr Güter auf die Schiene zu bringen, ebenso mehr Nahverkehr, und das Ganze bei Lärmschutz mit dem Stand von heute und nicht von vor 100 Jahren.

Wenn man sich das alles zusammen betrachtet – ich will darauf hinweisen, dass ein Drittel der Verspätungsminuten im bundesdeutschen Fernverkehr im Verkehr der Deutschen Bahn im Bereich Frankfurt entstehen –, dann müssten wir alle gemeinsam ein Interesse haben, dass das schnell vorankommt, und zwar im Interesse aller Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch im Interesse des ganzen Landes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 615 auf. Herr Abg. Yüksel.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Altersgruppen erhalten an Schulen für Erwachsene die Möglichkeit, ein deutsches Sprachzertifikat zu erwerben?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Yüksel, in die Schulen für Erwachsene werden grundsätzlich Studierende ab einem Alter von 18 Jahren aufgenommen. Abendhaupt- und Abendrealschulen ermöglichen ihnen dann den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses und des mittleren Abschlusses. Hessenkollegs und Abendgymnasien bieten einen eigenständigen Weg zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

Die Stundentafel der Schulen für Erwachsene sieht außerdem die Möglichkeit der Einrichtung von Kursen im Fach Deutsch als Zweitsprache vor. Darüber hinaus wurden im Februar 2016 spezielle Sprachförderkurse für Flüchtlinge im Alter von 20 bis 21 Jahren eingerichtet. Vorrangiges Ziel dieser Sprachförderkurse an den Schulen für Erwachsene ist der Erwerb von sprachlichen Kompetenzen auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Im Hinblick auf die Feststellung des erreichten Sprachstandes am Ende des Kurses werden derzeit verschiedene Möglichkeiten der Zertifizierung geprüft.

Zusatzfrage, Herr Kollege Degen.

Herr Kultusminister, wie begründen Sie die Einschränkung auf 20- bis 21-Jährige bei den speziellen Sprachförderkursen?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, das war einfach das spezielle Programm, das wir im Zuge des sogenannten Asylpakets aufgelegt haben, das im Dezember 2015 im Hessischen Landtag verabschiedet worden ist. Dazu gehörte die Einrichtung eines Kontingents für InteA-Klassen für die Altersgruppe von 18 bis 20 Jahre und die Einrichtung eines speziellen Kontingents an den Schulen für Erwachsene für die Altersgruppe 20 bis 21 Jahre. Selbstverständlich stehen älteren Schülerinnen und Schülern alle grundsätzlichen Möglichkeiten der Schulen für Erwachsene offen. Aber dieses Kontingent ist speziell für diese Klientel geschaffen worden.

Dann kommen wir zur Frage 616. Herr Kollege Yüksel.

Ich frage die Landesregierung:

Wie wird der Lehrermangel an hessischen Schulen, insbesondere der Henri-Dunant-Schule in Frankfurt-Sossenheim, bekämpft?

Herr Kultusminister Prof. Lorz.

Herr Abg. Yüksel, derzeit liegt kein grundsätzlicher Mangel an Lehrkräften in Hessen vor. Zwar ist ein Bewerberbedarf beim Lehramt an Grundschulen und insbesondere an Förderschulen zu verzeichnen. Aber die Grundunterrichtsversorgung ist überall gewährleistet.

Das Hessische Kultusministerium hat aufgrund des erhöhten Bedarfs in den beiden genannten Lehrämtern bereits Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderschullehrkraft initiiert. Weiterbildungsmaßnahmen zur Grundschullehrkraft werden derzeit geprüft.

Darüber hinaus befinden wir uns im ständigen Gespräch mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst über Ausbildungskapazitäten an den Universitäten. Im Sinne einer ökonomisch verantwortungsvollen Lenkung und Steuerung werden dabei langfristig strukturelle Veränderungen und Planungen sorgfältig geprüft und abgewogen.

Bei der Henri-Dunant-Schule in Frankfurt-Sossenheim besteht aktuell eine Unterrichtsversorgung von 104,04 %. Dem Schulleiter der Henri-Dunant-Schule und dem Staatlichen Schulamt in Frankfurt ist es in enger Abstimmung und konstruktiver Kooperation gelungen, die hierfür notwendigen Personalmaßnahmen umzusetzen. Die Henri-Dunant-Schule ist demnach insgesamt sehr gut versorgt.

Herr Kollege Degen stellt eine Zusatzfrage.

Herr Kultusminister, bedeutet diese Aussage, dass, bezogen auf die Grundunterrichtsversorgung, inzwischen alle Stellen an den Grundschulen mit Lehrkräften besetzt sind, die ein zweites Staatsexamen haben?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, nein, es gibt natürlich die Fälle von Vertretungen, die auch auf festen Stellen stattfinden können. Das gilt z. B., wenn die Grundschullehrkraft, die eigentlich die feste Stelle innehat, längerfristig erkrankt ist oder sich im Mutterschutz befindet. In solchen Vertretungsfällen kann der Grundunterricht ausnahmsweise auch einmal mit Kräften abgedeckt werden, die nicht unbedingt ein zweites Staatsexamen haben.

Wir kommen zu Frage 617 des Herrn Kollegen Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Schritte hat sie unternommen, um bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans darauf Einfluss zu nehmen, dass die Ortsumfahrung im Bereich von NeuEichenberg/Hebenshausen in den vordringlichen Bedarfsplan aufgenommen wird?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Quanz, im Hinblick auf den vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist zunächst festzustellen, dass die Ortsumfahrung Hebenshausen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in den „Weiteren Bedarf“ eingestuft wurde. Bei der Bewertung, die der Einstufung zugrunde liegt, erreicht die Ortsumfahrung ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,0. Das heißt, der bewertungsrelevante Barwert der Kosten liegt mit 12,9 Millionen € etwa ebenso hoch wie

der Barwert des Nutzens mit 12,7 Millionen €. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes ist also gerade noch gegeben.

Der vergleichsweise geringe volkswirtschaftliche Nutzen des Projektes bei relativ hohen Investitionskosten hat sicherlich dazu geführt, dass dieses Projekt keine Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ erhalten hat. Die Landesregierung hat deshalb keine Aktivitäten unternommen, die Ortsumgehung in den vordringlichen Bedarfsplan aufzunehmen, da die Einstufung des Projektes im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans auch aus unserer Sicht schlüssig ist.

Herr Kollege Quanz stellt eine Zusatzfrage.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat die Landesregierung keinen Einfluss genommen, obwohl aus den Gemeindegremien ein Begehren vorlag.

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Ein Vertreter der Gemeinde Neu-Eichenberg hat sich einmal telefonisch bei uns gemeldet und die Frage gestellt, ob wir eine Erklärung dafür hätten, dass die Ortsumgehung im „Weiteren Bedarf“ gelandet ist. Wir haben das mitgeteilt, was ich Ihnen auch gerade gesagt habe.

Dann hat uns der Landrat des Werra-Meißner-Kreises, Herr Reuß, angeschrieben. Der Staatssekretär hat geantwortet. Er hat im Prinzip dasselbe geschrieben, was ich Ihnen gerade gesagt habe. Viel mehr kam nicht, wenn ich das einmal so sagen darf.

Das ist an anderer Stelle ganz anders gewesen. Ich schaue Herrn Abg. Kummer an und denke an Groß-Gerau-Dornheim. Ich denke auch an das Projekt Schlangenbad-Wambach. Ich sage einmal: Ganz offensichtlich war das dort etwas anderes, auch in der Bewertung.

Sie müssen auch eines sehen: Es sind sehr viele Projekte angemeldet worden, aber ohne Einstufung. Die Einstufung macht dann der Bund. Wenn man sich als Land für jedes Projekt, das nicht im „Vordringlichen Bedarf“ landet, einsetzt, dass es doch in den „Vordringlichen Bedarf“ kommt, dann würde man damit vielleicht dafür sorgen, dass Projekte, die die Aufstufung geschafft haben – als Beispiel Groß-Gerau-Dornheim –, es vielleicht nicht schaffen würden. Dementsprechend haben wir uns an dieser Stelle nicht eingesetzt.

Herr Abg. Quanz stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, haben Sie uns, die Menschen im Werra-Meißner-Kreis, gebeten – oder sogar aufgefordert –, unsere Interessen etwas lautstärker zu vertreten?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Ich kenne viele Menschen im Werra-Meißner-Kreis, die in der Lage sind, ihre Argumente sehr lautstark vorzubringen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ich auch!)

Deshalb mache ich mir da keine Sorgen.

Allerdings verändert die Lautstärke, mit der die Argumente vorgebracht werden, nicht den Nutzen-Kosten-Faktor.

Ich will an dieser Stelle auch noch einmal Folgendes sagen: Am Ende ist der Bundesverkehrswegeplan nur die Grundlage für die Ausbaugesetze. Die Ausbaugesetze beschließt wiederum der Deutsche Bundestag. Insofern können Sie einmal den Kollegen Michael Roth – ich glaube, der ist für Sie zuständig – bitten, aktiv zu werden. Ich ahne allerdings, dass auch er nichts anderes erreichen wird.