Zu der darin vorgeschlagenen weiteren Vergrößerung des Rundfunkrates ist zunächst allgemein anzumerken, dass der Gesetzgeber nach der ZDF-Entscheidung einen weiten Gestaltungsspielraum hat, wenn es um die Zusammensetzung der Gremien geht. Maßgeblich ist hiernach die gewählte Zusammensetzung erkennbar auf Vielfaltsicherung anzulegen.
Meine Damen und Herren, diese Anforderungen werden heute bereits erfüllt. Auch deshalb sieht der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nach unserem Dafürhalten nur eine moderate Aufstockung des Rundfunkrates vor. Ich räume gerne ein, dass eine Vielzahl weiterer gesellschaftlicher Gruppen für eine Vertretung im Rundfunkrat in Betracht käme. Das Ziel einer moderaten Aufstockung aber könnte hierdurch nicht mehr erreicht werden. Auch um die Arbeitsfähigkeit des Rundfunkrates zu erhalten, sollte sich die Größe dieses Gremiums in einem bestimmten Rahmen halten.
Der von der SPD außerdem vorgeschlagenen Regelung zur geschlechterparitätischen Besetzung des Rundfunkrates möchte ich zunächst einmal eine gewisse Kreativität nicht absprechen. Ob sie aber nicht zuletzt für das derzeit bei dem Hessischen Rundfunk laufende Entsendeverfahren praktikabel wäre, möchte ich bezweifeln. Wenn jemand es wirklich ernst meint, muss er es bezweifeln.
Meine Damen und Herren, der Vorsitzende des Rundfunkrates hat bis Ende Oktober um die Benennung für die Vertretung im Rundfunkrat gebeten. Die Amtszeit des neuen Rundfunkrats beginnt am 1. Januar nächsten Jahres. Bis zu diesem Termin könnte das von der SPD vorgeschlagene komplizierte zweistufige Verfahren definitiv nicht abgeschlossen werden,
und für den Verwaltungsrat, der neun Mitglieder hat, müssen Sie mir erklären, wie Sie die Parität herstellen wollen, wenn Sie nicht eine der Positionen zweiteilen wollen. Insofern ist der Vorschlag der SPD-Fraktion weder für das laufende Entsendeverfahren noch für zukünftige Verfahren praktikabel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Letztes, aber Aktuelles: Wie Sie der Presse vielleicht entnommen haben, haben die Länder im Vorfeld der Beratung zur Beitragsanpassung die Arbeitsgemeinschaft „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ eingerichtet. Gestern haben die Rundfunkanstalten hierzu eine erste Stellungnahme gegenüber den Ländern abgegeben.
Die Stellungnahme zeigt, dass die Rundfunkanstalten die von den Ländern angestoßene Diskussion um die Strukturoptimierung konstruktiv begleiten wollen. Das Papier – soweit wir es schon durcharbeiten konnten – lässt erkennen, dass es den Rundfunkanstalten ebenso wie den Ländern nicht um kurzfristigen Aktionismus geht, sondern um nachhaltige Maßnahmen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk langfristig zukunftsfähig machen sollen. Die Länder stehen hier erst am Anfang der Diskussion mit den Rundfunkanstalten.
Unsere Hessische Landesregierung stellt sich in dieser Diskussion an die Seite des Hessischen Rundfunks und weiß, dass dieser nicht gerade zu den finanzstärksten Anstalten innerhalb der ARD zählt. Wir haben uns in den medienpolitischen Beratungen der Länder bereits deutlich gegen eine Strukturdiskussion zur Zahl der Landesrundfunkanstalten ausgesprochen und werden dies als Hessische Landesregierung auch in Zukunft tun. Wir wissen, welche für das Land wichtige und identitätsstiftende Bedeutung der Hessische Rundfunk durch seine Berichterstattung in den Programmen und in seinen Onlineprogrammen sowie -angeboten hat.
Deshalb werden wir uns auch in Zukunft intensiv an einer Diskussion zum Auftrag und zur Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen; denn wir sehen auch hierin einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung des Hessischen Rundfunks, übrigens bei Erhalt größtmöglicher Beitragsstabilität. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich habe ja auch noch fünf Minuten Redezeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Staatsminister Wintermeyer, das mit der Staatsferne hören wir gern. Deswegen – das nehme ich einmal an – hat die Landesregierung an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auch nicht mitgewirkt: um zu dokumentieren, dass man da völlig neutral ist.
Aber im Ernst: Es ist viel über die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk geredet worden. Sie ist nur noch nicht beantragt worden. Wir beantragen hiermit die dritte Lesung.
Meine Damen und Herren, es ist die dritte Lesung beantragt. Dann wollen wir gemeinsam feststellen, dass die zweite Lesung des Gesetzentwurfs inklusive des Änderungsantrags der Fraktion der SPD durchgeführt ist. Wir überweisen den Gesetzentwurf samt diesem Antrag zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Hauptausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen – ganz formell. Jetzt ein bisschen Bewegung.
Ich darf abstimmen lassen. – Wer ist dafür, dass wir so verfahren? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltung? – Einstimmige Beschlusslage. Man kann zweierlei abstimmen. Ein bisschen Gymnastik war gut.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass die Tagesordnung für heute erschöpft ist. Wir treffen uns morgen früh, wie gehabt, und jetzt tagt der Hauptausschuss in Raum 501 A. Guten Abend, gute Nacht, auf Wiedersehen.