Deshalb kann ich für uns sagen: Es muss natürlich die dritte Lesung mit dem Änderungsantrag der Sozialdemokraten stattfinden. Wir werden uns bei dem SPD-Antrag enthalten. Es sind Gruppen, die die SPD anspricht, die wir definitiv sehen. Aber ich sage auch, dass wir einer Erweiterung dort, ähnlich wie in der Argumentation, was die Regierungsfraktionen angeht, nicht zustimmen können.
Zu den Regierungsfraktionen: Ich will ausdrücklich loben, wie wir das beraten haben. Ich muss das einmal über die Grenzen der Fraktionen hinweg sagen. Das war ein sehr sauberes und ordentliches Verfahren. Wir streiten hier über ein inhaltliches Thema. Trotzdem hat leider das, was wir – –
Wir streiten immer über inhaltliche Themen, Herr Kollege Wintermeyer, aber manchmal vermischt sich das noch mit persönlichen Aspekten. – Insofern würde ich sagen, dass das diesmal eine außerordentlich sachliche Debatte war. Das sollte man loben. Im Jahr 2016 ist das genauso wenig normal wie auf dem Foto von 2003, dass nur sachlich diskutiert würde. Das war also eine sachliche Debatte. Ich hoffe, dass möglicherweise zwischen zweiter und dritter Lesung, zwischen heute und Donnerstag, in dieser Frage noch einiges passiert. Kollege Frömmrich wird mit Sicherheit mit vielen Vorurteilen jetzt aufräumen können. Ich kenne ihn. Er ist flexibel genug, auch das heute so zu machen. Meine Zustimmung hätte er, wenn er heute sagen würde, dass die Regierungsfraktionen nicht bei dem ursprünglichen Entwurf bleiben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will den Ball des Kollegen Rentsch aufnehmen, was die Geschmeidigkeit angeht. Ich glaube, Herr Kollege Rentsch, da sind Sie ein guter Ratgeber, was die Geschmeidigkeit angeht.
Wie Sie erzählt haben, gehen Sie zurzeit ganz fleißig in die Gymnastik. Da ist es mit der Geschmeidigkeit bei Ihnen wahrscheinlich sehr viel besser.
Zweiter Punkt. Sie haben einen Punkt aufgegriffen, den man mit Sicherheit unterschiedlich diskutieren kann, nämlich das Thema Repräsentanz von Frauen in den Gremien. Wenn der Vorschlag, den wir hier machen, so ein wichtiger Punkt ist, den Sie hier an den Anfang Ihrer Rede gestellt haben, dann wundere ich mich, dass Sie einen Änderungsantrag gestellt haben, wo dieser Themenkomplex überhaupt nicht vorkommt. Das Einzige, was Sie in diesem Änderungsantrag formuliert haben, ist Ihre eigene Repräsentanz in dem Gremium und nicht die Repräsentanz von Frauen. Da wundert einen dann schon wirklich, dass Sie das hier kritisieren.
Nach der Anhörung im Hauptausschuss kommt jetzt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs. Warum beschäftigen wir uns eigentlich damit? – Zum einen weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 vorliegt und zum anderen weil wir uns als Koalition im Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, das Thema Repräsentanz, was die Muslime und was den Jugendring angeht, neu zu gestalten und der Pluralität im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat mehr Raum einzuräumen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Vorschriften über die Aufsichtsgremien des ZDF einen übermäßig großen staatlichen Einfluss auf das ZDF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ermöglichten. Das Verfassungsgericht hat mit seiner Entschei
dung vom 25. März dem Gesetzgeber aufgegeben, verfassungsgemäße Regelungen zu treffen. Das Gericht hat insbesondere die Auswahl und die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien beanstandet und fordert, dass die Zusammensetzung der Gremien am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten ist.
Das Verfassungsgericht gab dem Gesetzgeber auf, den Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder, Herr Kollege Rentsch, in den Aufsichtsgremien zu begrenzen. Ferner musste sichergestellt werden, dass Vertreter der Exekutive keinen bestimmenden Einfluss auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder haben. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder der jeweiligen Gremien nicht übersteigen darf.
Diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden inzwischen für das ZDF umgesetzt. Unsere Aufgabe war es also, diese Vorgaben jetzt auch im Gesetz für den Hessischen Rundfunk umzusetzen. Ich glaube, das ist uns sehr gut gelungen.
Ich will ein paar Schwerpunkte dieses Gesetzes ansprechen, bevor ich auch auf die Änderungen, die wir vorgeschlagen haben, eingehe. Als Erstes ist das die Begrenzung staatlicher und staatsnaher Mitglieder. Außer den entsandten Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und den gewählten Landtagsabgeordneten dürfen künftig keine Abgeordneten, Regierungsmitglieder, Kommissionsmitglieder, Wahlbeamte, Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände oder Parteivorstände dem Rundfunkrat angehören. Dem Verwaltungsrat dürfen maximal drei Personen aus dem genannten Personenkreis angehören. Es darf keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessenkollisionen von Gremienmitgliedern geben. Das ist der Punkt der Transparenz, der wichtig war.
Einer sogenannten Versteinerung sollte vorgebeugt werden. Es sollen also diejenigen, die in den Gremien sind, nicht für Ewigkeiten drinbleiben, sondern maximal drei Amtszeiten, maximal zwei Amtszeiten im Verwaltungsrat – zusammen, wenn man in beiden Gremien war, jeweils angerechnet, nur drei Amtszeiten.
Es werden Karenzzeiten für staatsnahe Personen von 18 Monaten eingerichtet, wenn sie in den Rundfunkrat oder in den Verwaltungsrat entsandt werden. Es werden Regelungen für mehr Transparenz geschaffen, was die Öffentlichkeit, die Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse, aber auch der Bezüge und der Nebeneinkünfte von Direktoren und Intendanten angeht.
Die Frage der geschlechterparitätischen Besetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat wird angegangen. Über die Lösung, die wir gefunden haben, kann man sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein. Aber ich habe hier bisher noch keine Lösung gehört, die tragfähiger und besser ist als das, was wir vorgelegt haben. Kollegin Wolff hat es gerade angesprochen: Im Saarland wird dieses Verfahren auch angewendet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen mit der deutlichen Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Gremien aufräumen. Das ist ein wichtiger Auftrag, dem wir hier nachkommen. Aktuell 23 Männer und nur sieben Frauen im Rundfunkrat, acht Männer und eine Frau im Verwaltungsrat – das ist deutlich zu wenig. Da brauchen wir eine Änderung.
Dieser Zustand muss beendet werden. Wir sind zuversichtlich, dass die Änderungen am hr-Gesetz dazu führen werden, dass der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat künftig wesentlich weiblicher werden.
Eines ist aber auch klar: Da setzen wir nicht nur auf gesetzliche Regelungen, sondern auch auf die Verbände, die in die Gremien entsenden. Hier muss die Entsendung der Mitglieder durch die Verbände deutlich weiblicher werden. Derzeit entsenden nur drei der 24 im Rundfunkrat vertretenen Verbände, Kirchen und Gewerkschaften eine Frau in den Rundfunkrat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist deutlich Luft nach oben, und die Luft wollen wir mit dem Gesetzentwurf auch schaffen.
Der Landesfrauenrat, der in der Anhörung auch eine Stellungnahme abgegeben hat, hat diese Regelung ausdrücklich begrüßt. Ich zitiere:
Die nun im Gesetzentwurf genannte angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Gremien ist eine langjährige Forderung des Landesfrauenrates Hessen, der nun der Gesetzentwurf Rechnung trägt. Dies wird ausdrücklich begrüßt.
Weiterhin haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass künftig auch der Hessische Jugendring und die muslimischen Gemeinden im Rundfunkrat vertreten sein sollen.
Ich möchte jetzt noch kurz auf die vorgeschlagenen Änderungen eingehen, weil sie sich auch aus der Anhörung ergeben. Frau Kollegin Wolff hat es schon gesagt: Wir haben dem Ganzen eigentlich eine Selbstverständlichkeit vorangestellt, nämlich dass die, die entsandt werden, auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen und dass sie Presse- und Meinungsfreiheit in unserem Land achten und repräsentieren müssen. Wir sagen, dass diejenigen, die in den Rundfunkrat entsandt werden, ihren Wohnsitz in Hessen haben sollen. Es ist klar, für den Hessischen Rundfunk wollen wir Menschen in die Gremien entsenden, die auch hier leben.
Wir gehen auf die Kritik in der Anhörung bezüglich der Verordnung ein, die die Besetzung durch die muslimischen Glaubensgemeinschaften regeln sollte. Der Kritikpunkt war insbesondere, dass das mit der Staatsferne ein Problem gibt, weil wir der Landesregierung die Möglichkeit geben, über eine Verordnung die Zusammensetzung des Rundfunkrates zu beeinflussen. Das war uns einsichtig, und deswegen haben wir an dieser Regelung eine Änderung vorgenommen. Wir schlagen jetzt vor, dass DITIB, Ahmadiyya und die Alevitische Gemeinde künftig einen Sitz haben können. Sie müssen sich einigen; und wenn sie sich nicht einigen, schlagen wir ein Losverfahren vor. Das ist im Übrigen das Verfahren, das für die Entsendung in den Fernsehrat des ZDF in Niedersachsen Gesetz ist. Von daher finde ich auch diese Regelung praktikabel.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir gehen die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen in Bezug auf die Staatsferne an. Wir treffen Regelungen im Bereich der Transparenz. Wir beteiligen Muslime und junge Menschen an den Gremien des Hessischen Rundfunks und treffen wichtige Regelungen, die die Repräsentanz von Frauen in den Gremien erhöhen. Unter dem Strich glaube ich, mit den Änderungen legen wir Ihnen einen guten Gesetzentwurf vor, um dessen Annahme wir Sie bitten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst ein Hinweis an Herrn Siebel und Herrn Dr. Wilken. Wir ändern das hr-Gesetz nicht deswegen, weil zu viel Politik in dem Rundfunkrat oder dem Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks vertreten ist – weil Sie auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen haben. Diese enthält insbesondere das Thema mehr Staatsferne. Damals, als sich Herr Beck entschlossen hat, sich nachher wahrscheinlich selbst ärgernd, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, waren 44 % der Fernsehratsmitglieder des ZDF Politiker oder staatsnahe Personen. Zur Wahrheit gehört auch dazu, Herr Siebel und Herr Dr. Wilken, dass die ersten Überlegungen gerade derer, die gegen den ZDFFernsehvertrag geklagt haben, nicht etwa dahin gingen, die Anzahl der Politiker zu reduzieren, sondern dahin gingen, die jeweiligen Fernsehräte entsprechend zu vergrößern, damit diejenigen, die schon darin sind, auch darin bleiben können.
Das ist nicht falsch. Ich war leider bei den ganzen langen Diskussionen dabei und kann Ihnen sicherlich auch die Protokolle zur Verfügung stellen.
Meine Damen und Herren, der Hessische Rundfunk hatte nie eine zu hohe Anzahl von staatsnahen Personen in seinen Strukturen, insbesondere nicht im Rundfunkrat oder im Verwaltungsrat. Die liegen bei etwa 23, 24 %, und das wird sich in Zukunft auch nicht verändern. Nein, wir haben seitens der Koalitionsfraktionen die Gelegenheit genutzt, dieses hr-Gesetz zu ändern, weil bestimmte Punkte wie die Versteinerung, die geschlechterparitätische Besetzung und vor allem auch die Frage einer besonders guten Struktur der entsprechenden Gremien angegangen werden müssen.
Wir können seitens der Landesregierung zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Ergebnis feststellen, dass dieser Entwurf die Vorgaben der ZDF-Entscheidung zur Staatsferne und zur Transparenz zutreffend umsetzt.
Dementsprechend hält sich der aus der Anhörung resultierende Änderungsbedarf in Gestalt des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, den wir sehr unterstützen, in Grenzen.
Lassen Sie mich nur kurz zwei Punkte dieses Änderungsantrags ansprechen, die ich in der Sache für wichtig halte:
Erstens. Ich halte es für richtig, im Gesetz ausdrücklich klarzustellen, dass die Achtung der Werteentscheidung des Grundgesetzes Voraussetzung und Grundlage für die Mitgliedschaft im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat des hr sein muss. Diese Regelung soll für jedes Mitglied der genannten Gremien gelten, insbesondere der Gremien, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren und gegebenenfalls auch verwaltungstechnisch steuern sollen.
Zweitens soll auch das Verfahren der Entsendung von Vertretern der muslimischen Glaubensgemeinschaften nach dem Ergebnis der Anhörung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, um keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass die wesentlichen Entscheidungen vom Gesetzgeber selbst getroffen werden. Das haben wir als Landesregierung entsprechend zu berücksichtigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch die eine oder andere Anmerkung zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der uns erst seit vergangener Woche vorliegt. Es wurde schon gesagt, dass es sehr kurzfristig gewesen ist.
Zu der darin vorgeschlagenen weiteren Vergrößerung des Rundfunkrates ist zunächst allgemein anzumerken, dass der Gesetzgeber nach der ZDF-Entscheidung einen weiten Gestaltungsspielraum hat, wenn es um die Zusammensetzung der Gremien geht. Maßgeblich ist hiernach die gewählte Zusammensetzung erkennbar auf Vielfaltsicherung anzulegen.