Ich sagte es bereits: Die Hessische Verfassung weist den vorschlagenden Fraktionen eine hohe Verantwortung zu, dafür zu sorgen, dass die von ihnen vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten diese Voraussetzungen auch erfüllen. Beim Alter geht das am einfachsten. Zweitens geht es um den Wohnsitz.
Es gibt kein Prüfungsrecht des Landtagspräsidenten oder des Parlaments. Auch das haben wir im Laufe des Verfahrens herausgearbeitet.
Ich meine, auch der Wohnsitz ist ein relativ überprüfbares Kriterium. Wenn jemand als Wohnsitz eine Kommune angibt, die nicht in Hessen liegt, dann können wir doch zu
Damit hat der vorgeschlagene Kandidat oder die vorgeschlagene Kandidatin ein Kriterium erkennbar nicht erfüllt. Mein ehemaliger Kollege Dr. Jürgens würde sagen: Es ist mit den Händen zu greifen, dass das Kriterium nicht erfüllt ist, dass der Wohnsitz in Hessen liegt. – Deshalb war es auch wichtig und richtig, während der letzte Parlamentssitzungsrunde zu sagen: Da gibt es einen erkennbaren offenkundigen Fehler, überprüft das bitte einmal.
Deshalb hat die Verschiebung der Wahlen dem Ziel gedient, eine verfassungsgemäße und zutreffende Liste aufzustellen. Es sollte alles darangesetzt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, die rechtlich richtigen Listen vorzulegen. Wir alle wissen doch, wie wichtig der Staatsgerichtshof ist, und wir alle wollen doch dieses verfassungsmäßige Organ Hessens nicht beschädigen.
Daher war es richtig und wichtig, zu sagen: Hier ist ein offenkundiger Fehler; da ist ein Wohnsitz eingetragen, der offenkundig nicht in Hessen liegt. – Für jeden, der des Lesens kundig ist, war erkennbar, dass eine nicht wählbare Person vorgeschlagen ist.
Inzwischen ist offenbar auch bei der SPD angekommen, dass das so nicht geht, und die Kolleginnen und Kollegen von der SPD haben jetzt eine Adressänderung angemeldet. Aber damit wird es ja nicht besser.
Nach dieser Vorgeschichte bleiben erhebliche Zweifel, ob die Wählbarkeit des infrage stehenden Kandidaten gegeben ist und, um es mit anderen Worten und ganz einfach zu sagen, die Liste, die Sie vorgelegt haben, auch wählbare Kandidaten enthält. Nur, Sie haben als vorschlagende Fraktion die Möglichkeit, eine verfassungsmäßig korrekte Liste zu erstellen. Die Verantwortung liegt nur bei Ihnen, und die sollten Sie auch wahrnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich kann Sie daher nur bitten, aus Respekt vor dem Staatsgerichtshof dafür zu sorgen, dass zur Abstimmung eine rechtlich einwandfreie Liste vorliegt. Das können Sie erreichen, indem Sie den infrage stehenden Kandidaten streichen. Das wäre aus unserer Sicht der sauberste Weg für eine verfassungskonforme Liste. Nutzen Sie diese Chance.
(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das geht nicht!)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir heute zur Wahl schreiten werden und dass wir nicht wieder eine solche Hängepartie erleben wie im letzten Plenum. Wenn wir die Wahlen durchgeführt haben, hat der Staatsgerichtshof, so wie es das Gesetz vorsieht, eine Prüfungsmöglichkeit. Ich erspare Ihnen das Rechtsseminar, das wir an dieser Stelle schon mehrfach gehört haben. Ich glaube auch, dass die Feinheiten unserer Bewertung sowieso Schall und Rauch sind. Am Ende hat der Staatsgerichtshof selbst zu entscheiden. Das wird er tun, und dann werden wir sehen, wer recht behält und wer nicht.
Ich frage mich manchmal schon: Warum ist diese Debatte denn so aufgeladen? Warum muss man gerade vonseiten der CDU erleben, dass ein Bild gezeichnet wird, das ich nicht ganz nachvollziehen kann? Wir haben ganz klare Regeln. Bestimmte Vorgänge sind hier eingereicht. Wir wissen genau, wer welche Möglichkeiten in diesem Parlament hat. Warum wird das hier so auf die Spitze getrieben? Mit „auf die Spitze getrieben“ verbinde ich eine Frage an die Union. Herr Rudolph hat das schon in den Raum gestellt. Auch ich frage die Union: Haben Sie irgendetwas mit Recherchen zu tun? Haben Sie irgendetwas damit zu tun, dass herausgefunden werden soll, wie die Familienverhältnisse von Herrn Safferling sind? Das ist nicht Ihre Aufgabe.
Wenn das so gewesen wäre, könnte ich nur sagen: Das geht weit über das hinaus, worüber wir im Zusammenhang mit dem Staatsgerichtshof gerade gesprochen haben. Wir sprechen hier von Menschen, die sich bereit erklären, der Gesellschaft einen Dienst zu erweisen. Wir sprechen davon, dass man versucht, Menschen, die eine hervorragende Reputation haben, die anerkannte Wissenschaftler sind, die einen hervorragenden Leumund haben, persönlich zu diskreditieren. Das ist ein Niveau – –
Wenn es so ist; ich habe Sie gefragt. – Wenn es so ist, geht es weit über das hinaus, was dieser Hessische Landtag in irgendeiner Weise akzeptieren würde und akzeptieren wird.
Ich bitte darum, die Aufgeregtheit ein wenig zurückzunehmen. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass die Union befürchtet, dass vielleicht ein Kandidat weniger von ihrer Liste gewählt wird. Das ist aber wahrscheinlich nicht der Grund für die Diskussion.
Ich möchte wirklich darum bitten: Lasst uns das Verfahren jetzt auf den Weg bringen, eine demokratische Wahl durchführen. Dann wird das geschehen, was im Gesetz vorgesehen ist. Und am Ende können wir die Vorgänge noch einmal bewerten.
Von daher wünsche ich mir jetzt eine gute Wahl mit klugen Entscheidungen der Abgeordneten. – Vielen Dank.
Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist die Wahl geheim. Zur Durchführung der Wahl sind Wahlhelfer erforderlich. Zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Wahl bestimme ich nach dem Vorschlag der Fraktionen Frau Abg. Wallmann, CDU, Herrn Abg. Eckert, SPD, Frau Abg. Hammann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abg. Schott, DIE LINKE, und Herrn Abg. Lenders, FDP.
Ich bitte zunächst die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, zum Ausgabetisch zu kommen, um sich entsprechend ihrer Aufgabe von dem ordnungsgemäßen Zustand des Wahlraums, der Wahlurnen und der Wahlunterlagen zu überzeugen. – Die Urnen sind leer? – Ich stelle fest, dass keine Beanstandungen gegen den ordnungsgemäßen Zustand erhoben werden. Damit kommen wir zur Wahlhandlung.
Nach dem Namensaufruf der Abgeordneten, der jetzt gleich erfolgen wird, erhält jeder von Ihnen einen gefalteten Stimmzettel. Der Ausgabetisch befindet sich, von mir aus gesehen, rechts. Von dort gehen Sie, wie bekannt, zur Wahlhandlung zu einer der beiden Wahlkabinen hinter der Porträtwand.
Ich weise darauf hin – das ist wichtig –, dass Ihr Stimmzettel nur ein Kreuz in einem Kreis und keinerlei weitere Kennzeichnungen oder Bemerkungen enthalten darf. Sonst ist der Stimmzettel ungültig. Ich darf Sie bitten, den Stimmzettel wieder zu falten und in die Wahlurne zu werfen, die sich am Stenografenplatz befindet.
Bevor die Schriftführerin und der Schriftführer mit dem Namensaufruf beginnen, bitte ich, die beiden Türen hinter dem Präsidium zu schließen und während des Wahlvorgangs und der Auszählung geschlossen zu halten.
Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, darauf zu achten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft.
Meine Damen und Herren, sind alle Abgeordneten aufgerufen worden? Sind alle Stimmzettel abgegeben? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, mit der Stimmenauszählung zu beginnen.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Es wurden 110 Stimmzettel abgegeben. Davon war keiner ungültig. Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also 110. Von den Stimmen entfielen 49 auf den Wahlvorschlag der SPD, 14 auf den Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 47 auf den Vorschlag der CDU. Enthaltungen gab es keine.
Damit sind von den Vorschlagslisten gewählt Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Paul Leo Giani, Prof. Dr. Christoph Safferling, Rupert von Plottnitz, Dr. Günter Paul und Prof. Dr. Steffen Detterbeck. Das sind die gewählten Mitglieder. Damit ist dieser Wahlgang beendet.
Die Präsidentin oder der Präsident wird für die Dauer ihrer oder seiner jeweiligen Amtszeit als Mitglied aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für dieses Amt.
Da der bisherige Präsident des Staatsgerichtshofs nach § 2 Abs. 2 Staatsgerichtshofgesetz aus der Gesamtheit der ständigen Mitglieder gewählt worden war, ist diese Wahl zu Beginn der Wahlperiode ebenfalls erforderlich. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Zu der Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtags. Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, Drucks. 19/136. – Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/136 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Keiner. Wer enthält sich? – Das sind DIE LINKE und die FDP.