Protokoll der Sitzung vom 13.12.2016

Ich glaube, dass man an der Stelle, wie an allen anderen Stellen, zwar immer auch über Haushaltsfragen nachdenken muss, diese aber ganz weit hinten zu stehen haben. Ganz vorne zu stehen haben die Qualität der Beratung und das Aufzeigen aller Möglichkeiten, die es für eine Frau in einer solchen Situation gibt: das Kind auszutragen und ihm ein würdevolles Leben zu geben oder es eben nicht auszutragen und dann mit der belastenden Situation fertig zu werden, ohne selbst Schaden zu nehmen.

Das ist die Aufgabenstellung. Sie ist sehr komplex, ausgesprochen schwierig und in jedem Fall immer wieder eine neue Herausforderung. Um dem gerecht zu werden, braucht man gut ausgestattete Beratungsstellen mit Beraterinnen, die sich nicht über ihre eigene existenzielle Absicherung Sorgen machen müssen. Dafür haben wir hier Verantwortung zu tragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn wir das tun, müssen wir die Beratungsstellen auch so finanzieren, dass diejenigen, die dort arbeiten – über

wiegend Frauen –, gut versorgt sind, wenn sie in den Ruhestand gehen. Genau darüber beraten wir heute leider nicht. Deshalb muss es eine Änderung geben.

Wir haben nicht nur das Problem, dass die Kosten nicht ordentlich erstattet werden, sondern auch das Problem, dass wir die Beratung durch Ärzte in einem Umfang anerkennen, der der Sache nicht gerecht wird. Es geht nicht darum, dass die Ärzte nicht gut beraten oder nicht beraten sollen. Selbstverständlich sollen auch Ärzte beraten dürfen. Man muss nur schauen, ob man nicht, wie es bei diesem Gesetzentwurf der Fall ist, die Beratungsstellenlandschaft schwächt, indem man Ärzten die Genehmigung zur Beratung erteilt. Das genau sollten wir nicht machen. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Ärzte können und sollen beraten; sie können es gern on top machen. Die Anzahl der Beratungsgespräche durch Ärzte ist so gering, dass es dieses Land nicht umbringen wird.

Der nächste Punkt, den ich für diese Debatte wirklich bezeichnend finde, ist die Auseinandersetzung um die anonyme Geburt. Wir reden hier von maximal einer Handvoll oder sogar von nur zwei anonymen Geburten im Jahr. Wir reden Gott sei Dank von ganz wenigen Fällen. Aber wir reden darüber, ob eine Frau es schafft, in eine Klinik zu gehen, um dort zu entbinden, oder ob sie das Kind allein irgendwo im Wald, in einer Garage, zu Hause in der Badewanne oder sonst wo bekommt, und wir reden darüber, ob sie und das Kind das überleben.

Das sind so wenige Fälle, dass wir eigentlich über die Finanzierung einer solchen Beratung überhaupt nicht nachdenken müssen. Wir denken aber nur dann darüber nach, wenn es auch zu einem – in Anführungszeichen – „erfolgreichen“ Abschluss kommt. Wenn im Laufe der Beratung die Frau zu dem Ergebnis kommt, eben nicht anonym zu entbinden, es anders zu machen, und sie eine Lösung findet, die für sie und das Kind noch zuträglicher ist, dann wird die Beratung nicht erstattet. – Was ist denn das für eine Debatte? – Das ist doch komplett schräg. Das Ganze bei vielleicht einem, zwei, drei oder fünf Fällen im Jahr. Das kann nicht Ihr Ernst sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb finde ich die Debatte, wie sie hier geführt wird, einfach nur traurig und dieses Landes nicht würdig.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Schott. – Für die Fraktion der GRÜNEN hat sich Frau Erfurth zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mit einem ausdrücklichen Dank an die Beraterinnen – es sind überwiegend Frauen – beginnen, die die schwierige Aufgabe der Schwangerschaftskonfliktberatung für uns in Hessen durchführen.

(Allgemeiner Beifall)

Das ist eine schwierige Aufgabe. Da nimmt man immer viel mit nach Hause. Das haben, so glaube ich, alle Redne

rinnen und Redner so gesagt. Da ist ausdrücklich unser Dank angesagt.

Frau Schott, wenn Sie hier sagen, das sei nur traurig, wie das hier behandelt wird, dann muss ich das mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Gerade der Punkt „vertrauliche Geburt“ ist bei den Trägern und bei den Anzuhörenden positiv bewertet worden. Vertrauliche Geburt ist ganz neu. Das ist ein neues Rechtsgebiet. Das Gesetz gibt es auf Bundesebene erst seit Mai 2014.

Wir haben erstmals in diesem Gesetz einen Kostenerstattungsanspruch gemeinsam mit den Trägern entwickelt. Dort wird überhaupt erst einmal geregelt, was es denn für einen Fall gibt, wenn eine vertrauliche Geburt stattfindet, wie sie das abrechnen können, wie wir das machen. Das ist sozusagen der Bereich, an dem wir uns jetzt vortasten und wo geschaut wird, wie das eigentlich funktionieren kann. Es ist sehr positiv gewürdigt worden, dass wir dieses Konfliktfeld aufmachen und sicherstellen, dass die vertrauliche Geburt auch in der Schwangerschaftskonfliktberatung abgerechnet werden kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich gebe Ihnen ausdrücklich recht: Es ist gut und richtig, dass rechtssichere Räume eröffnet werden, wo eine Frau, die nicht weiß, ob sie in ein Krankenhaus gehen kann, und die ihre Anonymität nicht preisgeben will, in einem sicheren Rahmen das Kind zur Welt bringen kann, und dass das Kind auch später die Möglichkeit hat, alles über seine Herkunft zu erfahren. Es ist gut, dass wir das regeln.

Im Sinne der Träger – auch das haben die Träger durchaus gelobt und anerkannt – verstetigen wir das Auswahlverfahren. Das findet nur noch alle drei Jahre statt. Das bedeutet weniger Bürokratie. Auch da entlasten wir. Der Änderungsantrag, den Frau Ravensburg Ihnen hier vorgestellt hat, greift das noch einmal auf: Wir wollen damit auch hier zusätzlich Erleichterung bei der Bürokratie verschaffen. Ich glaube, das ist auch richtig und wichtig.

Sie haben – darauf rekurrieren die Anträge der SPD sowie die Beiträge von FDP und LINKEN – zwei Punkte aufgegriffen, wo die Träger aus ihrer Sicht natürlich völlig zu Recht sagen: Wir hätten gern mehr Geld für unsere anspruchsvolle Arbeit, und wir hätten gern weniger Konkurrenz. – Das sind die beiden Aussagen, die da drinstecken. Es ist ja auch nicht verwerflich, zu sagen: Wir machen eine schwierige und umfangreiche Beratung in den Beratungsstellen, und wir möchten gern, dass für diese wichtige Aufgabe die Förderpauschale angehoben wird.

Insgesamt wurden die Förderpauschale und die pauschalierte Ermittlung für die Beratungsstellen aber nicht infrage gestellt. Folgendes ist passiert. Es wurde gesagt, dass dieser Fördermix, den wir haben – nämlich eine Beraterin, die zu 80 % mit ihrem Jahresgehalt in der Stufe 10, zweithöchste Erfahrungsstufe, angerechnet wird, plus 10 % eines Jahresentgelts einer Juristin, Entgeltstufe 14, auch zweithöchste Erfahrungsstufe, plus 25 % einer Sekretariatskraft, Entgeltstufe 9, auch in der zweithöchsten Erfahrungsstufe –, nicht gesetzeskonform sei. So wurde es von den Trägern vorgetragen.

Meine Frage, wie das denn in anderen Ländern passiert, konnte so nicht beantwortet werden. Denn – auch das gehört dazu – wir haben bundesweit die fünfthöchste Förderquote. Von daher kann ich nicht so ganz nachvollziehen,

dass andere Länder, die weit weniger an Förderquote zahlen, sich gesetzeskonformer verhalten als wir.

Ihr Antrag, Frau Gnadl, zielt darauf, zu sagen: Wir wollen jetzt die Beraterin mit einem höheren Prozentsatz gewichten, und die Sekretariatskraft lassen wir einmal außen vor. Sie muss on top außerhalb des Fördermix gezahlt werden. – Das kann man vertreten. Aber wenn Sie das so wollen, dann frage ich mich: Wo ist der Finanzierungsantrag dazu? – Das würde ja in der Folge bedeuten, dass pro Beratungsstelle etwas mehr als 9.000 € zusätzlich gezahlt werden müssten.

Wir haben in Hessen 154 Beratungsstellen. Das sind 1,2 bis 1,3 Millionen €. Ich habe keine Aussage darüber gehört, wie Sie das finanzieren wollen. Natürlich müssen wir unsere Aufgaben alle finanzieren. Wir müssen aber auch sehen, woher das Geld kommt. Dazu habe ich jetzt leider nichts gehört. Wir haben uns in der Abwägung dazu entschieden, dass wir dieses wichtige Feld weiter im Auge behalten müssen, aber es in dieser Runde so nicht finanzieren können. Das ist die Wahrheit. Deshalb werden wir auch den Änderungswünschen der SPD an diesem Punkt nicht zustimmen.

Sie haben weiterhin beantragt, die Zahl der Ärztestellen weniger stark anzurechnen. Uns ist es wichtig, einen Mix von freien Trägern und Ärztinnen und Ärzten zu haben. Denn es gibt auch eine Klientel von Frauen, die nicht zu einem freien Träger oder überhaupt zu einem Träger wollen, sondern die die Beratung bei einem Arzt vorziehen. Es ist uns aber auch wichtig, die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte zu deckeln, damit die freien Träger für die Aufgabe, die sie für uns alle erfüllen, auch den nötigen Raum haben. Deshalb ist dieser Deckel von 20 % eingezogen.

Jetzt wird beantragt, diesen Deckel zu halbieren. Wenn wir uns diese Grenze einmal anschauen, müssen wir Folgendes feststellen: Die 20-%-Grenze, die wir in Hessen haben, wird nicht erreicht. Wir sind bei 17 %. 17 % der Beratungsstellen werden von Ärzten eingenommen. Derzeit liegt die Ausstattung mit Beratungsstellen über dem Schlüssel von 1 : 40.000 Einwohnern. Wir haben also etwas mehr Beratungsstellen. Das haben wir auch in der Koalition besprochen. Das wollen wir politisch. Wir müssten nach diesem Schlüssel 152,3 Beratungsstellen vorhalten. Wir haben uns aber darauf verständigt, dass wir bei den 154,4 Stellen bleiben. Wir haben also eine kleine Anzahl mehr an Beratungsstellen. Wir liegen also über dem Schwellenwert.

Dann muss man drittens dazu wissen: Es gibt eine Häufung von Arztstellen im Großraum Frankfurt. Nun ist es aber nicht so, dass deshalb die Rat suchenden Frauen im Großraum Frankfurt auf eine Beratung durch einen freien Träger verzichten müssen. Wir haben uns das sehr genau angesehen, und wir haben versucht, herauszufinden, wo denn tatsächlich die Stellen sind, wo es auch für eine Rat suchende Frau schwierig wird, einen freien Träger zu finden. Das ist aber nicht so. Sie finden im Großraum Frankfurt trotz allem auch immer freie Träger, wo eine Rat suchende Frau eine Schwangerschaftskonfliktberatung wahrnehmen kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der Vorschlag, die Arztstellen jetzt einmal eben so um die Hälfte zu reduzieren, wird alldem nicht gerecht. Es fehlt mir auch hierzu die Aussage, wo am Ende das Geld herkommt und wie die Ausgaben finanziert werden sollen, wenn Sie eben

einfach mal mit einem Federstrich sagen: Wir reduzieren jetzt die Anzahl der Beratungsstellen.

Sie sehen: Wir haben uns durchaus sorgfältig mit all diesen Problemen auseinandergesetzt und haben die Argumente vor und zurück gewägt. Wir können nach dem Abschluss unserer Beratungen nur sagen: Die Anträge der SPD sind durchaus erwägenswert. Wir haben auch überlegt, ob wir daran mitarbeiten können; aber am Ende sind wir dazu gekommen, dass wir diese Anträge nicht unterstützen können. Wir hoffen, wir können Sie auch noch überzeugen, dass wir auch ohne diese beiden Punkte ein gutes und wegweisendes Schwangerschaftskonfliktgesetz in Hessen haben werden. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Frau Erfurth. – Ich erteile Staatsminister Grüttner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich seitens der Landesregierung dem Dank an all diejenigen, die in dem schwierigen Feld der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig sind, anschließen. Das ist keine einfache Aufgabe, weil sie neben der rein sachlichen Kenntnis und Materie immer auch in einem hohen Maße mit Emotionalität verbunden ist.

Wir haben gerade eben durch die Rednerinnen aus den Regierungsfraktionen schon gehört, wie die Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Fragestellungen sind, wie viele Beratungsstellen wir in Hessen gesetzlich haben müssten, wie viele wir vorhalten und wie sich letztendlich auch die Verteilung und Finanzierung darstellen. Ich will an dem Punkt schon noch einmal sagen, wir sind dort natürlich auch durch entsprechende rechtliche und gerichtliche Entscheidungen bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich betont, dass man eine Vollförderung nicht fordern könnte, und aus sehr einleuchtenden Gründen einen spürbaren Eigenanteil in Höhe von 20 % für rechtmäßig erklärt. Im Übrigen will ich an dieser Stelle sagen, dass die Eigenanteile, die in anderen Bundesländern erhoben werden, über den 20 % liegen, die wir in Hessen erheben, und dass wir gleichzeitig mit den 70.000 € pro Beratungsstelle, die im nächsten Jahr zur Verfügung stehen, einen Beitrag leisten, der in der Spitzengruppe ist.

Zu dem, was auch Frau Erfurth eben dargestellt hat – es ist auch eine Frage, die in der Anhörung nicht deutlich geworden ist –: Wieso ein Trägerverband, der eine Beratungsstelle in Rheinland-Pfalz betreibt und eine Beratungsstelle in Hessen betreibt, sagt, in Hessen sei er nicht auskömmlich finanziert, und in Rheinland-Pfalz sei er auskömmlich finanziert, wobei er aber in Rheinland-Pfalz weniger Mittel zur Verfügung gestellt bekommt – das ist eine Logik, die sich nicht hundertprozentig nachvollziehen lassen kann, insbesondere wenn es sich um die gleichen Trägerstrukturen handelt.

Wir haben gerade eben noch einmal sehr deutlich gehört, dass nicht nur bei jemandem in dem Bereich der reinen Beratungstätigkeit, sondern auch in dem Mix von Juristin,

Beratungstätigkeit, einschlägigen Erfahrungen, die notwendig sind, bis hin zu Verwaltungstätigkeiten immer die Entgeltstufe angenommen worden ist, die im obersten Bereich ist – nicht im untersten Bereich –, und dass an dieser Stelle bei der Nachprüfbarkeit durch das Regierungspräsidium Kassel auch nicht geschaut wird, ob eine Mitarbeiterin tatsächlich dort eingruppiert ist oder ob sie, weil sie eine neue Mitarbeiterin ist, möglicherweise in einer geringeren Entgeltgruppe geführt ist. Die Pauschale dient vielmehr dazu, genau an dieser Stelle den Trägern auch eine entsprechende Flexibilität zu ermöglichen.

Deswegen will ich auf zwei Stellen noch einmal eingehen, weil ich finde, dass man an dem Punkt schon noch etwas differenzierter argumentieren muss. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz fordert ein plurales Angebot. Durch den Punkt, dass 20 % der Beratungsstellen durch Ärzte vorgehalten werden, kommen wir dieser Forderung eines pluralen Beratungsangebotes nach.

Ich will sehr deutlich sagen, dass wir in Hessen durchaus auch stolz darauf sein können, dass wir nach wie vor Ärztinnen und Ärzte haben, die diese Pluralität sicherstellen und sich zur Verfügung stellen. Wenn ein Arzt eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen will, dann ist auch von dem Arzt ein besonderes Engagement gefordert. Er oder sie muss das wollen.

Es ist erforderlich, Kenntnisse über psychosoziale Zusammenhänge und psychotherapeutische Versorgung nachzuweisen, es ist alle drei Jahre eine besondere Schulung nachzuweisen, und letztendlich muss man als Arzt oder Ärztin bereit sein, sich mit den Problemen von Schwangerschaftskonflikten auseinanderzusetzen. Jetzt muss man einfach einmal zuhören: Dafür wird eine Pauschale von 59,90 € gewährt. Wer der Überzeugung ist, dass sich Ärztinnen und Ärzte wegen der Pauschale von 59,90 € in den Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung mit all den Schwierigkeiten begeben, die vorhanden sind, um ein Einkommen zu erzielen, der liegt falsch; es ist auch eine Einstellung von Medizinerinnen und Medizinern, an dieser Stelle ein Beratungsangebot vorzuhalten und Menschen in Konfliktsituationen zuzuhören.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie die Senkung von 20 auf 10 % darstellen – all dies ist noch einmal in den SPD-Anträgen, das muss ich nicht noch einmal wiederholen –, haben Sie auch die Frage des Vergütungsmix, den wir eingeführt haben, möglicherweise nicht bis zum Ende durchdrungen.

Wir haben auch entbürokratisiert, was die Antragstellung erleichtert.

Ich will auch noch auf einen Punkt eingehen, der auch in der Anhörung immer eine Rolle gespielt hat. Darüber muss man auch nachdenken. Es wurde vorgetragen, dass neben der reinen Schwangerschaftskonfliktberatung viele andere Fragestellungen auch noch eine Rolle spielen, also die Fragestellung, wie es sich zur Jugendhilfe verhält, wie es sich zum SGB-II-Bezug verhält, wie es sich zu anderen Sozialleistungsträgern und anderen Bereichen verhält. Natürlich sind solche Fragen durchaus auch berechtigt.

Ich denke nur, in der Konzentration und bei der Aufgabe der Schwangerschaftskonfliktberatung müssen diejenigen, die an dieser Stelle beraten, sehr genau aufpassen – auch zu ihrem eigenen Schutz –, ob sie nicht auf Expertisen von