So muss künftig die Betriebsart bereits bei der Gewerbeanmeldung, ob es sich z. B. um ein Café, eine Discothek oder eine Bar handelt und ob eine Außenbewirtung stattfindet, angegeben werden. Das erleichtert es den Behörden, einzuschätzen, ob von einer Gaststätte möglicherweise Lärm oder andere Störungen für die Umgebung ausgehen. Künftig kann ein Untersagungsverfahren gegen einen Gaststättenbetreiber auch dann fortgeführt werden, wenn dieser die Gaststätte während des laufenden Verfahrens aufgibt. Das beseitigt ein bisher bestehendes Schlupfloch für manch schwarzes Schaf in diesem Bereich, das sich der Untersagung durch das Schließen einer Gaststätte entzieht, um wenig später eine andere zu eröffnen. Das dient den Gästen, aber eben auch den vielen ordentlichen Wirtinnen und Wirten in unserem Land. Für diese ist es außerdem sehr hilfreich, dass eine Alkohol ausschenkende Gaststätte künftig bereits vor dem Ablauf der sechswöchigen Anzei
gefrist betrieben werden darf, wenn die Zuverlässigkeit des Betreibers durch die Gaststättenbehörde festgestellt wurde. Das erleichtert den Gastwirten das Leben, es ist aber auch ein Beitrag für einen verbesserten Verwaltungsvollzug.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf treten echte Verbesserungen für die Betreiber von Gaststätten, aber auch für ihre Gäste und Nachbarn in Kraft. Deshalb wurde der Gesetzentwurf während der ausführlichen Anhörung weit überwiegend positiv beurteilt. Aktuell hat dies auch der Hotel- und Gaststättenverband noch einmal bekräftigt. Deshalb ist es sehr gut, dass wir heute endlich mit diesem Gesetz zu Potte kommen. Herr Staatsminister, wenn es sich so bewährt, wie wir das gemeinsam erwarten, steht sicherlich auch der Verleihung eines Lokusordens an Sie nichts mehr im Wege. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis vor rund 15 Jahren musste jede Gaststätte, die Sitzplätze anbot, eine Toilette haben. Das war ganz klar und eindeutig geregelt. Dann wurde das unter der CDU/FDP-Regierung abgeschafft unter der falschen Annahme, wie sich jetzt herausstellte, der Markt würde das schon alles regeln. Auch wenn die Neuregelungen im Kampf gegen das sogenannte Wildpinkeln jetzt als Law-and-Order-Maßnahme daherkommen, ist die grundsätzliche Wiedereinführung der Toilettenpflicht aus unserer Sicht richtig. Damit gesteht die jetzige Landesregierung ein, dass die seinerzeitige und ohne Not vorgenommene Deregulierung ein Irrweg war, der eher ins Grüne, respektive in die Wildnis, geführt hat. Aber die Anhörung hat nochmal gezeigt:
Die Einschränkung auf den Alkoholausschank schließt viele Betriebe aus, und der Bestandsschutz sorgt zudem dafür, dass sich an den bestehenden Gaststätten gar nichts ändert. Die Nachrüstung der bestehenden Betriebe müsste unserer Ansicht nach aber geregelt werden.
Zweitens. Es wäre sehr wichtig und zeitgemäß, die Notwendigkeit der Barrierefreiheit klar festzulegen – Herr Kollege Eckert hat hierauf schon hingewiesen; das ist auch unsere Ansicht –, und zwar sowohl bei den Toiletten als auch beim Rest des Betriebs. Da hat der Gesetzentwurf aus unserer Sicht weiterhin eklatante Leerstellen.
Wenn es Ihnen um die Bekämpfung des Wildpinkelns geht, das ja nur sehr lokal begrenzt vielleicht ein Problem ist, dann wird diese Novelle keine großen Auswirkungen haben und eher Symbolpolitik bleiben. Die Gastronomen – das wissen wir – werden das allein nicht lösen. Dann muss man auch an anderen Stellschrauben drehen, und dann müssen wir natürlich die Kommunen – das ist schon angesprochen worden – finanziell so ausstatten, dass sie wieder brauchbare öffentliche Toiletten anbieten können. Dann
müssten wir vor allem auch Unternehmen wie die Bahn und Raststättenbetreiber in die Pflicht nehmen, wieder kostenlose Toiletten anzubieten. Aber genau das wird nicht angegangen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, uns als LINKEN geht es stets um die elementaren Bedürfnisse der Menschen, also aller Menschen. Deshalb haben wir diese Rede gegendert. In der ersten Lesung hat also Frau Wissler dazu Stellung genommen; in der zweiten Lesung habe ich dies getan. Deshalb will ich zum Schluss nur feststellen: Die Novelle ist trotz vielem, das fehlt, ein winziger Schritt in die richtige Richtung. Daher lehnen wir das auch nicht ab. Wir können diesem kleinen Schrittchen aber auch nicht zustimmen und werden uns deshalb enthalten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden, das Gaststättengesetz insgesamt regelt vieles; es regelt sogar sehr vieles; auf jeden Fall regelt es viel mehr, als in der Öffentlichkeit darüber berichtet wurde. Dass in der Öffentlichkeit aber überhaupt über die Novellierung des Gaststättengesetzes berichtet wird, hängt sicherlich damit zusammen, dass wir unter anderem auch über die Frage der Toilettenpflicht reden. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich festhalten: Aus meiner Sicht ist die Kneipe ohne Klo kein Geschäftsmodell der Zukunft.
Das wollen wir gesetzlich kodifizieren. Deswegen wollen wir ausdrücklich: Neu eröffnete Gaststätten mit Alkoholausschank müssen in Hessen künftig eine Gästetoilette zur Verfügung stellen. In diesem Punkt auf die Freiwilligkeit zu setzen, hat sich nicht bewährt. Das Ergebnis sind zahlreiche Beschwerden, sowohl von Gästen als auch von Anwohnern von Kneipen. Deswegen führen wir nach 14 Jahren wieder eine Toilettenpflicht ein.
An diesem Punkt möchte ich sagen: Die Befristung von Gesetzen, die 1999 als Grundsatz für alles eingeführt wurde, habe ich immer sehr kritisch gesehen. An manchen Punkten macht sie aber Sinn,
nämlich da, wo man wirklich etwas Neues einführt, um dann nach einer gewissen Zeit zu überprüfen, ob es sich bewährt hat oder an bestimmten Punkten zu korrigieren ist.
Das war die Idee dahinter. Da man es aber für alle immer gemacht hat, war es, vorsichtig gesagt, vielleicht ein bisschen übertrieben, wenn man nichts Wesentliches geändert hat. – An diesem Punkt macht es allerdings Sinn. Das ist der Grund, warum wir das heute debattieren. Ich finde, es sollte selbstverständlich sein, beim Ausschenken von Bier oder anderen Alkoholika auch die Möglichkeit zu bie
In diesem Zusammenhang will ich noch einmal ausdrücklich sagen: In Zukunft reicht eine sogenannte Unisextoilette, obwohl – auch das gehört zur Wahrheit – das Problem der Wildpinkler in der Praxis jedenfalls fast immer nur Männer betrifft. Das Problem verursachen also fast immer die Herren der Schöpfung.
Herr Kollege Eckert, ich hoffe, keiner der Anwesenden. – Mit diesem Gesetz entsprechen wir dem Grundsatz: so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. – Dem Vorschlag aus der Anhörung, in einer Gaststätte auf Toilettenanlagen zu verzichten, wenn zentrale Anlagen zur Verfügung stehen, ist die Mehrheit des Ausschusses gefolgt. Das bedeutet, in Gaststätten in Einkaufszentren soll eine zentrale Toilettenanlage ausreichen, wenn sie in der Nähe ist.
Ich will auch noch einmal die Frage aufgreifen, die von den Kollegen Eckert und Schaus angesprochen wurde, warum eigentlich nur bei alkoholischen Getränken. – Meine Antwort ist relativ einfach: weil die Probleme fast immer nur bei alkoholischen Getränken auftreten.
Sie haben auch von Kaffee und anderen Getränken gesprochen. Offensichtlich hat Kaffee jedenfalls nicht die berauschende Wirkung, die zu einer gewissen Enthemmung führt, sodass das besagte Problem auftritt. Sie haben von einer Änderung im Promillebereich gesprochen – offensichtlich ist das nur im alkoholischen Promillebereich nötig. Wenn es nur da das Problem gibt, wollen wir auch nur da etwas ändern.
Eine Unisextoilette genügt den Anforderungen. Diese muss nach der Hessischen Bauordnung grundsätzlich barrierefrei sein. Sie muss von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen, Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe genutzt werden können.
Wer da Veränderungen möchte, muss an die Bauordnung gehen und nicht ans Gaststättengesetz. Dabei muss aber auch immer das Ende bedacht werden, also die Frage, wie wir mit Bestandsbauten umgehen. Das wird uns in der nächsten Zeit mit Sicherheit noch im Rahmen der Bauordnung beschäftigen.
Größere Gaststätten, die unter die Versammlungsstättenrichtlinie fallen, müssen sowieso getrennte Toilettenanlagen einrichten. Es gilt der Bestandsschutz, weil bei Gaststätten als baulichen Anlagen der baurechtliche Bestandsschutz greift. Ich kann an dieser Stelle nur an die Betreiber appellieren, wenn es beispielsweise einen Betreiberwechsel gibt und der Bestandsschutz weiterhin greift, bei Missständen eigenverantwortlich tätig zu werden und, soweit möglich und notwendig, nachzurüsten.
Die Kollegen von der FDP sagen ja oft: Wenn es nicht nötig ist, etwas zu regeln, dann lass es. – Leider hat es sich als nötig erwiesen, etwas zu regeln, von dem man eigentlich denkt, die Leute hätten selbst draufkommen müssen, dass man einerseits eine Gaststätte anbietet und sich andererseits nicht irgendwohin erleichtert.
Da der Kollege Eckert mit Machiavelli gesagt hat, wir würden nur so tun, als ob, kann ich nur erwidern: Wir werden auch an vielen anderen Stellen über die Frage nachdenken müssen, was wir gegen das Wildpinkeln tun können. – Herr Kollege Eckert, zitieren Sie also nicht Machiavelli. Ich zitiere in abgeänderter Form Max Weber aus „Politik als Beruf“: Der Kampf gegen das Wildpinkeln bedeutet das „Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich“.
Wir haben noch weitere Neuregelungen im Gesetz, beispielsweise müssen Gastwirte in Zukunft nicht nur die Betriebsart angeben, also Kneipe, Discothek, Café, sondern auch, ob sie eine Außenbewirtschaftung planen. Diese beiden Angaben ermöglichen es den Fachbehörden, einzuschätzen, ob es zu Belästigungen kommen kann, ob sie gegebenenfalls präventiv tätig werden müssen. Es ist völlig klar, dass von einer Discothek andere Störungen zu erwarten sind als von einem Café.
Alkohol ausschenkende Gastwirte sollen bereits vor Ablauf des sechswöchigen Zeitraums, der zwischen der Anzeige und dem Beginn ihres Gewerbes liegt, tätig werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihre Zuverlässigkeit schon vorher festgestellt wurde.
Insgesamt tragen die Ergänzungen in dem vorgelegten Gesetzgebungsvorhaben dazu bei, Missstände zu minimieren, Verwaltungsabläufe zu optimieren und einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Gastronomie und der Allgemeinheit herzustellen. Ich bedanke mich für die gute Debatte sowohl im Ausschuss als auch hier und freue mich darauf, dass die Mehrheit dieses Hauses gleich dieses Gaststättengesetz beschließen wird. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gaststättengesetzes und der Hessischen Bauordnung in zweiter Lesung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen? – SPD, FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.
Wer den Beschlussempfehlungen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP. Überhaupt keiner dagegen, dann ist das einstimmig so erledigt.
Wir kommen jetzt zu den Beschlussempfehlungen ohne Aussprache. – Auf Berichterstattung wird allesamt verzichtet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend gute Arbeit am Frankfurter Flughafen: Nein zu Sozialdumping durch Ryanair – Drucks. 19/4242 zu Drucks. 19/ 4107 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Dagegen? – SPD. Enthaltungen? – DIE LINKE. Damit mit dieser Mehrheit beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Flughafen Frankfurt und Ryanair – Drucks. 19/4243 zu Drucks. 19/4117 –