Wollt ihr heute Mittag noch einmal miteinander darüber sprechen, wie es gemacht wird, oder soll gleich abgestimmt werden?
Es ist das Begehren der LINKEN, dass dies mit den Tagesordnungspunkten 20 und 40 aufgerufen wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die LINKEN und die FDP. Wer ist dagegen? – Das übrige Haus. Damit ist dies zweifellos die Mehrheit, und damit ist es abgelehnt.
Sind wir uns einig, dass wir dies morgen am Ende der Tagesordnung machen? Darüber sind sich alle einig? – Gut, dann machen wir das so. Das ist auch gut.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mich zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass sich alle Redner des Hauses bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedankt haben. Diesen Dank will ich gern weitergeben und ihn um meinen eigenen ergänzen. Am Ende war es, jenseits aller sachlichen Unterschiede in der Beurteilung einzelner Fachfragen, ein gutes Zusammenspiel der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der handelnden Akteure im Hessischen Landtag. Herzlichen Dank dafür.
Ich will mit einer zweiten Vorbemerkung beginnen, damit auch das klar ist. In manchen Redebeiträgen gibt es die wiederkehrenden Fragen: Wer hat wann bei einer Sache mitgemacht oder nicht? Wer hat sich später vielleicht irgendwo abgesetzt, oder Ähnliches? – Ich bin seit Januar 2009 in der hessischen Finanzpolitik dabei. Ich stehe zu allem, was wir in der gesamten Zeit gemacht haben. Insofern werden Sie von mir nie einen Satz der differenzierten Absetzung von den Dingen hören, die in unterschiedlichen Koalitionsstrukturen gemacht worden sind, sondern am Ende war ich dabei, und dabei bleibt es. Vielleicht schaffen das alle anderen ja auch irgendwie. Dann wird es in der Summe ein Stück leichter.
Nein, stimmt, es ist die dritte. Danke für das gute Mitzählen. Das ist prima. Kollege Hahn, das eine war ja nur eine Vorbemerkung, deshalb komme ich jetzt zum Hauptteil – Schnitt.
Erste Bemerkung. Stichwort: Verwendung höherer Steuereinnahmen. Ich glaube, das muss ich noch einmal deutlich sagen: Die Praxis vergangener Jahrzehnte, dass man mit höheren Steuereinnahmen eines Jahres im Vergleich zu den Prognosen kurz vor Weihnachten noch Gutes oder Se
gen Bringendes für das Land verkünden kann, ist vorbei. Herr Schmitt, deshalb ging Ihr Hinweis, dass die hohen Steuereinnahmen dieses Jahres für dieses oder jenes hätten Verwendung finden können, fehl.
Wir haben nur die Spielräume, dies entweder der Reduzierung der Neuverschuldung zuzuführen oder aber einer Konjunkturausgleichsrücklage. Die Reduzierung der Neuverschuldung führt automatisch zu einer Reduzierung der Neuverschuldung auf null, wenn das Geld ausreicht. Darüber hinausgehend führt es zu einer Tilgung. Wenn man das Geld wieder heben will, muss man sich eine Kreditermächtigung holen. Das Entnehmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage funktioniert nur, wenn die Steuern einmal in eine andere Richtung abweichen. Für andere Verwendungszwecke besteht nach dem Gesetz, das wir hier gemeinschaftlich beschlossen haben, kein Spielraum. Ich glaube, wir müssen uns an diese neuen Regeln gemeinschaftlich so gewöhnen, dass wir uns jedenfalls von der Debatte: „Ihr könntet mit dem vielen Geld anderes tun, als es generationengerecht zur Reduzierung der Verschuldung einzusetzen“, ein für alle Mal verabschieden.
die unselige Debatte über die haushalterischen Auswirkungen einer Einführung der Vermögensteuer. Ja, ich kann bestätigen, es hat im Bundesrat bisher, zumindest seitdem ich dabei bin, keinen Gesetzentwurf zur Einführung der Vermögensteuer gegeben.
Es gab weder aus Thüringen, Brandenburg noch in Nordrhein-Westfalen oder sonst irgendwoher eine solche Initiative. Selbst wenn es eine solche geben würde, wüssten wir gemeinschaftlich, dass eine Bewertung der 35 Millionen Grundstücke nach den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995, nämlich Verkehrswerte zu ermitteln, mindestens fünf Jahre lang dauern würde. Ich sage: „mindestens fünf Jahre“, weil es die Zeitspanne ist, die wir veranschlagt haben für die Erfassung der Grundstücke für die Zwecke der neuen Grundbesteuerung. Das ist ein sehr viel geringerer Detaillierungsgrad, der da erhoben werden muss, als erhoben werden müsste, wenn Sie eine Vermögensteuer einführen müssten. Also rechnen wir mal eher mit sieben Jahren. Das heißt, selbst dann, wenn Sie die Thüringer überzeugen würden, morgen einen Gesetzentwurf einzubringen, wäre es nicht einmal möglich, für eine mittelfristige Finanzplanung die entsprechenden Gegenwerte aufzunehmen – damit das einmal gesagt ist, meine Damen und Herren.
Herr Minister, Herr Kollege Boddenberg möchte eine Zwischenfrage stellen. Ich habe durch Ihre Regung gemerkt, dass Sie dem auch nachkommen. – Herr Kollege Boddenberg, bitte.
Vielen Dank, Herr Minister. – Habe ich es richtig in Erinnerung, dass die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder und Finanzminister Eichel seinerzeit unter anderem auch deswegen von der Einführung einer Vermögensteuer Abstand genommen hat, weil sie der Meinung war, dass das Steueraufkommen nahezu zu 90 % von den Kosten einer solchen Einführung aufgefressen würde?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zu meiner dritten Bemerkung zum Haushalt. Ich habe versucht, bei den einzelnen Debattenbeiträgen aufmerksam zuzuhören, die, wie ich finde, von besonderer Sachlichkeit in der Diskussion gekennzeichnet waren. Ich habe hier im Hause auch schon dritte Lesungen erlebt, wo es ein bisschen unweihnachtlicher zugegangen ist.
In der inhaltlichen Betrachtung habe ich, jenseits des verbalen Vortrags, es gäbe klare Alternativen, in der Regel jedenfalls immer nur den Vortrag gehört, man könnte an der einen oder anderen Stelle noch mehr machen, als es die Regierung ohnehin schon tut. Ich finde, das ist etwas anderes als ein vollständig anderer Plan.
Zu einem vollständigen anderen Plan würde nicht nur das gehören, was parlamentarisches Ritual ist, immer nur das zu beschreiben, was man gerne mehr hätte, aber geflissentlich den Teil des Redemanuskripts zu überspringen, in dem aufgeführt ist, was man an anderer Stelle einsparen will. Wenn wir uns in den finanziellen Korridoren hin zur Erreichung der Schuldenbremse bewegen wollen, gehört beides zusammen. Einerseits sagt man, für welche Dinge man mehr Geld ausgeben möchte, andererseits hat man dafür auch eine nachhaltige und strukturelle Gegenfinanzierung zu liefern.
Das jeweils einmalige Entnehmen aus einer Rücklage ist schön, aber man kann daraus nicht die mittelfristige Perspektive aufzeigen, wie es im Folgejahr und im Jahr darauf zu finanzieren ist. Man kann mit solchen Vorschlägen bestenfalls einmalige Investitionen vornehmen, aber keine dauerhaften strukturellen Verbesserungen des Straßenbaus oder kommunaler Investitionen im KFA. Es sind im Wesentlichen Vorschläge gemacht worden, die nicht einmalig wirken sollen, sondern die dauerhafte Belastungen darstellen. Da bitte ich um Verständnis, dass ich dann auch verlangen muss, dass eine strukturelle Gegenfinanzierung geliefert wird.
Das ist natürlich schwer. Wenn ich strukturelle und dauerhafte Gegenfinanzierungsvorschläge liefern muss, muss ich auch den Menschen in diesem Land sagen, wo ich ihnen weniger Zuwendung in Form von öffentlichen Mitteln zuteilwerden lassen möchte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, solange das nicht geliefert wird, wird aus dem
alternativen Plan allerhöchstens ein kleines Plänchen. Das muss in dieser Debatte auch gesagt werden.
Meine Damen und Herren, ich bleibe dabei, dieser Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 setzt den klaren Kurs hin zu einem Haushalt ohne neue Schulden fort. Wir sind nach wie vor guter Dinge – vielleicht wissen wir übermorgen nach Abschluss des großen Steuervorauszahlungszeitpunks am 15. Dezember schon ein bisschen mehr –, dass es auch in diesem Jahr gelingen wird, nachdem wir es schon im letzten Jahr geschafft haben, einen strukturell positiven Finanzierungssaldo, das erste Mal seit Ende der Sechzigerjahre, zu erreichen. Vielleicht schaffen wir es sogar, in diesem Jahr einen Haushalt mit Überschuss abzuschließen, mit der damit verbundenen Möglichkeit, Vorsorge für die Zukunft zu treffen, in dem Rahmen, den ich geschildert habe.
Ich bin guter Dinge, dass es uns gelingen kann, die Vorgaben der mittelfristigen Finanzplanung deutlich vor der verfassungsrechtlich gegebenen Grenze des Jahres 2020 zu erfüllen.
(Norbert Schmitt (SPD): Das passt doch nicht zusammen! Vorhin hat er gesagt, es gebe keine Spielräume mehr!)
Das wäre deutlich früher als eine ganze Reihe von Bundesländern um uns herum. Gehen Sie nach Nordrhein-Westfalen, gehen Sie nach Niedersachsen, gehen Sie nach Rheinland-Pfalz, und sehen Sie, wie viele größere Schwierigkeiten dort bestehen, die Haushalte bis zum Jahr 2020 auf diesen Kurs zu bringen. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2017 sind wir dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts schon einen deutlichen Schritt näher. Das ist gut so. Ich bedanke mich dafür, dass wir das gemeinsam in den parlamentarischen Beratungen so gehalten haben.
Lassen Sie mich ein Letztes hinzufügen. Natürlich ist das auch die Folge sehr gut laufender konjunktureller Entwicklungen. Um an Kollegen Hahn anzuknüpfen: Als ich das Vergnügen hatte, die Gesamtverantwortung für das Finanzministerium zu übernehmen, und mit Karlheinz Weimar die Fragen erörtert habe, die gerade anstanden, hatten wir im Haushaltssoll des Jahres 2010 eine Nettokreditaufnahme von 3,5 Milliarden € veranschlagt. Dass es gelungen war, die Nettokreditaufnahme bis Ende des Jahres auf 2,5 Milliarden € zu begrenzen, war ein erster Silberstreif am Horizont. Aber niemand hatte damals die Erwartung, dass es uns gemeinsam gelingen würde, in Deutschland, aber auch in unserem Bundesland so schnell wieder auf den Wachstumspfad zu kommen, und wir bereits im Jahr 2015 einen strukturellen Überschuss im Haushalt würden erwirtschaften können.
Auf der anderen Seite haben wir riesige Herausforderungen. Über die Kosten der Bewältigung der Flüchtlingsfrage ist hinlänglich diskutiert worden. Ich will es in diesem Hause noch einmal sagen: Wir werden am Ende dieses Jahres 1,8 Milliarden € für Flüchtlinge ausgegeben haben, im kommenden Jahr werden es gut 1,6 Milliarden € sein und im Jahr 2018 immer noch 1,5 Milliarden €. Das ist eine riesige Herausforderung und eine riesige Anstrengung, der wir uns mit vollem Engagement stellen, ohne dass
Leistungen für Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle gekürzt werden. Das ist eine riesige Leistung dieses Gemeinwesens.
Ich hatte Ihnen im Haushaltsausschuss zugesichert, Sie zu unterrichten. Herr Kollege Grüttner und ich haben heute in den Morgenstunden mit den Spitzen der Kommunalen Spitzenverbände ein Gespräch zur Gestaltung der Pauschalen für die kommenden Jahre geführt. Wir haben eine Grundsatzeinigung erzielt, die nun noch in den Gremien der Spitzenverbände beschieden werden muss. Sie wird ermöglichen, langfristig berechenbare und nachhaltige Finanzierungsstrukturen für die Kommunen zu haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass das gelungen ist.
Zum Schluss bedanke ich mich noch einmal sehr herzlich bei Ihnen für den konstruktiven Dialog rund um den Haushalt, bis hin zur Bereitschaft, noch zur dritten Lesung zwei aktuelle, von der Bundesebene uns übermittelte Punkte mit in den Haushalt aufzunehmen. Auch das ist keineswegs selbstverständlich. Das erleichtert am Ende der Wohnungsbauministerin und dem im Auftrag des Bundes tätigen Bauminister ein wenig die Arbeit. Herzlichen Dank dafür.
Wir sind auf einem extrem guten Weg, die schwarze Null auch im Aufstellungsverfahren für den nächsten Haushalt für die Jahre 2018 und 2019, so wie wir es vorgesehen haben, zu erreichen. Das ist ein gutes Signal für unser Land. – Herzlichen Dank.