Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier will DIE LINKE nichts weniger als unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit wieder einmal maßlos abkassieren, um Gelder für ihre unzähligen Spielwiesen locker zu machen.
Wir werden uns daher zu Recht nicht daran beteiligen, Ihre sozialistischen Vorstellungen zur Enteignung von Familienunternehmen zu unterstützen,
indem Sie den Arbeitnehmern in diesen Unternehmen auch noch einen großen Bärendienst leisten würden. Ihren Antrag lehnen wir selbstverständlich ab.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Vielen Dank, Frau Kollegin Arnoldt. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Schmitt von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Neuregelung der Erbschaftsteuer war in der Tat eine schwierige Geburt. Die CDU wollte weitgehende Ausnahmeregelungen schaffen und die CDU die Erbschaftsteuer ganz kippen. Letztlich haben der Bundesrat und der Vermittlungsausschuss aus Sicht der SPD Verbesserungen gebracht.
Kollege van Ooyen, ob diese letztlich verfassungsgemäß sind, wird ein weiteres Mal das Bundesverfassungsgericht
entscheiden – davon gehe ich ziemlich sicher aus. Ich habe mir einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 mit ihren 294 Randnummern angeschaut.
Ich wage keine Prognose, ob das neue Gesetz in jeder seiner Detailregelungen diesen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Lassen Sie mich zu dem Beitrag der Kollegin Arnoldt zur Erbschaftsteuer etwas Grundsätzliches sagen:
Die Erbschaftsteuer ist ein Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit, die sich in einer freien Ordnung nicht von selbst herstellt. … Das Grundgesetz hat mit seiner Verpflichtung aller öffentlicher Gewalt auf das Sozialstaatsprinzip die Ausrichtung auf soziale Gerechtigkeit zu einem leitenden Prinzip aller staatlichen Maßnahmen erhoben … Die Erbschaftsteuer dient deshalb nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.
Als Ursache für die wachsende Ungleichheit lässt sich nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ausmachen, dass gerade die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen im Vergleich zu den Arbeitnehmerentgelten überdurchschnittlich gestiegen sind...
Die Erbschaftsteuer … wirkt … der Gefahr entgegen, dass durch eine zunehmende Ungleichverteilung von Mitteln die Chancen auf gesellschaftliche wie politische Teilhabe auseinanderdriften und sich so letztlich Einfluss und Macht zunehmend unabhängig von individueller Leistung verfestigen und an Herkunft gebunden sind. Mit diesem Zweck ist die Erbschaftsteuer ein Instrument, mit dem der Staat ungleichen Lebenschancen entgegenwirkt. …
Begründet … [der Gesetzgeber] durch Befreiungen … Ungleichbehandlungen, unterliegen diese einer umso größeren Rechtfertigungslast, je mehr sie geeignet sind, soziale Ungleichheiten zu verfestigen. …
Werden gerade diejenigen verschont, die als erfolgreiche Unternehmer über die größten Vermögen und damit auch über erheblichen Einfluss auf das Gemeinwesen verfügen, und wird gerade ihnen ermöglicht, dieses Vermögen … insbesondere an Familienmitglieder, weiterzureichen, ohne dass diese hierfür eigene Leistung oder Fähigkeiten eingebracht hätten, verfestigt und verstärkt dies die ökonomische Ungleichheit.
Meine Damen und Herren, Sie werden sich nun fragen: Warum redet der so geschwollen daher? – Aber das sind nicht meine Aussagen, sondern das habe ich aus dem Minderheitsvotum dreier Verfassungsrichter des Bundesverfassungsgerichts.
Da wird die Erbschaftsteuer in ihrer Bedeutung auch richtig dargelegt. Lassen Sie mich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit unser Konzept vorstellen, das sich genau an diesen Grundaussagen orientiert.
Anders als die CSU stehen wir zur Erbschaftsteuer, weil wir eine ungleiche Vermögensverteilung eben nicht fortschreiben wollen. Vielmehr muss diese ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland korrigiert werden. Dazu ist die Erbschaftsteuer ein zentrales und wichtiges Element.
Wir wollen die Freibeträge so gestalten, dass das Haus des Vaters oder der Oma vererbt werden kann, ohne dass dafür Erbschaftsteuer anfällt. Das halten wir für richtig. Wir wollen auch, dass Wohlstand vererbt werden kann, ohne dass eine zu hohe Erbschaftsteuerlast entsteht. Als Sozialdemokraten wollen wir aber nicht, dass Millionenvermögen oder sogar Milliardenvermögen vererbt werden, ohne dass – oder nur in geringem Umfang – Erbschaftsteuer anfällt.
Wer an dieser Stelle permanent Ausnahmen und Freistellungen generiert, sodass am Ende die Reichsten in dieser Republik verhältnismäßig ungeschoren und ohne Zahlungen davonkommen, der wird soziale Gerechtigkeit und Ausgleich nicht herstellen können. Deswegen wird es bei der Bundestagswahl eine zentrale Auseinandersetzung darüber geben, wie wir mit der Erbschaftsteuer umgehen und ob und inwiefern dieses Instrument dafür benutzt wird, um endlich für mehr soziale Gleichheit in der Bundesrepublik zu sorgen.
Allerletzter Satz: Wer ohne eigene Leistung Millionen erbt, kann mehr als andere zu guten Straßen, zu Schulen und auch zu einer besseren inneren Sicherheit beitragen. Das ist unsere Auffassung als Sozialdemokraten.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmitt. – Als nächste Rednerin spricht nun Kollegin Erfurth von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es gleich vorweg sagen: Auch für uns GRÜNE ist die Erbschaftsteuer ein wichtiger Beitrag zur Chancen- und zur Steuergerechtigkeit. Sie schafft die Möglichkeit, Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Daher ist sie ein wichtiges Instrument und ein wichtiger Teil der vermögensbezogenen Steuern.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Erbschaftsteuer auch ein wichtiger Beitrag für unseren Landeshaushalt ist. Das ist eine wichtige Einnahmequelle, auf die wir in Hessen auf gar keinen Fall verzichten können und sollten.
An die Adresse der Kollegen von der LINKEN möchte ich sagen: Ihr Antrag ist reichlich überlagert. Das haben Sie selbst eingeräumt, Herr van Ooyen. Irgendwie werden solche überlagerten Anträge auch nicht besser, wenn man die inzwischen eingetretenen Veränderungen völlig ignoriert und dies zum Anlass nimmt, alte Bekenntnisse aufzuwärmen. Insofern ist diese Debatte ein bisschen ein Scheingefecht.
Sie haben den Kollegen Schäfer-Gümbel darauf angesetzt, weil Sie die parteiinterne Findung zur Vermögensteuer hier noch einmal thematisieren wollten. Geschenkt. Das können Sie so machen. Ich bleibe bei der Erbschaftsteuer.
Ich habe gesagt, dass das eine wichtige Einnahmequelle ist. Wir können auf gar keinen Fall riskieren, dass diese wichtige Einnahmequelle für das Land Hessen verloren geht.
Deshalb ist es wichtig und richtig, dass sich die Große Koalition auf Bundesebene noch irgendwie zusammengerauft hat, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Das war für beide Seiten nicht einfach und auch nicht für diejenigen, die im Bundesrat gefordert waren, dem zuzustimmen. Es gibt sehr unterschiedliche Vorstellungen, wie Erbschaftsteuer zu funktionieren hat.
Der gefundene Kompromiss glänzt nicht. Das ist unnötig kompliziert. Auch wir hätten uns transparentere und systematischere Regelungen vorstellen können.
Ich würde keine Garantie dafür abgeben, dass das letztlich verfassungsfest ist. Das ist alles noch offen.
Der große Wert an sich ist aber, dass sich alle Fraktionen einigen können. Es ist ein Kompromiss gefunden worden, auf den die Mehrheit der Bundesländer eingeschwenkt ist. Ich glaube, das ist wichtig. Damit haben wir Handlungsfähigkeit auf Bundesebene zurückgewonnen. Deswegen ging es nicht mehr darum, Maximalforderungen durchzusetzen und noch eine Schleife an irgendeinen Paragrafen zu binden, sondern es war wichtig, überhaupt eine Lösung zu finden, und darüber bin ich froh.
Nach der nächsten Bundestagswahl schauen wir, wie es weitergeht. Dann werden die Karten neu gemischt. Dann kann man wieder neu darüber diskutieren, wie eine gute und gerechte Vermögensteuer bzw. Erbschaftsteuer aussehen kann. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Hahn von der FDP-Fraktion. Bitte, Herr Kollege. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! So richtig wirklich brauchen wir diese Debatte heute nicht. Aber wir können sie gerade noch zu Ende führen. Ich will es auch sehr kurz machen. Wir brauchen sie deshalb nicht, weil es dazu eine Entscheidung des Bundesrates und des Bundestages gibt. Es ist vollkommen klar – da bin ich bei meinem Mitstudenten Schmitt –, dass sich das Bundesverfassungsgericht wieder mit diesem Thema beschäftigen wird.
Ich habe das Gefühl, dass diese Debatte bei den Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts leider nicht in irgendeiner Art und Weise Beachtung finden wird.