Protokoll der Sitzung vom 21.02.2017

Zusatzfrage, Herr Kollege Eckert.

Inwieweit hat sie – die Landesregierung – denn trotz des negativen Bescheids für das Projekt ITEPH von Intersystem jetzt eigene Unterstützungsmaßnahmen überlegt oder angestrebt?

Herr Minister Grüttner.

Dem Verfahren des Innovationsfonds inhärent ist es, dass Antragsteller nicht über die Gründe der Ablehnung informiert werden. Allerdings lassen das Studium der Antragsunterlagen sowie die Gespräche mit den Beteiligten erkennen, dass dieses Projekt sowohl in seiner Struktur als auch in seiner Dimension nicht ausgereift genug gewesen ist, um es im Innovationsfonds zur Geltung zu bringen. Zurzeit bemüht sich das Land Hessen an anderen Stellen, Projekte des Innovationsfonds zu generieren.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Eckert.

Um an dieses Projekt noch einmal anzuschließen: Gibt es denn seitens des Landes Bestrebungen, dieses konkrete Projekt zu unterstützen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Wenn das Projekt in seiner Struktur so verändert wird, dass es unterstützungswürdig ist, ja. So, wie es sich momentan darstellt, ist es nicht unterstützungswürdig.

Frage 722, Herr Abg. Eckert.

Ich frage die Landesregierung:

Wann kann die Schulgemeinde der Taunusschule in Bad Camberg mit der vollumfänglichen Neubesetzung der seit Monaten vakanten Stellen der Schulleitung und der Funktionsstellen rechnen?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Eckert, das für die Schulleiterstelle zuständige Hessische Kultusministerium und das für die übrigen Funktionsstellen zuständige Staatliche Schulamt in Weilburg sind beide bestrebt, die freien Stellen möglichst zeitnah zu besetzen. Die Sachstände stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Zunächst zu der Schulleiterstelle. Für die Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters der Taunusschule in Bad Camberg wurde im Sommer 2016 eine Auswahlentscheidung getroffen. Der unterlegene Bewerber legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und erhob einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Für die Interimszeit bis zur Besetzung der Stelle wurde ein erfahrener Schulleiter einer anderen kooperativen Gesamtschule des Aufsichtsbereichs an die Taunusschule teilabgeordnet, und gerade heute Vormittag hat mich die erfreuliche Nachricht erreicht, dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren gütlich beigelegt werden konnte, weil der unterlegene Bewerber den in der Verhandlung unterbreiteten Vergleichsvorschlag angenommen hat, sodass ich jetzt davon ausgehe, dass wir die Schulleiterstelle in den nächsten Tagen auch endgültig besetzen können.

Zu der Frage der Studienleitung. Die Stelle als Studiendirektorin bzw. Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben ist im Besetzungsverfahren. Es liegen zwei Bewerbungen vor. Es ist beabsichtigt, zeitnah eine Auswahlentscheidung nach Aktenlage zu treffen.

Die Stelle für die Fachbereichsleitung II ist im Bewerbungsverfahren. Es liegen vier Bewerbungen vor. Auch hier ist beabsichtigt, zeitnah eine Auswahlentscheidung zu treffen. Die Stelle für die Fachbereichsleitung III ist derzeit nach Rücknahme aller Bewerbungen aus der ersten Ausschreibung erneut ausgeschrieben. Bewerbungsschluss dieser Ausschreibung ist der 22.03.2017. Das Auswahlverfahren wird danach umgehend weiter betrieben werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Eckert.

Da die Aussage „zeitnahe Besetzung“ relativ oft in dem Verfahren zur Taunusschule vorgekommen ist: Könnten Sie den Begriff „zeitnah“ etwas konkretisieren?

Herr Staatsminister.

Herr Abgeordneter, wie sich exemplarisch an der Schulleiterstelle gezeigt hat, liegt das nur begrenzt in unserer Hand. Soweit wir Entscheidungen nach Aktenlage treffen können, bedeutet „zeitnah“ wirklich einen Zeitraum, der sich allenfalls nach Wochen bemisst. Wenn wir nicht nach Aktenlage entscheiden können, dann muss ein Überprüfungsverfahren durchgeführt werden. Da müssen natürlich entsprechende Termine vereinbart werden; dann dauert das länger. Und was gar nicht mehr in unserer Hand liegt, sind Konkurrentenstreitverfahren. Deswegen kann man darüber einfach keine verbindliche Aussage treffen – mit Ausnahme der Schulleiterstelle. Da diesbezüglich jetzt auch die Konkurrentenklage erledigt ist, kann ich das für die nächsten Tage verbindlich zusagen.

Frage 723, Herr Abg. Warnecke.

Ich darf die Landesregierung fragen:

Ist es richtig, dass bei der grundhaften Sanierung von Landesstraßen im Landesstraßenbauprogramm 2016 bis 2022 nur solche Straßen aufgenommen wurden und werden, die eine Mindestfahrzeugzahl von 2.000 Fahrzeugen pro Tag aufweisen, wie beispielsweise die L 3254/3253 im Gemeindegebiet Ludwigsau?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Nein.

(Beifall des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Vielen Dank für diese kurze Aussage. – Wie hoch ist denn die Zahl?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, die Landesregierung folgt im Landesstraßenbau konsequent dem Grundsatz „Sanierung vor Neubau“. Wir haben die zur Verfügung stehenden Mittel gebündelt und wollen bis zum Jahr 2022 rund 385 Millionen € in rund 540 Einzelbaumaßnahmen investieren. Dabei wollen wir die zur Verfügung stehenden Gelder dorthin leiten, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Dafür ist eine Prioritätensetzung nach fachlichen, objektiven und transparenten Kriterien unverzichtbar. Die Fahrzeugbelastung ist dabei ein Kriterium neben einer Vielzahl von weiteren Kriterien aus den Bereichen Verkehrssicherheit, Verkehrsbedeutung, Verkehrsqualität und Wirtschaftlichkeit. Diese Kriterien fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in das Bewertungsverfahren zur Priorisierung der zu sanierenden Landesstraßen ein.

Eine feste Mindestfahrzeugzahl besteht nicht. Das Kriterium der Fahrzeugbelastung – der Fachbegriff ist „durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke“ – wird nicht alleine betrachtet, sondern findet als Basiswert Eingang in andere Kategorien, z. B. bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, der Lärmbelastung oder der eingesparten Fahrzeit.

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Sehr geehrter Herr Minister, da Sie in der Regel sehr gut vorbereitet sind, habe ich die Frage: Haben Sie zufällig die hier noch als Mindestfahrzeugzahl beschriebene durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke für die L 3254/3253 parat?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, nein, ich habe sie nicht parat. Ich kann Ihnen nur sagen, dass bei der Gewichtung all dieser unterschiedlichen Kriterien – also durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, Wirtschaftlichkeit, Lärmbelastung, Durchgangsverkehre usw. –, die wir für alle zu sanierenden Landesstraßenabschnitte angewandt haben, dieser Abschnitt nicht in die Sanierungsoffensive kam.

Ich weiß – Stichwort: gut vorbereitet –, dass die Gemeinde Ludwigsau die dortige Straßenverkehrszählung, insbesondere den Schwerverkehrsanteil, anzweifelt, dass sie eigene Zählungen durchführt und zugesagt hat, sie uns zur Verfügung zu stellen. Dann werden wir sehen, ob es Möglichkeiten gibt, das Ganze noch zu machen. Aber, wie gesagt, wir warten momentan auf die eigene Zählung der Gemeinde, die sie aus eigenem Antrieb gemacht hat.

Frage 724, Frau Abg. Müller (Schwalmstadt)

Ich frage die Landesregierung:

Hält sie es für notwendig, Verkauf und/oder Gebrauch von sogenanntem Schneckenkorn (Wirkstoff: Metaldehyd) zu reglementieren, da immer wieder Hunde und Katzen dieses Gift zu sich nehmen und daran eingehen, zudem die Gefahr besteht, dass Kinder mit dem Wirkstoff, der aus bunten Kügelchen besteht, in Kontakt kommen, mit diesem spielen und ihn aufnehmen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ausweislich der Falldatenbank des Giftinformationszentrums Mainz erfolgten seit dem Jahr 1995 insgesamt 137 Beratungen wegen des Mittels. Dies entspricht bei über 230.000 Beratungen in den letzten 22 Jahren einem Anteil von rund 0,6 ‰. Die Verläufe in den beratenden Fällen sind als überwiegend nicht wesentlich beeinträchtigend für die Gesundheit der Kinder dokumentiert. Hinsichtlich einer realen Gefahr für Haustiere liegen der Landesregierung keine Hinweise vor, die auf das Erfordernis einer stärkeren Reglementierung hinweisen.

Frage 725, Herr Kollege Warnecke.

Ich darf die Landesregierung fragen:

Sind die im Mauerwerk der Bad Hersfelder Stiftsruine nach der aufwendigen Restaurierung, die im letzten Jahrzehnt abgeschlossen wurde, mittlerweile eingewachsenen Pflanzen, bis hin zu Bäumen oder Bäumchen, Teil eines dauerhaften Erhaltungskonzeptes?

Herr Staatsminister Rhein.

Nein, Herr Abgeordneter.

(Ministerin Priska Hinz: Das hat er nicht mit mir ab- gesprochen!)

Ich könnte noch über Pionierpflanzen berichten.

Herr Abg. Warnecke für eine Zusatzfrage.

Herr Minister, nachdem Sie das Nein genauso emphatisch ausgestoßen haben wie Ihr Kollege aus dem Verkehrsmi