Protokoll der Sitzung vom 21.02.2017

Herr Minister, nachdem Sie das Nein genauso emphatisch ausgestoßen haben wie Ihr Kollege aus dem Verkehrsmi

nisterium, Herr Al-Wazir, habe ich eine Nachfrage: Ist beabsichtigt, diese eingewachsenen Pflanzen zu entfernen, oder soll das so bleiben?

(Minister Tarek Al-Wazir: Und macht der Minister das persönlich?)

Herr Minister für Wissenschaft und Kunst.

Das fordert mich zu einer Erklärung im Einvernehmen mit der Umweltministerin heraus, und zwar will ich Ihnen mitteilen, Herr Abg. Warnecke, dass die Stiftsruine Bad Hersfeld von der Verwaltung der Schlösser und Gärten Hessen gemeinsam mit dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, aber auch punktuell mit externen Fachleuten instand gehalten wird.

Allerdings muss man wissen, dass der Zeitraum, in dem Arbeiten möglich sind, natürlich durch die Einbauten von Herrn Wedel und den Spielbetrieb einschließlich der Proben zu den Bad Hersfelder Festspielen stark eingeschränkt ist. Die ohne technische Hilfsmittel wie Hubsteiger oder Gerüste erreichbaren Flächen werden kontinuierlich von Pflanzenbewuchs frei gehalten. Andere Bereiche werden immer wieder befahren. Allerdings gibt es einige Bereiche, die nur schwer zugänglich sind. Zudem weist die Ruine natürlich auch eine Reihe von historischen Mauerwerkflächen auf, die nur sehr schwer gegen erneuten Pflanzenbewuchs zu schützen sind. Einige Stellen, an denen Abbruchkanten verputzt oder vermörtelt sind, sind dabei besonders anfällig für das Eindringen von Pflanzensamen, die sich dort festsetzen.

In den letzten Jahren ist – das ist eine erfreuliche Mitteilung – nach Einschätzung der Fachleute eine allgemeine Ausweitung der Flora zu verzeichnen, was nicht zuletzt auf die erfolgreiche Arbeit der Umweltministerin in Hessen und die nachhaltige Verbesserung der Luftqualität und der Umweltbedingungen in Hessen zurückzuführen ist. Für das Frühjahr 2017 ist allerdings erneut eine behutsame Entfernung des Bewuchses an gefährdeten Mauerteilen vorgesehen. Wo es möglich ist, soll versucht werden, die Pflanzen samt Wurzeln zu entfernen. Ansonsten ist jedoch zu erwarten, dass es in kurzer Zeit zu einem neuerlichen Austreiben der – das musste ich lernen, aber ich habe die Umweltministerin gefragt – sogenannten Pionierpflanzen, also Birken, Robinien oder Ähnliche, kommen wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Es gibt Gott sei Dank noch eine Nachfrage. Herr Kollege Warnecke.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, habe ich es richtig verstanden, dass Sie einen Vor-Ort-Termin mit Frau Hinz gemacht haben, um sich darüber zu informieren, welche der Pflanzen entfernt werden darf und welche nicht im Hinblick auf den Biotopschutz?

(Heiterkeit – Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Wieso war der Gesundheitsminister nicht dabei?)

Herr Staatsminister Rhein.

Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, Frau Ministerin Hinz kennt jede einzelne Pflanze vor Ort, sodass sich ein Ortstermin erübrigt hat, weil sie entsprechende Ortskenntnis bzw. Pflanzenkenntnis hatte.

Ich allerdings würde Ihnen vorschlagen, dass wir uns zur Eröffnung der Bad Hersfelder Festspiele in diesem Jahr gemeinsam die Pflanzen und den Bewuchs dort anschauen.

Wir gehen alle mit.

(Zuruf des Ministers Tarek Al-Wazir)

Frage 726, Frau Kollegin Hofmann für Frau Dr. Sommer.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird nach ihrer Einschätzung das Regierungspräsidium Darmstadt über den Kooperationsvertrag der Hebammenschule in Frankfurt entscheiden?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, dem Regierungspräsidium liegt ein Antrag auf staatliche Anerkennung einer Hebammenschule bisher nicht vor. Insofern kann auch keine Einschätzung abgegeben werden, wann über einen nicht vorliegenden Antrag entschieden wird.

Frau Kollegin Hofmann.

Sie rechnen aber gewiss mit einer Antragseinreichung beim Regierungspräsidium?

Herr Minister Grüttner.

Wir kennen die Gespräche, die im Hinblick auf einen Kooperationsvertrag zwischen einer Klinik und einer Hochschule geführt werden. Wir begleiten das und gehen auch

davon aus, dass ein Antrag gestellt wird. Sollte er gestellt werden, wird er auch zeitnah beschieden.

Das war Frage 726.

Frage 727, Kollegin Barth.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist mit der Entscheidung über den vorliegenden Antrag der Integrierten Gesamtschule Stierstadt in Oberursel (Hochtaunuskreis) auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe zu rechnen?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Barth, der Erlassentwurf zum Schulentwicklungsplan des Hochtaunuskreises ist dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer zur Einleitung des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens zugesandt worden. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann der Erlass mit der Entscheidung dem Schulträger bekannt gegeben werden. Damit rechnen wir nach unseren bisherigen Erfahrungen mit den Entscheidungsabläufen ungefähr Ende März, Anfang April.

Ich darf aber vielleicht hinzufügen, dass in dem von uns gefertigten Erlassentwurf, der jetzt dem Hauptpersonalrat zur Befassung vorliegt, eine Zustimmung zu der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule Stierstadt vorgesehen ist.

Das ist damit erledigt.

Frage 728 – –

(Elke Barth (SPD): Entschuldigung!)

Frau Barth, Sie haben eine Nachfrage. Ich habe es nicht gesehen, Entschuldigung. – Bitte.

Ich kämpfe noch mit dem Mikrofon, Entschuldigung. – Herr Minister, wird dies denn noch so rechtzeitig erfolgen, dass der Oberstufenbetrieb zum kommenden Schuljahresbeginn, also nach den Sommerferien 2017, möglich ist?

Herr Minister, bitte.

Frau Abg. Barth, das wäre nicht ratsam. Dafür ist die Vorlaufzeit wirklich zu kurz. Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ist ein ziemlich komplexes Unterfangen; das

will sorgfältig vorbereitet sein. Unser Vorschlag lautet daher, dass der Betrieb zum Schuljahr 2018/2019 aufgenommen werden sollte.

Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner.

Herr Minister, auch im Hochtaunuskreis stehen im Moment viele Eltern von Grundschulkindern vor der Entscheidung, auf welche weiterführende Schule sie ihre Kinder schicken. Dabei ist die Tatsache, ob eine Schule über eine Oberstufe verfügt oder nicht, ein wichtiger Faktor. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, können diese Eltern – die Zustimmung des Hauptpersonalrats vorausgesetzt – sicher sein, dass ihre Kinder, wenn sie an der Integrierten Gesamtschule Stierstadt angemeldet werden, an einer Schule mit Oberstufe angemeldet sind.

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Wagner, diese Kinder werden jetzt in die 5. Klasse eingeschult. Wenn wir davon ausgehen, dass unserem Vorschlag gefolgt wird und die Oberstufe zum Schuljahr 2018/2019 ihren Betrieb aufnehmen wird, denke ich, dass ich Ihre Frage uneingeschränkt mit Ja beantworten kann.

(Gerhard Merz (SPD): Wenn es eine Frage gewesen wäre, hätten Sie sie beantworten können!)

Zusatzfrage, Frau Kollegin Barth.

Vielen Dank für die immerhin klare Auskunft.

Derzeit ist die Schulleiterstelle vakant. Ist dem Ministerium klar, dass an dieser Entscheidung auch die Ausschreibung der derzeit vakanten Schulleiterstelle hängt? Damit entscheidet sich auch, ob ein Schulleiter für eine normale Gesamtschule oder für eine Schule mit Oberstufe benötigt wird. Oder bleibt die Stelle jetzt so lange vakant, bis die Oberstufe eingerichtet wird?

Herr Kultusminister.

Frau Abg. Barth, Sie können davon ausgehen, dass wir das Schulleiterbesetzungsverfahren unter der Annahme weiterbetreiben werden, dass die IGS Stierstadt eine gymnasiale Oberstufe erhalten wird.