Protokoll der Sitzung vom 21.02.2017

Frau Abg. Barth, Sie können davon ausgehen, dass wir das Schulleiterbesetzungsverfahren unter der Annahme weiterbetreiben werden, dass die IGS Stierstadt eine gymnasiale Oberstufe erhalten wird.

Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Kollege Schaus mit Frage 728. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist mit einer rechtsverbindlichen Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung vom 12. Oktober 2011 unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014 und des Verwaltungsgerichtshofs Hessen zu rechnen?

Herr Sozialminister.

Herr Abgeordneter, die Änderungsverordnung wurde im „Gesetz- und Verordnungsblatt“ Nr. 19 am 9. Dezember 2016 veröffentlicht und ist einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schaus.

Herr Minister, warum sind in der Verordnung denn weiterhin sowohl die Getränkeindustrie als auch die Speiseeishersteller aufgeführt, obwohl das Gericht noch keine abschließende Entscheidung zur Sonntagsarbeit getroffen hat?

Herr Sozialminister Grüttner.

Weil das Gericht noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schaus.

Ich habe noch eine Frage, Herr Minister. Wie bewertet die Landesregierung denn die Sonntagsarbeit bei dem Fernsehund Onlineversandhändler QVC in Kassel, der behauptet, dass bei seinen geschäftlichen Aktivitäten ausschließlich das Rundfunkrecht anzuwenden sei?

Herr Staatsminister.

Diese Frage ist vom zuständigen Regierungspräsidium und der Landesanstalt für privaten Rundfunk geprüft worden. Es handelt sich an dieser Stelle um einen Rundfunkveranstalter, für den das einschlägige Medienrecht gilt.

Frage 729, Herr Abg. Franz.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist mit dem Baubeginn der dritten Fuldabrücke in Rotenburg zu rechnen?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Franz, zu einem eventuellen Baubeginn kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Wenn Sie gleich die nächste Frage stellen würden, könnte ich Ihnen etwas zum Planungsstand sagen.

(Dieter Franz (SPD): Ich habe aber noch eine Frage!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Franz.

Hat denn das Versprechen des Ministerpräsidenten vom 27. Mai 2012 zur dritten Fuldabrücke – „Ja, wir machen das“ – keinerlei Auswirkungen auf einen schnelleren Baubeginn?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass der Bau einer dritten Fuldabrücke in Rotenburg sehr stark mit dem Ausbau der B 83, der Umgehung, zusammenhängt. Sie wissen auch, dass dort im Sommer 2013 ein Bürgerentscheid stattgefunden hat und dass wir im Dezember 2016 einen Beschluss des Bundestages hatten, mit dem die Ortsumgehung erneut in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde.

Natürlich ist klar, dass das eine – der Bau einer Ortsumgehung – mit dem anderen, nämlich dem Bau einer Brücke, zusammenhängt; denn es muss ja auch eine Anbindung einer solchen Brücke geben.

Zusatzfrage, Herr Kollege Franz.

Meine Zusatzfrage leitet jetzt über zur Frage 730. Wie – –

Herr Kollege, Sie wissen, dass damit die Frage 729 beendet wäre. Ich wollte es nur gesagt haben. Wenn Frage 729 erledigt ist, können Sie mit Frage 730 beginnen.

Nein, noch zu Frage 729.

Okay, dann haben Sie das Wort. Bitte schön.

Bei der Bedarfsplanung für die dritte Fuldabrücke hat damals die Konversion eine Rolle gespielt. Ist in die erneuten Überlegungen auch die Absicht der Stadt Rotenburg eingeflossen, ein City-Outlet-Center einzurichten? Für dieses City-Outlet-Center werden gemäß der aktuellen Diskussion über 1.000 Parkplätze benötigt. Der Weg könnte durchaus über die dritte Fuldabrücke geführt werden. Das war ja immer ein Argument: Wir müssen erst einmal nachweisen, wie viel Verkehr sich dadurch letztendlich ergeben sollte.

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Zuallererst muss einmal festgestellt werden, dass die Alheimer Kaserne Ende des ersten Quartals 2016 freigezogen wurde. So heißt das. Gleichzeitig wurde dort nicht nur eine Außenstelle, sondern eine wirkliche Hessische Erstaufnahmeeinrichtung geschaffen. Diese Hessische Erstaufnahmeeinrichtung hat besondere Aufgaben. Sie hat unter anderem auch die Aufgabe – dazu wird der ehemalige Sanitätstrakt der Kaserne genutzt –, der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Flüchtlinge zu dienen, die natürlich, wenn sie dieser bedürfen, bevorzugt dorthin zugewiesen werden.

Die Restteilfläche, die für die Ansiedlung des Gewerbes vorgesehen ist, ist uns bekannt. Nach allem, was ich weiß, ist es noch nicht so weit, dass es sehr konkrete und wirklich definitiv feststehende Überlegungen hinsichtlich der Folgenutzung gibt.

Ich rufe die Frage 730 auf. Herr Kollege Franz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der aktuelle Planungsstand der dritten Fuldabrücke in Rotenburg, die Ministerpräsident Volker Bouffier öffentlich zugesagt hat?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, hinsichtlich des Baus der dritten Fuldabrücke als Verbindungsspange zwischen der Ortslage Rotenburg und der geplanten Bundesstraßen-Ortsumgehung Rotenburg-Lispenhausen an der B 83 werden in einem planerischen Fachbeitrag die bisher bekannten Fakten analysiert. Dazu gehören neben den Strukturdaten der Stadt Rotenburg für das Konversionsgebiet zur Abschätzung der verkehrlichen Wirkung auch die Auswirkungen einer Verbindungsspange auf die naturräumlichen Verhältnisse, also auf die Ökologie und den Hochwasserschutz.

Der planerische Fachbeitrag soll der Hessischen Landesregierung eine Entscheidungsgrundlage bezüglich der Kosten, der Baulastträgerschaft und der planerischen Genehmigungsfähigkeit der Verbindungsspange schaffen. Er befindet sich in der landesinternen Abstimmung.

Herr Kollege Franz stellt eine Zusatzfrage.

Wird bei den Parametern – Sie haben eben schon die verkehrliche Wirkung genannt – auch die neue Absicht der Stadt Rotenburg, die ich schon erwähnt habe, möglicherweise ein Outlet-Center in der Stadt zu installieren, Berücksichtigung finden? Denn das Gewerbegebiet allein in Ergänzung durch die Alheimer Kaserne wird sicherlich nicht ausreichen, um eine besondere verkehrliche Wirkung nachzuweisen.

Herr Minister Al-Wazir.

Ich hatte schon auf den Sachstand hingewiesen, was die Ortsumgehung Rotenburg-Lispenhausen angeht. Der Bundestag hat im Dezember 2016, also vor ziemlich genau zwei Monaten, die Bundesverkehrswege-Ausbaugesetze beschlossen. Damit wurde der Bau der Ortsumgehung Lispenhausen in den Vordringlichen Bedarf eingestuft.

Sie wissen, dass es im Jahr 2009 eine Linienplanung für die Umgehungsstraße gab. Der Bund hat dieser zugestimmt. Die Stadt Rotenburg hat dieser zugestimmt. Danach gab es einen Bürgerentscheid, der das im Prinzip bestätigt hat.

Als Nächstes müssen die Planungsschritte folgen. Das sind die vertiefte technische Planung, die landschaftspflegerische Begleitplanung usw. Das betrifft die Ortsumgehung.

Für den Fall, dass als nächster Schritt der Bau einer dritten Fuldabrücke in Angriff genommen würde, müsste man die Frage der verkehrlichen Wirkung, bzw. was dann angebunden wird, klären. Damit hängt natürlich auch die Baulastträgerschaft zusammen.

Herr Kollege Franz stellt eine Zusatzfrage.

Befindet sich das Ministerium in einem intensiven Meinungsaustausch mit der Stadt Rotenburg?

Herr Minister Al-Wazir.

Ich persönlich stehe nicht in einem intensiven Meinungsaustausch mit allen 426 Gemeinden in Hessen. Manchmal habe ich das Gefühl, es ist doch so.