Protokoll der Sitzung vom 21.02.2017

Ich persönlich stehe nicht in einem intensiven Meinungsaustausch mit allen 426 Gemeinden in Hessen. Manchmal habe ich das Gefühl, es ist doch so.

Ich glaube natürlich, dass es vor Ort immer wieder Debatten gibt. Ich bin mir sehr sicher, dass sich zumindest Hessen Mobil natürlich in einem Austausch mit den Verantwortlichen der Gemeinde befindet.

Ich bitte um Verständnis. Ich sage das nur nebenbei: Die Trägheit dieses Apparates ist größer als meine eigene.

(Heiterkeit – Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Es hat lange gedauert.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Wir überlegen noch! Einen Moment brauchen wir noch!)

Passen Sie auf, am Wochenende ist Karneval. Vielleicht kommt das wieder.

Jetzt hat Herr Kollege Warnecke das Wort.

Herr Staatsminister Al-Wazir, habe ich Ihre Ausführungen richtig verstanden, denen zufolge die fachplanerischen Obliegenheiten möglicherweise die feste Zusage des Ministerpräsidenten, dass es diese dritte Fuldabrücke geben wird, infrage stellen werden?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Herr Warnecke, das Problem besteht natürlich darin, dass wir uns genau betrachten müssen, welche Auswirkungen damit verbunden sind. Ich habe die Hochwasserfrage und anderes genannt.

Machbar ist alles. Es ist immer nur die Frage, wie die Umstände sind, die am Ende zeigen, wie groß der Aufwand sein wird.

Dann kommen wir jetzt zu Frage 731. Sie wurde von Herrn Kollegen Gremmels zurückgezogen, weil sie schon mit Frage 719 beantwortet wurde.

Ich rufe jetzt Frage 732 des Herrn Abg. Greilich auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird sie eine präventiv-polizeiliche Befugnisregelung vorlegen, die den Einsatz einer offenen elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) gegen Gefährder in Hessen ermöglicht, wie es beispielsweise die bayerische Staatsregierung für das Bayerische Polizeigesetz bereits getan hat?

Das geschah durch die Einbringung einer Kabinettsvorlage.

Herr Staatsminister Beuth.

Herr Abgeordneter, eine präventiv-polizeiliche Befugnisregel, die den Einsatz einer elektronischen Fußfessel gegen Gefährder ermöglichen soll, wird derzeit erarbeitet.

Herr Abg. Greilich stellt eine Zusatzfrage.

Meine Frage war, wann mit der Vorlage zu rechnen ist.

Herr Innenminister.

Herr Abgeordneter, das wird der Fall sein, wenn wir mit der Erarbeitung fertig sind.

Herr Greilich stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, wie lässt sich diese extrem ausweichende Nichtbeantwortung mit der Initiative der Landesregierung für mehr Respekt in Hessen vereinbaren, insbesondere auch gegenüber dem Parlament?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abgeordneter, für die Einführung einer solchen Befugnisregelung sind umfangreiche verfassungsrechtliche und sicherheitspolitische Fragen zu klären, auch hinsichtlich der Organisation. Insofern gilt an dieser Stelle genauso wie an anderer Stelle, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht.

Herr Dr. Wilken stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, können Sie denn hinsichtlich Ihrer Überlegungen sagen, inwieweit bei dieser geplanten Einschränkung der Freiheitsrechte, vulgo Freiheitsentzug, richterliche Entscheidungen berücksichtigt werden?

Herr Innenminister Beuth.

Sie dürfen davon ausgehen, dass bei der Erarbeitung selbstverständlich die Rechtsprechung berücksichtigt werden wird. Ich möchte so viel dazu sagen: Ich könnte mir vorstellen, dass bei dem Einsatz dieser Befugnisnormen eine richterliche Anordnung Voraussetzung sein wird. Ich bitte aber, das den weiteren Beratungen zu überlassen. Da sind wir noch nicht am Ende der Überlegungen angekommen.

Es folgt Frage 733 der Frau Abg. Geis.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Höhe werden Mittel des Landes für die Arbeit des Bundeselternrats zur Verfügung gestellt, nachdem mit Stephan W. ein Hesse den Vorsitz übernommen hat?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Geis, dem Landeselternbeirat wurde gestattet, einen höheren Beitrag als bisher für den Austausch mit anderen Landeselternvertretungen aufzuwenden. Einen konkreten Mehrbedarf hat der Landeselternbeirat noch nicht benannt. Die Summe ist daher nicht bezifferbar.

Frau Abg. Geis stellt eine Zusatzfrage.

Vielen Dank. – Herr Minister, ich habe das so verstanden, dass, wenn der Landeselternbeirat Zusatzbedarf anmeldet, er diesen für die Arbeit des Bundeselternrats auch bekommen kann.

Herr Minister Lorz.

Frau Abg. Geis, im Haushalt des Landes Hessen sind Zuschüsse für den Landeselternbeirat vorgesehen, die der Wahrnehmung seiner gesetzlich definierten Aufgabe dienen sollen. Mithilfe dieser Zuschüsse kann er einen Austausch mit anderen Landeselternvertretungen führen. Dafür ist der Bundeselternrat da.

Der LEB hat dafür schon bislang einen Mitgliedsbeitrag entrichtet. Wir erkennen an, dass die Aufwendungen für die Zeit des hessischen Vorsitzes des Bundeselternrates höher ausfallen können und demzufolge auch der Mitgliedsbeitrag höher ausfallen kann.

Noch eine Zusatzfrage, Frau Abg. Geis.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass der Landeselternbeirat für die Arbeit des Bundeselternrates keine zusätzlichen Mittel vom Land Hessen zur Verfügung gestellt bekommt?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Geis, zu den gesetzlich definierten Aufgaben des Landeselternbeirats gehört nicht die Wahrnehmung von Elterninteressen auf Bundesebene. Deswegen gibt es auch keine direkte Förderung des Bundeselternrats durch das Land Hessen.

Frage 734, Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Vereinbarung des Landes BadenWürttemberg mit den dortigen kommunalen Spitzenverbänden, wonach sich das Land mit einem jährlichen Zuschuss von einem Drittel der Kosten an der Finanzierung der Schulsozialarbeit beteiligt?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Merz, diese Vereinbarung ist ein schönes Beispiel dafür, dass das Engagement für eine sozialpädagogische Unterstützung der öffentlichen Schulen ein Markenzeichen schwarz-grüner bzw. in diesem Falle grün-schwarzer Landesregierungen ist. Dieses Engagement kann allerdings in unterschiedlicher Form erfolgen. Das Land Baden-Württemberg – insofern ist das nichts Neues – beteiligt sich bereits seit dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Dies wurde im Pakt für Familien mit Kindern vom 1. Dezember 2011 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden vereinbart.