In den aktuellen Grundsätzen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen wird unter der Ziffer 2 „Fachliche Grundlagen“ allerdings auch festgestellt, dass nach den §§ 13 und 79 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch die grundsätzliche Verantwortung für die Planung, Bereitstellung und Förderung der Schulsozialarbeit bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bleibt. Dass die baden-württembergische Landesregierung – unabhängig von der grundsätzlichen Verortung der Zuständigkeit – eine Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vornimmt, kann als landespolitische Schwerpunktsetzung interpretiert werden.
Diese landespolitische Schwerpunktsetzung nehmen wir in Hessen ebenfalls vor, aber nicht in Form einer solchen Mischfinanzierung – unter anderem wegen der Kritik des Hessischen Rechnungshofs. Wir haben vielmehr eine klare Finanzierungsstruktur etabliert, indem wir am 1. August 2014 mit der Richtlinie für unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (USF) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen allen hessischen allgemeinbildenden Schulen erstmals flächendeckend die Möglichkeit eingeräumt haben, die in der USF-Richtlinie dargestellten Landesaufgaben umzusetzen. Unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung stellt ein eigenständiges Angebot an Schulen dar mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler im Vor- und Nachmittagsbereich in ihrer allgemeinen schulischen Entwicklung zu begleiten, zu unterstützen, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und gegebenenfalls individuell zu fördern. Das bedeutet, dass USF die soziale Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch nicht ersetzen, sondern ergänzen und die entsprechenden Bereiche verzahnen soll.
Ich darf vielleicht noch etwas hinzufügen, was den Umfang der potenziellen USF-Mittel angeht: Wir reden hier von der Hälfte desjenigen, was wir über die Grundunter
richtsversorgung hinaus im Rahmen der durchschnittlich 105-prozentigen Lehrerzuweisung zur Verfügung stellen. Das ist ein Potenzial von knapp 1.000 Stellen. Dazu kommt die sozial indizierte Lehrerzuweisung als Sondertopf, die in der Endausbaustufe im nächsten Jahr 600 Stellen ausmachen wird. Das heißt, wir haben insgesamt 1.600 Stellen, die an den allgemeinbildenden Schulen potenziell für die sozialpädagogische Unterstützung zur Verfügung stehen. Das ist unabhängig davon, ob die Kommunen an dieser Stelle in eine entsprechende Mitfinanzierung eintreten. Ich glaube, dieses Angebot ist nach wie vor unschlagbar.
Herr Minister, Sie haben seinerzeit argumentiert, dass es Ihnen aufgrund der Zuständigkeit nach dem SGB VIII rechtlich verwehrt sei, in eine Finanzierung von Schulsozialarbeit hineinzugehen. Wie erklären Sie sich den Umstand, dass das Land Baden-Württemberg, das auf derselben rechtlichen Grundlage operiert, hier zu anderen Schlussfolgerungen kommt?
Herr Abg. Merz, wir haben einfach die Konsequenzen aus der Stellungnahme des Hessischen Rechnungshofs gezogen. Mir ist eine vergleichbare Stellungnahme des badenwürttembergischen Rechnungshofs nicht bekannt. Aber der Hessische Rechnungshof war jedenfalls der Ansicht, dass die Aufgabentrennung zwischen dem Land und den Trägern der örtlichen Jugendhilfe sauber vorgenommen werden müsste und dass deswegen eine solche Mischfinanzierung, wie wir sie – was Ihnen bekannt ist – in Nordhessen eine Zeit lang praktiziert haben, unter diesem Aspekt nicht in Ordnung ist. Wir wollten sichergehen – deswegen haben wir das andere Modell gewählt –, dass wir in Zukunft keiner Kritik des Hessischen Rechnungshofs mehr ausgesetzt sind.
Herr Minister, da Sie so erfreut über das Vorgehen der baden-württembergischen Landesregierung waren: Wären Sie bereit, mir zu bestätigen, dass es sich bei der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden, die von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid – letzterer SPD – unterzeichnet wurde, um ein schönes Beispiel für rot-grüne Bildungspolitik handelt?
Herr Abgeordneter, Ihre Frage bezog sich auf die Politik der aktuellen baden-württembergischen Landesregierung. Dazu habe ich in meiner Antwort Stellung genommen. Ich überlasse Ihnen gerne die weitere historische Aufarbeitung.
Wie beurteilt sie den Vorschlag, Menschen im Freiwilligendienst den Erwerb des Schülertickets zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Abg. Merz, das Schülerticket ist eine Antwort auf die Lebenswelt und das Mobilitätsverhalten junger Menschen. Mit dem hessenweiten Ticket wollen wir jungen Leuten ermöglichen, selbstständig und sicher unterwegs zu sein und dabei den ÖPNV als einfache und verlässliche Alternative zum eigenen Auto oder zum sogenannten Elterntaxi zu erfahren. Wir beurteilen daher den Vorschlag, Menschen im Freiwilligendienst den Erwerb des Schülertickets zu ermöglichen, positiv und haben dies mit den Verkehrsverbünden in Hessen bereits abgestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsräte des RMV und des NVV im März dieses Jahres und der anschließenden Tarifgenehmigung würden dann sowohl freiwillig Wehrdienstleistende als auch Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder an anderen vergleichbarer sozialen Diensten, z. B. dem Bundesfreiwilligendienst, zum Erwerb des Schülertickets berechtigt sein.
Frau Abgeordnete, Seniorenvertretungen sind in Kommunen und Landkreisen unterschiedlich organisiert: entweder als Seniorenbeirat oder als Seniorenbüro; zum Teil gibt es auch nur Seniorenbeauftragte. Um einen vollständigen Überblick über die Vertretungen in den Kommunen zu bekommen, ist unter Beteiligung der Landesseniorenvertretung und der Kommunalen Spitzenverbände ein entsprechender Fragebogen erarbeitet worden.
Da dieser Fragebogen, den Sie erarbeitet haben, zu 100 % mit einer Anfrage der SPD-Fraktion aus dem vergangenen Sommer identisch ist, würde ich gerne wissen, vor welchem Informationshintergrund damals diese Anfrage beantwortet wurde.
Frau Abgeordnete, vor dem Hintergrund der bei der Landesseniorenvertretung registrierten örtlichen Vertretungen.
Können Sie uns denn vielleicht Hoffnung machen, dass wir – wenn wir im Sommer noch einmal nachfragen – nächstes Mal eine ordentliche und gesicherte Antwort auf unseren Berichtsantrag bekommen, sodass wir dann von den Erkenntnissen profitieren können, die Sie jetzt aus der Abfrage gewinnen?
Frau Abgeordnete, die Landesregierung antwortet immer ordentlich. Wenn Ergebnisse vorliegen, werden diese selbstverständlich auch zur Verfügung gestellt.
Hat sie seit dem Jahr 2013 das in der Broschüre „Wohnen in Hessen – gemeinschaftlich und generationsübergreifend“ beschriebene Projekt von LebensAlter e. V. mit Landesmitteln gefördert?
Frau Abgeordnete, das Wohnprojekt des Vereins LebensAlter e. V. wurde aus Landesmitteln nicht gefördert.
Wurde denn das Einverständnis von LebensAlter e. V. zur Veröffentlichung in der Broschüre eingeholt?
Frau Abgeordnete, das kann ich Ihnen nicht sagen. In der Broschüre ist ein Wohnprojekt abgebildet. Dass für die Abbildung öffentlicher Gebäude das Einverständnis eingeholt werden muss, um sie entsprechend darstellen zu können, ist mir nicht bekannt. Ich gehe der Frage aber gerne nach und gebe Ihnen eine Antwort.
Das Projekt ist in der Broschüre beschrieben. – Meine Zusatzfrage ist, ob denn geplant ist, dass künftig dieses Projekt mit Landesmitteln gefördert wird.
Frau Abgeordnete, zur Förderung des Wohnungsbaus steht in Hessen eine Reihe von Förderprogrammen zur Verfügung. Insgesamt stellt die Landesregierung bis zum Jahr 2019 1 Milliarde € zur Wohnraumförderung bereit. För
derprogramme, die direkt auf die Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte ausgerichtet sind, stehen nicht zur Verfügung.
(Die Fragen 739, 740, 747 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fra- gen 738, 741 bis 746 und 748 bis 750 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)