Protokoll der Sitzung vom 21.02.2017

Ich gebe zu bedenken, dass das Biosphärenreservat Rhön im Übrigen weit überwiegend Kulturlandschaft ist. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen eines Nationalparks nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllt wären.

Keine Zusatzfragen.

Dann rufe ich Frage 717 auf. Herr Abg. Dietz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die im Rahmen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgenommene Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen und die Erleichterungen bei den Belegvorlagepflichten?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Dietz, Hessen war Mitglied der Arbeitsgruppe, die die Vorschläge zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erarbeitet hat. Sowohl die Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen als auch die Umwandlung der Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht wurden von Hessen im Gesetzgebungsverfahren mitgetragen.

Die Verlängerung der Abgabepflicht basiert dabei auf dem Versuch eines hessischen „Sonderweges“, den wir bereits seit 2009 praktiziert haben, in dem zumindest diejenigen Steuerpflichtigen, die durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin vertreten wurden, erst bis zum 28. Februar des nachfolgenden Jahres ihre Steuererklärung abgeben mussten. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht und diese Erfahrungen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Die darüber hinaus nun erfolgte Veränderung, dass Belege beim Finanzamt nicht mehr vorgelegt werden müssen, sondern nur noch zu Hause für stichprobenartige Nachprüfungen vorgehalten werden müssen, erleichtert, so denke ich, sowohl den Steuerpflichtigen als auch am Ende der Finanzverwaltung die Arbeit. Strich darunter: Wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen damit gemacht.

Frage 718, Frau Abg. Wallmann.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Schulden sind in die Darstellung der Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes zum Stichtag 30. September 2016 für das Land Hessen und die anderen Bundesländer eingeflossen?

Herr Finanzminister.

Frau Abg. Wallmann, die Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes unterscheidet einerseits Schulden beim nicht öffentlichen Bereich und Schulden beim öffentlichen Bereich. In die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, auf die Sie sich vermutlich beziehen, zum Stichtag 30.09. wurden die Schulden beim nicht öffentlichen Bereich, also die Schulden gegenüber dem Kapitalmarkt, verglichen. Für das Land Hessen stellt sich die Situation in den Vergleichsparametern wie folgt dar:

Im Vergleich zum 31.12.2015 – das war das Vergleichsdatum – waren am 30.09.2016 unsere fundierten Schulden, also solche, die auf Anleihen und Ähnlichem beruhen, am Kapitalmarkt um 400 Millionen € geringer. Es waren 42,6 Milliarden € Ende 2015 und 42,2 Milliarden € Ende September 2016.

Demgegenüber hat sich der Bestand an Kassenkrediten von 1,6 Milliarden € auf 4,3 Milliarden € zum genannten Stichtag erhöht. Fasst man also beides zusammen, sind die Gesamtvergleichszahlen 44,24 Milliarden € zu 46,5 Milliarden €.

Es ist bei stichtagsbezogenen unterjährigen Betrachtungen zum 30.09. immer so, dass natürlich Liquiditätsverläufe, insbesondere der Zufluss von Steuereinnahmen und demgegenüber der Abfluss von Ausgabepositionen, nicht immer sicher vorhergesehen werden können bzw. dann auch gelegentlich zu höheren Kassenkreditaufnahmen führen und führen müssen. Wir haben bei der gegenwärtigen Zinssituation im Moment sehr darauf zu achten, dass auf den Girokonten – so will ich es einmal untechnisch nennen – des Landes möglichst kein Guthaben entsteht, denn für dieses Guthaben müssten wir Negativzinsen zahlen, während wir umgekehrt, wenn wir Kassenkredite aufnehmen, für diese Kassenkredite Negativzinsen vereinnahmen.

Die relativ hohen Kassenkreditbestände des letzten Jahres haben, auf das ganze Jahr 2016 betrachtet, dazu geführt, dass wir aus den Kassenkrediten 11 Millionen € Negativzinsen vereinnahmt haben – eine für diejenigen, die lange Jahre Finanzpolitik machen, sicherlich ungewöhnliche Situation. Allerdings ist das im Moment den Kapitalmärkten geschuldet, dass wir mit kurzfristigen Kreditaufnahmen am Ende Geld verdienen können.

Herr Kollege Warnecke, Zusatzfrage.

Sehr geehrter Staatsminister Schäfer, wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich allein um eine Betrachtung im kameralen Bereich. Gibt es solche Betrachtungen auch für die Doppik, sprich: für unsere Bilanz?

Herr Finanzminister.

Herr Abg. Warnecke, auf der nationalen Ebene gibt es solche Vergleichsparameter bedauerlicherweise nicht, weil wir als Land Hessen die Einzigen sind, die mit solcher Konsequenz einen von Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschluss nach HGB machen. In Ansätzen vergleichbar ist das noch mit Hamburg, wo aber bestimmte Parameter aus den Testaten herausgenommen werden, weil dort gesonderte Festlegungen getroffen werden.

Aber ansonsten sind diese Dinge doppisch leider nicht vergleichbar. Wir beabsichtigen, den doppischen Abschluss für das Jahr 2016 wiederum für den Spätsommer dieses Jahres vorzulegen, sodass Sie das dann auch auf der doppischen Ebene zumindest für Hessen nachvollziehen können.

Frage 719, Herr Abg. Lenders. – Herr Kollege Rock in Vertretung.

Ich frage die Landesregierung:

Was sind die Gründe dafür, dass der Klimaschutzplan der Landesregierung nicht wie geplant im Dezember 2016 vom Kabinett beschlossen wurde?

Frau Staatsministerin Hinz.

Herr Abg. Rock, der Beteiligungsprozess zum Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 war aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit deutlich umfangreicher als im Vorfeld erwartet.

(Lachen des Abg. René Rock (FDP))

Wir hatten eine lange Auswertungsphase mit etwa 3.100 Kommentaren. Das bedurfte einer sorgfältigen und zeitaufwendigen Prüfung und Einarbeitung in das Werk. Dafür hat sich die Landesregierung die notwendige Zeit genommen.

Zusatzfrage, Kollege Gremmels.

Frau Ministerin, ist denn davon auszugehen, dass Sie den Klimaschutzplan vor Verkündigung dem Parlament vorstellen? Am 29. März soll dieser Klimaschutzplan der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dafür habe ich nämlich eine Einladung bekommen. Wir haben die Woche vorher eine Plenarsitzung, vom 21. bis 23.03. Ist es denn üblich, dass erst das Parlament informiert werden soll? Oder ma

chen Sie erst eine große Öffentlichkeitsveranstaltung, und wir werden hinterher unter „Ferner liefen“ informiert. Wie ist die Planung?

(René Rock (FDP): Gute Frage!)

Frau Ministerin Hinz.

Also, Herr Abg. Gremmels, wie Sie das von mir kennen, werde ich erst das Parlament informieren und dann die Öffentlichkeit.

(Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gut! – Zuruf des Ministers Stefan Grüttner)

Seid ihr fertig? – Okay, gut.

Frage 720, Herr Kollege Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Wie steht sie zu der Forderung, den geschlossenen Einheiten der hessischen Bereitschaftspolizei aufgrund der gestiegenen Belastungen eine feste monatliche Zulage, orientiert an der Zulage des Wechselschichtdienstes, zu gewähren?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abgeordneter, der Landesregierung liegen Anträge zur Schaffung einer Erschwerniszulage in festen Monatsbeträgen für die geschlossenen Einheiten der hessischen Bereitschaftspolizei in der Tat vor. Die flexible Einsatzfähigkeit der Bereitschaftspolizei und die professionelle Arbeitsleistung für die innere Sicherheit in Hessen, die sich im Übrigen auch bei den anderen Organisationseinheiten der hessischen Polizei wiederfinden, sind hoch anerkennenswert.

Die vorliegenden Anträge werden daher im Rahmen der nächsten Evaluation der Erschwerniszulagenverordnung für Hessen rechtlich und fachlich, aber auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage entsprechend geprüft.

Dann kommen wir zu der Frage 721. Für Frau Dr. Sommer: Herr Eckert. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Für welche von ihr als sinnvoll erachteten Projekte hat sie Empfehlungsschreiben zur Berücksichtigung an den Investitionsfonds verfasst?

(Zurufe: Innovationsfonds!)

Ja, es heißt Innovationsfonds. – In dem Augenblick ist Herr Minister Grüttner zuständig. Bitte.

Es heißt in der Tat Innovationsfonds. – Die Hessische Landesregierung hat in dieser Staffel – es sind ja unterschiedliche Staffeln des Innovationsfonds, auf die sich diese Frage bezieht – insgesamt zwei Projektanträge durch Empfehlungsschreiben unterstützt. Dies waren der Projektantrag „Integrierte telemedizinisch unterstützte Patientenversorgung Hessen“ der Krankenhaus Nordwest GmbH als Konsortialführung und der Projektantrag „Jugend im Risiko. Innovative Gesundheitsförderung im Übergangssystem“ mit der Universität Gießen als Konsortialführer.

Zusatzfrage, Herr Kollege Eckert.