Protokoll der Sitzung vom 22.02.2017

Kollege Bellino, zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Dorn hat dargelegt, um was es uns als antragstellende Fraktionen bei dem Thema WIR geht: um das Thema Integration, welches schwerpunktmäßig im Ministerium für Soziales angesiedelt ist, während das, was die LINKEN jetzt hier eingereicht haben, ein Thema der Innenpolitik ist, wenn es darum geht, Wohnsitzauflagen zu diskutieren und sich darüber zu unterhalten, was dort angemessen oder nicht angemessen ist. Das Thema ist so bedeutsam, dass wir es als eigenen Tagesordnungspunkt sehen. Wir können gern darüber diskutieren. Wir sind auch sprachfähig und dazu bereit, aber nicht an dieser Stelle.

(Zuruf der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Kolleginnen und Kollegen, ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen, den Tagesordnungspunkt 56 gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 23 aufzurufen. Wer dem zustimmt, bitte das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE – und die Abg. Öztürk. Ich bitte um Entschuldigung. Wer ist dagegen? – Noch einmal bitte. – Das sind die restlichen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 27 auf:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schuldenbremse wirkt, Land tilgt erstmals seit 1969 Schulden – Hessen bleibt auf seinem Kurs einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik – Drucks.

19/4534 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 15:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Schulden abbauen, Bürger entlasten und in Zukunft investieren – Haushaltspolitik an die Realitäten anpassen – Drucks. 19/4509 –

und Tagesordnungspunkt 22:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Forderung eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2017 – Drucks. 19/4529 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten, und als Erster spricht Kollege Arnold für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben unseren gemeinsamen Antrag sehr bewusst mit folgendem Satz begonnen:

Eine generationengerechte und nachhaltige Finanzwirtschaft ist das Fundament jeder Politik. Sie sichert unseren Kindern und Enkeln eigene Gestaltungsmöglichkeiten für die Herausforderungen ihrer Zeit.

Das ist unsere Prämisse für eine erfolgreiche Haushaltspolitik.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist auch das Ziel der Schuldenbremse, und das haben wir 2016 deutlich vorzeitig und überzeugend erreicht.

Im März 2011 haben sich bei der Volksabstimmung 70 % der hessischen Bürgerinnen und Bürger für die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Hessische Verfassung ausgesprochen. Grund war, dass seit 1970 jedes Jahr heftige Defizite im hessischen Landeshaushalt festzustellen waren. Es wurde in jedem Jahr mehr ausgegeben als eingenommen. Dazu haben natürlich auch das Ungleichgewicht im Länderfinanzausgleich und mehrere andere Gründe beigetragen.

Aber es ist festzustellen – die hessische Bilanz zeigt deutlich diese Zahlen –, dass der Schuldenberg des Landes nun auf mehr als 40 Milliarden € angewachsen ist und auch eine hohe Belastung durch die Pensionsverpflichtungen festzustellen ist, sodass wir insgesamt erhebliche Hypotheken haben, die auch unsere Kinder und Enkelkinder belasten werden. Die hessischen Bürgerinnen und Bürger wollen weg von der ewigen Neuverschuldung, und wir alle wollen eine deutliche Abkehr von ständig wachsenden Schuldenbergen. Das ist ein klares Ziel unserer Haushaltspolitik.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Marius Weiß (SPD))

Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse setzt klare Prämissen. Spätestens ab 2020 muss das Land den Haushalt grundsätzlich strukturell ausgeglichen haben. Ziel der Haushaltskonsolidierung der Koalition von SchwarzGrün ist die feste Absicht, spätestens ab 2019 nicht nur jedes Jahr auszugleichen, sondern auch in jenem Jahr jährliche Tilgungen der über die Jahrzehnte aufgelaufenen Altschulden zu beginnen.

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ab 2013 diesen Verfassungsauftrag konsequent und erfolgreich aufgenommen und in den zurückliegenden drei Jahren höchst erfolgreich umgesetzt.

Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst ganz bewusst an dieser Stelle allen danken, die diesen Konsolidierungsprozess unterstützt haben. Dieser Dank gilt vor allem auch den Landesbediensteten, die in der Vergangenheit wichtige Konsolidierungsmaßnahmen mitgetragen haben und die auch mit unpopulären Schritten wie beispielsweise der Deckelung der Beamtenbesoldung ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir diese Konsolidierung erfolgreich umsetzen können.

Meine Damen und Herren, diese gemeinsamen Anstrengungen haben dazu geführt, dass wir beim vorläufigen Haushaltsabschluss im Haushaltsvollzug 2016 hervorragende Erfolge nennen können:

Erstens. Wir verzichten 2016 vollständig auf eine Nettoneuverschuldung.

Zweitens. Damit wurde erstmals seit 1969 wieder eine schwarze Null im Haushaltsvollzug erreicht – eine bedeutende Leistung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens. Erstmals seit 47 Jahren wurden wieder Altschulden getilgt. 200 Millionen € wurden zur Reduzierung des Schuldenbergs eingesetzt – auch eine hervorragende Leistung.

Viertens. Die restlichen Mittel wurden verantwortungsvoll zur Stärkung der Rücklagenbildung verwendet, übrigens größtenteils zweckgebunden in der Konjunkturrücklage bzw. der sogenannten Weimar-Rücklage, um für die Zukunft vorzusorgen und damit unnötige Schulden in der Zukunft zu vermeiden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine zeitgemäße Haushaltspolitik: sparsame Haushaltsführung, umsichtige Rücklagenbildung und eine entschlossene Investitionspolitik. Das ist das Markenzeichen einer schwarz-grünen Haushaltsgestaltung.

(Norbert Schmitt (SPD): Ach du lieber Gott! Investitionspolitik?)

Das haben wir 2016 gezeigt, und das werden wir 2017 f. entsprechend durchführen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ganz anders die Vorgehensweise, wie sie in den begleitenden Anträgen von FDP und SPD zum Ausdruck kommt. Beide Fraktionen, FDP und SPD, wollen offensichtlich, sobald die Steuerquellen wieder etwas mehr sprudeln, die Schleusen öffnen und das Geld mit vollen Händen ausgeben. Diese Politik der leichten Hand werden wir nicht mitmachen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn es muss allen klar sein: Trotz der genannten überragenden Erfolge müssen wir die Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen, gerade weil die hohen Steuereinnahmen 2016 deutliche Einmaleffekte enthalten, die sich nicht jährlich wiederholen werden.

(Gerhard Merz (SPD): Ach nein?)

Sollten sich 2017 tatsächlich Steuermehreinnahmen ergeben, werden diese konsequent zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme verwendet. Sie haben es gerade bestätigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Nachtragshaushalt braucht es dafür nicht, da wir am Anfang des Jahres stehen und nicht wissen, wie sich das Jahr 2017 bis zum Ende entwickeln wird. Die von der SPD genannten Änderungen sind sicherlich auch anders, durch Gesetzesänderungen in diesem Jahr, zu verwirklichen.

Ein sehr wichtiger Bereich, den ich zum Schluss ansprechen möchte, ist die finanzielle Situation der Kommunen. Am Montag haben Finanzminister Schäfer und Herr Milde von der WIBank eine Pressekonferenz durchgeführt zu einer beeindruckenden Bilanz des Kommunalinvestitionsprogramms KIP I. Dieses Programm mit einem Volumen von mehr als 1 Milliarde € führt Mittel des Landes und des Bundes mit einem eigenen Anteil der Kommunen zusammen, derzeitig in dieser Zwischenbilanz über 2.200 Maß

nahmen mit einem Investitionsvolumen von schon jetzt rund 615 Millionen €. Antragsschluss war das Jahresende 2016, und Finanzminister Dr. Schäfer rechnet mit rund 3.000 Vorhaben – ein bedeutendes Investitionsprogramm.

Ich nutze an dieser Stelle die Gelegenheit, Ihnen, lieber Herr Dr. Schäfer, lieber Thomas, noch einmal herzliche Glückwünsche zum Geburtstag zu übermitteln.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Ich sage das ganz bewusst; denn nun steht das Kommunalinvestitionsprogramm II ins Haus, das wiederum die Kreativität unseres Finanzministers herausfordern wird. Dazu hat der Bundesrat bereits am letzten Freitag Beschlüsse gefasst. Der Bundestag wird in Kürze weitere Beschlüsse zur Änderung der entsprechenden Gesetze beschließen müssen. Aber klar ist, dass wir für Bildungsinvestitionen in den Ländern, für Investitionen im Bildungsbereich für finanzschwache Kommunen etwa 3,3 Milliarden € zu erwarten haben. Das sind rund 320 Millionen € für Hessen.

Herr Finanzminister, ich kann mir gut vorstellen, dass auch beim KIP II nicht nur ein Eigenanteil der Kommunen vorgesehen wird, sondern dass durchaus auch durch ein landeseigenes Darlehensprogramm eine Aufstockung gemacht wird, um auch den nicht finanzschwachen, nicht antragsberechtigten Schulträgern in Hessen einen Förderbetrag zukommen zu lassen.

Meine Damen und Herren, das zusammen wird in Kürze durch entsprechende Gesetzesänderungen einen nennenswerten Investitionsschub für den Bildungsbereich in Hessen in der Größenordnung eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags möglich machen. Das ist eine gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für die Lehrer in Hessen, für gute Investitionen im Bildungsbereich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es bleibt sicherlich eine Daueraufgabe, die öffentlichen Haushalte Jahr für Jahr generationengerecht und nachhaltig auszugestalten. Das war und ist der Zweck der Schuldenbremse. Das ist unser Ziel in Hessen. Aber es ist auch das Markenzeichen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. So werden wir die nächsten Jahre erfolgreich den Haushalt gestalten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Hahn für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt acht Jahre und knapp einen Monat her, da trafen sich die Verhandlungsgruppen der CDU und der FDP im Kloster Eberbach. Der damalige CDU-Landesvorsitzende und Ministerpräsident Roland Koch bat den künftigen FDPKoalitionspartner, doch bitte das fortzusetzen, was in der Zeit der Regierung der Union beschlossen wurde, nämlich