Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! An Pfingstsonntag ist der aus dem Klinikum Nord entwichene Patient Peter H. von der Polizei festgenommen worden. Peter H. soll am Freitag von einem Hofgang nicht in die geschlossene Abteilung zurückgekehrt sein. Bei der Fahndung wurde bekannt, daß es sich bei dem Gesuchten um einen extrem gewalttätigen und als gefährlich eingestuften Patienten des Klinikums Nord handeln soll. Die Senatoren Roth und Scholz sollen während der Fahndung laufend informiert worden sein.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Hesse! Bei dem Patienten handelt es sich um einen Patienten in der Allgemeinpsychiatrie, der am 28. Mai zugewiesen worden ist. Nach der in den Folgetagen durchgeführten Behandlung und einem längeren therapeutischen Gespräch am 1. Juni wurde ihm in Begleitung seiner Ehefrau im Klinikgelände ein Freigang gestattet. Entgegen den getroffenen Absprachen sind beide dann in die gemeinsame Wohnung zurückgefahren. Der Patient wurde am Vormittag des 3. Juni von der Polizei wieder in das Klinikum Nord zurückgebracht.
Zur zweiten Frage: Das Mobile Einsatzkommando unterstützt andere Dienststellen auf Anforderung bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität und der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch qualifizierte Observationen, Fahndungen und Zugriffsmaßnahmen. Im vorliegenden Fall war eine solche, über das normale Maß polizeilicher Arbeit hinausgehende, schwerwiegende Gefährdungssituation bei Ingewahrsamnahme weder zu erwarten noch traf sie ein. Eine Einbindung des MEK war deshalb nicht erforderlich.
Frau Präsidentin, Frau Senatorin! Wie konnte denn der neue kommissarische Leiter des Klinikums Nord, Herr Lutz Hoffmann, davon ausgehen, daß Peter H. nach diesen genehmigten zwei Stunden Freigang wieder zurückkehren würde, wenn er doch wußte, daß Peter H. zu einer Familienfeier nach Dänemark wollte?
Ich kann nicht bestätigen, ob der Klinikdirektor das wußte. Insofern kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.
Frau Präsidentin, Frau Senatorin! Ich möchte noch einmal zu Peter H. fragen: Ist dem Senat bekannt, wie viele weitere Fälle es in den letzten
sechs Monaten gab, bei denen Personen, die in der Psychiatrie behandelt wurden, vom Freigang oder aus dem Urlaub nicht zurückgekehrt sind?
Zweite Frage: Hat dieser erneute Fall des Entweichens personelle Konsequenzen im Klinikum Nord mit sich gebracht?
Zur zweiten Frage: Es handelt sich bei diesem Patienten um einen Patienten in der Allgemeinpsychiatrie, und von daher sind ganz andere Regelungen notwendig und auch von seiten der Klinikleitung zu treffen als beim Maßregelvollzug. Es sind auch keine personellen Konsequenzen gezogen worden.
Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal auf den Zugriff unter Verzicht des Einsatzes des MEK zurückkommen. Ist es richtig, daß Peter H. als sehr gefährlich eingestuft wurde und daher auch die Beamten, die beim G-Move für allgemeine, Alkohol- und Drogenkontrollen eingesetzt wurden, vor Peter H. gewarnt wurden?
Es ist, bezogen auf den Patienten, eine Einschätzung vorgenommen worden. Die Einschätzung war aber so, daß dieser Patient aufgrund der therapeutischen Maßnahmen von seiten des Klinikums in der Lage war, einen Freigang gemeinsam mit seiner Frau zu machen.
In bezug auf die Gefährlichkeit wurde dies für die Fahndung so dargestellt, aber es wurde von seiten der Polizei nicht die Notwendigkeit erachtet, das MEK einzuschalten.
Eine weitere Frage in bezug auf die Gefährlichkeit. Ist es nicht vielmehr so, daß sich die beteiligten Polizeibeamten mit dieser Situation überfordert gefühlt haben und man zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze der Frau und der Kinder das MEK hätte einsetzen müssen?
Nachdem der Patient diesen Freigang bekommen hat, war es aus Sicht des Klinikums nicht so. Aber bezogen auf die Frage der polizeilichen Maßnahmen hielt die Polizei einen Einsatz des MEK nicht für erforderlich.
Frau Senatorin, hat es denn während der Flucht des Patienten einen Krisenstab im Polizeipräsidium gegeben? Wenn ja, wer war daran beteiligt?
Eine zweite Frage. Ist es richtig, daß Sie und Ihr Kollege Scholz sich direkt über die Festnahme des Patienten informieren ließen? Wenn ja, ist dieses Verfahren so üblich?
Aufgrund der außerordentlichen Situation in dieser Zeit wurden sowohl Senator Scholz als auch ich darüber informiert, daß der Patient wieder im Klinikum Nord sei.
Frau Senatorin, warum wurde die Öffentlichkeit erneut nur durch die Presse informiert und nicht durch die Klinikleitung oder durch die zuständige Behörde?
Zweitens: Gedenkt der Senat, die Öffentlichkeit in Zukunft rechtzeitig über nicht genehmigte Entweichungen aus der Psychiatrie des Klinikums Nord zu informieren,
Der zuständige Landesbetrieb Krankenhäuser hat die Presse informiert. Andere Verfahren sind nicht vorgesehen.