Der Widerspruch des Vereins wurde am 10. April 2001 vom Arbeitsamt zurückgewiesen. Die Rückforderungssumme wurde aber auf 31559 DM reduziert. Am 21. Mai 2001 teilte das Arbeitsamt der BAGS mit, daß der Verein die Rückforderungen beglichen habe und der Bescheid damit bestandskräftig sei. Die BAGS forderte daraufhin mit Bescheid vom 6. Juni 2001 insgesamt 10 519,67 DM an Komplementärfinanzierungsmittel für die vom Arbeitsamt grundfinanzierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zurück.
Am 7. Juni 2001 berichtete die Presse über einen „BistroDienst“, der vom Verein aus Mitteln der BAGS und des Arbeitsamtes betrieben worden sei. Die BAGS bat den Verein noch am gleichen Tag um Stellungnahme dazu, ob ein Partyservice betrieben worden sei und wie die Einnahmen hieraus verbucht worden seien. Am 8. Juni 2001 wurde im „Hamburger Abendblatt“ ein Bestellzettel für den Partyservice in Kopie abgebildet. Die BAGS entsandte daraufhin noch am gleichen Tag vier Behördenmitarbeiter, die den Verein baten, ihnen alle Akten zu geben, die mit dem von der Behörde finanzierten Projekt zusammenhängen. Der Verein übergab diese Akten anstandslos, und gleichzeitig wurde auch die Staatsanwaltschaft informiert. Sie bat darum, ihr die Akten auszuhändigen. Auch dies geschah. Nebenbei gesagt: Die Staatsanwaltschaft hat auch beim Arbeitsamt die Akten angefordert. Die Staatsanwaltschaft bat dann die BAGS am 8. Juni um Überlassung der Akten. Bei den vom Verein übergebenen Akten befand sich auch ein Ordner, in dem sich diverse Bestellzettel mit Einnahmebelegen über Brötchenplatten befanden, die ersichtlich nicht mit dem Zuwendungszweck im Zusammenhang standen. Diese Einnahmen waren der Behörde weder bei der Antragstellung noch bei den jährlichen Projektschlußabrechnungen mitgeteilt worden. Die BAGS teilte dem Verein am 12. Juni 2001 mit, daß sie erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Sinne der Verwaltungsvorschriften nach den Paragraphen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung habe. Die Behörde beabsichtige daher, die Förderung des Vereins einzustellen, da zum einen Brötchenplatten zuwendungszweckwidrig für nicht Arbeitslose hergerichtet worden seien und zum zweiten hierfür Einnahmen erzielt worden seien, die bei der Förderung nicht angegeben worden sind.
Die BAGS bat den Verein in diesem Zusammenhang unter anderem auch um Stellungnahme zu den Fragen, ob ABMKräfte rechtswidrig in einer Einrichtung in Bad Bevensen eingesetzt worden seien. Der Verein äußerte sich in einer Stellungnahme am 13. Juni erstmals umfassend zu den Vorwürfen. Diese Stellungnahme bekräftigt die Zweifel der BAGS an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in vollem Umfang und gibt Anlaß zu weiteren Prüfungen. Unabhängig hiervon prüft die Behörde die bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten weiter, um Umfang und Höhe für Rückforderungsansprüche zu ermitteln. Das Arbeitsamt und die BAGS stellen sicher, daß alle Zielgruppenbeschäftigten in andere Projekte übernommen werden. Erste Gespräche zwischen dem Arbeitsamt und der Behörde mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben bereits heute begonnen. Soweit der Sachstand.
Frau Senatorin, kann man das so verstehen, daß die Äußerungen, die mittlerweile von dem Verein getätigt worden sind, daß die Vorgänge der BAGS bekannt gewesen seien – wenn ich das richtig verstanden
habe, haben Sie gerade auf einen Ordner mit bestimmten Belegen hingewiesen – und es selbstverständlich die Pflicht des Vereins gewesen wäre, daß diese Einnahmen nicht als Spenden, sondern als mit dem Zuwendungszweck zusammenhängende Einnahmen hätten ausgewiesen werden müssen gegenüber der BAGS?
Ich habe noch eine zweite Frage zu dem Komplex. Sie haben gesagt, Sie hätten auch nach dem Einsatz von Kräften in Bad Bevensen gefragt und von der ersten Stellungnahme des Vereins gesprochen. Wie hat er sich dazu geäußert, oder welche Erkenntnisse liegen Ihnen dazu vor?
Dazu ist von seiten des Vereins erklärt worden, daß weiter geprüft wird. Deshalb werden wir hier noch weiter prüfen müssen, also das ist noch offen.
Frau Präsidentin, Frau Senatorin! Warum hat die Senatorin auf Nachfrage in Sachen ABM-Kräfte beim Verein zur Betreuung von Arbeitslosen als Datum der Erstinformation den November 1999 genannt, obwohl die BAGS seit Anfang 1998 über Unregelmäßigkeiten Bescheid wußte?
Eine zweite Frage. Warum sind in der personellen Spitze des Vereins zur Betreuung von Arbeitslosen keine Konsequenzen aus dem Skandal angedacht?
Zur ersten Frage. Es handelt sich um eine Kleine Anfrage, die sich auf die ABM-Kräfte bezog. Anfang März – das habe ich sehr umfänglich dargestellt – haben wir bereits Hinweise gehabt, die sich aber nicht auf den Einsatz von ABM-Kräften bezogen, sondern auf Portoleistungen. Es wurde von seiten des Trägers klargestellt, daß die Maßnahmen in der Freizeit gemacht worden sind. Bezogen auf den November habe ich alles gesagt.
Wann hat die Senatorin in der BAGS jeweils das erste Mal von welchen vermuteten Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von ABM-Kräften im Verein zur Betreuung von Arbeitslosen gehört?
Im Zusammenhang mit den Unregelmäßigkeiten in bezug auf ABM-Kräfte wurden mir im April 2000 Informationen zugänglich. Ich habe dabei erklärt, daß diese Frage ohne Ansehen der Person aufgeklärt werden müsse, und zwar möglichst schnell.
Nach Aussage der Senatorin auf der NDR-Hamburg-Welle am 13. Juni 2001 soll es vom Verein eine Erklärung geben, wonach dieser keine Einnahmen gemacht habe. Wer hat diese Erklärung wann für den Verein abgegeben?
Durch den Tatbestand, daß bezogen auf die Verwendungsnachweise keine Einnahmen angegeben worden sind.
Ist der Senat bereit, die anonym eingegangenen Hinweise auf die nicht förderungswürdige Beschäftigung von ABM-Kräften der Bürgerschaft in Kopie zur Verfügung zu stellen?
Diese Frage kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten, denn wir befinden uns in den Ermittlungen. Inwieweit wir der Bürgerschaft Daten zur Verfügung stellen, das muß geprüft werden.
Frau Senatorin! Das Arbeitslosenzentrum im DGBHaus ist eine Stelle in Hamburg, die – für uns alle ersichtlich – sehr wichtig und wo genauso eine weitere Beratung notwendig ist. Kann sich die Senatorin vorstellen, daß dieser Verein weiterhin existiert und vielleicht nur die Geschäftsführung ausgewechselt wird?
Können Sie sich dann vorstellen, daß die Arbeitslosenberatung weiterhin an diesem Standort erhalten bleibt?
Frau Senatorin, können Sie mir den Widerspruch erklären, der sich daraus ergibt, daß in den Medien berichtet wird, daß in den jährlichen Jahreseinkommensübersichten des Vereins unter Position – die Nummer habe ich vergessen – 35.3 oder so ähnlich die Einnahmen aus dem Bistro, Brötchen- oder Lachsbrötchen-Service aufgeführt waren, Sie
aber eben gesagt haben, daß die BAGS das erste Mal, als Sie im Juni die Ordner abgeholt haben, dort die Bestellzettel gefunden haben? Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
Ich beziehe mich auf vorhandene Zuwendungsbescheide und in der Verbindung auch um vorhandene Zuwendungsnachweisprüfungen. Dort ist festzustellen, daß es in diesem Zusammenhang keine Einnahmen gegeben hat. Über die Frage der Presse äußere ich mich nicht.