Protokoll der Sitzung vom 12.07.2001

Insofern ergibt sich daraus ein erhebliches finanzielles Risiko, das der HSV bei der Realisierung dieses Stadions eingegangen ist. Man muß durchaus Risiken und Chancen abwägen.

Herr Müller.

Sind dem Senat Kommunen oder Länder bekannt, die bereits von Namensrechten im Zusammenhang mit anderen Stadien profitiert haben?

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Oberhausen, Köln!)

Herr Staatsrat.

Diese Frage ist ohne einen Zeitbezug nicht eindeutig beantwortbar. Zum Zeitpunkt der Verhandlungen über das Volksparkstadion – ich erinnere noch daran – war die Frage der Namensrechte nicht in dem Umfang brisant und auch ökonomisch interessant, wie es zum heutigen Zeitpunkt der Fall ist. Zum heutigen Zeitpunkt wissen wir sehr wohl um den Wert von Namensrechten. Das haben auch die Erörterungen im Zusammenhang mit der Arena gezeigt.

Herr Dose.

Wenn überlegt wird, ob man bei Hinweisschildern Werbung für eine Firma vermeiden sollte, wäre es dann nicht ein Ausweg, die Formulierung zu wählen: Stadion im Volkspark?

Herr Abgeordneter, vielen Dank. Wir werden alle Hinweise dankbar aufnehmen und in die Betrachtung einbeziehen.

Gibt es weitere Fragen? – Nächster Fragesteller ist Herr Lüdemann.

Frau Präsidentin! In der letzten Woche war in der Hamburger Presse zu lesen, daß eine Waffe in der Zelle eines Schwerverbrechers sichergestellt wurde. Nach Aussage der Justizsprecherin Keyenburg wurde die Waffe jedoch zwischen Mauer und Sicherheitszaun auf der Seite des Freizeithofes entdeckt. Ich frage den Senat, warum es möglich ist, daß Rauschgift und Waffen unentdeckt in die in Hamburg bekanntlich gefährlichste Anstalt eingeschmuggelt werden und bis in die Zellen gelangen können.

Herr Staatsrat Strenge.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lüdemann! Wenn Sie Waffen im Plural verwenden, klingt es so, als sei es gang und gäbe, daß

Schußwaffen in die Justizvollzugsanstalten gelangen. Das ist indes nicht so. Der letzte Vorfall liegt Jahre zurück.

Dies vorausgeschickt will ich aber sagen, daß es sehr viele Kanäle gibt, wie Rauschmittel oder andere nicht zugelassene Gegenstände in die Anstalten kommen können. Als einen Weg gibt es die Möglichkeit der Mauerüberwürfe. In einer innerstädtischen Justizvollzugsanstalt mit umgebender Wohnbebauung – zum Teil Geschossigkeit – ist das immer ein Gefahrenpunkt. Wir kommen ja aber noch zur Antwort 2, was man dagegen machen kann.

Andere Wege sind natürlich die Besucher der Gefangenen. Wir haben in den drei Fuhlsbüttler Anstalten um die 1000 Insassen. Dieses verursacht an Wochenenden und auch an Werktagen einen lebhaften Besuchsverkehr. Bei aller Kontrolle ist es natürlich möglich, daß am und im Körper solche verbotenen Gegenstände eingebracht werden können. Bitte bedenken Sie, daß wir auch einen sehr starken Wirtschaftsverkehr haben, nicht nur in unsere Betriebe, sondern auch, was das Thema der Versorgung angeht. Auch das sind latente Quellen, die aber immer unter Kontrolle sind.

Daher lautet die Antwort auf Ihre Frage, welche Wege man nutzen kann, um verbotene Gegenstände in Justizvollzugsanstalten zu bringen: Die Wege, die man nutzen kann, um verbotene Gegenstände in Justizvollzugsanstalten zu bringen, sind vielfältig, aber die Antworten unserer Kontrollen sind es auch.

Herr Lüdemann.

Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, damit sich zukünftig solche Vorfälle nicht wiederholen können?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Die Wiederholungsgefahr kann man nie hundertprozentig ausschließen, aber es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die wir – ich nenne es einmal so – in einem Bausteinkonzept, ohnehin unserer täglichen Praxis entsprechend, an einer Stelle aber noch zusätzlich in Gang bringen wollen. Dazu gehören Metallsuchrahmen bei der Einlaßkontrolle. Ferner gehört dazu vor allem in den Gemeinschaftszellen, aber auch in den Einzelzellen, die Limitierung des Besitzes; die Gefangenen dürfen an sich einen Teil persönlicher Habe mitnehmen. Das ist aber immer ein Gefahrenpunkt für verbotene Gegenstände oder Verstecke. Dazu gehört natürlich eine verstärkte Überprüfung von Besuchern. Bezüglich der Mauerüberwürfe werden wir schließlich ganz konkret an zwei Stellen den inneren Sicherungszaun in der Anstalt II versetzen, so daß diese Dinge schwieriger werden, sowie die Zugänglichkeit zum Zaun von außen an mehreren Stellen – die ich aber begreiflicherweise in der Öffentlichkeit nicht nennen werde – weiter erschweren.

Frau Koop.

Herr Staatsrat, die Waffe wurde auch im Videoband gesehen. Warum werden diese Bänder der Videoüberwachung erst mit Zeitverzögerung untersucht? Wenn das nicht der Fall ist, warum wurde die Waffe dann nicht direkt am Sicherheitszaun sichergestellt, wenn man es doch auf dem Videoband sehen konnte.

(Staatsrat Dr. Heinz Giszas)

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Koop! Sie gehen von einer Lesart, genauer gesagt von einer zweiten Lesart aus, die in der Tagespresse zu lesen war. Sie entspricht aber nicht den tatsächlichen Abläufen. Sicherheitsgründe veranlassen mich aber, in der Öffentlichkeit insoweit nicht weiter ins Detail zu gehen. Gehen Sie nicht davon aus, daß auf einem Videoband sehend eine Waffe zwischen der Mauer und dem Distanzzaun entdeckt worden ist und daß es dann noch eine Weile gedauert hat, bis man einen Zugriff getätigt hat. So war der Ablauf nicht.

Herr Hesse.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Ist es richtig, daß im Zuge der Durchsuchungen in Santa Fu auch Personal aus anderen Vollzugsanstalten abgezogen wurde?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Hesse! Bis auf den Begriff „abgezogen“ kann ich Ihre Wahrnehmung bestätigen. Die Kollegen aus anderen Justizvollzugsanstalten haben sich schnell und bereitwillig darangemacht, in der Tat in einer besonderen Aktion das Haus von unten nach oben auf den Kopf zu stellen. Das bedeutete aber nicht ein Abziehen, wie ich es Ihrer Tendenz entnommen habe.

Herr Hesse.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Ist es deshalb woanders zu personellen Engpässen gekommen und zu eingeschränkten Möglichkeiten für die Insassen anderer Vollzugsanstalten?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Hesse! Dazu ist es kurzzeitig durchaus gekommen. Sie müssen sich aber die Abläufe so vorstellen, daß wir als oberste Priorität auch in den anderen Justizvollzugsanstalten immer die ausreichende Sicherheit und Bewachung garantiert haben. Natürlich ist unsere Revisionsgruppe, die für alle Anstalten tätig ist, auch hier eingesetzt worden; sie hat dann anderswo auch keine Löcher gerissen.

Herr Lüdemann.

Frau Präsidentin! Warum konnte die Tatwaffe, mit der dem Strafgefangenen Magrem D. gestern in Santa Fu von einem Mithäftling drei Stichverletzungen zugefügt wurden, nicht aufgefunden werden?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Weil sich der Vorfall, der in Ihrer Anfrage geschildert ist, in der Anstalt II abgespielt hat – dort waren auch die Untersuchungen –, während sich der gestrige Vorfall in der Anstalt I, Suhrenkamp, abgespielt hat.

Gibt es weitere Fragen? – Herr Lüdemann.

Herr Staatsrat! Wenn nach einem Angriff eine Tatwaffe aufgefunden werden muß, ist es doch unabhängig von der Anstalt egal, ob die Anstalt vorher durchsucht worden ist oder nicht?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich hatte Ihre Frage anders verstanden. Wenn ich Sie jetzt aber richtig verstehe, meinen Sie, warum ganz unabhängig von dem anderen Vorfall die Tatwaffe nicht aufgefunden worden ist. Hierüber gibt es noch keine endgültigen Erkenntnisse, denn das Ermittlungsverfahren ist insoweit noch nicht abgeschlossen. Sie müssen sich vorstellen, daß die Tat dort in einem Gemeinschaftsraum mit mehreren Belegungen passiert ist. Dort geht es dann – bis die Spurensicherung vor Ort ist – sozusagen sehr schnell, eine Tatwaffe in ein Versteck oder auf die Seite zu bringen. Das können Sie nur lösen, wenn Sie eine Gesamtdurchsuchung machen. Deshalb sind die beiden Fälle so nicht vergleichbar.

Herr Drews.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Ist die Waffe inzwischen aufgefunden worden?

Herr Staatsrat.

Nach Kenntnis des Senats nicht, aber der Tag hat 24 Stunden und geht immer weiter, so daß ich Ihnen eine Garantie dafür nicht geben könnte.

Herr Drews.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Können Sie aus Ihrer Erfahrung sagen, wie lange es bisher gedauert hat, bis Waffen aufgefunden wurden? Sie hatten vorhin parat, wann es die letzten Waffenvorfälle gab. Wie lange werden wir noch auf das Auffinden warten dürfen?

Herr Staatsrat.

(Dr. Holger Christier SPD: Er ist doch auch kein Hellseher! – Dr. Martin Schmidt GAL: Er ist doch kein Prophet!)

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Damit werfen Sie eine Frage nach der Zukunft auf. Viele bemühen sich ja, die Zukunft vorhersehen zu können; manche machen es in den Sternen, manche nach der Realität. Der Senat ist beim besten Willen, bei aller Vorsorge, nicht in der Lage, insofern eine Angabe nach Stunden oder Tagen zu machen.