Punkt voraus. Berlin, Bremen und Niedersachsen haben schon im letzten Jahr Gesetzentwürfe verabschiedet, Nordrhein-Westfalen wird in diesen Wochen ein solches Gesetz einbringen, so daß in diesen Bundesländern der Einrichtung einer Kammer nichts mehr im Wege steht.
Welche Gründe gibt es nun für die SPD-Fraktion, sich für die Einrichtung einer eigenen Kammer des neu definierten und in die Gruppe der Heilberufe integrierten Berufsstands der psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten einzusetzen? Die Gründe sind deutlich nachvollziehbar und ergeben sich aus der Situation des Heilberufs und der Integration in die Kassenärztliche Vereinigung. Als öffentlich-rechtliche Institution haben die Kammern ein viel größeres gesellschaftspolitisches Gewicht als einzelne Berufsverbände, da sie sich im Namen aller psychologischen Psychotherapeuten und -therapeutinnen äußern können.
Eine rechtlich gleichgewichtige Psychotherapeutenkammer wird ihre Interessen zum Beispiel gegenüber der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung effektiver vertreten können. Beim Zulassungsverfahren der psychologischen Psychotherapeuten im letzten Jahr wurde deutlich, wer welche Interessen vertritt und wer die Definitionsrechte über die Psychotherapie erhalten möchte.
Erstens: Die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten ist bereits im Gesetz geregelt. Die Kammer wird allerdings die Kompetenz zur Regelung der Fort- und Weiterbildung und für Zusatzbezeichnungen wie zum Beispiel „Schmerztherapeut“ erhalten.
Zweitens: Die Kammer entlastet die zuständigen Gesundheitsämter von der Aufsichtspflicht. Mit der Funktion der Kammer werden den Ländern Verwaltungsaufgaben abgenommen.
Drittens: Qualitätssicherung und die Entwicklung qualitativer Standards und die Überwachung der Einhaltung wird zu ihren Aufgaben gehören. Die Kammer soll außerdem eine Schlichtungsstelle für die Mitglieder sein und regelt somit Streitigkeiten unter den Mitgliedern. Wer diesen Berufsstand etwas genauer kennt, weiß, welche wichtige Aufgabe das ist. Die Rechtsfähigkeit erlaubt es der Kammer, Gutachten für Gerichte und Behörden zu erarbeiten und Sachverständige zu benennen.
Eine weitere zentrale Aufgabe wird die ausreichende Versorgung der Bevölkerung und die Entlastung des Gesundheitsdienstes sein.
Finanzielle Belastungen werden auf die Länder nicht zukommen. Die Kammer soll sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Durch die Mitgliedschaft entsteht eine Beitragspflicht. Alle approbierten psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen werden der Kammer als Pflichtmitglieder angehören. Ob die ärztlichen Psychotherapeuten als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden können, muß die Satzung regeln, darüber werden wir noch diskutieren. Doppelte Mitgliedschaften sind nicht zu empfehlen, sie führen zu unnötigen Verwirrungen über die Zuständigkeitsbereiche; dazu muß es aber eine klare Regelung geben. Es ist allerdings anzustreben, ein Gremium der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer zu bestellen, welches berufsübergreifende Anliegen behandelt. Somit wird die medizinische Versorgung hinsichtlich einer Gesamtbetrachtung gewährleistet.
Zusammenfassend betrachtet ist deutlich geworden, weshalb die SPD-Fraktion diesen Antrag heute stellt; ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Brinkmann, der Gesetzgeber geht in seiner Begründung für das Psychotherapeutengesetz schon davon aus, daß die Länder Kammern errichten werden. Von daher sind wir immer davon ausgegangen, daß der Senat das in die Wege leitet, denn in den Bundesländern, in denen zum Teil die Kammern schon sehr zeitig errichtet worden sind, ist das wohl auch einen anderen Weg gegangen. Aber wir sollten schon eine Kammer für psychologische Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendpsychotherapeuten errichten; das ist einfach notwendig.
Den genannten Gründen können wir uns anschließen, das will ich hier nicht wiederholen, nur eines ist mir beim Rückblick auf unsere Debatte zum SPD-Antrag 1998 wieder klargeworden. Der Senat hat die Forderung der Bürgerschaft nicht erfüllt, bis zum Juni 1998 einen Bericht über die verschiedenen Fragen vorzulegen, die die SPD-Fraktion damals gestellt hatte, denen wir uns angeschlossen hatten und von denen wir damals meinten, man könnte sie gleich im Ausschuß besprechen. Diese Ausschußüberweisung lehnten Sie damals ab. Ich bedauere es heute doppelt, daß wir auch dadurch, daß dieser Bericht nicht erfolgt ist, bisher als Bürgerschaft gar nicht die Möglichkeit hatten, uns etwas näher mit den Fragen der Übergangsregelung, der Approbation und auch der von Ihnen damals aufgeworfenen Kammerfrage beschäftigen zu können. Nun wird das wohl erst möglich sein, wenn dieses Gesetz im Entwurf vorgelegt wird.
Sie sprachen – das scheint uns auch wichtig zu sein – die Kooperation zwischen der Ärztekammer und der neu zu errichtenden Kammer an. Das ist einfach schon wegen des unterschiedlichen Ansatzes notwendig, den die medizinischen und psychologischen Psychotherapeuten haben. Ganz besonders in Niedersachsen hat es wohl die Diskussion gegeben, daß ein Beirat dieser beiden Gremien gebildet wird, der insbesondere Fragen der Weiterbildung in diesem Beruf behandelt, damit man nicht zu weit auseinander liegt.
Von uns ist dazu nichts weiter zu sagen, das ist ein Selbstgänger. Die Empfehlung für einen Beirat muß wahrscheinlich nachher von den Kammern selbst kommen. Für den Senat geht es darum, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1998 war eine wichtige Neuerung in unserem Gesundheitssystem. Erstmals wurden damals gleichberechtigt neben den Ärzten auch die Psychologinnen und Psychologen, eben die psychologischen Psychotherapeuten, für die Heilbehandlung als selbständig Agierende zugelassen, ein entscheidender Schritt, denn vorher waren sie immer davon abhängig, daß die Ärzte Patienten an sie delegierten.
Als Zwangsmitglied der Ärztekammer habe ich meine Probleme mit der Psychotherapeutenkammer, weil ich die Hoffnung hatte, daß sich, wenn die Psychologen als Heilberufler in die Ärztekammer kämen – zuerst hatte man sich eine Integration vorgestellt –, in der Ärztekammer einiges bewegen würde. Ich hatte die Vorstellung, daß die psychologische Denkweise, der psychologische Ansatz mehr in die Medizin kommt. Das wäre wichtig gewesen und eine große Neuerung, es hätte in der Ärztekammer auch einiges an wirklich sehr starren Ansätzen bewegt, die zu eindimensional auf die körperlichen Ursachen von Krankheitsgeschehen ausgerichtet sind.
Es tut mir leid, daß es nicht dazu gekommen ist. Inzwischen gibt es viele Probleme, und ich kann einsehen, daß sich gerade angesichts der Übermacht der Ärzte in der Ärztekammer der neue Berufsstand der psychologischen Psychotherapeuten erst einmal definieren muß, sich selbst finden muß, sich etablieren muß, und das scheint wohl nur mit einer eigenen Kammer möglich zu sein. Wir können uns dem nicht in den Weg stellen, das ist ja auch schon ausgemachte Sache, und wir werden diesen Gesetzentwurf im Ausschuß noch einmal gründlich diskutieren. Ich möchte Frau Rudolph recht geben, daß wir die Diskussion noch intensiver führen sollten. Wir haben damals gedacht, die Sache muß endlich vorangehen, und gesagt, jetzt stimmen wir das ab, und damit kommt die Sache auf den Weg. Das war auch richtig, aber die Diskussion müssen wir führen.
Die Kammer hat noch einen Nachteil, den ich hier erwähnen möchte. Es gibt eine kleine Gruppe von Ärzten und Ärztinnen, die nur als Psychotherapeuten arbeiten. Die müssen in der Ärztekammer bleiben und können nicht in diese Psychotherapeutenkammer, wo dann wieder nur die Psychologen sind. Irgendwie hat die ganze Sache also einen Haken. Wir müssen sehen, ob wir nicht die Heilberufe mehr integrativ zusammenbringen können. Wahrscheinlich braucht dies Zeit, aber ich hoffe, daß wir das durch einen entsprechenden Gesetzentwurf in Hamburg weiter voranbringen können, denn es kommt darauf an, die verschiedenen wissenschaftlichen Ansätze und alle therapeutischen Möglichkeiten verschiedener Professionen zu nutzen, um Menschen adäquat zu helfen, wenn sie krank sind. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum es hilfreich ist, der allgemeinen Verkammerung in Hamburg noch weitere Nahrung zu geben. Aber ich habe auch Zweifel, daß diese Form der Standespolitik wirklich zeitgemäß ist
Ich brauche gar nicht erst das Stichwort Handelskammer zu erwähnen, es gibt auch die Ärztekammer, und darauf hat Frau Freudenberg schon hingewiesen.
Ich will noch etwas zum Inhalt des Antrags sagen. Gefordert wird hier explizit eine psychologische Psychothera
peutenkammer. Als Folge des Psychotherapeutengesetzes gibt es derweil drei Berufsgruppen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen Psychotherapeuten nennen können, das sind schon länger die Ärzte, jetzt dazu die Psychologen und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Sozialpädagogen. Bei allen drei Berufsgruppen gibt es eine unterschiedliche Anzahl von Personen, die mit ihrer therapeutischen Tätigkeit ihr täglich Brot verdienen und dabei sogar überwiegend den gleichen Lohn erhalten, solange sie jedenfalls über die DKV abrechnen.
Wenn überhaupt eine Psychotherapeutenkammer, dann bitte doch eine für alle Psychotherapeuten, denn damit wird dann endlich zusammengekammert, was auch tatsächlich zusammengehört. In Zeiten interdisziplinärer Zusammenarbeit gerade in diesem Berufsfeld ist das eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Und wenn schon die psychologischen Psychotherapeuten nicht in die Ärztekammer kommen können, was ich auch ganz spannend gefunden hätte, dann doch bitte schön die ärztlichen Psychotherapeuten mit den psychologischen Psychotherapeuten und den sozialpädagogischen Psychotherapeuten in einer Kammer.
Das fehlt beim Antrag der SPD, aber vielleicht ist der Senat schlauer und berücksichtigt das im Gesetzentwurf, falls er nicht sowieso schon fertig wie in vielen anderen Bundesländern in der Schublade liegt und jetzt nach dem SPD-Antrag endlich aus der Schublade geholt und vorgelegt wird. – Danke.
Ich möchte noch zwei Dinge klarstellen. Frau Rudolph, noch gibt es in keinem Bundesland die Einrichtung einer Psychotherapeutenkammer. Es liegen Gesetzentwürfe vor, nach denen eine Psychotherapeutenkammer eingerichtet werden kann, aber es gibt sie noch in keinem Bundesland; insofern ist Hamburg da nicht zu spät.
Herr Jobs, zu Ihnen: In Niedersachsen können nach dem Gesetzentwurf auch medizinische, also ärztliche, Therapeuten in die Psychotherapeutenkammer. Um die Sozialpädagogen geht es überhaupt nicht, die werden nach unseren Vorstellungen ebenso wie die Psychologen in die psychologische Psychotherapeutenkammer kommen können. In Niedersachsen gibt es das Modell, daß die ärztlichen Therapeuten in beide Kammern gehen können. Man muß sehr gut abwägen, ob man nicht in Schwierigkeiten gerät, wenn man die verschiedenen Interessen in zwei verschiedenen Kammern vertritt.
Aber zu dieser Diskussion haben wir Zeit, wenn das Gesetz vorgelegt wird, denn erst das Gesetz nennt die konkreten Bedingungen für die Einrichtung einer Psychotherapeutenkammer, und dann können wir uns darüber auseinandersetzen.
Nunmehr liegen keine Wortmeldungen vor. Wer will die Vorlage annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Vorlage mit großer Mehrheit angenommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit dem Konsum illegaler Drogen sterben, ist in Hamburg erfreulicherweise gesunken. Aber für uns alle gilt, daß diese Zahl immer noch viel zu groß ist. Nicht wenige dieser Menschen mußten sterben, weil der Stoff, das Rauschmittel, auf das sie angewiesen sind, in einer nie kalkulierbaren Zusammensetzung angeboten wird. Besondere Aufmerksamkeit hat dieses Thema im letzten Jahr bekommen, als in Bremen eine ganze Gruppe von Menschen verstorben ist, nachdem auf dem Markt Heroin in besonders reiner Form aufgetreten ist, oder auch in Hamburg, als im letzten Jahr bekannt wurde, daß offenbar aus der Asservatenkammer Rauschmittel in die Szene gelangt sind und dort für Todesfälle verantwortlich gemacht wurden.
Aber auch ohne diese Zuspitzung muß festgestellt werden, daß die weitaus meisten der Drogentoten an einer ungewollten Überdosierung von Heroin gestorben sind, denn niemand weiß genau, was tatsächlich in dem Stoff, den er gekauft hat, enthalten ist. Nicht selten wird dieses Zeug von den Dealern, die auch manchmal User sind, gestreckt, damit sie mit den zusätzlichen Einnahmen genug Geld für ihren eigenen Konsum bekommen.
Wir haben eine lange Liste von untersuchten Hamburger Zufallsproben vorliegen, die zeigen, wie schwindelerregend unterschiedlich die jeweilige Zusammensetzung sein kann. Ich gebe Ihnen eine kleine Kostprobe einer kleinen Reihe der untersuchten Heroinproben aus 1996.