Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Noch einmal, Herr Jobs: Die Logik bei der von Ihnen verfolgten Politik bedeutet – damit Sie das endlich begreifen –, daß Brennelemente dezentral gelagert werden müssen; sie müssen irgendwo hin. Wenn Sie sie nicht nach Gorleben oder Ahaus transportieren wollen, liegen sie bei den Kernkraftwerken. Insofern ist Ihr Antrag, vor dem Hintergrund der von Ihnen verfolgten Politik, in sich unlogisch.
Da wir jetzt bei der Logik sind, Herr Senator – das ist der Punkt, warum ich noch einmal nach vorn gekommen bin –, muß ich noch folgendes sagen. Wenn Sie die einzige Alternative zur dezentralen Lagerung in der Plutoniumabtrennung sehen, dann ist das keine besondere Logik. Das Gegenteil vom Wort dezentral ist logischerweise das Wort zentral. Das ist der entscheidende Punkt. Natürlich könnten wir auf dezentrale Zwischenlagerung verzichten – auch auf dezentrale Lagerung, ob wir sie nun „Zwischen-“ oder sonstwie nennen, es bleibt letztlich gleich –, wenn diese Bundesregierung eine zentrale Lagerung oder Zwischenlagerung anstrebt, zum Beispiel in Gorleben oder in Ahaus, aber genau das tut sie nicht. Insofern ist Ihr Hinweis, daß die einzige Alternative die Plutoniumabtrennung und der Transport ins Ausland sei, völlig an der Sache vorbei. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Jobs, Sie meinen, daß jetzt verstärkt auf die Betreiber eingegangen wird. Man kann die Entwicklung, die sich jetzt abzeichnet, genau andersherum interpretieren. Dadurch, daß immer mehr Zwischenlager beantragt werden – das geschieht nicht nur durch die HEW, sondern es wurden zehn weitere Standorte in der Republik beantragt –, ist das ein Eingehen der Kraftwerksbetreiber auf die Bundesregierung; bekanntlich wird ein Konsens angestrebt.
Ich finde, daß es ein weiterer Schritt der Annäherung ist, daß die Kraftwerksbetreiber auf die Wiederaufarbeitung verzichten. Alle wissen, wenn wir wieder aufarbeiten – darin sind wir uns einig –, wird der Müll immer mehr. Offensichtlich setzt hier nun auch langsam das Problembewußtsein ein. Wir können den Plutoniumberg nicht noch weiter aufhäufen, sondern müssen Maßnahmen finden und so organisieren, daß wir zu einem Ende kommen. Wir müssen die Müllvermeidung so organisieren,
Außerdem will ich noch einmal darauf hinweisen, daß wir bereits seit Mai 1998 ein Moratorium für Transporte haben. Es sind zwar wieder welche beantragt worden, wir konnten aber zur Kenntnis nehmen, daß die Transporte, wenn sie
Die Zwischenlager sind natürlich nur eine Zwischenlösung. Die Bundesregierung arbeitet darauf hin, Herr Engel, daß es zu einem nationalen Endlager kommt. Ich meine, daß wir keine Zwischenstufen als Provisorium brauchen, sondern wir müssen in dieser Republik eine endgültige Lösung finden, wo der Müll aus der Atomwirtschaft lagern soll. Das hat in 16 Jahren Ihrer Regierung niemand geschafft, weil sich keiner richtig darum gekümmert hat; das geht jetzt erst los.
Wir haben hinsichtlich der Technologie der Endlagerung auch Fortschritte gemacht. Das, was an Kriterien für ein sicheres Endlager 1982 vorgesehen war, stimmt heute nicht mehr. Darum hat die Bundesregierung einen „Arbeitskreis Endlager“ eingesetzt, der sich darum bemüht, Kriterien für eine Endlagertechnologie zu entwickeln, die dem Stand der Technik entspricht. Diese Kriterien sollen im Jahre 2002 vorliegen.
Das ist ein Zeithorizont, bei dem der Ausstieg Schritt für Schritt vollzogen wird. Wir sind jetzt schon weiter, als wir es vor mehreren Jahren waren –, auch wenn es utopisch erscheint, daß das Endlager endlich nach Hearings und Auseinandersetzungen wahrscheinlich erst im Jahre 2025 zur Verfügung stehen wird. Das ist ein schwieriger Prozeß, den wir durchlaufen müssen, und wenn wir es jetzt nicht tun, wird er nie vollzogen. Wir haben uns alle ein Ziel gesetzt, darin sind wir uns einig: Wir wollen aus der Atomwirtschaft heraus. Es genügt aber nicht, einfach zu sagen, daß wir aus dieser Technologie heraus wollen, sondern die damit verbundenen Probleme müssen abgearbeitet werden. Daher meine ich, daß wir auf dem richtigen Weg sind, und die Zwischenlager werden uns dabei helfen. – Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht mehr. Ich frage dann, wer den Antrag beschließen will. – Gegenprobe. – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf, Bericht des Gesundheitsausschusses zum Bericht einer Aufsichtskommission.
[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 16/2423: Bericht der Aufsichtskommission nach dem HmbPsychKG (Senatsvorlage) – Drucksache 16/3768 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt Menschen, die unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen, für die wir als Gesetzgeber eine besondere Verantwortung haben. Dazu gehören die Menschen, die im Rahmen einer psychischen Erkrankung oder Behinderung so hilflos sind und sich selbst oder gegebenenfalls auch andere so stark gefährden, daß ihre Freiheit durch eine geschlossene Unterbringung eingeschränkt werden muß.
Zum Schutz dieser kranken Menschen, die unter freiheitsentziehenden Maßnahmen stehen, gibt es im BGB besondere Regelungen zur Unterbringung im Betreuungsrecht, und es gibt die verantwortlich kontrollierende Beteiligung
der Vormundschaftsgerichte sowie in Hamburg und entsprechend auch in anderen Ländern das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, kurz PsychKG genannt.
Im Rahmen dieses PsychKGs ist auch die Aufsichtskommission festgeschrieben. Diese Aufsichtskommission besucht jährlich mindestens einmal, in der Regel unangemeldet, Krankenhäuser und Pflegeheime, in denen Menschen wegen ihrer psychischen Erkrankung geschlossen untergebracht sind.
Die Aufsichtskommission hat auch die Aufgabe, diese Einrichtungen, die von der Behörde ermächtigt sind, die Unterbringung zu vollziehen, auf ihre Eignung zu überprüfen. Darüber berichtet sie regelmäßig dem Senat und der Senat wiederum alle zwei Jahre der Bürgerschaft.
Dieser Bericht über die Jahre 1996/1997 wurde uns im letzten Frühsommer vorgelegt, und wir haben ihn im Juni und Oktober im Gesundheitsausschuß ausführlich diskutiert. Alle Fraktionen haben sich intensiv damit befaßt, und die Diskussionen waren sehr lebhaft. Leider ist Ihnen der Bericht des Ausschusses erst heute zugegangen, und ich fürchte, die meisten haben sich nicht richtig vorbereiten können, was ich sehr schade finde, aber auch die erbetenen Protokollnotizen kamen zum Teil erst im Januar.
Ich kann es Ihnen erklären, und ich glaube, die Sache ist spannend. Die Aufsichtskommission berichtet sehr kritisch über ihre Besuche im Zeitraum 1996/1997. Als zentraler Punkt wird immer wieder der Personalabbau erwähnt, und zwar einmal in der Psychiatrie, wo er sich durch die Unterschreitung der vorgeschriebenen Personalverordnung ausdrückt, vor allem aber in den geschlossenen Pflegeheimstationen, wo er mit dem Kostendruck nach Einführung der Pflegeversicherung begründet wird. Der Senat beschränkt sich in seinem Bericht darauf, seine Besorgnis zu äußern, sie mit der Besorgnis der Aufsichtskommission zu teilen und sich dieser anzuschließen.
Wir Abgeordneten haben nun kritisch nachgefragt und wollten wissen, wie die aktuelle Situation ist, und ob sie sich noch weiter verschlechtert hat; wir wissen alle, daß der Kostendruck zunimmt. Wir haben darüber diskutiert und gefragt, was getan werden kann.
Unzufrieden waren wir, daß wir keine Auskünfte zur Personalbemessung erhalten konnten, wenn es immer heißt, es ist weniger Personal da, es wird abgebaut. Wir haben dann aber erfahren, und das hat uns gefreut, daß im letzten April eine Vereinbarung zwischen der Behörde und den Trägern dieser geschlossenen Stationen – das ist in Hamburg pflegen & wohnen – dahin gehend abgeschlossen wurde, daß pro Bewohner ein Zuschlag von umgerechnet 43 Pflegeminuten pro Tag gewährt wird. Das ist sehr viel, wenn wir uns vor Augen halten, daß es bei sonstigen Verbesserungen der Leistungen der Pflegeversicherung immer um drei bis vier Minuten pro Bewohner pro Tag geht. Mit 43 Minuten kann man etwas machen, umgerechnet sind das eine Stelle pro Bereich mit 25 Bewohnern.
Das fanden wir schon ganz gut, aber das Problem war wiederum, daß das nur rein rechnerisch so ist. Das Geld ist zwar gezahlt worden, und es ist darüber verhandelt worden, wir konnten aber nicht erfahren, wie viele Leute jetzt zur Betreuung dieser hilflosen Menschen da sind.
Das ist mir nicht verständlich, und dazu möchte ich noch etwas sagen. Der Senat selbst antwortete auf unsere Fragen im Ausschuß, daß die Berichterstattung durch die Auf
sichtskommission als Controlling für ihn ausreichend sei. Controlling heißt eigentlich, daß man einen Bericht hat, daß man überlegt, was verändert werden muß, und Ziele definiert, daß man dann in Verhandlungen tritt und zum Beispiel sagt, wir geben Geld und wollen dafür Stellen haben, und dann muß man überprüfen, ob es besser geworden ist.
Wir haben uns monatelang bemüht, die Höhe der Personalbemessung zu erfahren, und haben es nicht geschafft. Wir haben Informationen, daß die Situation inzwischen so verheerend ist, daß in geschlossenen Stationen nachts nicht ständig Personal anwesend ist. Im Heim Holstenhof, wo zwei geschlossene Stationen übereinander liegen, ist nur eine Pflegekraft da oder war es wenigstens bis vor kurzem – ich habe gehört, daß es wieder geändert worden ist. Um die Zeiten zu überbrücken, in denen nur eine Pflegekraft im unteren Bereich war, hat man Videokameras installiert, ohne die Aufsichtskommission, ohne die gesetzlich bestellten Betreuer, ohne die Heimaufsicht zu fragen. Diese Geräte sind wohl inzwischen wieder abgeschaltet.
Ich habe das hier so ausführlich geschildert, weil wir als Parlamentarier ein ganz klares Problem haben. Wir werden oft mit Berichten befaßt, die wir uns dann zwar anschauen und ein paar Fragen dazu stellen, aber wir haben im allgemeinen wenig Möglichkeiten, an der Situation etwas zu ändern und dem nachzugehen. Das ist hochgradig unbefriedigend, und da müssen wir etwas tun, um dem Begriff Controlling auch als Parlamentarier mehr nachkommen zu können; das ist unser gemeinsames Ziel.
In dem Bereich kann man etwas tun, und es ist ja etwas passiert. Es gibt mehr Geld, wir müssen nur endlich Mindeststandards festlegen und sagen, ihr bekommt dieses Geld, und wir legen ganz klar fest, daß es nicht vorkommen darf, daß ein solcher Bereich ohne beaufsichtigendes Personal ist, das sich den Menschen zuwenden kann. Man kann diese Menschen nicht alleine lassen.
Zweitens müssen wir erreichen, daß die verschiedenen Instanzen, die sich mit diesen geschlossenen Stationen befassen, nämlich Aufsichtskommission, Heimaufsicht und Vormundschaftsgerichte, die Informationen austauschen. Die Heimaufsicht, die es inzwischen gibt, bekommt die Berichte nicht einmal. Die müssen sich doch austauschen, das müssen wir irgendwie organisieren.
Am wichtigsten für uns ist, daß die gesetzlich bestellten Betreuer, die diese Menschen alle haben, denn das ist Voraussetzung für die geschlossene Unterbringung, beteiligt werden. Inzwischen gibt es in einigen Einrichtungen auf unsere Anregung hin Betreuerbeiräte. Die Betreuer werden gefragt und an den Heimbeiräten beteiligt. Das geht langsam in die richtige Richtung, daß sich die geschlossenen Bereiche für die Gesellschaft, für die Angehörigen öffnen und damit aus dieser gräßlichen Tabuzone herauskommen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Bericht der Aufsichtskommission der Jahre 1996, 1997 und haben das Datum 16.Februar 2000. Wir haben im letzten Frühjahr – Frau Freudenberg hat es schon gesagt – den Bericht zugeleitet bekommen, haben ihn dann im Juni und nochmals im Ok
tober intensiv diskutiert und alle Probleme, die aus unserer Sicht zu lösen sind, versucht zu lösen. Auch der Senat hat nachgewiesen, daß er alle Probleme gelöst hat, wozu er in der Lage ist.
Es stellt sich also die Frage, weshalb wir heute nach dieser intensiven Ausschußdiskussion diesen Bericht noch einmal diskutieren. Es hat im wesentlichen drei Probleme gegeben.
Erstens wurde festgestellt, daß im Bereich der klinischen Versorgung der Kinder- und Jugendpsychiatrie ein Ausbau notwendig ist; dort haben wir in Hamburg noch ein Defizit. Das ist aber anderenorts auch festgestellt worden, und wir denken, daß mit dem Krankenhausplan 2005 dieser Punkt abgearbeitet sein wird und wir dann eine bessere Ausstattung haben werden.
Der zweite Punkt, der immer wieder in den Ausschußberichten erwähnt wurde, ist die Fixierung einzelner kranker Patienten. Es mußte ein Fixierungsprotokoll nach Paragraph 18 des Unterbringungsgesetzes erarbeitet werden; das ist entwickelt worden. Jeder kann sich seine Gedanken darüber machen, weshalb man dafür zwei Jahre gebraucht hat.
Der dritte Punkt, das einzige Problem, das nach wie vor besteht, das wir aber nicht so einfach lösen können, ist die Personalausstattung in den geschlossenen Heimen. Aus allen Krankenhäusern und Pflegeheimen ist uns bekannt, daß es durch die Budgetierung Schwierigkeiten mit der Personalausstattung gibt. Daß dabei die Psychiatrie, die eines der schwächsten Glieder in der Kette ist, es immer besonders schwer gehabt hat und sehr leicht hinten heruntergefallen ist, ist uns bekannt. Deshalb haben wir immer ein besonderes Augenmerk darauf gehabt, daß das nicht passiert.
In den Jahren 1990 bis 1995 hat man die Psychiatrie-Personalverordnung als Basis für die Personalausstattung entwickelt, und der Senat hat uns gesagt, daß man heute wieder von diesem Standard etwa 10 bis 15 Prozent abgebaut hat und man überhaupt nicht weiß, wieviel Personal da ist, und man völlig im Freien schwimmt; das ist nicht so gewesen, Frau Freudenberg.
Ein anderer Punkt, den Sie noch einmal kritisch angesprochen haben, ist, daß es nachts Stationen gebe, wo kein Aufsichtspersonal oder Pflegepersonal sei; das ist nicht korrekt. Wenn Sie die Antwort lesen, die uns zu Protokoll gegeben worden ist, dann verstehe ich nicht, wieso Sie das als einzige nicht verstanden haben. Da steht:
„Nach Auskunft von pflegen & wohnen verfügt jede der in Frage stehenden Stationen, die sich über zwei Etagen erstrecken,“