Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ahrons, zum Thema Steuern möchte ich kurz antworten. Warum ist das Problem denn überhaupt entstanden? Es ist deshalb entstanden, weil so viele Gesellschaften und Unternehmen überhaupt nicht in den Bereich kommen, wo sie Gewerbe- und sonstige Körperschaftsteuern zu zahlen haben. Das ist das eigentliche Problem.
Ja, eben. Das ist das Stichwort, das Sie außen vor gelassen haben: Einkommensteuer. Dieses Wort fehlt in Ihrer Darstellung. Die rotgrüne Bundesregierung macht ja nicht nur eine Reform der Unternehmensteuer, sondern macht genau für den von Ihnen geschilderten Fall mit der Absenkung des Eingangsteuersatzes auch eine Reform der Einkommensteuer, die zu einer erheblichen Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen, bei denen es sich um Personengesellschaften handelt, führen wird.
Im übrigen haben die Vertreter der CDU, bezogen auf steuerliche Reformvorhaben, keinen besonders guten Record, denn was in den letzten 16 Jahren auf Bundesebene getan wurde, ist bei allem Respekt wirklich nicht geeignet,
(Beifall bei der SPD – Dr. Holger Christier SPD: Das ist die Wahrheit, die müssen Sie aushalten! – Un- mutsäußerungen bei der CDU)
Es gibt Entlastungen bei den großen Unternehmen. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich diese für richtig halte, weil die großen Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen und wir uns diesem stellen müssen. Ich halte es für falsch, sie gegeneinander auszuspielen. Aber für die kleinen Personengesellschaften gibt es auch Erleichterungen über die Absenkung der Einkommensteuertarife. – Vielen Dank.
Ehe wir zum Tagesordnungspunkt 17 kommen, möchte ich das Ergebnis der Wahl einer Deputierten bekanntgeben. Es wurden 90 Stimmen abgegeben, die alle gültig waren. Somit ist Frau Birgit Kiupel mit 83 Ja-Stimmen – bei 4 NeinStimmen und 3 Stimmenthaltungen – gewählt worden.
Wir kommen zum Antrag der CDU zur Erweiterung der Ausnahmegebiete bei der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen.
[Antrag der Fraktion der CDU: Erweiterung der Ausnahmegebiete im Sinne der Ausnahmeverordnung zum Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Hamburg (HmbAFWofG-AusnahmeVO) – Drucksache 16/3777 –]
Diese Vorlage möchte die SPD-Fraktion federführend an den Haushaltsausschuß und mitberatend an den Bau- und Verkehrsausschuß überweisen. Vom wem wird das Wort begehrt? – Das Wort erhält Herr Hesse.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit dem 1. Juli 1990 wird in Hamburg die sogenannte Fehlbelegungsabgabe erhoben, wenn Mieter öffentlich geförderter Wohnungen bestimmte Einkommen überschreiten. Sie ist damals auf Wunsch und auch auf Druck der CDU eingeführt worden; wir halten diese Maßnahme immer noch für ein richtiges, flexibles Mittel. Gut verdienende Mieter brauchen in unserer Stadt keine Förderung. Mittlerweile hat sich aber die Situation auf dem Wohnungsmarkt verbessert. Wir sind mehr und mehr bei einem Mietermarkt angelangt; das haben zum Beispiel auch schon die in den vergangenen Monaten geführten Diskussionen zum Mietenspiegel von 1999 deutlich gezeigt. Aber
nicht nur der Mietenspiegel ist dafür ein Beweis, daß sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannt hat, sondern auch die fluktuationsbedingten Leerstände von Wohnungen der beiden staatlichen Wohnungsunternehmen SAGA und der GWG machen dieses deutlich.
Im Jahre 1995 gab es einen fluktuationsbedingten Leerstand bei der SAGA von 0,08 Prozent; mittlerweile beträgt dieser 1,79 Prozent. Die GWG hatte im genannten Jahr einen Leerstand von 0,18 Prozent. Inzwischen wurde die magische Zahl von 2 Prozent überschritten.
Seit dem 11. März 1998 ist die Höchstgrenze der Belastung für die Miete zuzüglich der Fehlbelegungsabgabe auf den Mittelwert des jeweils gültigen Hamburger Mietenspiegels festgesetzt worden. Zusammen mit Modellversuchen in einigen Großraumsiedlungen oder im Stadtteil Wilhelmsburg und mit den auslaufenden Sozialbindungen im Wohnungsbestand der öffentlich geförderten Wohnungen führte dieses natürlich in den letzten Jahren zu einem enormen Rückgang des Leistungsaufkommens. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen Punkt hinweisen, der mit unserem Antrag nicht direkt etwas zu tun hat, aber mit dazugehört: auf den Mietenspiegel von 1999. Ich befinde mich hier im Einklang mit dem Hamburger Mieterverein.
Preissenkungen sind nicht an die zur Zahlung verpflichteten Besserverdienenden weitergegeben worden, das heißt, wir haben zur Zeit eine Situation, in der viele Mieter für ihre Sozialwohnung mehr zahlen, als sie für gleichwertigen Wohnraum auf dem freien Markt zu zahlen hätten. Und das, obwohl das Hamburger Gesetz vorsieht, die neuen Abgabenhöchstgrenzen nach der Veröffentlichung eines neuen Mietenspiegels innerhalb einer angemessenen Frist anzupassen. Was ist eine angemessene Frist? Darüber kann man natürlich trefflich streiten. Fakt ist aber, daß in Hamburg diese Ungerechtigkeit besteht und daß Menschen in öffentlich geförderten Wohnungen leben, für die sie mehr zahlen, als es der Mietenspiegel von 1999 im Mittelwert vorsieht. Ich kann Ihnen, Herr Dr. Gustafsson und meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der GAL, eines sagen: Wenn dort nicht schnell gehandelt wird, werden wir handeln und hierzu einen Antrag ins Parlament einbringen,
Herr Dr. Schmidt, Sie mögen darüber lachen, unterhalten Sie sich einmal mit den in diesen Sozialwohnungen lebenden Mietern, die mehr zahlen, als es der Hamburger Mieterspiegel von 1999 vorsieht. Lachen Sie diesen Mietern bitte genauso ins Gesicht, wie Sie es hier tun. Dann sage ich: Alle Achtung, der Mann hat Rückgrat, aber hier zu lachen, ist falsch.
Wie stellt sich die Situation dar, und welche Schlußfolgerungen kann man daraus ziehen? Die Besserverdienenden
ziehen aus den Sozialwohnungen aus, weil sie eine Fehlbelegungsabgabe zwischen 1 und 5 DM pro Quadratmeter zahlen. Sie würden zur Zeit auf dem Wohnungsmarkt in attraktiveren Wohngegenden vergleichbare günstigere Wohnungen bekommen. Die Nachfolger der Mieter, die aus diesen Quartieren ausziehen, sind zum größten Teil eher unterdurchschnittliche Verdiener wie beispielsweise Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Dieses führt zwangsweise zu einer sozialen Entmischung und damit auch zu einer fehlenden Attraktivität und Identifikation mit dem Stadtteil, was wiederum zur Folge hat, Frau Sudmann, daß noch mehr Mieter ausziehen, die für Stabilität gesorgt haben. Die Gefahr, daß eine Wohngegend kippen und zum sozialen Brennpunkt werden kann, ist sehr groß.
Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, dann haben Sie etwas beschrieben, das ich als eine Einkommensentmischung, aber nicht als eine soziale Entmischung bezeichnen kann. Können Sie das noch einmal genauer beschreiben?
Das kann ich Ihnen sehr genau beschreiben, Frau Sudmann. Wenn Personen mit einem höheren Einkommen aus Wohnungen eines großen sozialen Wohnungsbestandes ausziehen, die öffentlich gefördert wurden, können sie wieder belegt werden. Es wird aber keiner der Besserverdienenden in einen solchen Bereich ziehen, wenn der Wohnungsmarkt entspannt ist, und damit zur Stabilität in diesem Quartier beitragen. Das heißt, daß die Mieter, die ihre Wohnungen von den Wohnungsämtern und städtischen Wohnungsgesellschaften zugewiesen bekommen, einkommensmäßig und wegen der sozialen Bindung nicht das sein können, was wir uns für die Quartiere als eine vernünftige soziale Durchmischung wünschen.
Diesem Trend gilt es entgegenzusteuern. Dazu möchte ich ein Zitat von Frau Duden aus der Bürgerschaftssitzung vom 16. Dezember 1998 vortragen:
„Die sozialen Brennpunkte brauchen eine stabile Wohnbevölkerung, die sich mit ihrem Stadtteil identifiziert und durch ein Miteinander in ihrer Nachbarschaft lebenswerte Quartiere schafft.“
Die SPD-Fraktion, Frau Duden, kann dazu einen Beitrag leisten, indem sie überlegt, was zu tun ist, damit Menschen für ihre Entscheidung, in diesen Quartieren wohnen zu bleiben, nicht noch zusätzlich belastet werden.
Ich habe Ihnen selten zugestimmt; in diesem Punkt tue ich es. Sie haben es auf den Punkt gebracht, besser kann ich das nicht formulieren. Seit 1998 hat sich einiges getan.Ich hoffe, daß es auch bei Ihnen so ist, denn beim Senat hat sich nichts getan.
Ich möchte Ihnen aus dem Brief eines Mieters vorlesen, der mich erreicht hat – und das werden diejenigen bestätigen,
die mit mir in der letzten Woche beim hundertjährigen Bestehen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen anwesend waren:
„Wir wohnen seit 18 Jahren in diesem Wohngebiet und stellen ebenso wie Sie fest, daß sich die gesunde Mischung der Bevölkerung, die zuerst bestanden hat, drastisch verschlechtert. Wir sehen auch mit Sorge, daß immer mehr Nachbarn der Mittelschicht, die sich für die Pflege der Wohnungen, Treppenhäuser, Kinderspielplätze und Anlagen eingesetzt haben, dieses Wohngebiet verlassen und die Nachmieter diesem Anliegen sehr gleichgültig gegenüberstehen. Wir bitten Sie deshalb sehr, sich intensiv dafür einzusetzen, daß diese negative Entwicklung gestoppt wird.“
Das ist ein Brief. Es gibt viele davon, und jeder, der in der Wohnungswirtschaft tätig ist oder sich mit Personen aus diesem Kreis unterhält, wird feststellen, daß das keine Ausnahme ist, sondern immer mehr zur Regel wird.
Damit komme ich zur Erläuterung des Antrages. Es ist beim Fehlen von Datenmaterial sehr schwierig zu sagen, welche einzelnen Bereiche man herausnehmen will,