Nun ist es so, daß es bei dem Deputierten Herrn Gisch bei der BSJB – Frau Goetsch wird das leider bestätigen müssen aus Sicht der GAL – weiterhin eine Zusammenarbeit gegeben hat. Die beiden haben sich weiterhin regelmäßig getroffen. Sie haben natürlich nicht über die vertraulichen Sachen gesprochen, aber es hat dort nie die fehlende Zusammenarbeit gegeben.
Das ist von Herrn Hauer eindeutig so bestätigt worden. Die einzige Reaktion der GAL war ein Brief, in dem stand, wir wollen das Mandat wiederhaben. Das war es, ansonsten nichts.
Aber da wir festgestellt haben, daß die Deputationen fachliche Beratungsgremien sind, wäre es doch etwas komisch, wenn die Bürgerschaft heute, indem sie diesen Antrag beschließt, letztendlich feststellt, daß die Deputationen der verlängerte Arm der Bürgerschaft sind, indem sie das Fraktionsprinzip, der Regierungsfraktionen vor allen Dingen, in
der Deputation wieder abbildet. Das, meine Damen und Herren, macht Deputationen überflüssig.Ich hoffe, Sie sind mit mir der Meinung, daß Deputationen fachliche Beratung sein sollen und auch weiterhin kritisch sein sollen. Daß das vom Gesetz her auch so gewollt ist, können Sie daran erkennen, daß wir heute nicht einfach die Deputierten abwählen können, sondern Sie müssen heute darüber beraten, heute darüber abstimmen. Wir müssen mindestens acht Tage Denkpause haben und noch einmal darüber beraten und abstimmen. Das ist doch eine Regelung, die eindeutig klarmacht, daß die Deputierten auch davor geschützt werden sollen, daß man sie sofort abwählt, wenn sie einmal etwas Falsches sagen.
Das ist ein Fakt, der heute irgendwie ausgehebelt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es auch in Ihrem Interesse ist, die Deputationen so zu schwächen. Dann stellen Sie sich als antragstellende Fraktion und zustimmende Fraktion hier hin und sagen, das Geld können wir sparen, Deputationen sind völlig überflüssig. Das darf es aber nicht sein. Vielleicht kann die GAL ja ein anderes Trostpflaster bekommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird zum ersten Mal, seit es nach dem Zweiten Weltkrieg Deputationen gibt, der Antrag gestellt, zwei Deputierte abzuwählen.
Es könnte ja sein, daß die Dame recht hatte. Das kommt vor. Das sollten Sie auch als Abgeordneter schätzen, daß Leute andere Meinungen haben.
Jedenfalls ist diese Feststellung nicht zu bestreiten. Wenn man so etwas zum ersten Mal macht, gibt es immer zwei Überlegungen. Die eine ist einfach politisch.
Politisch, finde ich, ist das in Ordnung, wenn sich die GAL daran stört, daß sie vor zweieinhalb Jahren falsche Leute in die Deputationen geschickt hat, und daß sie die auswechseln darf. Nur dummerweise hat die GAL ja sehr dafür plädiert, daß es keine Entsendung, sondern eine Wahl ist, und nun soll abberufen werden. Ich kann das politisch verstehen, nur die Regelungen, die wir haben, passen nicht dazu, wenn in dem Kommentar von Dr.David steht, daß Paragraph 7 Absatz 3 Satz 5 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden von der Verfassung nicht zugelassen ist. Genau das aber sollen wir hier in Ihrem Antrag beschließen.
Sie rufen die Sätze 3 bis 5 auf, und ich zitiere das. Sie Scholastiker, lassen Sie das mal und tragen vor, wenn Sie Lust haben.
Ich stelle nur fest, daß es Rechtszweifel gibt. Wie kommen denn 61 Stimmen zustande? Heute mußte noch nicht einmal die neue Senatorin mit 61 Stimmen bestätigt werden, sondern mit der Mehrheit. Die 61 Stimmen kommen sozusagen archaisch, vordemokratisch von der Einzelwahl der Senatoren, und die Ehrenamtlichkeit dieses Spitzengremiums Deputation sollte das auch haben.
Ich persönlich bin jedenfalls in einem heftigen Rechtszweifel. Außerdem habe ich einmal irgendwo gelesen, daß man bei der GAL nicht ausgeschlossen wird, wenn man bei REGENBOGEN mitarbeitet.
Man kann austreten, wie aus jeder Partei. Das Problem ist schon wichtig, weil Sie ja begründen müssen, wenn Sie kein Abwahlrecht haben, Herr Dr. Schmidt, was denn die Gründe sind. Und da hat Frau Sudmann schon recht.
Im übrigen, wenn Sie das Recht hier so wahrnehmen und es zu Ende denken, könnte man unbotmäßige SPD-Deputierte, die den Senator oder die Senatorin ärgern, abwählen lassen.
(Barbara Duden SPD: Das gibt es nicht! Das ma- chen wir nicht! – Ole von Beust CDU: Das ist un- wahrscheinlich! – Heiterkeit bei der CDU und der SPD)
Aber, lieber Herr Kollege von Beust, denkbar. Noch ärgerlicher ist, daß es CDU-Deputierte gibt, die in großer Liebe für den Menschen entbrennen, der das Senatsamt hat, und die CDU sagt, also eigentlich hatten wir uns etwas anderes vorgestellt und wollen ihn abwählen.
Meine Damen und Herren! Es ist ja so komisch. Stellen Sie sich einmal die letzte Wahlperiode vor. Da war die GAL gemeinsam mit der CDU in der Opposition und hatte auch Deputierte. Die hätte sich da ja auch spalten können. Sie hat sich nicht gespalten in REGENBOGEN, weil ein Hamburger Problem anlag, nein, die Außenpolitik war ein Problem, und weil die Außenpolitik ein Problem war, wollen Sie jetzt einen Deputierten abberufen.
Es paßt nicht. Es ist eine Machtfrage. Lassen Sie uns das mit Minderheitenrechten auch als Machtfrage organisieren: Zuständigkeit, Entsendung, Zugriff, darüber muß einmal nachgedacht werden.
Deswegen, meine Damen und Herren von der SPD, finde ich es etwas ärgerlich, daß Sie so schlicht abwählen wollen. Es ist ja noch nicht einmal eine Wahl. Es heißt altväterlich „abberufen“. Da ruft jemand ab. Das paßt auch zu gar nichts mehr. Ich will der GAL das Ziel politisch gar nicht bestreiten.Sie holt auch mal den Besen heraus, um die kleinere Minderheit ein bißchen abzufegen, damit die nicht zu mutig wird.Das kann ich politisch alles verstehen.Aber stellen Sie sich einmal vor, das wäre vor vier Jahren in der Opposition passiert, ob Sie dann von der SPD gesagt hätten, das kommt uns gerade richtig, da wählen wir Leute weg, zum ersten Mal überhaupt benutzen wir ein System. Da habe ich als Vorsitzender des Verfassungsausschusses einige Zweifel, ob das geht, gerade auch mit dem Verständnis, für das Herr Dr. Schmidt immer wieder eingetreten ist.
Das müssen Sie, Frau Sudmann, besser wissen als ich. Ich kenne nur den Fall Mahr. Da wurde uns suggeriert, wir hätten eigentlich gar nicht wählen dürfen.
Sie haben uns ermahnt, das wäre nicht im Sinne des Gesetzes, Herrn Mahr, Ihren berechtigten Vorschlag, abzulehnen.
Sie können nicht heute dies machen und morgen das. Ich finde es gefährlich, und deswegen beantrage ich noch einmal die Überweisung der Anträge an den Verfassungsausschuß.
„Zu einem Beschluß der Bürgerschaft ist einfache Stimmenmehrheit erforderlich, sofern die Verfassung nicht ein anderes Stimmenverhältnis vorschreibt.“
„Nicht von der Verfassung zugelassen sind zum Beispiel die in Paragraph 7 Absatz 3 Satz 5 Gesetz über Verwaltungsbehörden...“