beziehungsweise liegt gar nicht vor. Auch in Ihrem Beitrag ist dazu inhaltlich nichts rübergekommen.
Schließlich ist auch Skepsis angebracht, meine Damen und Herren, weil dadurch bei zu erwartenden Pleiten private Interessenten, die sich möglicherweise interessieren könnten, mit Investitionen anzuschließen, davon abgehalten werden, dann nämlich, wenn die hohen Subventionen abgelaufen und ausgelaufen sind.
(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Sagen Sie mal, warum Sie Menschen als Krebsgeschwür bezeichnen!)
Es gilt, im Rahmen der stattzufindenden Ausschußberatungen die Inhalte so aufzubereiten, daß bei der Wiederbefassung hier im Plenum eine vernünftige Ja-/Nein-Entscheidung getroffen werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das nicht der Fall. Wir schließen uns insoweit der Überweisung an.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beim Thema „Standortfrage“ bekomme ich fast ein schlechtes Gewissen, wenn ich mir überlege, was gegenwärtig in Ottensen alles passiert: Der PhoenixHof, die Neugestaltung des Gaswerkes, das Multimediazentrum und ein bißchen weiter weg der „OthmarschenPark“. Die Belebung dieses Ottensen nimmt richtig Schub und Schwung auf. Da könnten andere Stadtteile fast ein bißchen neidisch werden. Nun setzen wir da auch noch etwas hinein, das überregional strahlen wird und Interesse und Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird.
Da verstehe ich Ihre Bemerkung, das sei der falsche Standort, überhaupt nicht und weiß gar nicht, was Sie meinen. Wenn Sie der Auffassung sind, die Bemerkung, die wir uns da reingeschrieben haben, daß wir dort auch beste Qualität haben wollen, sei daneben, verstehe ich auch nicht, was Sie meinen. Warum sind Sie gegen beste Qualität? Wenn Sie sagen, aber denjenigen, die das machen, trauen wir das nicht zu, daß sie beste Qualität machen, dann verstehe ich das auch nicht, warum Sie der Meinung sind. Der Handwerkskammer trauen Sie das offenbar nicht zu, der Handelskammer trauen Sie es nicht zu, dem Senat trauen Sie es nicht zu, der HaGG trauen Sie es nicht zu. Ja, wem trauen Sie es denn zu? Sich, Herr Okun?
Das glaube ich, daß Sie denken, daß das viel besser wäre. Wir machen doch hier eine Geschichte, indem wir ein Grundstück vorläufig ohne Kosten weitergeben mit einer Nachbesserung bis zu 9,4 Millionen DM, wenn das Ding richtig funktioniert. Meinen Sie denn, wir würden ein städtisches Grundstück jetzt zu diesen Bedingungen, zu diesem Nullpreis an einen Privaten weggeben? Wir wären doch verrückt. Wir müßten doch gerade aus liegenschaftlichen Gründen die Sache in einer Situation, in der dieses Grundstück gegenwärtig nicht verkäuflich ist...
Es ist wahr, im Moment ist das Grundstück nicht verkäuflich. – Weil wir aber davon ausgehen, daß das ein substanzreiches und wertvolles Grundstück ist, haben wir dort eine Wertsicherungsklausel in der Größenordnung von 9,4 Millionen DM hineingebracht. Wir sind dafür, daß das nicht an einen privaten Investor geht, sondern als liegenschaftliches Grundstück bei der Stadt beziehungsweise bei einer städtischen Gesellschaft bleibt und die Wertsteigerung, die durch das „Ökozentrum“ zustande kommt, im Vermögen der Stadt verbleibt und nicht von einem privaten Grundeigentümer realisiert wird. Das finde ich auch vernünftig.
Insofern ist auch Ihre Rechnung nicht nachzuvollziehen. Sie addieren die Aufwendungen der Stadt auf 28 Millionen DM hoch, wobei Sie dieses Grundstück, das bei der Stadt verbleibt, mitrechnen, was gegenwärtig aber auf dem Markt einen Wert von Null erzielen würde. Alles sehr merkwürdige Dinge.
und Sie seien mehr für eine Vermarktung des Geländes für klassisches Gewerbe, schon aus fiskalischen Gesichtspunkten.
Herr Okun, damit sagen Sie doch, es sollen höhere Mieten als jetzt erzielt werden.Was meinen Sie denn damit? Wenn Sie fiskalische Gründe anführen, dann kann das doch nur heißen, daß Sie wollen, daß dafür mehr erzielt wird. Wenn Sie aber mehr dafür haben wollen,
dann können Sie sich nicht gleichzeitig auf die Handelskammer berufen. Sie wissen doch, daß niedrigere Mieten nötig sind, um Handwerkern eine auskömmliche Existenz innerhalb der inneren Stadt zu ermöglichen. Sie sind für einen höheren Preis und versuchen gleichzeitig, die Handwerkskammer ins Spiel zu bringen. Sie tun so, als wollten Sie deren spezielles Interesse vertreten. Das ist aber ein völliger Widerspruch. Da sind Sie aus der Logik ausgetreten. Ich kann nicht sagen, daß ich das als Beratungsleistung Ihrerseits für den Ausschuß als sonderlich hilfreich empfinde, aber man kann möglicherweise noch dazulernen. Bisher habe ich noch nicht wahrgenommen, daß irgend etwas Interessantes an zusätzlicher Beratung kommen würde, aber warten wir es ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es mag ja angehen, Herr Okun, daß Sie in der Sache Anmerkungen zur Drucksache haben; in den Ausschüssen wird dies sicherlich durch den Senat in hervorragender Weise widerlegt werden. Es ist auch in Ordnung, daß Sie nicht richtig verstehen, was Nachhaltigkeit bedeutet. Nicht in Ordnung ist, daß Sie sich hier in der Sprache der Herrenmenschen hinstellen und sagen, die Bauwagenbewohner in Altona seien ein Krebsgeschwür.
Das hat er gesagt. – Ich gehe davon aus, daß das in diesem Hause gerügt wird, und ich möchte das hier in dieser Form nicht wieder hören. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei der GAL, der SPD und bei REGENBO- GEN – für eine neue Linke – Wolfhard Ploog CDU: Das hat er nicht gesagt! Das ist gelogen!)
Ehe wir zur Abstimmung kommen: Herr Bühler, wir haben uns hier oben abgeglichen und alle diese Bekundung so nicht gehört. Die Akustik in diesem Hause ist aber schwierig, so daß wir hier oben manchmal Dinge nicht vernehmen können. Wenn es so ist, daß eine dieses Parlament beleidigende Formulierung getätigt wurde – wir werden das noch einmal überprüfen –, dann kann man dies auch nachträglich rügen.
Nun komme ich zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung an den federführenden Haushaltsausschuß sowie den mitberatenden Stadtentwicklungsausschuß zu? – Gegenprobe.– Enthaltungen? – Diesem Begehren wurde einstimmig gefolgt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 37:Antrag der CDU zur Abrechnung medizinischer Leistungen für Sozialhilfeempfänger.
[Antrag der Fraktion der CDU: Verbesserte Abrechnung medizinischer Leistungen für Sozialhilfeempfänger – Drucksache 16/3944 –]
Diese Vorlage möchte die SPD-Fraktion federführend an den Sozialausschuß und mitberatend an den Gesundheitsausschuß überweisen.Von wem wird hierzu das Wort begehrt? – Das Wort erhält Herr Wersich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 1. Januar diesen Jahres trat die Gesundheitsstrukturreform 2000 in Kraft, mit der insbesondere die unselige Budgetierung im Gesundheitswesen fortgeschrieben wurde. Die Gesetzesänderungen treffen auf der Patientenseite lediglich die gesetzlich Krankenversicherten, nicht aber Privatversicherte und Sozialhilfeempfänger ohne eigene Krankenversicherung, also die Bezieher der Krankenhilfe. Dieses führt zur Ungerechtigkeit und Schlechterstellung der Beitragszahler.
Ich möchte es mit einem Beispiel belegen, der Arzneimittelverordnung. Sie wissen, daß bei Überschreitung die Ärzte mit ihren Einkünften haften. Dieser Regreßanspruch gilt übrigens gegenüber allen Vertragsärzten in Hamburg, also auch denjenigen, die ihr eigenes Budget nicht überschritten haben, und sogar denjenigen, die selber gar keine Medikamente verschreiben, wie zum Beispiel Röntgenärzte. Das Hamburger Arzneimittelbudget 1999 war um rund 70 Millionen DM zu niedrig bemessen. Deshalb sollen nun die Ärzte 45 Millionen DM als Regreß leisten.
Dieser Arzneimittelregreß gilt aber nur für Verordnungen für gesetzlich Krankenversicherte. Er gilt weder für Privatpatienten noch für Sozialhilfeempfänger ohne Krankenversicherung. Ärzte dürfen bei nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfängern teurere Medikamente und Heilmittel verschreiben als bei Kassenpatienten. Festbeträge, Budgets und Verordnungsausschlüsse gelten faktisch nicht. Entsprechend fiel auch die Ausgabensteigerung der BAGS für Arzneimittel aus:von 1998 auf 1999 eine Steigerung von rund 27 Prozent, während die sonstigen Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich um 8 Prozent gestiegen sind.
Es ist doch einleuchtend, daß diese Budgetierung zu einer Änderung des Verhaltens in der Ärzteschaft geführt hat, denn sonst wäre das Ziel der Kostendämpfung gar nicht erreicht worden.Aber es kann im Ergebnis nicht sein, daß ein Arbeitnehmer, der regelmäßig seine Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt, schlechter gestellt wird als jemand, der aus anderen Gründen von der Allgemeinheit versorgt wird und keinen eigenen Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitssystems leistet. Wer diese Gerechtigkeitslücke duldet, gefährdet damit den sozialen Frieden im Gesundheitswesen, und davon haben letztlich auch die nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger eher den Schaden. Die Lösung kann deshalb nach Meinung der CDU nur sein, diese Form des Arzneimittelbudgets und Regresses abzuschaffen. Einen entsprechenden Antrag haben wir eingebracht, über den nachher auch abgestimmt wird.
Aber auch durch ein großzügiges Bewilligungsverhalten der BAGS gegenüber den meisten Krankenkassen kommt es zu Ungerechtigkeit und Schlechterstellung von Beitragszahlern, auch hier ein Beispiel: Akupunktur bei Drogensüchtigen.Am besten haben es die Privatpatienten, sie bekommen diese Therapie von der Versicherung bezahlt. Danach kommen die Sozialhilfeempfänger ohne Krankenversicherung; auch hier zahlt das Sozialamt. Die übrigen gesetzlich Krankenversicherten bekommen es in der Regel nicht bezahlt, können es sich aber selbst leisten. Und ganz am Schluß dieser traurigen Reihe stehen Sozialhilfeempfänger, die noch eine eigene Krankenversicherung haben, denn da zahlt es weder die Krankenversicherung noch das Sozialamt, und sie selbst können es sich auch nicht leisten.
Diese Ungleichbehandlung führt auch zur Ungleichbehandlung zwischen Sozialhilfeempfängern.Es ist also nicht die Frage, ob man gesetzlich versichert oder Sozialhilfe
empfänger ist, sondern innerhalb der Sozialhilfeempfänger sind die Sozialhilfeempfänger mit gesetzlicher Krankenversicherung am schlechtesten gestellt.
Doch damit nicht genug.Schlimm ist die Situation durch die mangelnde Kontrolle der jährlichen Ausgaben von 200 Millionen DM für Krankenhilfe. In der Folge kommt es zu Unwirtschaftlichkeit und Verschwendung, und auch das führt zu fehlender Gerechtigkeit. Bei der Gewährung der Krankenhilfe hat die BAGS keinen Steuerungsmechanismus zur Verfügung. Die Krankenhilfekosten unterliegen keiner Budgetierung, es gibt keine andere Form von indirekter Leistungsbegrenzung. Die inhaltliche und rechnerische Überprüfung dieser Abrechnungen soll durch die Sozialdienststellen der Gesundheitsämter wahrgenommen werden. Aber für die Überprüfung von 860 000 jährlichen Einzelabrechnungen steht keine eigene Stellenkapazität zur Verfügung, sondern dies wird von den Sozialamtsmitarbeitern nebenher miterledigt.Auch eine EDV-Unterstützung gibt es dafür nicht. Die Abrechnungen werden laut Senatsantwort auf meine Kleine Anfrage stichprobenartig geprüft. Man kann sich lebhaft vorstellen, wie klein diese Stichprobe von den 860 000 sein kann.