(Heiterkeit im ganzen Hause – Beifall bei der CDU – Dr. Hans-Peter de Lorent GAL: Aber was macht der auf dem Schoß der Senatorin?)
Die Senatorin wetzt die Messer und setzt die Pfeile auf die Opposition an. Besser, wenn die Pfeile auf das Parlament gehen. Man stellt sich an die Front des Parlaments und nicht in die Etappe derer, die schießen.
Letzte Bemerkung.Frau Kähler, Aufgabe der Opposition ist es, den Senat zu kritisieren,weil Sie die Regierung nicht kritisieren und auch Herr Klooß weit davon entfernt ist, sie zu kritisieren. Wir haben unsere Modelle, aber diese Modelle
Dieses Büchsenspannerbild sollte man einmal szenisch darstellen, vielleicht als Rollenspiel. Das reizt mich geradezu.Über die Frage, die dahinter steht, unterhalten wir uns demnächst im Verfassungsausschuß. Wichtig ist mir aber folgende Bemerkung: Es ist doch völlig klar – ich habe es gar nicht erst erwähnt –, daß eine Entscheidung nach Paragraph 121 Strafprozeßordnung durch das Oberlandesgericht, wonach ein in U-Haft befindlicher Mensch auf freien Fuß gesetzt werden muß, natürlich zu vermeiden ist. Das ist nicht etwas, das man anstrebt.Wir haben schon die Aufgabe, das zu verhindern.Nur ist es schlicht falsch, diese Entscheidungen auf mangelhafte Besetzung von Gerichten zurückzuführen oder auf Fehler, die bei Gerichtsabläufen passieren, die auf unzureichende Personalausstattung zurückgehen. Das stimmt einfach nicht. Dann müssen Sie sich einmal die Mühe machen, die einzelnen Fälle durchzusehen, und dann kommen Sie darauf, daß es die unterschiedlichsten Gründe gibt, und nicht zuletzt sind es Gründe – das können Sie auch in der Kommentarliteratur lesen –, die im Vorfeld von Gerichtsentscheidungen und der Befassung bei Gerichten sind. Das hatte ich übrigens vorhin schon gesagt. Darüber sollten wir uns also im klaren sein, damit wir hier nicht mit falschen Tatsachen operieren.
Ich frage die GAL-Fraktion, ob das dritte Thema aufgerufen werden soll. Wir haben noch vier Minuten Redezeit für Abgeordnete. Ich sehe, daß das Thema nicht mehr aufgerufen werden soll. Dann ist die Aktuelle Stunde hiermit beendet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf, Drucksachen 16/4150 und 16/4485: Wahl zum Verfassungsgericht.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drucksache 16/4150 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts (Drucksache 16/4150) – Drucksache 16/4485 –]
Das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht schreibt in seinem Paragraphen 4 eine geheime Wahl vor. Somit findet die Wahl in den Wahlkabinen statt.
Wir verfahren so, daß Frau Pawlowski, Frau Vogel und Frau Rudolph abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in al
phabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und von Herrn Wilhelm die Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung und Wahlenthaltung.Mit den Stimmzetteln gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, die Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Zusätze enthalten, sind ungültig. Nach der Wahlhandlung stecken Sie bitte den Stimmzettel in den Wahlumschlag und begeben sich dann zu Herrn Witte, bei dem die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Umschlag in die Wahlurne.
Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, daß alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und damit die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen.Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Für den Wahlgang zur Wahl eines Mitgliedes des Verfassungsgerichts sind 104 Stimmzettel abgegeben worden.Es waren alle Stimmzettel gültig, keiner ungültig.
Damit ist Frau Wirth-Vonbrunn zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.Ich bitte Frau Wirth-Vonbrunn, nach vorne zu kommen.
Frau Wirth-Vonbrunn, die Bürgerschaft hat Sie zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt.
Nach Paragraph 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten.
Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ nachzusprechen.
„Ich schwöre, daß ich als gerechte Richterin alle Zeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine
Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand bei der Amtsführung, alles Gute, viel Glück und auch Befriedigung bei Ihrer neuen Aufgabe.
Ich rufe sodann den Tagesordnungspunkt 4 auf: Drucksache 16/4397: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Kreditkommission.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Kreditkommission – Drucksache 16/4397 –]
Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Wahlenthaltung. Ungültig sind insbesondere Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten. Bitte nehmen Sie nunmehr Ihre Wahlentscheidung vor.
Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das ist erkennbar der Fall.Dann schließe ich die Wahlhandlung.Das Wahlergebnis wird ermittelt. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, daß wir ohne weitere Unterbrechung in der Tagesordnung fortfahren und das Ergebnis der Wahl im Laufe der Sitzung bekanntgegeben wird.
Ich rufe sodann den Tagesordnungspunkt 6 auf, Drucksachen 16/4464, 16/4514 und 16/4515:Dringlicher Senatsantrag und Ausschußberichte zum Schutz vor gefährlichen Hunden.
[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksachen 16/4236:Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) vom 14. Dezember 1993, geändert am 14. März 2000 (CDU-Antrag) 16/4289: Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (SPD-Antrag) – Drucksache 16/4515 –]