sität Hamburg ein Sonderforschungsbereich Afrika eingerichtet wurde, der als Focus für weitere entwicklungspolitische Aktivitäten dienen könnte.
Welche Fachbereiche sind an diesem Sonderforschungsbereich Afrika beteiligt? Welche Themenschwerpunkte gibt es? Wie hoch ist die finanzielle Gesamtausstattung des Projektes, und in welcher Weise ist Hamburg an der finanziellen Bezuschussung beteiligt?
An dem zunächst für drei Jahre von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bewilligten Sonderforschungsbereich 520 mit dem Namen „Umbrüche in afrikanischen Gesellschaften und ihre Bewältigung“ sind neun Fachbereiche beteiligt.
Ich möchte Sie kurz unterbrechen.Wenn Sie sich nicht ganz so nahe an das Mikrofon stellen und einfach gerade stehen, kann man Sie – auch wenn Sie ablesen – jederzeit verstehen. – Danke schön.
Ich habe zuvor die Abgeordnete so schlecht verstanden; das hat mich dazu motiviert, näher an das Mikrofon zu gehen.
An diesem Sonderforschungsbereich sind erfreulicherweise neun Fachbereiche beteiligt; das sind außerordentlich viele. Ich möchte die Fachbereiche nennen:Theologie, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Philosophie und Geschichtswissenschaft, Kulturgeschichte-Kulturkunde, Orientalistik, Geowissenschaften und Psychologie.
Sie haben nach den einzelnen Themenschwerpunkten gefragt. Es sind immerhin elf, die ausführlich beschrieben sind. Ich möchte mich darauf beschränken, exemplarisch drei zu nennen, da wir sonst zu viel Zeit benötigen.
Folgende Themen werden beispielsweise unter verschiedenen Bezeichnungen vom Fachbereich 6 und 16 bearbeitet: A 2: „Die Bildungsinstitutionen im Spiegel von Flüchtlingsbiographien afrikanischer Jugendlicher“; B 3: „Die Bedeutung des Islam für gesellschaftliche Umbruchprozesse in Afrika mit Schwerpunkt Südafrika“; C 4: „Staatskonsolidierung und Staatszerfall in Zentral- und Ostafrika – Die Determinanten staatlich bedingter Vergesellschaftung in Tansania und Zaire, ferner in Uganda und in Kenia“. Wir können Ihnen gern die übrigen Themenschwerpunkte zur Verfügung stellen.
Der Sonderforschungsbereich wird zunächst über einen Zeitraum von drei Jahren mit einem Volumen von circa 4,6 Millionen DM gefördert. Der Eigenanteil der Universität erreicht ein Volumen in der gleichen Höhe.Der Eigenbetrag besteht in Sonderforschungsbereichen üblicherweise in der Bereitstellung von Personal, Räumen und Sachmitteln im Rahmen der Grundausstattung.
Zusätzlich werden sechs BAT-IIa-Stellen sowie Sachmittel in Höhe von 125 000 DM für Geräte, Literatur und anderes bereitgestellt.
Ich frage den Senat, inwieweit in diesem Forschungsprojekt auch das Thema Aids in Afrika vor dem Hintergrund eine Rolle spielt, daß in Hamburg zum Beispiel das Bernhard-Nocht-Institut auch einiges für Afrika leistet.
Aus den mir vorliegenden Beschreibungen der Teilprojekte kann ich diese detaillierte Frage nicht ablesen. Eine offizielle Beteiligung des Bernhard-Nocht-Instituts muß ich erst recherchieren. Zunächst einmal handelt es sich um einen Sonderforschungsbereich innerhalb der Universität.
Soweit ich weiß, ist es außerordentlich schwierig. Ich kann Ihnen die Informationen zukommen lassen. Informationen zu Protokoll zu geben – das habe ich schon einmal exerziert – ist sehr schwierig. Aber ich bin gern bereit, zu recherchieren und Sie zu informieren.
Frau Staatsrätin! Wie viele Hochschullehrer und Wissenschaftliche Mitarbeiter sind an dem Projekt beteiligt?
Nach den uns vorliegenden Angaben der Universität sind insgesamt 40 Wissenschaftler an dem Projekt beteiligt.
Im Juni 2000 hat die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen, im Hinblick auf eine DreiStädte-Partnerschaft mit den Städten Ashkelon in Israel und Gaza in den palästinensischen Gebieten das Computerprojekt CLIC zu prüfen, welches in dieser Region die Ausbildung von jungen Menschen in Computertechnologie fördert.
Erstens: Hat der Senat Kontakt zu Projektleitern oder anderen Personen, die mit CLIC zu tun haben, aufgenommen, beziehungsweise wie ist der Stand der Umsetzung des Projektes?
Zweitens: Ist auch der Senat der Ansicht, daß zur Umsetzung des oben genannten Beschlusses erforderlich ist, mit Verantwortlichen in der Region selbst über die Durchführbarkeit des CLIC-Projektes zu sprechen, und wann wird das geschehen?
In der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung ist aber in den vergangenen zwei Monaten zusammengestellt worden, auf welchen Arbeitsfeldern ein Beitrag für das Gelingen einer solchen Zusammenarbeit geleistet werden kann.
Da gibt es zunächst einmal den Bereich Schulpartnerschaften. Es gibt gegenwärtig drei Schulpartnerschaften zwischen Schulen aus Hamburg und Israel. Das Interesse an weiteren Schulpartnerschaften mit Israel – unter Einbeziehung palästinensischer Autonomiegebiete – ist vorhanden. Wir haben konkrete Zusagen von sechs Hamburger Schulen, die sich an einem solchen Austausch beteiligen würden.
Weiterhin kann auf dem Hamburger Bildungsserver eine Informations- und Kooperationsplattform eingerichtet werden. Das würde ermöglichen, per E-Mail Kontakte aufzunehmen. Der Hamburger Bildungsserver wird eine gemeinsame Internetplattform zur Verfügung stellen, unter der Voraussetzung, daß dem in Frage kommenden Personenkreis in Ashkelon und Gaza die technischen Voraussetzungen zugänglich sind. Die Schüler aus den Partnerstädten könnten dann beispielsweise gemeinsame Arbeitsergebnisse über die Internetplattform präsentieren, einen Chatraum einrichten, diskutieren und sich auch über tagespolitische Fragen unterhalten.
Wir haben hier – was die Systematik angeht – ein Vorbild mit dem transatlantischen Klassenzimmer, das es zwischen Hamburg und unserer Partnerstadt Chicago gibt. Sie können sich bestimmt gut vorstellen, daß man auch ein solches mediterranübergreifendes Klassenzimmer einrichten kann. Hamburg hat dafür das nötige Know-how.
Nachdem meinem Mitarbeiter gestern von Ihnen freundlicherweise das bisher nicht vorliegende Exposé zum CLICProjekt überreicht wurde, besteht die Notwendigkeit, die bisherigen Überlegungen der Behörde auf der Basis dieses Exposés zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
Ich möchte Sie folgendes fragen:Wie kann es sein, daß das seit vielen Monaten sich im Besitz befindliche Exposé des Bürgermeisters nicht weitergeleitet wurde?
Nach mir zur Verfügung stehenden Informationen hat dieses Exposé auch in der Senatskanzlei nicht vorgelegen.
Wie der Presse zu entnehmen war, haben Hamburger Unternehmen Post aus Schleswig-Holstein erhalten. In diesem Brief wurden die Standortvorteile der Umlandgemeinden dargestellt.
Erstens:Sollte die bestehende Vereinbarung zwischen den Wirtschaftsfördergesellschaften von Schleswig-Holstein und Hamburg nicht gerade einen ruinösen Standortwettbewerb in der Metropolregion Hamburg ausschließen?
Zweitens:Wie beurteilt der Senat die Möglichkeit der Hamburger Bezirke mit ihren Wirtschaftsbeauftragten, im Rahmen der kleinräumigen Wirtschaftsförderung auf diese Herausforderung des Umlandes zu reagieren?