Protocol of the Session on October 12, 2000

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Hinweise auf Städtepartnerschaften der Freien und Hansestadt Hamburg – Drs 16/4724 – 4116 D

Beschluß 4116 D

Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL:

Weiterentwicklung der Frühförderung und Beschulung von schwerhörigen und gehörlosen Kindern – Drs 16/4836 – 4116 D

Beschluß 4117 A

Keine Abschiebungen in den Kosovo – Drs 16/4840 – 4117 A

Beschluß 4117 A

Beginn: 15.01 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Wir kommen gleich zur

Fragestunde

Damit rufe ich den ersten Fragenden, Herrn Dr. Martin Schmidt, auf.

Am 9. Oktober hat die Baubehörde eine Einigung mit Niedersachsen über die Verlängerung der S-Bahn von Neugraben bis Buxtehude bekanntgegeben. Ich frage deswegen:

Erstens: Wann kann die S-Bahn, wenn alles so klappt wie vorgesehen, bis Buxtehude fahren?

Zweitens: Welche Fahrgastprognosen sind bislang für diese S-Bahn erstellt worden?

Dazu antwortet Herr Senator Wagner.

Frau Präsidentin, verehrter Herr Dr. Schmidt! Die intensiven Untersuchungen der S-Bahn Hamburg GmbH, des Hamburger Verkehrsverbundes und der Baubehörde – Amt für Verkehr – sowie der niedersächsischen Dienststellen – sowohl im dortigen Wirtschaftsministerium als bei der DB AG – haben zum Ergebnis, daß dem Konzept der Zwei-System-Fahrzeuge bei der Verlängerung der S-Bahn nach Buxtehude gegenüber einem verbesserten City-Bahn-Konzept der Vorzug zu geben ist.Das war auch einer der Gründe, warum wir uns zum jetzigen Zeitpunkt für die Verlängerung der S-Bahn-Strecke nach Buxtehude – mit einer möglichen späteren Verlängerung nach Stade – entschieden haben.

Zu Frage 1: Aus dieser genannten Untersuchung und aus ergänzenden Informationen der S-Bahn Hamburg GmbH geht hervor, daß eine Betriebsaufnahme bis Buxtehude aus heutiger Sicht frühestens im Jahre 2003 erfolgen kann.

Ich möchte aber jetzt schon sagen, daß wir versuchen werden, diesen Termin vorzuverlegen. Nach der Entscheidung zwischen dem Kollegen Fischer und mir müssen die Gespräche in diesem Lichte noch einmal aufgenommen werden.

Zu Frage 2: Nach einer Eingewöhnungszeit, Umorientierungsphase und unter Voraussetzung einer Verbesserung des Regionalexpreßverkehrs wird mittelfristig für die Bahnstrecke Cuxhaven–Hamburg bis zur Landesgrenze mit einer werktäglichen Fahrgastzahl von circa 18 500 Fahrgästen – heute sind es 12 500 – gerechnet. Diese Summe setzt sich zu einem Drittel durch die Regionalexpreßzüge und zu zwei Dritteln durch die S-Bahn zusammen.

Als nächster Redner hat sich Herr Reinert zu Wort gemeldet.

Herr Senator, den Pressemeldungen zufolge ist noch unklar, wer welchen Finanzierungsanteil trägt.

Meine erste Frage: Wann glauben Sie hierüber eine Einigung erreicht zu haben?

Die zweite Frage: Welche neuen S-Bahn-Haltepunkte sind auf Hamburger Gebiet im Zuge dieser Verlängerung geplant?

Herr Senator.

Nachdem wir festgestellt haben, daß dies zu Kosten machbar ist, die akzeptabel sind, werden wir uns mit den Beteiligten über die Finanzierungsanteile unterhalten.Ich kann Ihnen darauf noch keine Antwort geben, aber ich nehme an, daß wir in Kürze wissen, wie sich die einzelnen Beteiligten verhalten. Dazu gehören ja nicht nur die Länder Hamburg und Niedersachsen, sondern auch die S-Bahn GmbH beziehungsweise die DB AG.

Über S-Bahn-Haltepunkte ist in diesem Zusammenhang nicht gesprochen worden. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, daß darüber im Rahmen der Realisierungsbemühungen auch nachgedacht wird.

Herr Dr. Martin Schmidt.

Ein Vertreter der Hamburger SBahn hat bei der Anhörung im Bau- und Verkehrsausschuß im Frühjahr dieses Jahres gesagt, daß es nach ihren Plänen möglich sein würde, daß die S-Bahn von Buxtehude aus auch in der Hauptverkehrszeit im Zehn-Minuten-Takt nach Hamburg fahren könnte.

Basieren die jetzigen Übereinkünfte zwischen Hamburg und Niedersachsen auch auf dieser Aussage?

Herr Senator Wagner.

Wir haben über Taktfrequenzen nicht im Detail gesprochen.

Wir sind natürlich bestrebt, möglichst kurze Taktabstände zu erreichen. Es wäre verfrüht zu sagen, daß es die Taktabstände geben wird, die damals der Vertreter der DB AG genannt hat. Das hat auch etwas mit Kosten zu tun. Wenn der Vertreter der DB AG dies schon so lauthals verkündet hat – das habe ich damals auch gehört –, dann kann ich mir vorstellen, daß er sicherlich auch die finanzielle Seite ansprach.

Sie wissen, daß nach den Regionalisierungsregeln immer das für die jeweilige Bahnstrecke zuständige Land zahlt. Das heißt, ab Hamburger Landesgrenze in Richtung Buxtehude bezahlt Niedersachsen, und ab dessen Landesgrenze in Richtung Hamburg-Harburg bezahlen wir.

Das Land Niedersachsen ist hier besonders gefordert. Wir können ihm schlecht Vorschriften machen, wenn es andere Vorstellungen hat.Aber es ist noch nicht soweit, um darüber etwas sagen zu können.

Frau Sudmann.

Im Bau- und Verkehrsausschuß ist dargestellt worden, daß sich die Fahrzeit gegenüber heute nicht wesentlich verringern wird.

Hat es in den Gesprächen Überlegungen gegeben, die Fahrzeit im Vergleich zu heute nicht nur um fünf, sechs oder acht Minuten, sondern vielleicht um zehn oder 15 Minuten zu verringern?

Herr Senator Wagner.

A C

B D

Es ist zu früh, zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich über solche Details zu reden. Wir sind natürlich bemüht, die Fahrzeiten so günstig wie möglich zu gestalten.

Zu diesem Punkt sehe ich keine weitere Nachfrage.

Damit kommt als zweite Fragestellerin Frau Julia Koppke.

Nachdem Schulsenatorin Ute Pape angekündigt hat, die BrunoTesch-Gesamtschule in Altona aufgrund Unterschreitung der Mindestzügigkeit um einen Zug auslaufen zu lassen, hat am 6. Oktober 2000 eine Delegation aus Schülern und Schülerinnen, Eltern, Pädagogen und Pädagoginnen, Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen sowie der Sprecherin des Stadtteilforums Altona-Altstadt der Senatorin eine Anmeldung der BTG als zweizügige Gesamtschule übergeben.

Erstens: Wie will der Senat den Prinzipien des Elternwahlrechts laut Schulgesetz gerecht werden, wenn er durch den Verzicht auf eine Rechtsverordnung nach Paragraph 87 I 3 Schulgesetz einer größeren Gruppe von Eltern faktisch die Möglichkeit nimmt, ihr Kind auf einer Gesamtschule anzumelden? Vergleiche hierzu den Endbericht des Soziologischen Instituts der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Altona aus dem Jahr 1999 „Freizeitverhalten von Jugendlichen in Altona-Altstadt“ sowie die rechtsgutachterliche Stellungnahme von Herrn Utikal vom 8.September 2000, die auf die spezifische Milieutreue vieler Jugendlicher im Stadtteil hinweisen.

Zweitens: Wie will der Senat die Kosten für die bevorstehende Sanierung der Großen Bergstraße rechtfertigen, wenn er fast gleichzeitig den vorhandenen Stabilitätsfaktor, nämlich die Schule als den Ort, an dem Jugendliche des Stadtteils erreicht werden können, schließt? Vergleiche hierzu die Stellungnahme der STEG vom 15. August 2000.

Frau Senatorin Pape.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Hamburg hat ein gut ausgebautes und entwickeltes Netz von Schulstandorten;das gilt auch für Gesamtschulen.Kinder aus Altona-Altstadt, deren Eltern die Gesamtschule für ihr Kind wählen möchten, werden deswegen, auch wenn die Bruno-Tesch-Gesamtschule keine 5.Klassen mehr einrichten wird, eine Gesamtschule mit einem altersangemessenen und damit zumutbaren Schulweg erreichen können. Das zeigt auch die Tatsache, daß heute schon viele Eltern aus dem Einzugsbereich der Bruno-Tesch-Gesamtschule ihre Kinder auf anderen Gesamtschulen anmelden.

Aus dem genannten Endbericht des Soziologischen Instituts der Universität Hamburg zum Freizeitverhalten von Jugendlichen in Altona-Altstadt zitiert und interpretiert Herr Rechtsanwalt Utikal in seiner, in der Frage erwähnten rechtlichen Stellungnahme eine Aussage, nach der im Quartier eine auffällig enge Bindung an die Institutionen des Stadtteils beobachtet wird, die einer Entscheidung für eine Schule, die außerhalb des Stadtteils liege, entgegenstehe.